Für welche Personengruppen eignet sich die bAV?
Die betriebliche Direktversicherung kann Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer – genauer gesagt: Angestellten, Arbeitern, Auszubildenden und (nicht-)beherrschenden Gesellschafter-Geschäftsführern einer GmbH sowie Mitgliedern des Vorstandes einer Aktiengesellschaft, zugesagt werden.
Darüber hinaus kann die Betriebsrente unter gewissen Umständen auch Betriebsfremden im Anlass einer (ausschließlichen) Tätigkeit für ein Unternehmen zuteilwerden.
Auch Personen mit einem geringen Einkommen profitieren von der betrieblichen Altersvorsorge, da Sie im Rentenalter auch eine geringe Rente zu erwarten haben. Unter gewissen Voraussetzung ist auch eine betriebliche Altersvorsorge für Minijobber möglich.
Bei Personen, die über der Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung verdienen, sollte die Rentabilität vorab geprüft werden. Hierbei unterstützen wir Sie gerne.
Wichtig: Das Recht auf die betriebliche Altersvorsorge besteht nicht für Selbstständige und Beamte.
Kann die betriebliche Altersvorsorge bei Arbeitgeberwechsel übertragen werden?
Wenn Sie den Arbeitgeber wechseln, können Sie Ihre Direktversicherung als betriebliche Altersvorsorge (bAV) mitnehmen. Das bAV Übertragungsabkommen ermöglicht Ihnen, die Direktversicherung entweder an den neuen Arbeitgeber zu übertragen oder privat weiterzuführen. Wenn Sie die Direktversicherung privat weiterführen, müssen Sie allerdings Steuern und Sozialabgaben auf die Beiträge zahlen. Sie können die Direktversicherung auch beitragsfrei stellen, wenn Sie keine weiteren Beiträge mehr einzahlen möchten.
► zum Formular bei Arbeitgeberwechsel
Muss man die bAV als lebenslange Rente auszahlen lassen?
Die Leistungen der Betriebsrente sollen Ihre Ansprüche an die gesetzliche Rentenversicherung ergänzen und Sie dabei unterstützen, einen höheren Lebensstandard im Alter dauerhaft zu sichern. Die Leistungen erfolgen deshalb grundsätzlich als lebenslange Renten. Alternativ besteht auch die Möglichkeit einer (Teil-) Kapitalauszahlung. Sofern Sie dies wünschen, beantragen Sie dies bitte kurz vor dem vereinbarten Rentenbeginn.
Gibt es eine Hinterbliebenenleistung?
Grundsätzlich lässt sich eine Hinterbliebenenabsicherung in der Betriebsrente einbinden. Zu beachten ist hierbei der sogenannte „enge Hinterbliebenenbegriff“.
Versorgungsberechtigt sind demnach in folgender Reihenfolge:
- Der Ehegatte bzw. der Lebenspartner einer eingetragenen Lebenspartnerschaft.
- Die kindergeldberechtigten Kinder bis zu einem bestimmten Höchstalter.
- Der namentlich benannte Lebensgefährte bzw. Lebenspartner einer nicht eingetragenen Lebenspartnerschaft (eheähnliche Lebensgemeinschaft).
Der Gesetzgeber hat festgelegt, dass Leistungen aus der Betriebsrente grundsätzlich nur diesen Versorgungsberechtigten zugutekommen dürfen. Ist im Todesfall kein Versorgungsberechtigter vorhanden, kommt noch die Zahlung eines sogenannten Sterbegeldes in Frage.
Welche Möglichkeiten gibt es bei finanziellen Engpässen?
Die Beiträge zur betrieblichen Altersversorgung können unter bestimmten Voraussetzungen erhöht, reduziert oder ausgesetzt werden. Auch Zuzahlungen zum Beitrag sind grundsätzlich möglich. Kontaktieren Sie uns, wir beraten Sie gerne
Wie verändert sich die betriebliche Altersvorsorge bei Arbeitslosigkeit?
Im Fall der Arbeitslosigkeit kann der Vertrag zur betrieblichen Altersvorsorge privat mit gleichen oder geringeren Beiträgen fortgeführt oder auch ganz beitragsfrei gestellt werden.
Die schon erworbenen Ansprüche auf die betriebliche Altersversorgung bleiben dabei selbstverständlich erhalten und werden in der Ansparphase auch nicht auf Arbeitslosengeld I oder II angerechnet.
Was passiert bei Elternzeit, im Mutterschutz oder bei längerer Krankheit?
Für Unternehmen ist es wichtig, die Regelungen zur betrieblichen Altersvorsorge (bAV) im Kontext von Elternzeit, Mutterschutz oder längerer Krankheit ihrer Mitarbeiter zu verstehen. In diesen Fällen haben Unternehmen die Möglichkeit, die bAV-Verträge ihrer Mitarbeiter entweder mit den gleichen oder reduzierten Beiträgen fortzuführen oder sie beitragsfrei zu stellen.
Wenn das Unternehmen sicherstellen möchte, dass die bAV-Leistungen der betroffenen Mitarbeiter in voller Höhe erhalten bleiben, sollten die Mitarbeiter während der Elternzeit, im Mutterschutz oder bei längerer Krankheit die Beiträge in der bisherigen Höhe privat weiterzahlen. Dies ist entscheidend, um die Altersvorsorge der Mitarbeiter nicht zu gefährden und um sicherzustellen, dass sie nach ihrer Rückkehr in den Betrieb von den vollen Rentenansprüchen profitieren können.
Alternativ können Unternehmen auch die Option anbieten, die Zahlungen für einen bestimmten Zeitraum auszusetzen. Es ist jedoch wichtig, die Mitarbeiter darüber aufzuklären, dass sich dies negativ auf ihre zukünftige Betriebsrente auswirken kann, da die Rentenansprüche entsprechend sinken.
Nach der Elternzeit, dem Mutterschutz oder einer Krankheitsphase können die Verträge in der Regel problemlos fortgeführt werden. Unternehmen sollten proaktiv mit ihren Mitarbeitern kommunizieren und sie über die verschiedenen Optionen informieren, um eine informierte Entscheidung zu ermöglichen.
Wie wird das Geld eingezahlt bzw. wie hoch ist der Arbeitgeberanteil bei der betrieblichen Altersvorsorge?
Die Einzahlung in die betriebliche Altersvorsorge (bAV) erfolgt ganz unkompliziert direkt vom Gehalt des Mitarbeiters. Die bAV-Beiträge werden in der Lohnabrechnung vom Arbeitgeber vom Bruttogehalt abgezogen, bevor Steuern und Sozialabgaben berechnet werden. Dadurch profitieren die Mitarbeiter sofort von einer Steuerersparnis.
Wenn ein Mitarbeiter mit Ihnen als Arbeitgeber eine Entgeltumwandlungsvereinbarung für eine Direktversicherung getroffen hat – was seit dem 1. Januar 2019 gängig ist – sind Sie verpflichtet, in den meisten Fällen einen Zuschuss von 15 % zu den eingezahlten Beiträgen zu leisten. Dieser Zuschuss ist nicht nur ein attraktives Angebot für Ihre Mitarbeiter, sondern auch ein wichtiger Anreiz, um die bAV in Ihrem Unternehmen zu fördern.
Ist der Zuschuss für die betriebliche Altersvorsorge für den Arbeitgeber Pflicht?
Seit dem 01.01.2022 bekommen Arbeitnehmende verpflichtend einen Zuschuss von 15% vom Arbeitgeber zur Betriebsrente (Entgeltumwandlung). Nun wurde dies auch auf Verträge ausgeweitet, die bereits vor 2019 abgeschlossen wurden. Dies gilt für alle Unternehmensgrößen.
Wie ist die Unverfallbarkeit bei der Betriebsrente geregelt?
Als Experten für betriebliche Altersversorgung (bAV) möchten wir Ihnen das Prinzip der Unverfallbarkeit näherbringen, das im Betriebsrentengesetz (BetrAVG) verankert ist. Dieses Prinzip garantiert, dass die erworbenen Anwartschaften auf Leistungen der bAV erhalten bleiben, selbst wenn ein Arbeitnehmer das Unternehmen vor dem Renteneintritt verlässt.
Die genaue Höhe des unverfallbaren Anspruchs ergibt sich aus den Grundsätzen, die in § 2 des BetrAVG festgelegt sind.
Es gibt verschiedene Stichtage, die für die Unverfallbarkeit relevant sind:
- Für Betriebsrentenzusagen, die ab dem 1. Januar 2001 gemacht wurden, tritt die Unverfallbarkeit ein, wenn der Arbeitnehmer das 30. Lebensjahr erreicht und die Zusage fünf Jahre Bestand hatte. Für vor diesem Datum gemachte Zusagen galt eine Übergangsregelung.
- Ab dem 1. Januar 2009 wurde das erforderliche Alter auf 25 Jahre gesenkt. Auch hier galt für ältere Zusagen eine Übergangsregelung.
- Die jüngste Änderung trat 2018 in Kraft: Für Zusagen ab dem 1. Januar dieses Jahres reicht es aus, wenn der Arbeitnehmer das 21. Lebensjahr vollendet hat und die Zusage drei Jahre Bestand hatte. Für vor diesem Datum gemachte Zusagen gelten weiterhin die älteren Unverfallbarkeitsbestimmungen.
Bitte beachten Sie, dass dies allgemeine Informationen sind und spezifische Regelungen je nach Einzelfall variieren können.
Wie wirkt sich die bAV auf unsere Bilanz aus?
Die betriebliche Altersvorsorge (bAV) hat signifikante Auswirkungen auf die Bilanz eines Unternehmens. Hier sind einige wichtige Aspekte, die Sie berücksichtigen sollten:
- Aktiva und Passiva:
- Die Beiträge zur bAV können als Aktiva in der Bilanz aufgeführt werden, da sie eine Investition in die Mitarbeiter darstellen. Gleichzeitig stellen sie jedoch auch zukünftige Zahlungsverpflichtungen dar, die als Passiva erfasst werden müssen.
- Bewertung:
- Die Bewertung der bAV ist oft komplex und hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie der Art des gewählten bAV-Plans, den Annahmen zur zukünftigen Rentenentwicklung und den verwendeten Diskontierungssätzen. Diese Faktoren können die finanzielle Darstellung des Unternehmens erheblich beeinflussen.
- Rückstellungen:
- Unternehmen sind verpflichtet, Rückstellungen für die zukünftigen Zahlungsverpflichtungen aus der bAV zu bilden. Diese Rückstellungen können das Eigenkapital und den Gewinn des Unternehmens stark belasten, was sich auf die finanzielle Stabilität auswirken kann.
- Steuerliche Auswirkungen:
- Die Beiträge zur bAV sind in der Regel steuerlich absetzbar, was zu erheblichen Steuerersparnissen führen kann. Allerdings sollten Unternehmen auch beachten, dass die zukünftigen Rentenzahlungen steuerpflichtig sind, was die Versteuerung der betrieblichen Altersvorsorge betrifft.
Wie wird die betriebliche Altersvorsorge im Todesfall geregelt?
Im Falle eines Todes des Versicherten hat die betriebliche Altersvorsorge (bAV) spezifische Regelungen, die je nach Art des bAV-Vertrags variieren können. In der Regel sind die Hinterbliebenen, wie Ehepartner oder Kinder, als Begünstigte vorgesehen und können Anspruch auf die vereinbarten Leistungen haben.
Es ist wichtig, dass Unternehmen und Mitarbeiter die Bedingungen ihrer bAV genau kennen, um sicherzustellen, dass im Todesfall die richtigen Personen abgesichert sind. In vielen Fällen kann eine Kapitalauszahlung oder eine Rentenzahlung an die Hinterbliebenen erfolgen, abhängig von den vertraglichen Vereinbarungen.
Um sicherzustellen, dass die Hinterbliebenen im Todesfall optimal abgesichert sind, sollten Unternehmen regelmäßig die Begünstigtenlisten überprüfen und gegebenenfalls anpassen.
Was ist der Maximalbetrag, den ich in die betriebliche Altersvorsorge einzahlen kann?
Der Maximalbetrag, den Sie in die betriebliche Altersvorsorge (bAV) einzahlen können, ist ein wichtiger Aspekt, den sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer im Blick haben sollten. In Deutschland liegt der steuerfreie Höchstbetrag aktuell bei bis zu 4 % der Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung. Das bedeutet, dass Sie als Arbeitnehmer einen erheblichen Teil Ihres Einkommens steuerbegünstigt für Ihre Altersvorsorge nutzen können.
Darüber hinaus haben Sie die Möglichkeit, freiwillige Beiträge zu leisten, die jedoch steuerlich anders behandelt werden. Hier ist es wichtig, die individuellen finanziellen Möglichkeiten und Ziele zu berücksichtigen.
Welche Besonderheiten gelten für Gesellschafter und Geschäftsführer bei der betrieblichen Altersvorsorge?
Gesellschafter und Geschäftsführer haben bei der betrieblichen Altersvorsorge (bAV) jeweils eigene Herausforderungen und Chancen, die es zu berücksichtigen gilt.
Für Gesellschafter ist es wichtig zu wissen, dass sie oft nicht automatisch in die gesetzlichen Regelungen zur bAV integriert sind. Daher müssen sie individuelle Vereinbarungen treffen, um die Vorteile der bAV zu nutzen. Häufig kommen hier Direktversicherungen, Pensionskassen oder Pensionsfonds zum Einsatz, die speziell auf ihre Bedürfnisse zugeschnitten werden können.
Geschäftsführer hingegen haben in der Regel eine angestellte Position im Unternehmen, was bedeutet, dass sie unter Umständen leichter Zugang zu den gesetzlichen bAV-Regelungen haben. Auch für sie ist es wichtig, die steuerlichen Rahmenbedingungen im Blick zu behalten. Die Beiträge zur bAV sollten im Einklang mit den gesetzlichen Vorgaben stehen, um steuerliche Nachteile zu vermeiden.
Ein großer Vorteil für beide Gruppen ist die Möglichkeit, höhere Beiträge in die bAV einzuzahlen. Dies kann eine hervorragende Strategie sein, um eine angemessene Altersvorsorge aufzubauen und gleichzeitig von den steuerlichen Vorteilen zu profitieren.