Bsp. 1: Steuerklasse I und IV | ohne BAV in € | mit BAV in € |
Jahresbruttoeinkommen | 30.000,00 | 30.000,00 |
- Entgeltumwandlung | 0,00 | - 1.200,00 |
Gesamt-Bruttoeinkommen | 30.000.00 | 28.800,00 |
- Steuern (LSt/KiSt/Soli) | -3.304,00 | -3.030,00 |
- Sozialversicherung | -6.007,56 | -5.767,20 |
Jahresnettoeinkommen | 20.688,44 | 20.002,80 |
Netto-Aufwand pro Jahr | 685,64 € (57,14 € pro Monat) |
Dafür Einzahlung in die bAV:
1.200,00 € + 180,00€ (15% Arbeitgeberschuss) = 1.380,00 € pro Jahr.
Bsp. 2: Steuerklasse III und ein Kind | ohne BAV in € | mit BAV in € |
Jahresbruttoeinkommen | 30.000,00 | 30.000,00 |
- Entgeltumwandlung | 0,00 | - 1.200,00 |
Gesamt-Bruttoeinkommen | 30.000.00 | 28.800,00 |
- Steuern (LSt/KiSt/Soli) | -662,00 | -468,00 |
- Sozialversicherung | -5.932,56 | -5.695,20 |
Jahresnettoeinkommen | 23.405,44 | 22.636,80 |
Netto-Aufwand pro Jahr | 768,64 € (64,05 € pro Monat) |
Dafür Einzahlung in die bAV:
1.200,00 € + 180,00€ (15% Arbeitgeberschuss) = 1.380,00 € pro Jahr.
Fördern Sie Ihre Mitarbeiter
Unser Expertentipp
„Die betriebliche Altersversorgung, auch Betriebsrente genannt, ist ein sehr attraktives Instrument um die Rente der Arbeitnehmer mit renditestarken Konditionen sowie staatlichen Zuschüssen zu ergänzen. Zusätzlich kann der Arbeitgeber eine bAV mit einem Zuschuss in Höhe seiner Wahl fördern und so seine Arbeitnehmer*innen massiv beim Sparen unterstützen.
Aufgrund mannigfaltiger gesetzlichen Vorgaben und den verschiedenen Durchführungswegen ist es mehr als sinnvoll, sich von einem Experten beraten zu lassen.
Unser Tipp: Nehmen Sie sich Zeit und lassen Sie sich von einem Maklerhaus mit viel Erfahrung und finanzstarken Partnern beraten. Dadurch sparen Sie Geld und Zeit und können renditestarke Angebote einholen. Ist einmal der gewünschte Rahmen definiert, übernimmt der Makler die Beratung und unterstützt Sie bei der Verwaltung der Verträge.”
Stefan Misselbeck
Bereichsleiter Personenversicherung Neukunden
Möchten Sie sich genauer über potenzielle Vorsorgekonzepte für Ihren Betrieb informieren? Dann wenden Sie sich an uns. Mithilfe unseres Vorsorge-Checks analysieren wir Ihren individuellen Bedarf an Vorsorgemaßnahmen und erarbeiten gemeinsam mit Ihnen das passgenaue Versicherungskonzept für Sie und Ihre Mitarbeiter. Hierbei stehen Sie stets in Kontakt mit Ihrem persönlichen Ansprechpartner, der mit Ihren Bedürfnissen bestens vertraut ist und Sie folglich immer optimal beraten kann.
Nach der Vorsorgeberatung sorgen wir durch einen regelmäßigen Informationsaustausch für den ungehinderten Ablauf sämtlicher Vertragsanpassungen. Auch bei Fragen bezüglich von Neueinstellungen, Fluktuationen oder Änderungen bei Mitarbeiterverträgen während des laufenden Arbeitsverhältnisses stehen wir Ihnen jederzeit zur Verfügung.
Zusätzliche Leistungen:
Detailanalyse
Detailanalyse aller vorhandenen Versorgungen speziell im Hinblick auf
Prüfung der arbeitsrechtlichen Dokumentationen (VO, Zusagen, Umwandlungsvereinbarungen, Protokolle )
- Richtigkeit und Vollständigkeit
- Aufbewahrung
Analyse vorhandener Service- und Informationsprozess
- Umgang mit neu eintretenden und ausscheidenden Mitarbeitern
Prüfkriterien
Die Prüfkriterien:
Für welche Personengruppen eignet sich die bAV?
Die betriebliche Direktversicherung kann Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer – genauer gesagt: Angestellten, Arbeitern, Auszubildenden und (nicht-)beherrschenden Gesellschafter-Geschäftsführern einer GmbH sowie Mitgliedern des Vorstandes einer Aktiengesellschaft, zugesagt werden.
Darüber hinaus kann die Betriebsrente unter gewissen Umständen auch Betriebsfremden im Anlass einer (ausschließlichen) Tätigkeit für ein Unternehmen zuteilwerden.
Auch Personen mit einem geringen Einkommen profitieren von der betrieblichen Altersvorsorge, da Sie im Rentenalter auch eine geringe Rente zu erwarten haben. Unter gewissen Voraussetzung ist auch eine betriebliche Altersvorsorge für Minijobber möglich.
Bei Personen, die über der Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung verdienen, sollte die Rentabilität vorab geprüft werden. Hierbei unterstützen wir Sie gerne.
Wichtig: Das Recht auf die betriebliche Altersvorsorge besteht nicht für Selbstständige und Beamte.
Kann die betriebliche Altersvorsorge bei Arbeitgeberwechsel übertragen werden?
Wenn Sie den Arbeitgeber wechseln, können Sie Ihre Direktversicherung als betriebliche Altersvorsorge (bAV) mitnehmen. Das bAV Übertragungsabkommen ermöglicht Ihnen, die Direktversicherung entweder an den neuen Arbeitgeber zu übertragen oder privat weiterzuführen. Wenn Sie die Direktversicherung privat weiterführen, müssen Sie allerdings Steuern und Sozialabgaben auf die Beiträge zahlen. Sie können die Direktversicherung auch beitragsfrei stellen, wenn Sie keine weiteren Beiträge mehr einzahlen möchten.
Muss man die bAV als lebenslange Rente auszahlen lassen?
Die Leistungen der Betriebsrente sollen Ihre Ansprüche an die gesetzliche Rentenversicherung ergänzen und Sie dabei unterstützen, einen höheren Lebensstandard im Alter dauerhaft zu sichern. Die Leistungen erfolgen deshalb grundsätzlich als lebenslange Renten. Alternativ besteht auch die Möglichkeit einer (Teil-) Kapitalauszahlung. Sofern Sie dies wünschen, beantragen Sie dies bitte kurz vor dem vereinbarten Rentenbeginn.
Gibt es eine Hinterbliebenenleistung?
Grundsätzlich lässt sich eine Hinterbliebenenabsicherung in der Betriebsrente einbinden. Zu beachten ist hierbei der sogenannte „enge Hinterbliebenenbegriff“.
Versorgungsberechtigt sind demnach in folgender Reihenfolge:
Der Gesetzgeber hat festgelegt, dass Leistungen aus der Betriebsrente grundsätzlich nur diesen Versorgungsberechtigten zugutekommen dürfen. Ist im Todesfall kein Versorgungsberechtigter vorhanden, kommt noch die Zahlung eines sogenannten Sterbegeldes in Frage.
Welche Möglichkeiten gibt es bei finanziellen Engpässen?
Die Beiträge zur betrieblichen Altersversorgung können unter bestimmten Voraussetzungen erhöht, reduziert oder ausgesetzt werden. Auch Zuzahlungen zum Beitrag sind grundsätzlich möglich. Kontaktieren Sie uns, wir beraten Sie gerne
Wie verändert sich die betriebliche Altersvorsorge bei Arbeitslosigkeit?
Im Fall der Arbeitslosigkeit kann der Vertrag zur betrieblichen Altersvorsorge privat mit gleichen oder geringeren Beiträgen fortgeführt oder auch ganz beitragsfrei gestellt werden.
Die schon erworbenen Ansprüche auf die betriebliche Altersversorgung bleiben dabei selbstverständlich erhalten und werden in der Ansparphase auch nicht auf Arbeitslosengeld I oder II angerechnet.
Was passiert bei Elternzeit oder langer Krankheit?
Hier besteht die Möglichkeit, den Vertrag zur betrieblichen Altersvorsorge mit gleichen oder geringeren Beiträgen fortzuführen oder beitragsfrei zu stellen.
Sollen die Leistungen in voller Höhe erhalten bleiben, müssen die Beiträge während einer Elternzeit oder längerer Krankheit in gleicher Höhe privat weitergezahlt werden.
Selbstverständlich besteht die Möglichkeit, die Zahlungen für eine bestimmte Zeit einzustellen. In diesem Fall verringern sich die späteren Betriebsrenten. Nach der Elternzeit oder Krankheit kann der Vertrag beim Unternehmen fortgeführt werden.
Wie wird das Geld eingezahlt bzw. was zahlt der Arbeitgeber?
Die Abbuchung des bAV-Betrags erfolgt einfach und bequem direkt vom Gehalt. Die bAV-Beiträge werden vom Arbeitgeber direkt vom Bruttogehalt bezahlt, bevor Steuern und Sozialabgaben anfallen. Falls der Arbeitnehmer mit seinem Arbeitgeber eine Entgeltumwandlungsvereinbarung für die Direktversicherung getroffen hat (ab 1. Januar 2019), erhält er in meisten Fällen einen Arbeitgeberzuschuss von 15%.
Ist der Zuschuss bei der Betriebsrente für den Arbeitgeber Pflicht?
Seit dem 01.01.2022 bekommen Arbeitnehmende verpflichtend einen Zuschuss von 15% vom Arbeitgeber zur Betriebsrente (Entgeltumwandlung). Nun wurde dies auch auf Verträge ausgeweitet, die bereits vor 2019 abgeschlossen wurden. Dies gilt für alle Unternehmensgrößen.
Wie ist die Unverfallbarkeit bei der Betriebsrente geregelt?
Als Experten für betriebliche Altersversorgung (bAV) möchten wir Ihnen das Prinzip der Unverfallbarkeit näherbringen, das im Betriebsrentengesetz (BetrAVG) verankert ist. Dieses Prinzip garantiert, dass die erworbenen Anwartschaften auf Leistungen der bAV erhalten bleiben, selbst wenn ein Arbeitnehmer das Unternehmen vor dem Renteneintritt verlässt.
Die genaue Höhe des unverfallbaren Anspruchs ergibt sich aus den Grundsätzen, die in § 2 des BetrAVG festgelegt sind.
Es gibt verschiedene Stichtage, die für die Unverfallbarkeit relevant sind:
Bitte beachten Sie, dass dies allgemeine Informationen sind und spezifische Regelungen je nach Einzelfall variieren können.
Wie wirkt sich die bAV auf unsere Bilanz aus?
Die betriebliche Altersvorsorge (bAV) kann erhebliche Auswirkungen auf die Bilanz eines Unternehmens haben. Hier sind einige Punkte, die zu beachten sind:
Aktiva und Passiva: Die Beiträge zur bAV können als Aktiva in der Bilanz erscheinen, da sie eine Investition in die Mitarbeiter darstellen. Gleichzeitig können sie auch als Passiva auftreten, da sie zukünftige Zahlungsverpflichtungen darstellen.
Bewertung: Die Bewertung der bAV kann komplex sein und hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie z. B. der Art des bAV-Plans, den Annahmen über die zukünftige Rentenentwicklung und den Diskontierungssätzen.
Rückstellungen: Unternehmen müssen Rückstellungen für die zukünftigen Zahlungsverpflichtungen aus der bAV bilden. Diese Rückstellungen können einen erheblichen Einfluss auf das Eigenkapital und den Gewinn des Unternehmens haben.
Steuerliche Auswirkungen: Die Beiträge zur bAV können steuerlich absetzbar sein, was zu Steuerersparnissen führen kann. Gleichzeitig können die zukünftigen Rentenzahlungen steuerpflichtig sein.
Es ist wichtig, dass Unternehmen die Auswirkungen der bAV auf ihre Bilanz vollständig verstehen und entsprechend planen. Sie sollten einen qualifizierten Bilanzexperten oder Steuerberater konsultieren, um sicherzustellen, dass sie die Auswirkungen richtig einschätzen und die richtigen Entscheidungen treffen. Bitte beachten Sie, dass dies allgemeine Informationen sind und spezifische Beratung von einem Fachmann eingeholt werden sollte. Jedes Unternehmen hat spezifische Bedürfnisse und Umstände, die berücksichtigt werden müssen.