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Durch die Überalterung der Bevölkerung, die steigende Lebenserwartung und sinkende Geburtenrate verschlechtert sich das Verhältnis in der gesetzlichen Rentenversicherung von Beitragszahlern und Leistungsempfängern stetig. Waren es 1962 noch sechs Arbeitnehmer die für einen Rentner aufkamen, sind es heute noch zwei Beitragszahler pro Rentner. Das aktuelle Rentenniveau, welches die Relation zwischen der Höhe der Standardrente und dem Nettoverdienst darstellt, sinkt immer weiter. Im Jahr 2000 betrug das Rentenniveau noch 52,9%. Prognosen vom Deutschen Rentenversicherung Bund und BMAS rechnen im Jahr 2030 mit einem Rentenniveau von 44,3%. Somit reicht die gesetzliche Rente nicht aus, um im Rentenalter den gewohnten Lebensstandard halten zu können.
Dieses Beispiel zeigt, wie sich das Nettoeinkommen bei Rentenbeginn halbiert, wenn die Rente nur durch die gesetzliche Rentenversicherung finanziert wird.
Reicht Ihnen das halbe Nettoeinkommen um Ihren Lebensstandard zu halten?
Hinweis zur Musterrechnung
In Deutschland wird von einem 3-Schichten-Modell gesprochen. Bestehend aus einer Basisvorsorge, einer staatlich geförderten Zusatzvorsorge, worunter auch die betriebliche Altersvorsorge zählt und einer privaten Altersvorsorge. Dieses Modell stellt heraus, dass die private und betriebliche Vorsorge ein wichtiger Bestandteil der Altersvorsorge ist.
Gesetzliche Rente (Basisvorsorge)
Die gesetzliche Rente ist eine wichtige Säule der Alterssicherung in Deutschland. Viele Arbeitnehmer und teilweise auch Selbstständige sind pflichtversichert. Arbeitgeber und Arbeitnehmer tragen die Beiträge zu gleichen Teilen. Die Rente reicht in den meisten Fällen nicht aus um den Lebensstandard zu halten.
Betriebliche Altersvorsorge
Die betriebliche Altersvorsorge (bAV) ist eine staatlich geförderte Vorsorge über Ihren Arbeitgeber. In der Regel werden die Beiträge direkt vom Gehalt einbehalten und in einen Altersvorsorgevertrag eingezahlt. Hierbei können Sozialabgaben und Steuern gespart werden. Seit 2002 haben Arbeitnehmer einen Rechtsanspruch darauf, dass ihr Arbeitgeber eine betriebliche Altersvorsorge anbietet.
Die private Altersvorsorge
Eine private Altersvorsorge ergänzt die gesetzliche Rente. Hierrunter fallen alle Möglichkeiten der privaten Vermögensbildung (z. B. Sparbuch, Fondsanlagen, Aktien, Immobilien, private Rentenversicherungen, Tagesgeld etc.). Um den eigenverantwortlichen Aufbau einer zusätzlichen Alterssicherung zu fördern, unterstützt der Staat bestimmte Produkte durch eine steuerliche Förderung.
Jeder rentenversicherungspflichtige Arbeitnehmer in Deutschland hat seit 2002 einen Rechtsanspruch darauf, sich per Entgeltumwandlung eine Betriebsrente zu finanzieren.
Bei der betrieblichen Altersvorsorge wird durch das Arbeitsverhältnis eine finanzielle Leistung dem Arbeitnehmer durch den Arbeitgeber zugesagt.
Nutzen Sie die staatliche Förderung!
Es gibt mehrere Formen der betrieblichen Altersvorsorge. Allerdings funktionieren alle vom Grundsatz her nach dem gleichen Prinzip.
Durch eine Altersvorsorge über Ihre Firma sparen Sie in aller Regel Steuern und Sozialabgaben, da der Sparbeitrag direkt von Ihrem Bruttolohn gutgeschrieben wird. So können Sie beispielsweise aus einem Nettoaufwand von nur 50€, tatsächlich 115€ aus Ihrem Bruttolohn umwandeln.
Bei Sozialversicherungsersparnis kommt in der Regel noch ein gesetzlicher Arbeitgeberzuschuss hinzu, der Ihren Beitrag zur Betriebsrente erhöht.
Bei der betrieblichen Altersvorsorge haben Sie die Möglichkeit, das angesparte Kapital über eine lebenslange monatliche Rente ausbezahlt zu bekommen oder als sogenannte Kapitalauszahlung, einen einmaligen Betrag zu Rentenbeginn.
Beispielrechnung Variante 1:
Berechnungsgrundlage
Jahrgang: 1984 / keine Kinder / Steuerklasse 1 / Bruttolohn: 2.800 €
Sparbeitrag gesamt: 211,12 €/je Monat ► daraus Eigenbeitrag 100€
In unserem ersten Beispiel, zahlt die Beitragszahlerin einen Eigenbeitrag in Höhe von 100,00 EUR. Zusätzlich bekommt Sie durch Steuer- und Sozialabgabenersparnissen und den Arbeitgeberzuschuss weiter 111,12 EUR, wodurch sich ein Sparbeitrag von insgesamt 211,12 EUR ergibt.
Nach 31 Jahren kommt Sie so auf eine Eigenbeteiligung von 37.600,00 EUR und Zuschüssen in Höhe von 41.781,12 EUR. Daraus ergibt sich eine garantierte Kapitalleistung von 79.381,12 EUR, was einer Rendite von 4,38% entspricht (Verhältnis Kapitalleistung zu Nettoaufwand).
*Prognostizierte Kapitalleistung: Dieser Wert ist nicht garantiert und entspricht einer Rendite der Kapitalanlage von 4%.
Beispielrechnung Variante 2:
Berechnungsgrundlage
JG: 1984 / keine Kinder / Steuerklasse 1 / Bruttolohn: 2.800 /
Sparbeitrag gesamt: 105,87 €/je Monat ► daraus Eigenbeitrag 50,00 €
Das nachfolgende Beispiel zeigt vorangegangene Darstellung mit einem Eigenbeitrag von 50,00 EUR und daraus resultierenden Gesamtbeitrag von 105,87 EUR.
Die Leistung aus der betrieblichen Altersvorsorge muss, wie auch die Leistungen aus der gesetzlichen Rente, versteuert werden.
Seit 2005 gilt der Grundsatz der nachgelagerten Besteuerung. Dies bedeutet:
Die Beiträge der betrieblichen Altersvorsorge sind während der Arbeitslebens mit bis zu acht Prozent der Beitragsbemessungsgrenze steuerfrei. Das entspricht 564,00 EUR im Jahr 2022. Erst bei Bezug der Rente werden die Leistungen steuerpflichtig. Diese müssen dann mit dem individuellen Steuersatz besteuert werden. Weil jedoch die Steuersätze im Rentenalter in der Regel deutlich niedriger ausfallen, ist dies ein klarer Steuervorteil für Beitragszahler.
Im Bereich der betrieblichen Altersvorsorge haben sich im Laufe der Zeit verschieden Durchführungswege entwickelt.
Eine der gängigsten Durchführungswege ist die Entgeltumwandlung. Vereinfacht beschrieben wird hierbei ein Teil des Bruttogehalts des Arbeitnehmers direkt in einen Sparvertrag eingezahlt. Dadurch werden Steuer – und Sozialabgaben gespart. Dieser Vorteil kommt sowohl dem Arbeitnehmer als auch dem Arbeitgeber zugute.
In Deutschland hat jeder Arbeitnehmer das Recht ein Teil seines Entgeltes umzuwandeln. Das heißt, jeder Arbeitnehmer kann Teile seines künftigen Gehaltes oder Sonderzahlungen in Beiträge zu einer betrieblichen Altersvorsorge umwandeln und sich somit eine Zusatzrente aufbauen. Dieser Anspruch besteht für alle in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversicherten Arbeitnehmer. Der Arbeitgeber ist verpflichtet, dem Wunsch nach Entgeltumwandlung nachzukommen. Grundsätzlich kann der Arbeitgeber festlegen welchen Durchführungsweg er anbieten möchte. Wird kein Durchführungsweg vom Arbeitgeber angeboten, kann der Arbeitnehmer die Durchführung der Entgeltumwandlung über eine Direktversicherung verlangen. Sollte dem Arbeitnehmer keine betriebliche Altersvorsorge ermöglicht werden, kann der Arbeitnehmer auf Schadenersatz klagen und hat je nach Rechtslage Anspruch auf den vollen Umwandlungsbetrag und der zusätzlich entgangenen Zinsen. Dieser Betrag erreicht nicht selten ein sechsstelligen Wert.
Damit Sie hier keine Haftungsrisiken eingehen, lassen Sie sich von dem Spezialisten aus dem Bereich Vereine und Verbände kostenfrei beraten.
Das Thema betriebliche Altersvorsorge bietet für Vereine und Verbände viele Fallstricke. Gerade im Bereich der Pflichten wissen viele Arbeitgeber/Vereine nicht, welche Pflichten Sie zu erfüllen haben.
Ein Auszug der Pflichten:
In einer sogenannten Versorgungsordnung sind alle Aspekte der betrieblichen Altersvorsorge geregelt. Dadurch erreichen Sie die Sicherheit für Ihre Mitarbeiter hinsichtlich der Abwicklung. Zusätzlich minimieren Sie Ihr eigenes Haftungsrisiko und entlasten gleichzeitig Ihre Personalabteilung. Sollten Sie den Verpflichtungen nicht nachkommen, besteht immer die Gefahr, dass ein Angestellter Schadensersatzansprüche stellt.
Wenn Sie noch keine Versorgungsordnung bei sich im Verein etabliert haben oder diese noch Lücken aufweist, empfehlen wir die Kontaktaufnahmen mit einem Experten aus dem Bereich Vereine und Verbände. Lassen Sie uns gemeinsam einen passenden Weg finden!
Die betriebliche Altersvorsorge bietet sowohl für den (Arbeitgeber) Verein/Verband als auch für den Mitarbeiter viele Vorteile.
Welche Chancen ergeben sich für den Arbeitgeber?
Die meisten Arbeitnehmer sehen ihre Einkommenssituation im Alter durchaus kritisch. Der Großteil bezweifelt, dass die gesetzliche Rente Ihren Einkommensbedarf im Rentenalter abdeckt. Und genau bei dieser Herausforderung können Sie als Arbeitgeber Ihre Verantwortung und Fürsorge zeigen. Bei einem Arbeitgeberwechsel geben 91% der Befragten an, auf ein bAV Angebot des neuen Arbeitgebers zu achten. (Quelle: Deutscher bAV-Index 2018 (Willis Towers Watson))
Dadurch können Sie die betriebliche Altersvorsorge als Tool für die Mitarbeiterbindung sowie Gewinnung nutzen. Wir unterstützen Sie gerne bei einer einfachen und praktikablen Umsetzung.
Weitere Vorteile für den Arbeitgeber:
Nehmen Sie jetzt Kontakt auf:
Mit Ihrem Eigenanteil, der staatlichen Förderung und dem Arbeitgeberanteil wird für Ihre betriebliche Altersvorsorge ein optimaler Förderungseffekt erzielt. Da Steuern und Sozialversicherungsabgaben erst bei Auszahlung der Rente fällig werden, sind sie in der Regel niedriger als während der Arbeitsphase. Bis dahin wird sich Ihr Kapital durch den Fördereffekt jedoch so signifikant vermehren, so dass die Steuer- und Sozialversicherungsabgaben kaum eine Rolle spielen.
Weiter Vorteile für den Arbeitnehmer:
Risikoanalyse, Versorgungsordnung erarbeiten, Durchführungsweg festlegen, Anbieter auswählen sind nur ein Teil des Prozesses um die betriebliche Altersvorsorge in Ihrem Verein/Verband einrichten zu können. Zusätzlich müssen Sie noch rechtliche Grundlagen beachten um keine unnötige Haftung einzugehen. Durch die Komplexität des Prozesses empfehlen wir Ihnen, mit uns als erfahrenen Partner für Vereine und Verbände zusammen zu arbeiten.
1. Vereinbaren Sie einen unverbindlichen kostenfreien Beratungstermin
In diesem Termin wird die aktuelle Situation analysiert und bestehende Versorgungsordnung oder Verträge gesichtet. Des weiteren werden die Rahmenbedingung nach Ihren Vorgaben festgelegt.
Gesprächsthemen im ersten Termin: Wie funktioniert die betriebliche Altersvorsorge? Eine einfache und verständliche Erklärung wird geliefert. Besteht eine Versorgungsordnung? Bestehende Versorgungsordnung und laufende Verträge können auf Wunsch auf haftungsrelevante Themen geprüft werden (Rechtsprüfung durch unsere interne Rechtsabtteilung), Möglichkeit der Optimierung bestehender Prozesse oder Einrichtung einer betrieblichen Altersvorsorge.
Fazit: Wir erstellen Ihnen ein kostenfreies und unverbindliches Konzept.
2. Individuelle Beratung der Mitarbeiter von einem unabhängigen Speziallisten
Nach dem die Rahmenbedingungen festgelegt wurden, werden die Mitarbeiter informiert.
Je nach Größe des Vereins/Verbands gibt es hier unterschiedliche Möglichkeiten. Wichtig ist eine individuelle Beratung, da sich jeder Mitarbeiter in einer anderen Lebenssituation befindet. Eine unabhängige und transparente Beratung ist hier Grundvoraussetzung für eine langjährige Zusammenarbeit.
3. Umsetzung – Standardisierte Prozesse ermöglichen eine einfache Implementierung
Lagern Sie Ihre administrativen Tätigkeiten an uns aus.
Wir begleiten Sie bei der Umsetzung. Durch die jahrzehntelange Erfahrung mit großen Vereinen und Verbänden haben wir standardisierte Prozesse entwickelt, welche eine einfache und unbürokratische Implementierung der betrieblichen Altersvorsorge ermöglichen.
Lassen Sie sich in einem kostenfreien Beratungstermin über Ihre Möglichkeiten informieren!
Unser erfahrener Berater freut sich über Ihre Kontaktaufnahme.
Hier finden Sie eine Vielzahl an transparenten und übersichtlichen Antworten auf häufig gestellte Fragen. Sollten Sie weitere Informationen benötigen, kontaktieren Sie uns gern!
Worin besteht der wesentliche Vorteil der Entgeltumwandlung gegenüber privaten Sparverträgen (Banksparen, Investmentsparen, Lebensversicherungen)?
Privat sparen heißt aus dem Nettoeinkommen sparen. Entgeltumwandlung heißt aus dem Bruttogehalt sparen. Vorteil für Sie: Steuern und Sozialversicherungsbeiträge werden sofort mit auf Ihren Vertrag überwiesen. Aus 85,99€ netto werden also durch den Zuschuss 254€ brutto, die als tatsächliche Investition direkt in Ihre Altersvorsorge fließen.
Kann ich den festgelegten Beitrag ggf. verändern oder im Falle eines finanziellen Engpasses temporär aussetzen?
Der Beitrag kann jederzeit gesenkt oder erhöht werden. Falls Sie sich durch einen finanziellen Engpass die Einzahlungen vorrübergehend nicht leisten können, besteht die Möglichkeit, die Beitragszahlung vorrübergehend einzustellen.
Was passiert wenn ich meinen Arbeitgeber wechsel?
Im Regelfall nehmen Sie Ihren Vertrag inklusive Ihrem gesamten Guthaben mit an Ihren neuen Arbeitsplatz und können diesen dort wie gewohnt fortführen. Für Versorgungen ab dem Jahr 2005 besteht sogar ein Rechtsanspruch auf Übertragung zum neuen Arbeitgeber.
Was geschieht, wenn ich meinen Arbeitsplatz verliere oder mein Arbeitsgeber insolvent wird?
Das Guthaben Ihres bAV-Vertrages kann nicht gepfändet werden und ist Hartz IV-sicher. Bei Verlust des Arbeitsplatzes wird der Vertrag jedoch nicht weiter bespart, sondern ruht. Sie entscheiden, wann es weitergeht. Wenn Sie Ihren Vertrag privat fortführen möchten, ist dies ab einem Mindestbeitrag von 10€ möglich.
Im Falle der Insolvenz Ihres Arbeitgebers haben Sie nichts zu befürchten, da der Schuldner der Leistung immer der Versicherer ist.
Was passiert bei langer Krankheit oder in der Elternzeit?
In diesen Fällen können Sie die Versicherung privat (entweder beitragsfrei oder –pflichtig) auch ohne Arbeitgeberzuschuss fortführen. Sobald Sie wieder gesund sind oder aus der Elternzeit zurückkommen, kann die Versicherung dann wie gewohnt weitergeführt werden.
Was passiert im Todesfall?
Sollten Sie vor Antritt Ihrer Rente sterben, wird Ihren Bezugsberechtigten (also Ehegatten, Lebenspartnern oder Kindern) eine Rückzahlung in Höhe des Vorsorge-Guthabens ausgezahlt.
Falls Sie nach Rentenbeginn versterben, erhält Ihr Bezugsberechtigter das bis dahin angewachsene Guthaben (also Ihren eigenen Nettosparanteil plus eingezahlte Steuern und Sozialabgabenanteile) analog zu der gesetzlichen Regelung (Witwen- bzw. Waisenrente).
Abweichend von den Regelungen zur gesetzlichen Rente können Sie das Ersparte auch einem Lebenspartner oder -gefährten zuwenden. Sogar Dritte können mit einem Betrag von bis zu 8.000€ bedacht werden.
Ab wann kann ich die Leistungen in Anspruch nehmen?
Leistungen aus der Betriebsrente können zum Rentenantritt, also zwischen dem 65. oder 67. Lebensjahr in Anspruch genommen werden. Unter gewissen Bedingungen ist das bereits ab dem 62. Lebensjahr möglich.
Muss ich für die bAV Steuern zahlen?
Die Kapitalabfindung aus der bAV wird als nachgelagertes Gehalt abzüglich der Freibeträge versteuert. Dies bedeutet, das Sie von den geringen Steuersätzen eines Rentners profitieren. Genauere Auskünfte bekommen Sie bei Ihrem Steuerberater.
Sinkt meine Rente durch die Gehaltsumwandlung?
Da sich durch die Gehaltsumwandlung Ihr sozialversicherungspflichtiges Einkommen reduziert, sparen Sie Sozialversicherungsbeiträge, was gleichzeitig auch einen geringeren Beitrag in die gesetzliche Rentenversicherung zur Folge hat. Die durch die Gehaltsumwandlung leicht verminderte gesetzliche Rente wird durch die deutlich höhere Betriebsrente um ein Vielfaches ausgeglichen.
Wie sicher ist mein Kapital in der bAV?
Der ausgewählte Produktpartner unterliegt der Aufsicht der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungen. Die Garantieleistungen sind gesetzlich geschützt. Dies bedeutet, dass der von Ihnen eingezahlte Betrag inklusive des garantierten Zinssatzes in jedem Fall ausgezahlt wird.
Tel.: +49 (0) 81 04 / 89 16 - 0
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