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Bernhard Assekuranzmakler
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Die betriebliche Altersvorsorge im Vergleich 2024

  • Alle, was Sie wissen müssen
  • Durchführungswege & Highlights
  • Wichtige Informationen zur bAV

              ► Informationen zum Vergleich

Gute Gründe für Bernhard - ausgezeichneter Versicherungsmakler


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Welche betriebliche Altersvorsorge ist wirklich das sinnvollste Modell?

Mit der betrieblichen Altersvorsorge (bAV) können Sie für Ihre Mitarbeiter eine zusätzliche Betriebsrente abschließen und somit nicht nur die Attraktivität Ihres Unternehmens auf dem Arbeitsmarkt steigern, sondern auch von steuerlichen Vorteilen profitieren. Hierbei gibt es unterschiedliche Durchführungswege, deswegen ist es schwer zu sagen, welcher Anbieter für Ihre persönliche Situation infrage kommt.

Durch unsere langjährige Erfahrung wissen wir jedoch, auf was für Punkte man bei der Auswahl des Partners im Bereich der betrieblichen Altersvorsorge achten sollte.
Wir haben für Sie die führenden Anbieter gegenübergestellt und die Unterschiede herausgearbeitet, damit Sie einen guten Überblick erhalten. Hierbei sei allerdings zu erwähnen, dieser Vergleich ersetzt keine Beratung, was bei der bAV durch ihre Komplexität unerlässlich ist.

Auf welche Kriterien sollten Sie bei der Auswahl zur bAV achten?

Wenn Sie sich für eine betriebliche Altersvorsorge entscheiden, gibt es einige wichtige Kriterien, die Sie berücksichtigen sollten, um sicherzustellen, dass Sie eine Versicherung wählen, die Ihren Bedürfnissen entspricht und Ihnen die bestmögliche Vorsorge bietet:

  • Leistungen: Achten Sie darauf, dass die Versicherung alle Leistungen bietet, die für Sie wichtig sind, z. B. eine lebenslange Rente, eine Kapitalauszahlung oder eine Hinterbliebenenrente.
  • Anlageoptionen: Überlegen Sie, ob Sie mehr Kontrolle über die Anlage Ihrer Beiträge haben möchten oder ob Sie lieber eine verwaltete Lösung wählen.
  • Flexibilität: Prüfen Sie, ob die Versicherung Optionen zur Anpassung der Leistungen oder der Beiträge an Ihre individuellen Bedürfnisse bietet.
  • Risikoabsicherung: Berücksichtigen Sie, ob die Versicherung Risiken wie z. B. Krankheit oder Arbeitsunfähigkeit abdeckt.
  • Finanzstärke: Wählen Sie einen Anbieter, der über eine gute Reputation und finanzielle Stabilität verfügt, um sicherzustellen, dass er in der Lage ist, seine Verpflichtungen zu erfüllen.

Es ist wichtig, dass Sie sich ausreichend Zeit nehmen, um die verschiedenen Anbieter und ihre Angebote zu vergleichen, um sicherzustellen, dass Sie die für Sie beste betriebliche Altersvorsorge wählen. Es empfiehlt sich auch, professionellen Rat einzuholen, um sicherzustellen, dass Sie alle wichtigen Aspekte berücksichtigen.

Diese Anbieter zur bAV können wir empfehlen

Die Beiträge zur betrieblichen Altersvorsorge (bAV) können bis zu einem bestimmten Betrag steuer- und sozialversicherungsfrei sein. Der sozialversicherungsfreie Betrag liegt bei 302 € pro Monat, der steuerfreie Betrag bei 604 € pro Monat.

Durchführungswege:

  • Direkt­versicherung,
  • Unterstützungskasse,
  • Pensionszusage,
  • Pensionsfonds
     

Highlights:

  • Einer der kapitalstärksten Versicherer
  • Großes Produktportfolio
  • Aktiengesellschaft somit aktiv am Kapitalmarkt orientiert
     

► mehr Informationen

Durchführungswege:

  • Direktversicherung
  • Rückdeckungsv.
  • Unterstützungskasse

     

Highlights:

  • Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit
  • Investiert ethisch und nachhaltig
  • Überschüsse werden an die Anleger ausgeschüttet

► mehr Informationen

Durchführungswege

  • Direkt­versicherung,
  • Kollektivvertrag,
  • Unterstützungskasse,
  • Pensionszusage
     

Highlights:

  • investmentorientierte Direktversicherung
  • unterdurchschnittliche Beschwerdequote

     

► mehr Informationen

Durchführungswege:

  • Direkt­versicherung,
  • Unterstützungskasse,
  • Pensionszusage,
  • Pensionsfonds,
  • Direktzusage

Highlights:

  • hohes Maß an Transparenz
  • Tarif mit maximaler Sicherheit/Garantie


     

► mehr Informationen

Unser Expertentipp

„Vergleiche sowie Testsieger Ergebnisse sind in der Versicherungsbranche im Allgemeinen sehr mit Bedacht zu genießen. Die unabhängigen Institute versuchen meistens oft sehr viele Anbieter gut dazustellen, um anschließend die Auszeichnungen/Testsieger-Siegel teuer zu verkaufen! Auf der anderen Seite setzen Versicherungsgesellschaften Kennzahlen höher an, als sie eigentlich nötig werden, um so im Vergleich besser dazu stehen. Ein Beispiel hierfür ist die Anzahl an Anlagemöglichkeiten, es mögen vielleicht 150 angeboten werden, allerdings sind effektiv nur 40 relevant. Bei einem Vergleich wird allerdings Quantität und nicht Qualität als Maßstab herangezogen.“

Pascal Schirrmann
Senior Consultant im Bereich betriebliche Altersvorsorge

Welcher Durchführungsweg ist der Richtige?

Hier finden Sie Informationen zu den einzelnen Durchführungswegen:

Informationen zur Direktversicherung

Die Direktversicherung ist eine Lebensversicherung, die der Arbeitgeber auf das Leben seiner Mitarbeiter abschließt. Versicherungsnehmer und Beitragszahler ist der Arbeitgeber. Der Mitarbeiter ist in diesem Vertragsverhältnis die versicherte Person. Als Arbeitgeber dürfen Sie entscheiden, welchen Versicherer und welchen bAV Tarif Sie Ihren Mitarbeitern anbieten wollen, allerdings sind Sie gesetzlich dazu verpflichtet, eine betriebliche Altersvorsorge im Rahmen einer Direktversicherung anzubieten. Ihr Mitarbeiter erhält auf die Leistungen der Direktversicherung ein unwiderrufliches Bezugsrecht. Scheidet dieser vor Rentenbeginn aus dem Unternehmen aus, ist die Direktversicherung als versicherungsförmige Lösung gut übertragbar oder kann sogar privat weitergeführt werden. Sofern Sie sich als Arbeitgeber durch die Entgeltumwandlung Sozialversicherungsbeiträge sparen, sind Sie gemäß §1 Abs.  1a BetrAVG dazu verpflichtet, 15 % des Umwandlungsbetrages an die Direktversicherung Ihres Arbeitnehmers weiterzuleiten.

Steuerliche Betrachtung beim Arbeitgeber

Steuerliche Betrachtung beim Arbeitnehmer

  • Aufwendungen als Betriebsausgaben abzugsfähig -> gewinnmindernd
  • Steuerfreie Einzahlung bis 8% der BBG der GRV nach §3 Nr. 63 EStG, Anrechnung von §40b Beiträgen max 3% der BBG
  • Einhaltung von §4b EStG
  • Leistungen sind einkommenssteuerpflichtig gem § 22 Nr 5 EstG: Bei Rentenleistungen wird der Ertragsanteil versteuert, Kapitalleistungen sind steuerfrei
  • Keine Auswirkungen auf die Bilanz, da keine Rückstellungen
  • Altzusagen: Lohnsteuerpauschalisierung bis 1.752 € p.a. Auszahlung steuerfrei
  • Laufender Liquiditätsabfluss
  • Bei Riesterförderung: Nettoentgeltumwandlung bis 2.100 € steuerfrei (§10a EStG oder Sonderausgabenabzug (Günstigerprüfung)

 

Vorteile für Arbeitgeber

Vorteile für Arbeitnehmer

  • Keine PSV-Beiträge
  • Staatliche Förderung (Riester, Steuerfreie Einzahlungen)
  • Geringer Verwaltungsaufwand, Sozialabgabenersparnis
  • Portabilität gesetzlich geregelt
  • Versorgungsrisiko übernimmt VR

 

 

Mögliche Nachteile für Arbeitgeber

Mögliche Nachteile für Arbeitnehmer

  • Keine
  • Niedrigere Leistungen aus der gesetzlichen Rentenversicherung

 

  • Volle KV und PV Beiträge in der Auszahlungsphase

Die Direktversicherung ist aufgrund der Einfachheit der Einführung und Durchführung die beliebteste und meistgewählte Form der bAV. Dadurch, dass die Beiträge direkt an eine Versicherungsgesellschaft fließen und unmittelbar gegen Insolvenz geschützt sind entfallen die Beiträge an den Pensionssicherungsfonds. In der Direktversicherung lässt sich außerdem eine Berufsunfähigkeitsversicherung für den Arbeitnehmer einschließen. Die Leistungen aus der Direktversicherung (Rente oder Kapitalleistung) erhält der Arbeitnehmer. Für beide Seiten hat die Entgeltumwandlung im Rahmen der Direktversicherung zahlreiche Vorteile, denn die Beiträge sind innerhalb bestimmter Grenzen steuer- und sozial¬abgaben¬frei. Der Staat unterstützt also die betriebliche Altersversorgung ganz bewusst. Neben der Entgeltumwandlung kann die Direktversicherung aber auch Arbeitgeber- oder Misch finanziert werden und stellt daher ein günstiges und effektives Tool zur Mitarbeiterbindung dar.

Informationen zur Unterstützungskasse

Die Unterstützungskasse ist eine rechtlich selbstständige Versorgungseinrichtung (häufig e.V., Stiftung oder GmbH) für die Beschäftigten eines oder mehrerer Unternehmen. Der AG haftet für die Anlage der Vorsorgebeiträge in eine Unterstützungskasse. Der Arbeitnehmer erhält keinen direkten Rechtsanspruch gegen die U-Kasse, sondern eine betrieblich veranlasste schriftliche Leistungszusage oder eine beitragsorientierte Leistungszusage vom Arbeitgeber. Die U-Kasse kann als Versicherungsnehmer zur Absicherung eine Rückdeckungsversicherung abschließen. Wählt man den Unterstützungskassen e.V. eines Versicherers, werden die Einlagen immer über eine Rückdeckungsversicherer (meist die Lebensversicherungsgesellschaft des entsprechenden Versicherers) abgesichert. Die versicherte Person ist in diesem Fall der Arbeitgeber.
Die U-Kasse ist nicht an das Altersvermögensgesetz gebunden. Das bedeutet, dass Beiträge in unbegrenzter Höhe umgewandelt und eingezahlt werden können. Der Arbeitgeber kann also deutlich höhere Beiträge in den Altersvorsorgevertrag eines Arbeitnehmers einzahlen. Weiterhin ist keine Bilanzierung notwendig und die Beiträge sind in unbegrenzter Höhe steuerlich abzugsfähig. Zu beachten ist, dass nur künftige Entgeltansprüche umgewandelt werden können. Sowohl monatliche Entgeltbestandteile (gleichbleibende oder steigendes Beträge) als auch Jahressonderzahlungen sind umwandelbar, allerdings keine Einmalzahlungen. Zudem hat der Arbeitgeber die Beiträge selbst gegen Insolvenz abzusichern und muss deshalb Beiträge an den PSVaG (Pensionssicherungsverein) zu entrichten. Scheidet der Arbeitnehmer vorzeitig aus dem UN aus, ist die Portabilität (Übertragung) eingeschränkt.

Steuer beim AG

Steuer beim AN

  • Gleichbleibende oder steigende Aufwendungen sind ohne Obergrenze als Betriebsausgabe abzugsfähig
  • Einzahlung kein Zufluss, da Rechtsanspruch des AN fehlt
  • Einhaltung von §4d EStG
  • Einzahlung unbegrenzt steuerfrei
  • Keine Rückstellungsbildung
  • Leistung einkommenssteuerpflichtig gem. §19 EStG, bei Kapital §34 EStG
  • Bilanzneutral bei Rückdeckungsversicherung
  • Keine Riesterförderung möglich

Vorteile AG

Vorteile AN

  • Aufwendungen sind ohne Obergrenze als Betriebsausgabe abzugsfähig
  • Aufwendungen sind ohne Obergrenze steuer und SV-beitragsfrei (bei Entgeltumwandlung bis 4% BBG)
  • Verwaltungsaufwand wird von der Unterstützungskasse übernommen, Bei rückgedeckten U-Kassen wird das Versorgungsrisiko vom Rückdeckungsversicherer übernommen
  • i.d.R Invalidität abgesichert

Nachteile AG

Nachteile AN

  • Bei nicht rückgedeckten U-Kassen trägt der Ag das Versorgungsrisiko
  • Bei AG Wechsel ist Weiterführung/ Übertrag nur selten möglich
  • PSVaG Pflicht
  • Volle KV und PV Beiträge in der Auszahlungsphase

Informationen zur Direktzusage (Pensionszusage)

Bei der Pensionszusage handelt es sich um eine betrieblich veranlasste schriftliche Zusage (Leistungszusage oder beitragsorientierte Leistungszusage) des Arbeitgebers, dem Arbeitnehmer bei Eintritt des Versorgungsfalles unmittelbar die vereinbarte Betriebsrente zu zahlen (z.B. 70 % des letzten Gehaltes). So können Firmen für Ihre Mitarbeiter die tatsächliche und individuelle Lücke der gesetzlichen Rente schließen. Der Durchführungsweg zeichnet sich durch hohe Flexibilität, aber auch erhöhtes Risiko für den Arbeitgeber aus. Denn der Arbeitgeber ist selbst Träger der Versorgung. Er muss also selbst dafür sorgen, dass im Leistungsfall genügend Mittel zur Finanzierung der Leistung zur Verfügung stehen. Dieses Leistungsversprechen führt zur Bildung von Pensionsrückstellungen in Ihrer Bilanz.

Es ist eine Absicherung für den Todesfall, der Invalidität und eine Hinterbliebenen-Absicherung möglich. Der Arbeitgeber kann die Zusage z. B. über eine Rückdeckungsversicherung oder einen Fonds absichern. Zur Absicherung seiner Verpflichtungen Beiträge zum PSVaG (Pensionssicherungsverein) entrichten. Scheidet der Arbeitnehmer vorzeitig aus dem Unternehmen aus, ist die Portabilität eingeschränkt.

Steuer beim AG

Steuer beim AN

  • Aufwendungen als Betriebsausgaben abzugsfähig -> gewinnmindernd
  • Einzahlung kein Zufluss, unbegrenzt steuerfrei
  • Rückstellungsbildung gem. §6a EStG
  • Leistungen einkommenssteuerpflichtig gem. § 19 EStG, bei Kapital §34 EStG
  • Auflösung der Rückstellung in der Leistungsphase
  • Keine Riesterförderung möglich

Vorteile AG

Vorteile AN

  • Aufwendung sind ohne Obergrenze als Betriebsausgabe abzugsfähig
  • Aufwendungen sind ohne Obergrenze steuer und SV-beitragsfrei (bei Entgeltumwandlung bis 4 % BBG)
  • Freie Verfügung über die in der Pensionsrückstellung enthaltenen Mittel
  • i.d.R. Invalidität abgesichert

Nachteile AG

Nachteile AN

  • PSV Beitragspflicht
  • Bei AG Wechsel ist Weiterführung/ Übertrag nur selten möglich
  • Hoher Verwaltungsaufwand und hohes Versorgungsrisiko
  • Volle KV und PV Beiträge in der Auszahlungsphase

Informationen zu Pensionsfonds

Der Pensionsfonds zeichnet sich durch flexible Anlagemöglichkeiten (70 % in Aktien möglich) aus, da er nicht der Versicherungsaufsicht unterliegt. Dadurch ergeben sich höhere Renditechancen, aber auch größere Risiken.
Der Arbeitgeber ist Beitragszahler, der Arbeitnehmer Bezugsberechtigter. Der Arbeitgeber erteilt eine Leistungszusage, eine beitragsorientierte Leistungszusage, eine Beitragszusage mit Mindestleistung oder eine reine Beitragszusage.
Der Arbeitgeber ist verpflichtet, Beiträge zum PSVaG zu bezahlen. Zusätzlich muss er für alle ab dem 1.1.2019 abgeschlossenen Verträge einen Zuschuss in Höhe von 15 % geben.

Steuer beim AG

Steuer beim AN

  • Aufwendungen als Betriebsausgaben abzugsfähig -> gewinnmindernd
  • Steuerfreie Einzahlung bis 8 % der BBG der GRV nach §3 Nr. 63 EStG
  • Einhaltung von §4e EStG
  • Leistungen einkommenssteuerpflichtig gem. § 22 Nr. 5 EStG
  • Keine Auswirkungen auf die Bilanz, da keine Rückstellungen
  • Bei Riesterförderung: Nettoentgeltumwandlung bis 2.100 € steuerfrei §10a EStG oder Sonderausgabenabzug (Günstigerprüfung)
  • Laufender Liquiditätsabfluss

 

Vorteile AG

Vorteile AN

  • Kein Ausweis der Versorgungsverpflichtung in der Bilanz
  • Staatliche Förderung (Riester, Steuerfreie Einzahlungen)
  • Geringer Verwaltungsaufwand, Sozialabgabenersparnis
  • Gute Renditechancen

Nachteile AG

Nachteile AN

  • PSV Beitragspflicht
  • Niedrigere Leistungen aus der GRV

 

  • Volle KV und PV Beiträge in der Auszahlungsphase

Informationen zur Rückdeckungsversicherung

Eine Rückdeckungsversicherung bei der betrieblichen Altersvorsorge ist eine Art von Versicherung, die von Arbeitgebern angeboten wird, um die Risiken zu minimieren, die mit der betrieblichen Altersvorsorge verbunden sind. Sie wird häufig in Verbindung mit einem Pensionsfonds oder einem anderen Vorsorgevehikel angeboten und dient dazu, die finanziellen Verpflichtungen des Arbeitgebers zu sichern, falls die Anlageergebnisse des Fonds nicht ausreichen, um die vereinbarten Leistungen zu erfüllen.

Die Rückdeckungsversicherung tritt in Kraft, wenn der Fonds nicht genügend Geld hat, um die geplanten Rentenleistungen zu bezahlen. In diesem Fall wird die Versicherung einspringen und den fehlenden Betrag auszahlen, um sicherzustellen, dass die Arbeitnehmer die vereinbarten Leistungen erhalten.

Es ist wichtig zu beachten, dass eine Rückdeckungsversicherung nicht dazu dient, das Risiko von Verlusten bei der betrieblichen Altersvorsorge zu vermeiden. Stattdessen dient sie dazu, das Risiko von Verpflichtungen zu minimieren, die der Arbeitgeber im Rahmen der betrieblichen Altersvorsorge eingegangen ist.

Informationen zur Pensionskasse

Die Pensionskasse ist nach ihrer Art eine Lebensversicherung, die von einem oder mehreren Unternehmen ausschließlich für die Durchführung der bAV der Beschäftigten gegründet wird. Der Arbeitgeber erteilt eine Leistungszusage, eine beitragsorientierte Leistungszusage, eine Beitragszusage mit Mindestleistung oder eine reine Beitragszusage gem. §1 Abs 2 Nr. 2a BetrAVG. Versicherungsnehmer und Beitragszahler ist der Arbeitgeber, der Arbeitnehmer ist die versicherte Person. Die Versicherung wird im Versorgungsfall direkt vom Versicherungsunternehmen an die begünstigte Person ausbezahlt.
Das VU unterliegt der Versicherungsaufsicht, es bedarf keiner Absicherung durch den PSVaG.
Scheidet der AN vorzeitig aus dem UN aus, ist die Pensionskasse als versicherungsförmige Lösung gut übertragbar. Für ab dem 1.1.2019 abgeschlossene Entgeltumwandlungsvereinbarungen muss der AG 15 % Zuschuss geben, sofern er sich Sozialversicherungsbeiträge spart.

Steuer beim AG

Steuer beim AN

  • Aufwendungen als Betriebsausgaben abzugsfähig -> gewinnmindernd
  • Steuerfreie Einzahlung bis 8 % der BBG der GRV nach §3 Nr. 63 EStG, Anrechnung von §40b Beiträgen max 3 % der BBG
  • Einhaltung von §4c EStG
  • Leistungen einkommenssteuerpflichtig gem. § 22 Nr. 5 EStG
  • Keine Auswirkungen auf die Bilanz, da keine Rückstellungen
  • Altzusagen: Lohnsteuerpauschalisierung bis 1.752 € p.a. Auszahlung steuerfrei
  • Laufender Liquiditätsabfluss
  • Bei Riesterförderung: Nettoentgeltumwandlung bis 2.100 € steuerfrei (§10a EStG oder Sonderausgabenabzug (Günstigerprüfung)

 

Vorteile AG

Vorteile AN

  • Keine Insolvenzsicherungspflicht, daher keine PSV-Beiträge (einziger Unterschied DV)
  • Staatliche Förderung (Riester, Steuerfreie Einzahlungen)
  • Geringer Verwaltungsaufwand, Sozialabgabenersparnis
  • Portabilität gesetzlich geregelt

Nachteile AG

Nachteile AN

  • Keine
  • Niedrigere Leistungen aus der GRV

 

  • Volle KV und PV Beiträge in der Auszahlungsphase

Informationen zum Kollektivvertrag

Ein Kollektivvertrag bei der betrieblichen Altersvorsorge ist ein Vertrag, der zwischen einer Arbeitgeberorganisation und einer Gewerkschaft oder einem anderen Interessenvertretungsverband für die Arbeitnehmer abgeschlossen wird. Er regelt die Bedingungen der betrieblichen Altersvorsorge für die Arbeitnehmer des betreffenden Unternehmens oder der betreffenden Unternehmen.

Der Kollektivvertrag kann festlegen, welche Leistungen im Rahmen der betrieblichen Altersvorsorge angeboten werden, wie hoch die Beiträge sind und wie die Renten berechnet werden. Er kann auch Regelungen enthalten, die sich auf die Anlage der Beiträge, die Verwaltung des Fonds und die Verteilung der Renten bei Ausscheiden aus dem Unternehmen beziehen.

Der Kollektivvertrag ist in der Regel für einen bestimmten Zeitraum abgeschlossen und kann anschließend verlängert oder geändert werden. Die Bedingungen des Kollektivvertrags gelten für alle Arbeitnehmer, die von ihm erfasst werden, und sind in der Regel verbindlich. In manchen Fällen können jedoch auch individuelle Vereinbarungen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer getroffen werden, die von den Bedingungen des Kollektivvertrags abweichen.

Zahlungsansprüche und Haftung aus der bAV nach Durchführungswegen

Auf diese Faktoren nehmen wir bei einem individuellen bAV-Vergleich Rücksicht:

  • Individuelle Faktoren: Hierzu gehören Informationen zum Unternehmen wie Alter der Beschäftigten, Familienstand, Unternehmensgröße, Gehaltsniveau, Risikobereitschaft sowie Unternehmenszugehörigkeit.
  • Effektivkosten: Die Effektivkosten geben an, welche Kosten bei der bAV insgesamt anfallen, einschließlich der Verwaltungskosten und sonstigen Gebühren. Sie beeinflussen die Rendite der Anlage und somit die Höhe der späteren Rente.
  • Prognostizierter Rentenfaktor: Der prognostizierte Rentenfaktor gibt an, mit welcher Rentenhöhe bei Renteneintritt bei heutiger Rechnungsgrundlage gerechnet werden kann. Er ist wichtig bei der Auswahl einer bAV, da er Auskunft darüber gibt, wie viel Rente später einmal möglich ist.
  • Garantierter Rentenfaktor: Der garantierte Rentenfaktor gibt an, mit welcher Rentenhöhe man im Rahmen der bAV mindestens rechnen kann. Er ist wichtig bei der Auswahl einer bAV, da er eine Absicherung gegen mögliche Verluste bietet.
  • Anlagemöglichkeiten: Die Anlagemöglichkeiten geben an, in welche Anlageklassen das eingezahlte Kapital investiert wird. Sie geben Auskunft darüber, wie gut das Kapital vor Inflation geschützt ist und wie groß die Renditechancen sind.
  • ETF: ETF steht für Exchange Traded Fund und ist ein passives Investmentprodukt, das einen Index abbildet. ETFs sind eine mögliche Anlageklasse für das Kapital der bAV und bieten in der Regel eine breite Diversifikation. Sie sind wichtig bei der Auswahl einer bAV, da sie kostengünstig und transparent sind und eine gute Rendite erzielen können.
  • Kapitalanlagen: Kapitalanlagen sind alle Anlageformen, in die das Kapital der bAV investiert werden kann z. B. Fonds, ETFs, etc.. Sie sind wichtig bei der Auswahl, da sie die Rendite und das Risiko der betrieblichen Altersvorsorge beeinflussen.
  • Nettoverzinsung: Die Nettoverzinsung gibt an, mit welcher Rendite das Kapital der bAV nach Abzug aller Kosten und Steuern verzinst wird, dabei spiegelt sie die tatsächliche Rendite der Anlage wider.
  • Verwaltungskostenquote: Die Verwaltungskostenquote gibt an, welcher Anteil der Einzahlungen in die bAV für Verwaltungskosten aufgewendet wird. Diese beeinflusst die Rendite der Anlage und somit die Höhe der späteren Rente.

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Was ist der Vorteil eines Versicherungsmaklers bei der betrieblichen Altersvorsorge?

  • Unabhängigkeit: Als Versicherungsmakler arbeiten wir unabhängig und können dem Kunden somit Angebote von mehreren Versicherungsunternehmen präsentieren und dadurch eine objektive Beratung ermöglichen
  • Zeitersparnis: Wir übernehmen die Recherche und Verhandlungen mit den Versicherungsgesellschaften und ersparen dem Kunden somit Zeit und Mühe.
  • persönliche Beratung: Durch unsere individuelle Beratung und Betreuung können wir auf die spezifischen Bedürfnisse und Anforderungen des Kunden eingehen.
  • Rechtsabteilung: Mit unserer eigenen Rechtsabteilung können wir auf Gesetzesänderungen reagieren und die Interessen unserer Kunden vertreten.
  • Kompetenz: Wir beschäftigen eine eigene Abteilung für die betriebliche Altersvorsorge, durch unseren täglichen Umgang mit Kunden und Versicherungsgesellschaften, wissen wir, was wichtig ist.

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Wichtige Informationen für Arbeitnehmer und Arbeitgeber

Arbeitgeber:

  • Beachtung von Betriebsrentenstärkungsgesetz 2018/2019: Zuschusspflicht für sozialversicherungspflichtige Arbeitnehmer bis zu Beitragsbemessungsgrenze ab 01.01.2019 für Neuverträge, ab 01.01.2022 auch für Bestandsverträge
  • Informationspflicht seitens Arbeitgeber: Wenn ein Arbeitnehmer das Interesse über eine bAV bekundet, ist der Arbeitgeber dazu verpflichtet diesen umfassend und wahrheitsgemäß zu informieren.
  • Grundsatz der Gleichbehandlung: Es müssen also alle Mitarbeiter die gleichen Konditionen erhalten, jedoch kann der Arbeitgeber nachvollziehbare Gruppen bilden, beispielsweise Geschäftsführung, Führungskräfte, etc., aber auch die Betriebszugehörigkeit der Arbeitnehmer kann hier als Abgrenzung gelten.

Arbeitnehmer:

  • Gesetzliche Regelungen: Beteiligung des Arbeitgebers von mind. 15 %, dies ist gesetzlich verpflichtend für sozialversicherungspflichtige Arbeitnehmer bis zur Beitragsbemessungsgrenze (Betriebsrentenstärkungsgesetz 2018/2019).
  • Unverfallbarkeit der bAV: Die Unverfallbarkeit der betrieblichen Altersversorgung bezeichnet den Anspruch des Arbeitnehmers auf die bereits erworbenen Leistungen aus der betrieblichen Altersversorgung, auch wenn er das Unternehmen verlässt, bevor er in Rente geht. Grundsätzlich ist der Arbeitgeberanteil, der die 15 % Zuschuss übersteigt, in der bAV erst ab 3 Jahren unverfallbar, jedoch kann unabhängig von den gesetzlichen Fristen auch eine frühere Unverfallbarkeit vereinbart werden. Im Idealfall wird eine sofortige Unverfallbarkeit vereinbart, das heißt die Beiträge stehen ab Tag 1 dem Arbeitnehmer zu und werden ihm bei Verlassen des Unternehmens mitgegeben.
  • Rahmenvertrag mit Versicherer: Beim Abschluss einer betrieblichen Altersvorsorge handelt es sich immer um einen Rahmenvertrag. Ein Rahmenvertrag bedeutet nichts Anderes als vergünstigte Konditionen / Mengenrabatt für jeden einzelnen Arbeitnehmer. Weniger Kosten, mehr Leistung.

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Hohe Kundenzufriedenheit

Mit insgesamt über 600 positiven Bewertungen sind wir dankbar für das Vertrauen unserer Kunden und für die Bestätigung unserer Arbeit.

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Als freier & unabhängiger Versicherungsmakler beraten wir Sie gerne persönlich und unverbindlich zu Ihren Versicherungsthemen.

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Wir beraten Sie gerne persönlich zur betrieblichen Altersvorsorge

Durch die unterschiedlichen Berufsgruppen gibt es individuelle Rahmenverträge. Wir beraten Sie gerne persönlich, welche Punkte für Sie wichtig sind und welche nicht.

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