Bsp. 1: Steuerklasse I und IV | ohne BAV in € | mit BAV in € |
Jahresbruttoeinkommen | 30.000,00 | 30.000,00 |
- Entgeltumwandlung | 0,00 | - 1.200,00 |
Gesamt-Bruttoeinkommen | 30.000.00 | 28.800,00 |
- Steuern (LSt/KiSt/Soli) | -3.304,00 | -3.030,00 |
- Sozialversicherung | -6.007,56 | -5.767,20 |
Jahresnettoeinkommen | 20.688,44 | 20.002,80 |
Netto-Aufwand pro Jahr | 685,64 € (57,14 € pro Monat) |
Dafür Einzahlung in die bAV:
1.200,00 € + 180,00€ (15% Arbeitgeberschuss) = 1.380,00 € pro Jahr.
Bsp. 2: Steuerklasse III und ein Kind | ohne BAV in € | mit BAV in € |
Jahresbruttoeinkommen | 30.000,00 | 30.000,00 |
- Entgeltumwandlung | 0,00 | - 1.200,00 |
Gesamt-Bruttoeinkommen | 30.000.00 | 28.800,00 |
- Steuern (LSt/KiSt/Soli) | -662,00 | -468,00 |
- Sozialversicherung | -5.932,56 | -5.695,20 |
Jahresnettoeinkommen | 23.405,44 | 22.636,80 |
Netto-Aufwand pro Jahr | 768,64 € (64,05 € pro Monat) |
Dafür Einzahlung in die bAV:
1.200,00 € + 180,00€ (15% Arbeitgeberschuss) = 1.380,00 € pro Jahr.
Fördern Sie Ihre Mitarbeiter
Unser Expertentipp
„Die betriebliche Altersversorgung, auch Betriebsrente genannt, ist ein sehr attraktives Instrument um die Rente der Arbeitnehmer mit renditestarken Konditionen sowie staatlichen Zuschüssen zu ergänzen. Zusätzlich kann der Arbeitgeber eine bAV mit einem Zuschuss in Höhe seiner Wahl fördern und so seine Arbeitnehmer*innen massiv beim Sparen unterstützen.
Aufgrund mannigfaltiger gesetzlichen Vorgaben und den verschiedenen Durchführungswegen ist es mehr als sinnvoll, sich von einem Experten beraten zu lassen.
Unser Tipp: Nehmen Sie sich Zeit und lassen Sie sich von einem Maklerhaus mit viel Erfahrung und finanzstarken Partnern beraten. Dadurch sparen Sie Geld und Zeit und können renditestarke Angebote einholen. Ist einmal der gewünschte Rahmen definiert, übernimmt der Makler die Beratung und unterstützt Sie bei der Verwaltung der Verträge.”
Stefan Misselbeck
Bereichsleiter Personenversicherung Neukunden
Möchten Sie sich genauer über potenzielle Vorsorgekonzepte für Ihren Betrieb informieren? Dann wenden Sie sich an uns. Mithilfe unseres Vorsorge-Checks analysieren wir Ihren individuellen Bedarf an Vorsorgemaßnahmen und erarbeiten gemeinsam mit Ihnen das passgenaue Versicherungskonzept für Sie und Ihre Mitarbeiter. Hierbei stehen Sie stets in Kontakt mit Ihrem persönlichen Ansprechpartner, der mit Ihren Bedürfnissen bestens vertraut ist und Sie folglich immer optimal beraten kann.
Nach der Vorsorgeberatung sorgen wir durch einen regelmäßigen Informationsaustausch für den ungehinderten Ablauf sämtlicher Vertragsanpassungen. Auch bei Fragen bezüglich von Neueinstellungen, Fluktuationen oder Änderungen bei Mitarbeiterverträgen während des laufenden Arbeitsverhältnisses stehen wir Ihnen jederzeit zur Verfügung.
Zusätzliche Leistungen:
Detailanalyse
Detailanalyse aller vorhandenen Versorgungen speziell im Hinblick auf
Prüfung der arbeitsrechtlichen Dokumentationen (VO, Zusagen, Umwandlungsvereinbarungen, Protokolle )
- Richtigkeit und Vollständigkeit
- Aufbewahrung
Analyse vorhandener Service- und Informationsprozess
- Umgang mit neu eintretenden und ausscheidenden Mitarbeitern
Prüfkriterien
Die Prüfkriterien:
Für welche Personengruppen eignet sich die bAV?
Die betriebliche Direktversicherung kann Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer – genauer gesagt: Angestellten, Arbeitern, Auszubildenden und (nicht-)beherrschenden Gesellschafter-Geschäftsführern einer GmbH sowie Mitgliedern des Vorstandes einer Aktiengesellschaft, zugesagt werden.
Darüber hinaus kann die Betriebsrente unter gewissen Umständen auch Betriebsfremden im Anlass einer (ausschließlichen) Tätigkeit für ein Unternehmen zuteilwerden.
Auch Personen mit einem geringen Einkommen profitieren von der betrieblichen Altersvorsorge, da Sie im Rentenalter auch eine geringe Rente zu erwarten haben. Unter gewissen Voraussetzung ist auch eine betriebliche Altersvorsorge für Minijobber möglich.
Bei Personen, die über der Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung verdienen, sollte die Rentabilität vorab geprüft werden. Hierbei unterstützen wir Sie gerne.
Wichtig: Das Recht auf die betriebliche Altersvorsorge besteht nicht für Selbstständige und Beamte.
Kann die betriebliche Altersvorsorge bei Arbeitgeberwechsel übertragen werden?
Wenn Sie den Arbeitgeber wechseln, können Sie Ihre Direktversicherung als betriebliche Altersvorsorge (bAV) mitnehmen. Das bAV Übertragungsabkommen ermöglicht Ihnen, die Direktversicherung entweder an den neuen Arbeitgeber zu übertragen oder privat weiterzuführen. Wenn Sie die Direktversicherung privat weiterführen, müssen Sie allerdings Steuern und Sozialabgaben auf die Beiträge zahlen. Sie können die Direktversicherung auch beitragsfrei stellen, wenn Sie keine weiteren Beiträge mehr einzahlen möchten.
Muss man die bAV als lebenslange Rente auszahlen lassen?
Die Leistungen der Betriebsrente sollen Ihre Ansprüche an die gesetzliche Rentenversicherung ergänzen und Sie dabei unterstützen, einen höheren Lebensstandard im Alter dauerhaft zu sichern. Die Leistungen erfolgen deshalb grundsätzlich als lebenslange Renten. Alternativ besteht auch die Möglichkeit einer (Teil-) Kapitalauszahlung. Sofern Sie dies wünschen, beantragen Sie dies bitte kurz vor dem vereinbarten Rentenbeginn.
Gibt es eine Hinterbliebenenleistung?
Grundsätzlich lässt sich eine Hinterbliebenenabsicherung in der Betriebsrente einbinden. Zu beachten ist hierbei der sogenannte „enge Hinterbliebenenbegriff“.
Versorgungsberechtigt sind demnach in folgender Reihenfolge:
Der Gesetzgeber hat festgelegt, dass Leistungen aus der Betriebsrente grundsätzlich nur diesen Versorgungsberechtigten zugutekommen dürfen. Ist im Todesfall kein Versorgungsberechtigter vorhanden, kommt noch die Zahlung eines sogenannten Sterbegeldes in Frage.
Welche Möglichkeiten gibt es bei finanziellen Engpässen?
Die Beiträge zur betrieblichen Altersversorgung können unter bestimmten Voraussetzungen erhöht, reduziert oder ausgesetzt werden. Auch Zuzahlungen zum Beitrag sind grundsätzlich möglich. Kontaktieren Sie uns, wir beraten Sie gerne
Wie verändert sich die betriebliche Altersvorsorge bei Arbeitslosigkeit?
Im Fall der Arbeitslosigkeit kann der Vertrag zur betrieblichen Altersvorsorge privat mit gleichen oder geringeren Beiträgen fortgeführt oder auch ganz beitragsfrei gestellt werden.
Die schon erworbenen Ansprüche auf die betriebliche Altersversorgung bleiben dabei selbstverständlich erhalten und werden in der Ansparphase auch nicht auf Arbeitslosengeld I oder II angerechnet.
Was passiert bei Elternzeit, im Mutterschutz oder bei längerer Krankheit?
Für Unternehmen ist es wichtig, die Regelungen zur betrieblichen Altersvorsorge (bAV) im Kontext von Elternzeit, Mutterschutz oder längerer Krankheit ihrer Mitarbeiter zu verstehen. In diesen Fällen haben Unternehmen die Möglichkeit, die bAV-Verträge ihrer Mitarbeiter entweder mit den gleichen oder reduzierten Beiträgen fortzuführen oder sie beitragsfrei zu stellen.
Wenn das Unternehmen sicherstellen möchte, dass die bAV-Leistungen der betroffenen Mitarbeiter in voller Höhe erhalten bleiben, sollten die Mitarbeiter während der Elternzeit, im Mutterschutz oder bei längerer Krankheit die Beiträge in der bisherigen Höhe privat weiterzahlen. Dies ist entscheidend, um die Altersvorsorge der Mitarbeiter nicht zu gefährden und um sicherzustellen, dass sie nach ihrer Rückkehr in den Betrieb von den vollen Rentenansprüchen profitieren können.
Alternativ können Unternehmen auch die Option anbieten, die Zahlungen für einen bestimmten Zeitraum auszusetzen. Es ist jedoch wichtig, die Mitarbeiter darüber aufzuklären, dass sich dies negativ auf ihre zukünftige Betriebsrente auswirken kann, da die Rentenansprüche entsprechend sinken.
Nach der Elternzeit, dem Mutterschutz oder einer Krankheitsphase können die Verträge in der Regel problemlos fortgeführt werden. Unternehmen sollten proaktiv mit ihren Mitarbeitern kommunizieren und sie über die verschiedenen Optionen informieren, um eine informierte Entscheidung zu ermöglichen.
Wie wird das Geld eingezahlt bzw. wie hoch ist der Arbeitgeberanteil bei der betrieblichen Altersvorsorge?
Die Einzahlung in die betriebliche Altersvorsorge (bAV) erfolgt ganz unkompliziert direkt vom Gehalt des Mitarbeiters. Die bAV-Beiträge werden in der Lohnabrechnung vom Arbeitgeber vom Bruttogehalt abgezogen, bevor Steuern und Sozialabgaben berechnet werden. Dadurch profitieren die Mitarbeiter sofort von einer Steuerersparnis.
Wenn ein Mitarbeiter mit Ihnen als Arbeitgeber eine Entgeltumwandlungsvereinbarung für eine Direktversicherung getroffen hat – was seit dem 1. Januar 2019 gängig ist – sind Sie verpflichtet, in den meisten Fällen einen Zuschuss von 15 % zu den eingezahlten Beiträgen zu leisten. Dieser Zuschuss ist nicht nur ein attraktives Angebot für Ihre Mitarbeiter, sondern auch ein wichtiger Anreiz, um die bAV in Ihrem Unternehmen zu fördern.
Ist der Zuschuss für die betriebliche Altersvorsorge für den Arbeitgeber Pflicht?
Seit dem 01.01.2022 bekommen Arbeitnehmende verpflichtend einen Zuschuss von 15% vom Arbeitgeber zur Betriebsrente (Entgeltumwandlung). Nun wurde dies auch auf Verträge ausgeweitet, die bereits vor 2019 abgeschlossen wurden. Dies gilt für alle Unternehmensgrößen.
Wie ist die Unverfallbarkeit bei der Betriebsrente geregelt?
Als Experten für betriebliche Altersversorgung (bAV) möchten wir Ihnen das Prinzip der Unverfallbarkeit näherbringen, das im Betriebsrentengesetz (BetrAVG) verankert ist. Dieses Prinzip garantiert, dass die erworbenen Anwartschaften auf Leistungen der bAV erhalten bleiben, selbst wenn ein Arbeitnehmer das Unternehmen vor dem Renteneintritt verlässt.
Die genaue Höhe des unverfallbaren Anspruchs ergibt sich aus den Grundsätzen, die in § 2 des BetrAVG festgelegt sind.
Es gibt verschiedene Stichtage, die für die Unverfallbarkeit relevant sind:
Bitte beachten Sie, dass dies allgemeine Informationen sind und spezifische Regelungen je nach Einzelfall variieren können.
Wie wirkt sich die bAV auf unsere Bilanz aus?
Die betriebliche Altersvorsorge (bAV) hat signifikante Auswirkungen auf die Bilanz eines Unternehmens. Hier sind einige wichtige Aspekte, die Sie berücksichtigen sollten:
Wie wird die betriebliche Altersvorsorge im Todesfall geregelt?
Im Falle eines Todes des Versicherten hat die betriebliche Altersvorsorge (bAV) spezifische Regelungen, die je nach Art des bAV-Vertrags variieren können. In der Regel sind die Hinterbliebenen, wie Ehepartner oder Kinder, als Begünstigte vorgesehen und können Anspruch auf die vereinbarten Leistungen haben.
Es ist wichtig, dass Unternehmen und Mitarbeiter die Bedingungen ihrer bAV genau kennen, um sicherzustellen, dass im Todesfall die richtigen Personen abgesichert sind. In vielen Fällen kann eine Kapitalauszahlung oder eine Rentenzahlung an die Hinterbliebenen erfolgen, abhängig von den vertraglichen Vereinbarungen.
Um sicherzustellen, dass die Hinterbliebenen im Todesfall optimal abgesichert sind, sollten Unternehmen regelmäßig die Begünstigtenlisten überprüfen und gegebenenfalls anpassen.
Was ist der Maximalbetrag, den ich in die betriebliche Altersvorsorge einzahlen kann?
Der Maximalbetrag, den Sie in die betriebliche Altersvorsorge (bAV) einzahlen können, ist ein wichtiger Aspekt, den sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer im Blick haben sollten. In Deutschland liegt der steuerfreie Höchstbetrag aktuell bei bis zu 4 % der Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung. Das bedeutet, dass Sie als Arbeitnehmer einen erheblichen Teil Ihres Einkommens steuerbegünstigt für Ihre Altersvorsorge nutzen können.
Darüber hinaus haben Sie die Möglichkeit, freiwillige Beiträge zu leisten, die jedoch steuerlich anders behandelt werden. Hier ist es wichtig, die individuellen finanziellen Möglichkeiten und Ziele zu berücksichtigen.
Welche Besonderheiten gelten für Gesellschafter und Geschäftsführer bei der betrieblichen Altersvorsorge?
Gesellschafter und Geschäftsführer haben bei der betrieblichen Altersvorsorge (bAV) jeweils eigene Herausforderungen und Chancen, die es zu berücksichtigen gilt.
Für Gesellschafter ist es wichtig zu wissen, dass sie oft nicht automatisch in die gesetzlichen Regelungen zur bAV integriert sind. Daher müssen sie individuelle Vereinbarungen treffen, um die Vorteile der bAV zu nutzen. Häufig kommen hier Direktversicherungen, Pensionskassen oder Pensionsfonds zum Einsatz, die speziell auf ihre Bedürfnisse zugeschnitten werden können.
Geschäftsführer hingegen haben in der Regel eine angestellte Position im Unternehmen, was bedeutet, dass sie unter Umständen leichter Zugang zu den gesetzlichen bAV-Regelungen haben. Auch für sie ist es wichtig, die steuerlichen Rahmenbedingungen im Blick zu behalten. Die Beiträge zur bAV sollten im Einklang mit den gesetzlichen Vorgaben stehen, um steuerliche Nachteile zu vermeiden.
Ein großer Vorteil für beide Gruppen ist die Möglichkeit, höhere Beiträge in die bAV einzuzahlen. Dies kann eine hervorragende Strategie sein, um eine angemessene Altersvorsorge aufzubauen und gleichzeitig von den steuerlichen Vorteilen zu profitieren.
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Datum: Mittwoch, 05.03. | 17:00 Uhr
Dauer: ca. 1 Stunde