Gute Gründe für Bernhard - ausgezeichneter Versicherungsmakler
Die betriebliche Altersvorsorge, kurz bAV oder auch Betriebsrente genannt, sorgt dafür, dass der Arbeitgeber gegenüber seinen Arbeitnehmern eine Zusicherung zur Versorgung nach deren Ausscheiden aus dem Berufsleben macht. Der Arbeitgeber schließt also für den Arbeitnehmer eine Police (Direktversicherung) ab, in die ein Teil dessen Gehaltes eingezahlt wird. Hierbei fließen die Beiträge aus dem Bruttogehalt des Arbeitnehmers direkt in die betriebliche Altersvorsorge.
Die bAV stellt einen wichtigen Baustein zur Finanzierung des Ruhestandes dar. Denn aufgrund des demografischen Wandels reicht die gesetzliche Rente meist nicht aus, um den Lebensstandard im Alter zu sichern. Über die betriebliche Altersvorsorge lässt sich eine zusätzliche lebenslange Rente aufbauen, die sogar noch staatlich gefördert ist. Alternativ besteht auch die Möglichkeit, eine einmalige Kapitalzahlung zu wählen. Seit dem 1.1.2002 hat jeder Arbeitnehmer gesetzlich einen Anspruch auf die sogenannte Entgeltumwandlung. Die Entscheidung über den Durchführungsweg liegt allerdings beim Arbeitgeber.
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Die ursprünglichen Säulen der Altersvorsorge in Deutschland:
1. gesetzlicher Rentenversicherung,
2. betrieblicher Altersversorgung,
3. privater Vorsorge.
Die demografische Entwicklung kennzeichnet sich durch
und führte zu einer zunehmenden Instabilität in der gesetzlichen Rentenversicherung.
Dies führte zu folgenden politischen Maßnahmen:
Die Folge daraus:
Hatten die betriebliche Altersversorgung und die private Vorsorge in der Vergangenheit nur ergänzende Funktion, müssen damit heute weggefallene Leistungen ganz bzw. teilweise ersetzt werden, sodass die eigene Vorsorge für das Alter immer wichtiger wird.
Der Gesetzgeber stärkt die zweite Säule durch Zulagenförderung (Riester Rente) und Steuervorteile. Bereits heute ist die Zahl der Vorsorgeverträge (in 2018: 86,5 Mio., davon 15,9 Mio. bAV-Verträge) höher als die Zahl der Bevölkerung. Allerdings nutzen nur 47 Prozent der Angestellten im Mittelstand eine betriebliche Altersversorgung für Ihre Pension.
oder
Die Direktversicherung
Bei der betrieblichen Altersvorsorge gibt es bis zu fünf Durchführungswege, wobei die Direktversicherung der gängigste Durchführungsweg ist. Die Direktversicherung ist besonders attraktiv für Unternehmen, da die komplette Sicherung des Vermögens der Arbeitnehmer, die Verwaltung und die Anlage des Kapitals durch einen Versicherer übernommen werden.
Die Direktversicherung ist eine Lebensversicherung, die der Arbeitgeber auf das Leben seiner Mitarbeiter abschließt. Der Arbeitgeber erteilt eine Zusage an den Angestellten. Versicherungsnehmer und Beitragszahler ist das Unternehmen, der Arbeitnehmer ist die versicherte Person. Die Versicherung wird im Versorgungsfall direkt vom Versicherungsunternehmen an die begünstigte Person ausgezahlt. Da das Versicherungsunternehmen der Versicherungsaufsicht unterliegt, bedarf es keiner Absicherung durch den Pensionssicherungsverein, wenn die versicherte Person unwiderruflich bezugsberechtigt ist.
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Bei der Direktversicherung wandelt der Arbeitnehmer einen Teil von seinem Gehalt aus dem Bruttomonatsgehalt um und spart dieses in seinen bAV Vertrag. Dies hat den Vorteil, dass der Angestellte von einer Steuerersparnis profitiert. Durch die Verringerung des Bruttolohnes lohnt es sich auch für den Arbeitgeber, da dieser von einem Sozialabgabenersparnis profitiert. Seit der Einführung des Betriebsrentenstärkungsgesetzes 2018 sind Arbeitgeber dazu verpflichtet, die Sozialabgabenersparnis an den Mitarbeiter weiterzugeben, falls sich das Unternehmen durch die Umwandlung Sozialversicherungsbeiträge spart.
Diese Ersparnis beträgt in der Regel 15 Prozent, welche zusätzlich in die Betriebsrente des Arbeitnehmers eingezahlt wird. Unabhängig davon können Unternehmen natürlich auch einen höheren Zuschuss zur betrieblichen Altersvorsorge des Angestellten leisten oder die Betriebsrente sogar komplett für den Mitarbeiter finanzieren. An der betrieblichen Altersversorgung nehmen die Mitarbeiter auf freiwilliger Basis teil. Jeder Mitarbeiter entscheidet also selbst, ob und welcher Betrag aus dem „Brutto“ für die betriebliche Altersversorgung eingesetzt werden soll.
Der Arbeitgeber leitet diesen Betrag zusammen mit dem Arbeitgeberzuschuss an den Versorgungsträger weiter und finanziert somit seine bAV. Der Mitarbeiter erhält ein unwiderrufliches Bezugsrecht auf die Versorgung.
Dieser Videoclip liefert Ihnen schnell, transparent und leicht verständlich alle wichtigen Informationen über die Vorteile der Entgeltumwandlung:
In der Sparphase:
Einzahlungen in Direktversicherungen können nach § 3 Nr. 63 EstG bis zu einer Obergrenze von 8 Prozent der sogenannten Beitragsbemessungsgrenze der Rentenversicherung steuerfrei eingezahlt werden. Im Jahr 2024 liegt der Freibetrag bei maximal 604 Euro pro Monat (bzw. 7.248 Euro pro Jahr).
Voraussetzung der Steuerfreiheit:
Die Auszahlung der Versorgungsleistungen in Form einer lebenslangen Rente oder eines Auszahlungsplans mit Restverrentung ist ab einem Alter von 85 Jahren vorgesehen. Maximal dürfen 30 Prozent des bei Rentenbeginn vorhandenen Kapitals außerhalb der lebenslangen Rente beispielsweise als einmalige Kapitalauszahlung vorgesehen sein. Das Gesetz verlangt allerdings keine tatsächliche Auszahlung als lebenslange Rente, es muss nur vorgesehen sein.
Entscheidet sich der Mitarbeiter für eine einmalige Auszahlung des gesamten Kapitals anstelle der Rente, so sind die Beiträge ab diesem Moment nicht mehr steuerfrei einzahlbar. Deshalb empfiehlt es sich in der Praxis, die Kapitalauszahlung erst im Jahr vor dem geplanten Rentenbeginn zu beantragen.
In der Auszahlungsphase:
Die Leistungen aus der Direktversicherung sind als sonstige Einkünfte zu versteuern (§ 22 Nr. 5 EStG). In der Regel liegen die Einkünfte im Rentenalter allerdings unter den Einkünften aus der beruflichen Tätigkeit.
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Steuerfreie Beiträge zu Direktversicherungen gelten bis zu 4 % der jeweils gültigen Beitragsbemessungsgrenze in der allgemeinen Rentenversicherung nicht als Arbeitsentgelt, sodass hierauf auch keine Sozialabgaben anfallen. Im Jahr 2024 sind dies 302 € pro Monat oder 3.624 € pro Jahr.
Die Sozialabgabenersparnis betrifft die Beitragsleistungen unterhalb der jeweiligen Beitragsbemessungsgrenzen der gesetzlichen Renten-, Arbeitslosen-, Kranken- und Pflegeversicherung. Im Gegenzug führen die niedrigeren Beitragszahlungen zu einer reduzierten Bemessungsgrundlage für deren Leistungen (z. B. bei Renten-, Kranken-, Arbeitslosen- und Unfallversicherung) und ggf. anderer Sozialleistungen (z. B. des Elterngeldes). Bei privat Krankenversicherten können Entgeltumwandlungen u. U. zu einer Beitragspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung führen.
Die Leistungen aus der betrieblichen Altersversorgung unterliegen grundsätzlich der Beitragspflicht in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung, wenn der Rentner Pflichtversicherter oder freiwillig Versicherter in einer gesetzlichen Krankenversicherung ist.
Ab Januar 2024 gilt hier ein Freibetrag i. H v. 176,75 € monatlich.
Das heißt: Erst ab dieser Höhe werden Krankenversicherungsbeiträge auf Versorgungs-/Rentenbezüge fällig.
Bsp. 1: Steuerklasse I und IV | ohne BAV in € | mit BAV in € |
Jahresbruttoeinkommen | 30.000,00 | 30.000,00 |
- Entgeltumwandlung | 0,00 | - 1.200,00 |
Gesamt-Bruttoeinkommen | 30.000.00 | 28.800,00 |
- Steuern (LSt/KiSt/Soli) | -3.304,00 | -3.030,00 |
- Sozialversicherung | -6.007,56 | -5.767,20 |
Jahresnettoeinkommen | 20.688,44 | 20.002,80 |
Netto-Aufwand pro Jahr | 685,64 € (57,14 € pro Monat) |
Dafür Einzahlung in die bAV:
1.200,00 € + 180,00€ (15% Arbeitgeberschuss) = 1.380,00 € pro Jahr.
Bsp. 2: Steuerklasse III und ein Kind | ohne BAV in € | mit BAV in € |
Jahresbruttoeinkommen | 30.000,00 | 30.000,00 |
- Entgeltumwandlung | 0,00 | - 1.200,00 |
Gesamt-Bruttoeinkommen | 30.000.00 | 28.800,00 |
- Steuern (LSt/KiSt/Soli) | -662,00 | -468,00 |
- Sozialversicherung | -5.932,56 | -5.695,20 |
Jahresnettoeinkommen | 23.405,44 | 22.636,80 |
Netto-Aufwand pro Jahr | 768,64 € (64,05 € pro Monat) |
Dafür Einzahlung in die bAV:
1.200,00 € + 180,00€ (15% Arbeitgeberschuss) = 1.380,00 € pro Jahr.
Fördern Sie Ihre Mitarbeiter
Unser Expertentipp
„Die betriebliche Altersversorgung, auch Betriebsrente genannt, ist ein sehr attraktives Instrument um die Rente der Arbeitnehmer mit renditestarken Konditionen sowie staatlichen Zuschüssen zu ergänzen. Zusätzlich kann der Arbeitgeber eine bAV mit einem Zuschuss in Höhe seiner Wahl fördern und so seine Arbeitnehmer*innen massiv beim Sparen unterstützen.
Aufgrund mannigfaltiger gesetzlichen Vorgaben und den verschiedenen Durchführungswegen ist es mehr als sinnvoll, sich von einem Experten beraten zu lassen.
Unser Tipp: Nehmen Sie sich Zeit und lassen Sie sich von einem Maklerhaus mit viel Erfahrung und finanzstarken Partnern beraten. Dadurch sparen Sie Geld und Zeit und können renditestarke Angebote einholen. Ist einmal der gewünschte Rahmen definiert, übernimmt der Makler die Beratung und unterstützt Sie bei der Verwaltung der Verträge.”
Stefan Misselbeck
Bereichsleiter Personenversicherung Neukunden
Möchten Sie sich genauer über potentielle Vorsorgekonzepte für Ihren Betrieb informieren? Dann wenden Sie sich an uns. Mithilfe unseres Vorsorge-Checks analysieren wir Ihren individuellen Bedarf an Vorsorgemaßnahmen und erarbeiten gemeinsam mit Ihnen das passgenaue Versicherungskonzept für Sie und Ihre Mitarbeiter. Hierbei stehen Sie stets in Kontakt mit Ihrem persönlichen Ansprechpartner, der mit Ihren Bedürfnissen bestens vertraut ist und sie folglich immer optimal beraten kann.
Nach der Vorsorgeberatung sorgen wir durch einen regelmäßigen Informationsaustausch für den ungehinderten Ablauf sämtlicher Vertragsanpassungen. Auch bei Fragen bezüglich von Neueinstellungen, Fluktuationen oder Änderungen bei Mitarbeiterverträgen während des laufenden Arbeitsverhältnisses stehen wir Ihnen jederzeit zur Verfügung.
Zusätzliche Leistungen:
Detailanalyse
Detailanalyse aller vorhandenen Versorgungen speziell im Hinblick auf
Prüfung der arbeitsrechtlichen Dokumentationen (VO, Zusagen, Umwandlungsvereinbarungen, Protokolle )
- Richtigkeit und Vollständigkeit
- Aufbewahrung
Analyse vorhandener Service- und Informationsprozess
- Umgang mit neu eintretenden und ausscheidenden Mitarbeitern
Prüfkriterien
Die Prüfkriterien:
Für welche Personengruppen eignet sich die bAV?
Die betriebliche Direktversicherung kann Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer – genauer gesagt: Angestellten, Arbeitern, Auszubildenden und (nicht-)beherrschenden Gesellschafter-Geschäftsführern einer GmbH sowie Mitgliedern des Vorstandes einer Aktiengesellschaft, zugesagt werden.
Darüber hinaus kann die Betriebsrente unter gewissen Umständen auch Betriebsfremden im Anlass einer (ausschließlichen) Tätigkeit für ein Unternehmen zuteilwerden.
Auch Personen mit einem geringen Einkommen profitieren von der betrieblichen Altersvorsorge, da Sie im Rentenalter auch eine geringe Rente zu erwarten haben. Unter gewissen Voraussetzung ist auch eine betriebliche Altersvorsorge für Minijobber möglich.
Bei Personen, die über der Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung verdienen, sollte die Rentabilität vorab geprüft werden. Hierbei unterstützen wir Sie gerne.
Wichtig: Das Recht auf die betriebliche Altersvorsorge besteht nicht für Selbstständige und Beamte.
Kann die betriebliche Altersvorsorge bei Arbeitgeberwechsel übertragen werden?
Wenn Sie den Arbeitgeber wechseln, können Sie Ihre Direktversicherung als betriebliche Altersvorsorge (bAV) mitnehmen. Das bAV Übertragungsabkommen ermöglicht Ihnen, die Direktversicherung entweder an den neuen Arbeitgeber zu übertragen oder privat weiterzuführen. Wenn Sie die Direktversicherung privat weiterführen, müssen Sie allerdings Steuern und Sozialabgaben auf die Beiträge zahlen. Sie können die Direktversicherung auch beitragsfrei stellen, wenn Sie keine weiteren Beiträge mehr einzahlen möchten.
Muss man die bAV als lebenslange Rente auszahlen lassen?
Die Leistungen der Betriebsrente sollen Ihre Ansprüche an die gesetzliche Rentenversicherung ergänzen und Sie dabei unterstützen, einen höheren Lebensstandard im Alter dauerhaft zu sichern. Die Leistungen erfolgen deshalb grundsätzlich als lebenslange Renten. Alternativ besteht auch die Möglichkeit einer (Teil-) Kapitalauszahlung. Sofern Sie dies wünschen, beantragen Sie dies bitte kurz vor dem vereinbarten Rentenbeginn.
Gibt es eine Hinterbliebenenleistung?
Grundsätzlich lässt sich eine Hinterbliebenenabsicherung in der Betriebsrente einbinden. Zu beachten ist hierbei der sogenannte „enge Hinterbliebenenbegriff“.
Versorgungsberechtigt sind demnach in folgender Reihenfolge:
Der Gesetzgeber hat festgelegt, dass Leistungen aus der Betriebsrente grundsätzlich nur diesen Versorgungsberechtigten zugutekommen dürfen. Ist im Todesfall kein Versorgungsberechtigter vorhanden, kommt noch die Zahlung eines sogenannten Sterbegeldes in Frage.
Welche Möglichkeiten gibt es bei finanziellen Engpässen?
Die Beiträge zur betrieblichen Altersversorgung können unter bestimmten Voraussetzungen erhöht, reduziert oder ausgesetzt werden. Auch Zuzahlungen zum Beitrag sind grundsätzlich möglich. Kontaktieren Sie uns, wir beraten Sie gerne
Wie verändert sich die betriebliche Altersvorsorge bei Arbeitslosigkeit?
Im Fall der Arbeitslosigkeit kann der Vertrag zur betrieblichen Altersvorsorge privat mit gleichen oder geringeren Beiträgen fortgeführt oder auch ganz beitragsfrei gestellt werden.
Die schon erworbenen Ansprüche auf die betriebliche Altersversorgung bleiben dabei selbstverständlich erhalten und werden in der Ansparphase auch nicht auf Arbeitslosengeld I oder II angerechnet.
Was passiert bei Elternzeit oder langer Krankheit?
Hier besteht die Möglichkeit, den Vertrag zur betrieblichen Altersvorsorge mit gleichen oder geringeren Beiträgen fortzuführen oder beitragsfrei zu stellen.
Sollen die Leistungen in voller Höhe erhalten bleiben, müssen die Beiträge während einer Elternzeit oder längerer Krankheit in gleicher Höhe privat weitergezahlt werden.
Selbstverständlich besteht die Möglichkeit, die Zahlungen für eine bestimmte Zeit einzustellen. In diesem Fall verringern sich die späteren Betriebsrenten. Nach der Elternzeit oder Krankheit kann der Vertrag beim Unternehmen fortgeführt werden.
Wie wird das Geld eingezahlt bzw. was zahlt der Arbeitgeber?
Die Abbuchung des bAV-Betrags erfolgt einfach und bequem direkt vom Gehalt. Die bAV-Beiträge werden vom Arbeitgeber direkt vom Bruttogehalt bezahlt, bevor Steuern und Sozialabgaben anfallen. Falls der Arbeitnehmer mit seinem Arbeitgeber eine Entgeltumwandlungsvereinbarung für die Direktversicherung getroffen hat (ab 1. Januar 2019), erhält er in meisten Fällen einen Arbeitgeberzuschuss von 15%.
Ist der Zuschuss bei der Betriebsrente für den Arbeitgeber Pflicht?
Seit dem 01.01.2022 bekommen Arbeitnehmende verpflichtend einen Zuschuss von 15% vom Arbeitgeber zur Betriebsrente (Entgeltumwandlung). Nun wurde dies auch auf Verträge ausgeweitet, die bereits vor 2019 abgeschlossen wurden. Dies gilt für alle Unternehmensgrößen.
Wie ist die Unverfallbarkeit bei der Betriebsrente geregelt?
Als Experten für betriebliche Altersversorgung (bAV) möchten wir Ihnen das Prinzip der Unverfallbarkeit näherbringen, das im Betriebsrentengesetz (BetrAVG) verankert ist. Dieses Prinzip garantiert, dass die erworbenen Anwartschaften auf Leistungen der bAV erhalten bleiben, selbst wenn ein Arbeitnehmer das Unternehmen vor dem Renteneintritt verlässt.
Die genaue Höhe des unverfallbaren Anspruchs ergibt sich aus den Grundsätzen, die in§ 2 des BetrAVGfestgelegt sind.
Es gibt verschiedene Stichtage, die für die Unverfallbarkeit relevant sind:
Bitte beachten Sie, dass dies allgemeine Informationen sind und spezifische Regelungen je nach Einzelfall variieren können.
Wie wirkt sich die bAV auf unsere Bilanz aus?
Die betriebliche Altersvorsorge (bAV) kann erhebliche Auswirkungen auf die Bilanz eines Unternehmens haben. Hier sind einige Punkte, die zu beachten sind:
Aktiva und Passiva: Die Beiträge zur bAV können als Aktiva in der Bilanz erscheinen, da sie eine Investition in die Mitarbeiter darstellen. Gleichzeitig können sie auch als Passiva auftreten, da sie zukünftige Zahlungsverpflichtungen darstellen.
Bewertung: Die Bewertung der bAV kann komplex sein und hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie z. B. der Art des bAV-Plans, den Annahmen über die zukünftige Rentenentwicklung und den Diskontierungssätzen.
Rückstellungen: Unternehmen müssen Rückstellungen für die zukünftigen Zahlungsverpflichtungen aus der bAV bilden. Diese Rückstellungen können einen erheblichen Einfluss auf das Eigenkapital und den Gewinn des Unternehmens haben.
Steuerliche Auswirkungen: Die Beiträge zur bAV können steuerlich absetzbar sein, was zu Steuerersparnissen führen kann. Gleichzeitig können die zukünftigen Rentenzahlungen steuerpflichtig sein.
Es ist wichtig, dass Unternehmen die Auswirkungen der bAV auf ihre Bilanz vollständig verstehen und entsprechend planen. Sie sollten einen qualifizierten Bilanzexperten oder Steuerberater konsultieren, um sicherzustellen, dass sie die Auswirkungen richtig einschätzen und die richtigen Entscheidungen treffen. Bitte beachten Sie, dass dies allgemeine Informationen sind und spezifische Beratung von einem Fachmann eingeholt werden sollte. Jedes Unternehmen hat spezifische Bedürfnisse und Umstände, die berücksichtigt werden müssen.