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Die betriebliche Altersvorsorge (bAV)

Unser Ratgeber für Arbeitgeber & Arbeitnehmer 2025

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Was ist eine betriebliche Altersvorsorge?

Die betriebliche Altersvorsorge, kurz bAV oder auch Betriebsrente genannt, sorgt dafür, dass der Arbeitgeber gegenüber seinen Arbeitnehmern eine Zusicherung zur Versorgung nach deren Ausscheiden aus dem Berufsleben macht. Der Arbeitgeber schließt also für den Arbeitnehmer eine Police (Direktversicherung) ab, in die ein Teil dessen Gehaltes eingezahlt wird. Hierbei fließen die Beiträge aus dem Bruttogehalt des Arbeitnehmers direkt in die betriebliche Altersvorsorge.

Die bAV stellt einen wichtigen Baustein zur Finanzierung des Ruhestandes dar. Denn aufgrund des demografischen Wandels reicht die gesetzliche Rente meist nicht aus, um den Lebensstandard im Alter zu sichern. Über die betriebliche Altersvorsorge lässt sich eine zusätzliche lebenslange Rente aufbauen, die sogar noch staatlich gefördert ist. Alternativ besteht auch die Möglichkeit, eine einmalige Kapitalzahlung zu wählen. Seit dem 1.1.2002 hat jeder Arbeitnehmer gesetzlich einen Anspruch auf die sogenannte Entgeltumwandlung. Die Entscheidung über den Durchführungsweg liegt allerdings beim Arbeitgeber.

Die Vorteile der betrieblichen Altersvorsorge

Vorteile der bAV für Unternehmen

  • Abwicklung des gesetzlichen Anspruchs auf Entgeltumwandlung möglich
  • Geringer Verwaltungsaufwand, einfache Handhabung
  • Sozialabgabenersparnis
  • Versorgungsrisiko übernimmt Versicherer: keine Insolvenzsicherungspflicht
  • Instrument zur Mitarbeiterbindung
  • Nachhaltige Qualitätssicherung: erheblicher Imagegewinn für das Unternehmen, welches so wiederum seine Chancen verbessert, auf dem Arbeitsmarkt qualifizierte Fachkräfte zu gewinnen, sie zu motivieren und somit langfristig an das Unternehmen zu binden
  • Employer Branding: erhöht die Motivation der Mitarbeiter für die Arbeit und die Bindung an das Unternehmen
  • Steigert die Attraktivität des Betriebs (auch nach außen)

Vorteile der bAV für Arbeitnehmer

  • Aufwendungen sind steuer- und sozialabgabenfrei
  • Aufbau einer zusätzlichen Versorgungsleistung im Rentenalter mit geringem Aufwand
  • Absicherung der Familie, da im Todesfall die Leistungen an den Ehepartner oder die Kinder ausgezahlt werden können
  • Steuerersparnis für Spitzenverdiener und Privatversicherte
  • Steuern werden erst bei der Rente fällig, in der Regel ist der Steuersatz im Rentenalter niedriger als während der Erwerbsphase
  • Weiterführung bei Arbeitgeberwechsel
  • Keine Anrechnung beim Bürgergeld

 

 

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Die Entwicklung der Altersvorsorge

Die ursprünglichen Säulen der Altersvorsorge in Deutschland:

  1. gesetzliche Rentenversicherung
  2. betriebliche Altersversorgung
  3. private Vorsorge

Demografische Herausforderungen:

  • Rückläufige Geburtenzahlen bei steigender Lebenserwartung
  • Späterer Berufseinstieg
  • Sinkende Beschäftigtenzahlen
  • Zunahme von Frühverrentung

-> Instabilität der gesetzlichen Rentenversicherung

Maßnahmen und Konsequenzen

Politische Maßnahmen:

  • Reduktion des Rentenniveaus
  • Erhöhung des Renteneintrittsalters (67 Jahre)
  • Steuerfinanzierung der Renten
  • Beitragssatz-Anpassungen

Bedeutung der Eigenvorsorge:

  • Wegfall gesetzlicher Leistungen muss kompensiert werden
  • Private Vorsorge und bAV gewinnen an Bedeutung

Fazit zur aktuellen Entwicklung: 

Hatten die betriebliche Altersversorgung und die private Vorsorge in der Vergangenheit nur ergänzende Funktion, müssen damit heute weggefallene Leistungen ganz bzw. teilweise ersetzt werden, sodass die eigene Vorsorge für das Alter immer wichtiger wird.

Der Gesetzgeber stärkt die zweite Säule durch Zulagenförderung (Riester-Rente) und Steuervorteile. Bereits heute ist die Zahl der Vorsorgeverträge (in 2018: 86,5 Mio., davon 15,9 Mio. bAV-Verträge) höher als die Zahl der Bevölkerung. Allerdings nutzen nur 47 Prozent der Angestellten im Mittelstand eine betriebliche Altersversorgung für Ihre Pension.
 

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Durchführung der bAV im Unternehmen

Die Direktversicherung

Bei der betrieblichen Altersvorsorge gibt es bis zu fünf Durchführungswege, wobei die Direktversicherung der gängigste Durchführungsweg ist. Die Direktversicherung ist besonders attraktiv für Unternehmen, da die komplette Sicherung des Vermögens der Arbeitnehmer, die Verwaltung und die Anlage des Kapitals durch einen Versicherer übernommen werden.

Die Direktversicherung ist eine Lebensversicherung, die der Arbeitgeber auf das Leben seiner Mitarbeiter abschließt. Der Arbeitgeber erteilt eine Zusage an den Angestellten. Versicherungsnehmer und Beitragszahler ist das Unternehmen, der Arbeitnehmer ist die versicherte Person. Die Versicherung wird im Versorgungsfall direkt vom Versicherungsunternehmen an die begünstigte Person ausgezahlt. Da das Versicherungsunternehmen der Versicherungsaufsicht unterliegt, bedarf es keiner Absicherung durch den Pensionssicherungsverein, wenn die versicherte Person unwiderruflich bezugsberechtigt ist.

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Finanzierung der betrieblichen Altersvorsorge

Die Direktversicherung ermöglicht es Mitarbeitern, einen Teil ihres Bruttogehalts in einen bAV-Vertrag umzuwandeln. Dadurch sparen sie nicht nur Steuern, sondern profitieren langfristig von einer zusätzlichen Altersvorsorge. Gleichzeitig profitieren auch Arbeitgeber, da die Verringerung des Bruttolohns ihre Sozialabgaben senkt.

Seit Einführung des Betriebsrentenstärkungsgesetzes 2018 sind Arbeitgeber verpflichtet, die durch die Entgeltumwandlung eingesparten Sozialversicherungsbeiträge an die Mitarbeiter weiterzugeben. Diese Ersparnis beträgt in der Regel 15 % und wird direkt zusätzlich in die Betriebsrente eingezahlt. Darüber hinaus können Unternehmen freiwillig höhere Zuschüsse leisten oder die Betriebsrente sogar komplett für ihre Angestellten finanzieren.

Überblick der wichtigsten Punkte:

  • Vorteile für Arbeitnehmer: Steuerersparnis und Aufbau einer zusätzlichen Altersvorsorge.
  • Vorteile für Arbeitgeber: Reduzierte Sozialabgaben durch Entgeltumwandlung.
  • Gesetzliche Regelung: Verpflichtende Weitergabe der Sozialabgabenersparnis (mindestens 15 %).

Die Teilnahme an der bAV ist für Mitarbeiter freiwillig. Jeder kann selbst entscheiden, welcher Anteil seines Bruttogehalts in die Altersvorsorge fließen soll. Der Arbeitgeber überweist den gewählten Betrag zusammen mit seinem Zuschuss direkt an den Versorgungsträger. Auf die eingezahlten Beiträge erhält der Mitarbeiter ein unwiderrufliches Bezugsrecht.

Dieser Videoclip liefert Ihnen schnell, transparent und leicht verständlich alle wichtigen Informationen über die Vorteile der Entgeltumwandlung:


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Steuerliche Aspekte der bAV

In der Sparphase:

Einzahlungen in Direktversicherungen können nach § 3 Nr. 63 EstG bis zu einer Obergrenze von 8 Prozent der sogenannten Beitragsbemessungsgrenze der Rentenversicherung steuerfrei eingezahlt werden. Im Jahr 2025 liegt der Freibetrag bei maximal 604 Euro pro Monat (bzw. 7.248 Euro pro Jahr).

 

Voraussetzung der Steuerfreiheit:

Die Versorgungsleistungen können als lebenslange Rente oder als Auszahlungsplan mit Restverrentung ab 85 Jahren erfolgen. Bis zu 30 % des Kapitals dürfen einmalig ausgezahlt werden, wenn dies vorgesehen ist. Entscheidet sich der Mitarbeiter für eine vollständige Kapitalauszahlung, entfällt die Steuerfreiheit der Beiträge. Daher sollte die Kapitalauszahlung erst kurz vor Rentenbeginn beantragt werden.

In der Auszahlungsphase:

Die Leistungen aus der Direktversicherung sind als sonstige Einkünfte zu versteuern (§ 22 Nr. 5 EStG). In der Regel liegen die Einkünfte im Rentenalter allerdings unter den Einkünften aus der beruflichen Tätigkeit.



 

Die steuerlichen Regelungen für Arbeitgeber und Arbeitnehmer:

Für Arbeitgeber

  • Betriebsausgaben: Die Kosten, die ein Unternehmen für die betriebliche Altersvorsorge (bAV) aufwendet, sind in der Regel als Betriebsausgaben abzugsfähig. Dies wirkt sich gewinnmindernd aus und kann die steuerliche Belastung des Unternehmens reduzieren.
  • Liquiditätsabfluss: Die regelmäßigen Beiträge zur bAV führen zu einem kontinuierlichen Liquiditätsabfluss. Dies sollte bei der Finanzplanung und Liquiditätssteuerung berücksichtigt werden.
  • Sozialabgabenersparnis: Durch die bAV können Unternehmen Sozialabgaben einsparen, da die Beiträge zur bAV in der Regel nicht sozialversicherungspflichtig sind.

Für Arbeitnehmer

  • Steuerfreie Einzahlung: Arbeitnehmer können bis zu 8 % der Beitragsbemessungsgrenze (BBG) der gesetzlichen Rentenversicherung (GRV) pro Jahr steuerfrei in die bAV einzahlen
  • Besteuerung der Rente: Die Auszahlungen aus der bAV sind in der Auszahlungsphase voll steuerpflichtig und werden mit dem individuellen Einkommenssteuersatz des Rentners versteuert.
  • Altzusagen: Bei Altzusagen (Zusagen vor 2005) sind jährlich 1.800 € steuerfrei, sofern keine Pauschalversteuerung vorliegt. Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass diese Regelung nur für bestimmte Altzusagen gilt und spezifische Bedingungen erfüllt sein müssen.

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Sozialversicherungstechnische Betrachtung

Steuerfreie Beiträge zu Direktversicherungen gelten bis zu 4 % der jeweils gültigen Beitragsbemessungsgrenze in der allgemeinen Rentenversicherung nicht als Arbeitsentgelt, sodass hierauf auch keine Sozialabgaben anfallen. Im Jahr 2025 sind dies 302 € pro Monat oder 3.624 € pro Jahr.

Die Sozialabgabenersparnis betrifft die Beitragsleistungen unterhalb der jeweiligen Beitragsbemessungsgrenzen der gesetzlichen Renten-, Arbeitslosen-, Kranken- und Pflegeversicherung. Im Gegenzug führen die niedrigeren Beitragszahlungen zu einer reduzierten Bemessungsgrundlage für deren Leistungen (z. B. bei Renten-, Kranken-, Arbeitslosen- und Unfallversicherung) und ggf. anderer Sozialleistungen (z. B. des Elterngeldes). Bei privat Krankenversicherten können Entgeltumwandlungen u. U. zu einer Beitragspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung führen.

Die Leistungen aus der betrieblichen Altersversorgung unterliegen grundsätzlich der Beitragspflicht in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung, wenn der Rentner Pflichtversicherter oder freiwillig Versicherter in einer gesetzlichen Krankenversicherung ist.

Ab Januar 2024 gilt hier ein Freibetrag i. H v.  176,75 € monatlich.
Das heißt: Erst ab dieser Höhe werden Krankenversicherungsbeiträge auf Versorgungs-/Rentenbezüge fällig.

Die Direktversicherung in der Praxis:

Ein Rechenbeispiel:

Berechnungsgrundlage: Jahr 2021, Alter 30 Jahre, Bundesland Bayern, nicht in der Kirche

Bsp. 1: Steuerklasse I und IV ohne BAV in € mit BAV in €
Jahresbruttoeinkommen 30.000,00 30.000,00
- Entgeltumwandlung 0,00 - 1.200,00
Gesamt-Bruttoeinkommen 30.000.00 28.800,00
- Steuern (LSt/KiSt/Soli) -3.304,00 -3.030,00
- Sozialversicherung -6.007,56 -5.767,20
Jahresnettoeinkommen 20.688,44 20.002,80
Netto-Aufwand pro Jahr

685,64 €

(57,14 € pro Monat)

Dafür Einzahlung in die bAV:

1.200,00 € + 180,00€ (15% Arbeitgeberschuss) = 1.380,00 € pro Jahr.

Ein weiteres Rechenbeispiel:

Berechnungsgrundlage: Jahr 2021, Alter 30 Jahre, Bundesland Bayern, nicht in der Kirche

Bsp. 2: Steuerklasse III und ein Kind ohne BAV in € mit BAV in €
Jahresbruttoeinkommen 30.000,00 30.000,00
- Entgeltumwandlung 0,00 - 1.200,00
Gesamt-Bruttoeinkommen 30.000.00 28.800,00
- Steuern (LSt/KiSt/Soli) -662,00 -468,00
- Sozialversicherung -5.932,56 -5.695,20
Jahresnettoeinkommen 23.405,44 22.636,80
Netto-Aufwand pro Jahr

768,64 €

(64,05 € pro Monat)

Dafür Einzahlung in die bAV:

1.200,00 € + 180,00€ (15% Arbeitgeberschuss) = 1.380,00 € pro Jahr.

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Unser Expertentipp

„Die betriebliche Altersversorgung, auch Betriebsrente genannt, ist ein sehr attraktives Instrument um die Rente der Arbeitnehmer mit renditestarken Konditionen sowie staatlichen Zuschüssen zu ergänzen. Zusätzlich kann der Arbeitgeber eine bAV mit einem Zuschuss in Höhe seiner Wahl fördern und so seine Arbeitnehmer*innen massiv beim Sparen unterstützen.

Aufgrund mannigfaltiger gesetzlichen Vorgaben und den verschiedenen Durchführungswegen ist es mehr als sinnvoll, sich von einem Experten beraten zu lassen.

Unser Tipp: Nehmen Sie sich Zeit und lassen Sie sich von einem Maklerhaus mit viel Erfahrung und finanzstarken Partnern beraten. Dadurch sparen Sie Geld und Zeit und können renditestarke Angebote einholen. Ist einmal der gewünschte Rahmen definiert, übernimmt der Makler die Beratung und unterstützt Sie bei der Verwaltung der Verträge.”

Stefan Misselbeck
Bereichsleiter Personenversicherung Neukunden

Unsere Leistungen zur bAV

Möchten Sie sich genauer über potenzielle Vorsorgekonzepte für Ihren Betrieb informieren? Dann wenden Sie sich an uns. Mithilfe unseres Vorsorge-Checks analysieren wir Ihren individuellen Bedarf an Vorsorgemaßnahmen und erarbeiten gemeinsam mit Ihnen das passgenaue Versicherungskonzept für Sie und Ihre Mitarbeiter. Hierbei stehen Sie stets in Kontakt mit Ihrem persönlichen Ansprechpartner, der mit Ihren Bedürfnissen bestens vertraut ist und Sie folglich immer optimal beraten kann.

Nach der Vorsorgeberatung sorgen wir durch einen regelmäßigen Informationsaustausch für den ungehinderten Ablauf sämtlicher Vertragsanpassungen. Auch bei Fragen bezüglich von Neueinstellungen, Fluktuationen oder Änderungen bei Mitarbeiterverträgen während des laufenden Arbeitsverhältnisses stehen wir Ihnen jederzeit zur Verfügung.

Zusätzliche Leistungen:

Detailanalyse

Detailanalyse aller vorhandenen Versorgungen speziell im Hinblick auf

  • Nachfinanzierungsrisiken aus:
    - Rückdeckungsprodukt
    - Einschluss biometrischer Absicherungen
    - Übernahme / Portierung
  • Prüfung der arbeitsrechtlichen Dokumentationen (VO, Zusagen, Umwandlungsvereinbarungen, Protokolle )
    - Richtigkeit und Vollständigkeit
    - Aufbewahrung

  • Analyse vorhandener Service- und Informationsprozess
    - Umgang mit neu eintretenden und ausscheidenden Mitarbeitern

Prüfkriterien

Die Prüfkriterien:

  • Durchführungsweg und Zusageart
  • Förderung § 3.63/ § 40b
  • Gruppenvertrag
  • Versicherer, Produkt (klassisch/ Fonds), biometrische Risiken
  • Vorhandene bzw. fehlende Unterlagen (Antrag, Police, Nachträge, Umwandlungsvereinbarung)
  • Finanzierungsform und Beitragsaufteilung (AG/AN)
  • Warnhinweise
  • Nächste Schritte und Handlungsempfehlungen

Unsere Empfehlung

Als Versicherungsmakler können wir folgende Anbieter zur betrieblichen Altersvorsorge empfehlen:

Wir haben die Anbieter mit Ihren Tarifen verglichen und die Ergebnisse für Sie auf einer zusätzlichen Seite zusammengefasst.

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Häufig gestellte Fragen zur betrieblichen Altersvorsorge

Für welche Personengruppen eignet sich die bAV?

Die betriebliche Direktversicherung kann Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer – genauer gesagt: Angestellten, Arbeitern, Auszubildenden und (nicht-)beherrschenden Gesellschafter-Geschäftsführern einer GmbH sowie Mitgliedern des Vorstandes einer Aktiengesellschaft, zugesagt werden.
Darüber hinaus kann die Betriebsrente unter gewissen Umständen auch Betriebsfremden im Anlass einer (ausschließlichen) Tätigkeit für ein Unternehmen zuteilwerden.
Auch Personen mit einem geringen Einkommen profitieren von der betrieblichen Altersvorsorge, da Sie im Rentenalter auch eine geringe Rente zu erwarten haben. Unter gewissen Voraussetzung ist auch eine betriebliche Altersvorsorge für Minijobber möglich.
Bei Personen, die über der Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung verdienen, sollte die Rentabilität vorab geprüft werden. Hierbei unterstützen wir Sie gerne.

Wichtig: Das Recht auf die betriebliche Altersvorsorge besteht nicht für Selbstständige und Beamte.

Kann die betriebliche Altersvorsorge bei Arbeitgeberwechsel übertragen werden?

Wenn Sie den Arbeitgeber wechseln, können Sie Ihre Direktversicherung als betriebliche Altersvorsorge (bAV) mitnehmen. Das bAV Übertragungsabkommen ermöglicht Ihnen, die Direktversicherung entweder an den neuen Arbeitgeber zu übertragen oder privat weiterzuführen. Wenn Sie die Direktversicherung privat weiterführen, müssen Sie allerdings Steuern und Sozialabgaben auf die Beiträge zahlen. Sie können die Direktversicherung auch beitragsfrei stellen, wenn Sie keine weiteren Beiträge mehr einzahlen möchten.

► zum Formular bei Arbeitgeberwechsel

Muss man die bAV als lebenslange Rente auszahlen lassen?

Die Leistungen der Betriebsrente sollen Ihre Ansprüche an die gesetzliche Rentenversicherung ergänzen und Sie dabei unterstützen, einen höheren Lebensstandard im Alter dauerhaft zu sichern. Die Leistungen erfolgen deshalb grundsätzlich als lebenslange Renten. Alternativ besteht auch die Möglichkeit einer (Teil-) Kapitalauszahlung. Sofern Sie dies wünschen, beantragen Sie dies bitte kurz vor dem vereinbarten Rentenbeginn.

Gibt es eine Hinterbliebenenleistung?

Grundsätzlich lässt sich eine Hinterbliebenenabsicherung in der Betriebsrente einbinden. Zu beachten ist hierbei der sogenannte „enge Hinterbliebenenbegriff“.

Versorgungsberechtigt sind demnach in folgender Reihenfolge:

  1. Der Ehegatte bzw. der Lebenspartner einer eingetragenen Lebenspartnerschaft.
  2. Die kindergeldberechtigten Kinder bis zu einem bestimmten Höchstalter.
  3. Der namentlich benannte Lebensgefährte bzw. Lebenspartner einer nicht eingetragenen Lebenspartnerschaft (eheähnliche Lebensgemeinschaft).


Der Gesetzgeber hat festgelegt, dass Leistungen aus der Betriebsrente grundsätzlich nur diesen Versorgungsberechtigten zugutekommen dürfen. Ist im Todesfall kein Versorgungsberechtigter vorhanden, kommt noch die Zahlung eines sogenannten Sterbegeldes in Frage.

Welche Möglichkeiten gibt es bei finanziellen Engpässen?

Die Beiträge zur betrieblichen Altersversorgung können unter bestimmten Voraussetzungen erhöht, reduziert oder ausgesetzt werden. Auch Zuzahlungen zum Beitrag sind grundsätzlich möglich. Kontaktieren Sie uns, wir beraten Sie gerne

Wie verändert sich die betriebliche Altersvorsorge bei Arbeitslosigkeit?

Im Fall der Arbeitslosigkeit kann der Vertrag zur betrieblichen Altersvorsorge privat mit gleichen oder geringeren Beiträgen fortgeführt oder auch ganz beitragsfrei gestellt werden.
Die schon erworbenen Ansprüche auf die betriebliche Altersversorgung bleiben dabei selbstverständlich erhalten und werden in der Ansparphase auch nicht auf Arbeitslosengeld I oder II angerechnet.

Was passiert bei Elternzeit, im Mutterschutz oder bei längerer Krankheit?

Für Unternehmen ist es wichtig, die Regelungen zur betrieblichen Altersvorsorge (bAV) im Kontext von Elternzeit, Mutterschutz oder längerer Krankheit ihrer Mitarbeiter zu verstehen. In diesen Fällen haben Unternehmen die Möglichkeit, die bAV-Verträge ihrer Mitarbeiter entweder mit den gleichen oder reduzierten Beiträgen fortzuführen oder sie beitragsfrei zu stellen.

Wenn das Unternehmen sicherstellen möchte, dass die bAV-Leistungen der betroffenen Mitarbeiter in voller Höhe erhalten bleiben, sollten die Mitarbeiter während der Elternzeit, im Mutterschutz oder bei längerer Krankheit die Beiträge in der bisherigen Höhe privat weiterzahlen. Dies ist entscheidend, um die Altersvorsorge der Mitarbeiter nicht zu gefährden und um sicherzustellen, dass sie nach ihrer Rückkehr in den Betrieb von den vollen Rentenansprüchen profitieren können.

Alternativ können Unternehmen auch die Option anbieten, die Zahlungen für einen bestimmten Zeitraum auszusetzen. Es ist jedoch wichtig, die Mitarbeiter darüber aufzuklären, dass sich dies negativ auf ihre zukünftige Betriebsrente auswirken kann, da die Rentenansprüche entsprechend sinken.

Nach der Elternzeit, dem Mutterschutz oder einer Krankheitsphase können die Verträge in der Regel problemlos fortgeführt werden. Unternehmen sollten proaktiv mit ihren Mitarbeitern kommunizieren und sie über die verschiedenen Optionen informieren, um eine informierte Entscheidung zu ermöglichen.

Wie wird das Geld eingezahlt bzw. wie hoch ist der Arbeitgeberanteil bei der betrieblichen Altersvorsorge?

Die Einzahlung in die betriebliche Altersvorsorge (bAV) erfolgt ganz unkompliziert direkt vom Gehalt des Mitarbeiters. Die bAV-Beiträge werden in der Lohnabrechnung vom Arbeitgeber vom Bruttogehalt abgezogen, bevor Steuern und Sozialabgaben berechnet werden. Dadurch profitieren die Mitarbeiter sofort von einer Steuerersparnis.

Wenn ein Mitarbeiter mit Ihnen als Arbeitgeber eine Entgeltumwandlungsvereinbarung für eine Direktversicherung getroffen hat – was seit dem 1. Januar 2019 gängig ist – sind Sie verpflichtet, in den meisten Fällen einen Zuschuss von 15 % zu den eingezahlten Beiträgen zu leisten. Dieser Zuschuss ist nicht nur ein attraktives Angebot für Ihre Mitarbeiter, sondern auch ein wichtiger Anreiz, um die bAV in Ihrem Unternehmen zu fördern.

Ist der Zuschuss für die betriebliche Altersvorsorge für den Arbeitgeber Pflicht?

Seit dem 01.01.2022 bekommen Arbeitnehmende verpflichtend einen Zuschuss von 15% vom Arbeitgeber zur Betriebsrente (Entgeltumwandlung). Nun wurde dies auch auf Verträge ausgeweitet, die bereits vor 2019 abgeschlossen wurden. Dies gilt für alle Unternehmensgrößen.

Wie ist die Unverfallbarkeit bei der Betriebsrente geregelt?

Als Experten für betriebliche Altersversorgung (bAV) möchten wir Ihnen das Prinzip der Unverfallbarkeit näherbringen, das im Betriebsrentengesetz (BetrAVG) verankert ist. Dieses Prinzip garantiert, dass die erworbenen Anwartschaften auf Leistungen der bAV erhalten bleiben, selbst wenn ein Arbeitnehmer das Unternehmen vor dem Renteneintritt verlässt.

Die genaue Höhe des unverfallbaren Anspruchs ergibt sich aus den Grundsätzen, die in § 2 des BetrAVG festgelegt sind.

Es gibt verschiedene Stichtage, die für die Unverfallbarkeit relevant sind:

  • Für Betriebsrentenzusagen, die ab dem 1. Januar 2001 gemacht wurden, tritt die Unverfallbarkeit ein, wenn der Arbeitnehmer das 30. Lebensjahr erreicht und die Zusage fünf Jahre Bestand hatte. Für vor diesem Datum gemachte Zusagen galt eine Übergangsregelung.
  • Ab dem 1. Januar 2009 wurde das erforderliche Alter auf 25 Jahre gesenkt. Auch hier galt für ältere Zusagen eine Übergangsregelung.
  • Die jüngste Änderung trat 2018 in Kraft: Für Zusagen ab dem 1. Januar dieses Jahres reicht es aus, wenn der Arbeitnehmer das 21. Lebensjahr vollendet hat und die Zusage drei Jahre Bestand hatte. Für vor diesem Datum gemachte Zusagen gelten weiterhin die älteren Unverfallbarkeitsbestimmungen.

Bitte beachten Sie, dass dies allgemeine Informationen sind und spezifische Regelungen je nach Einzelfall variieren können.

Wie wirkt sich die bAV auf unsere Bilanz aus?

Die betriebliche Altersvorsorge (bAV) hat signifikante Auswirkungen auf die Bilanz eines Unternehmens. Hier sind einige wichtige Aspekte, die Sie berücksichtigen sollten:

  • Aktiva und Passiva:
    • Die Beiträge zur bAV können als Aktiva in der Bilanz aufgeführt werden, da sie eine Investition in die Mitarbeiter darstellen. Gleichzeitig stellen sie jedoch auch zukünftige Zahlungsverpflichtungen dar, die als Passiva erfasst werden müssen.
  • Bewertung:
    • Die Bewertung der bAV ist oft komplex und hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie der Art des gewählten bAV-Plans, den Annahmen zur zukünftigen Rentenentwicklung und den verwendeten Diskontierungssätzen. Diese Faktoren können die finanzielle Darstellung des Unternehmens erheblich beeinflussen.
  • Rückstellungen:
    • Unternehmen sind verpflichtet, Rückstellungen für die zukünftigen Zahlungsverpflichtungen aus der bAV zu bilden. Diese Rückstellungen können das Eigenkapital und den Gewinn des Unternehmens stark belasten, was sich auf die finanzielle Stabilität auswirken kann.
  • Steuerliche Auswirkungen:
    • Die Beiträge zur bAV sind in der Regel steuerlich absetzbar, was zu erheblichen Steuerersparnissen führen kann. Allerdings sollten Unternehmen auch beachten, dass die zukünftigen Rentenzahlungen steuerpflichtig sind, was die Versteuerung der betrieblichen Altersvorsorge betrifft.

Wie wird die betriebliche Altersvorsorge im Todesfall geregelt?

Im Falle eines Todes des Versicherten hat die betriebliche Altersvorsorge (bAV) spezifische Regelungen, die je nach Art des bAV-Vertrags variieren können. In der Regel sind die Hinterbliebenen, wie Ehepartner oder Kinder, als Begünstigte vorgesehen und können Anspruch auf die vereinbarten Leistungen haben.

Es ist wichtig, dass Unternehmen und Mitarbeiter die Bedingungen ihrer bAV genau kennen, um sicherzustellen, dass im Todesfall die richtigen Personen abgesichert sind. In vielen Fällen kann eine Kapitalauszahlung oder eine Rentenzahlung an die Hinterbliebenen erfolgen, abhängig von den vertraglichen Vereinbarungen.

Um sicherzustellen, dass die Hinterbliebenen im Todesfall optimal abgesichert sind, sollten Unternehmen regelmäßig die Begünstigtenlisten überprüfen und gegebenenfalls anpassen.

Was ist der Maximalbetrag, den ich in die betriebliche Altersvorsorge einzahlen kann?

Der Maximalbetrag, den Sie in die betriebliche Altersvorsorge (bAV) einzahlen können, ist ein wichtiger Aspekt, den sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer im Blick haben sollten. In Deutschland liegt der steuerfreie Höchstbetrag aktuell bei bis zu 4 % der Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung. Das bedeutet, dass Sie als Arbeitnehmer einen erheblichen Teil Ihres Einkommens steuerbegünstigt für Ihre Altersvorsorge nutzen können.

Darüber hinaus haben Sie die Möglichkeit, freiwillige Beiträge zu leisten, die jedoch steuerlich anders behandelt werden. Hier ist es wichtig, die individuellen finanziellen Möglichkeiten und Ziele zu berücksichtigen.

Welche Besonderheiten gelten für Gesellschafter und Geschäftsführer bei der betrieblichen Altersvorsorge?

Gesellschafter und Geschäftsführer haben bei der betrieblichen Altersvorsorge (bAV) jeweils eigene Herausforderungen und Chancen, die es zu berücksichtigen gilt.

Für Gesellschafter ist es wichtig zu wissen, dass sie oft nicht automatisch in die gesetzlichen Regelungen zur bAV integriert sind. Daher müssen sie individuelle Vereinbarungen treffen, um die Vorteile der bAV zu nutzen. Häufig kommen hier Direktversicherungen, Pensionskassen oder Pensionsfonds zum Einsatz, die speziell auf ihre Bedürfnisse zugeschnitten werden können.

Geschäftsführer hingegen haben in der Regel eine angestellte Position im Unternehmen, was bedeutet, dass sie unter Umständen leichter Zugang zu den gesetzlichen bAV-Regelungen haben. Auch für sie ist es wichtig, die steuerlichen Rahmenbedingungen im Blick zu behalten. Die Beiträge zur bAV sollten im Einklang mit den gesetzlichen Vorgaben stehen, um steuerliche Nachteile zu vermeiden.

Ein großer Vorteil für beide Gruppen ist die Möglichkeit, höhere Beiträge in die bAV einzuzahlen. Dies kann eine hervorragende Strategie sein, um eine angemessene Altersvorsorge aufzubauen und gleichzeitig von den steuerlichen Vorteilen zu profitieren.

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  • Mitarbeiterbindung stärken: Neue Talente gewinnen
  • Finanzielle Vorteile nutzen: Steuervorteile und Förderungen erhalten
  • Rechtliche Klarheit: Gesetzliche Anforderungen verstehen
  • Praktische Umsetzung: Tipps für eine erfolgreiche Implementierung der bAV

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