Worin besteht der wesentliche Vorteil der Entgeltumwandlung gegenüber privaten Sparverträgen (Banksparen, Investmentsparen, Lebensversicherungen)?
Privat sparen heißt aus dem Nettoeinkommen sparen. Entgeltumwandlung heißt aus dem Bruttogehalt sparen. Vorteil für Sie: Steuern und Sozialversicherungsbeiträge werden sofort mit auf Ihren Vertrag überwiesen. Aus 85,99€ netto werden also durch den Zuschuss 254€ brutto, die als tatsächliche Investition direkt in Ihre Altersvorsorge fließen.
Kann ich den festgelegten Beitrag ggf. verändern oder im Falle eines finanziellen Engpasses temporär aussetzen?
Der Beitrag kann jederzeit gesenkt oder erhöht werden. Falls Sie sich durch einen finanziellen Engpass die Einzahlungen vorrübergehend nicht leisten können, besteht die Möglichkeit, die Beitragszahlung vorrübergehend einzustellen.
Was passiert wenn ich meinen Arbeitgeber wechsel?
Im Regelfall nehmen Sie Ihren Vertrag inklusive Ihrem gesamten Guthaben mit an Ihren neuen Arbeitsplatz und können diesen dort wie gewohnt fortführen. Für Versorgungen ab dem Jahr 2005 besteht sogar ein Rechtsanspruch auf Übertragung zum neuen Arbeitgeber.
Was geschieht, wenn ich meinen Arbeitsplatz verliere oder mein Arbeitsgeber insolvent wird?
Das Guthaben Ihres bAV-Vertrages kann nicht gepfändet werden und ist Hartz IV-sicher. Bei Verlust des Arbeitsplatzes wird der Vertrag jedoch nicht weiter bespart, sondern ruht. Sie entscheiden, wann es weitergeht. Wenn Sie Ihren Vertrag privat fortführen möchten, ist dies ab einem Mindestbeitrag von 10€ möglich.
Im Falle der Insolvenz Ihres Arbeitgebers haben Sie nichts zu befürchten, da der Schuldner der Leistung immer der Versicherer ist.
Was passiert bei langer Krankheit oder in der Elternzeit?
In diesen Fällen können Sie die Versicherung privat (entweder beitragsfrei oder –pflichtig) auch ohne Arbeitgeberzuschuss fortführen. Sobald Sie wieder gesund sind oder aus der Elternzeit zurückkommen, kann die Versicherung dann wie gewohnt weitergeführt werden.
Was passiert im Todesfall?
Sollten Sie vor Antritt Ihrer Rente sterben, wird Ihren Bezugsberechtigten (also Ehegatten, Lebenspartnern oder Kindern) eine Rückzahlung in Höhe des Vorsorge-Guthabens ausgezahlt.
Falls Sie nach Rentenbeginn versterben, erhält Ihr Bezugsberechtigter das bis dahin angewachsene Guthaben (also Ihren eigenen Nettosparanteil plus eingezahlte Steuern und Sozialabgabenanteile) analog zu der gesetzlichen Regelung (Witwen- bzw. Waisenrente).
Abweichend von den Regelungen zur gesetzlichen Rente können Sie das Ersparte auch einem Lebenspartner oder -gefährten zuwenden. Sogar Dritte können mit einem Betrag von bis zu 8.000€ bedacht werden.
Ab wann kann ich die Leistungen in Anspruch nehmen?
Leistungen aus der Betriebsrente können zum Rentenantritt, also zwischen dem 65. oder 67. Lebensjahr in Anspruch genommen werden. Unter gewissen Bedingungen ist das bereits ab dem 62. Lebensjahr möglich.
Muss ich für die bAV Steuern zahlen?
Die Kapitalabfindung aus der bAV wird als nachgelagertes Gehalt abzüglich der Freibeträge versteuert. Dies bedeutet, das Sie von den geringen Steuersätzen eines Rentners profitieren. Genauere Auskünfte bekommen Sie bei Ihrem Steuerberater.
Sinkt meine Rente durch die Gehaltsumwandlung?
Da sich durch die Gehaltsumwandlung Ihr sozialversicherungspflichtiges Einkommen reduziert, sparen Sie Sozialversicherungsbeiträge, was gleichzeitig auch einen geringeren Beitrag in die gesetzliche Rentenversicherung zur Folge hat. Die durch die Gehaltsumwandlung leicht verminderte gesetzliche Rente wird durch die deutlich höhere Betriebsrente um ein Vielfaches ausgeglichen.
Wie sicher ist mein Kapital in der bAV?
Der ausgewählte Produktpartner unterliegt der Aufsicht der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungen. Die Garantieleistungen sind gesetzlich geschützt. Dies bedeutet, dass der von Ihnen eingezahlte Betrag inklusive des garantierten Zinssatzes in jedem Fall ausgezahlt wird.