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Betriebliche Altersvorsorge: Darauf müssen Arbeitgeber achten

Alle gesetzlichen Vorgaben im Blick – und wie sie einfach umzusetzen sind 

  • Gesetzliche Pflichten einfach erfüllen
  • Attraktivität als Arbeitgeber steigern
  • Sozialabgaben clever sparen

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Gute Gründe für Bernhard - ausgezeichneter Versicherungsmakler


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Das Wichtigste in Kürze

  • Rechtsanspruch auf Entgeltumwandlung: Seit 2002 muss jeder Arbeitgeber bAV ermöglichen – bis 8 % der BBG. Die ersten 4 % sind steuer- und sozialabgabenfrei, die zweiten 4 % nur steuerfrei
     
  • Pflichtzuschuss von 15 %: Seit 2022 gesetzlich vorgeschrieben bei allen Arten der bAV
     
  • Dokumentationspflicht: bAV-Zusagen müssen schriftlich fixiert werden – Verstöße können zu arbeitsrechtlichen Konsequenzen führen
     
  • Arbeitgeberhaftung: Der Arbeitgeber haftet für die zugesagte Leistung
     
  • Kosten- & Imagevorteil: bAV spart Lohnnebenkosten und steigert die Arbeitgeberattraktivität

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Warum Arbeitgeber ihre Pflichten zur betrieblichen Altersvorsorge (bAV) ernst nehmen sollten

Die betriebliche Altersvorsorge (bAV) ist längst nicht mehr ein „Kann“, sondern ein „Muss“ für Arbeitgeber. Seit 2002 hat jeder rentenversicherungspflichtige Arbeitnehmer einen gesetzlichen Anspruch darauf, Teile seines Gehalts in Beiträge zu einer bAV umzuwandeln. darauf, Teile ihres Bruttogehalts steuer- und sozialabgabenfrei in eine bAV umzuwandeln. Diese sogenannte Entgeltumwandlung ist fester Bestandteil moderner Arbeitsverträge. Gleichzeitig erwarten Beschäftigte zunehmend, dass ihr Arbeitgeber attraktive bAV-Lösungen bietet – auch als Reaktion auf den Fachkräftemangel. Eine gut strukturierte betriebliche Altersvorsorge kann so nicht nur rechtliche Risiken minimieren, sondern auch die Arbeitgebermarke massiv stärken.

Was gilt beim Rechtsanspruch auf Entgeltumwandlung? (§ 1a BetrAVG)

Der gesetzliche Anspruch auf Entgeltumwandlung bildet die Basis der bAV. Arbeitgeber sind verpflichtet, entsprechende Möglichkeiten bereitzustellen – unabhängig von Unternehmensgröße oder Branche.

  • Jeder rentenversicherungspflichtige Arbeitnehmer darf in eine bAV einzahlen.
  • Arbeitgeber müssen diesen Wunsch nachkommen.
  • Es besteht kein Ermessensspielraum – aber die Wahl des Durchführungswegs sowie dem Versicherer (z.  B. Direktversicherung, Pensionskasse, Pensionsfonds) liegt beim Unternehmen.

Hinweis: Unternehmen ohne ein Angebot zur bAV riskieren rechtliche Konsequenzen bei Verweigerung.

Was müssen Arbeitgeber zum Pflichtzuschuss seit 2022 beachten? 

Mit dem BRSG wurden Arbeitgeber verpflichtet, ihre Sozialversicherungsersparnis weiterzugeben. Der verpflichtende Zuschuss von 15 % gilt als wichtiger Bestandteil der modernen bAV-Gestaltung.

  • Seit dem Betriebsrentenstärkungsgesetz (BRSG) ist ein gesetzlicher Arbeitgeberzuschuss von mindestens 15 % vorgeschrieben.
  • Gilt auch für Altverträge (ab 01.01.2022), sofern kein Zuschuss gewährt wurde.
  • Ausnahmen bestehen nur bei abweichenden Tarifverträgen oder bei bereits geleisteten Zuschüssen.

Achtung: Fehlende Zuschüsse können zu Nachzahlungen und Haftungsrisiken führen.

Welche Dokumentationspflichten bestehen nach dem Nachweisgesetz? (seit 2022)

 

Eine saubere Dokumentation ist rechtlich vorgeschrieben – nicht zuletzt, um im Streitfall Sicherheit zu gewährleisten. Arbeitgeber müssen ihrer Nachweispflicht umfassend nachkommen.

  • Alle bAV-Vereinbarungen müssen schriftlich festgehalten werden.
  • Die Informationen gehören zu den "wesentlichen Arbeitsbedingungen" sind Teil des Arbeitsvertrags und müssen innerhalb eines Monats nach Arbeitsbeginn vorliegen.
  • Angaben zur Art der bAV, Höhe der Beiträge, Durchführungsweg und Anbieter sind Pflicht.

Risiko: Fehlende oder fehlerhafte Nachweise können mit Bußgeldern bis 2.000 € geahndet werden.

Gerne beraten wir Sie persönlich, um die Integration der bAV so leicht wie möglich zu gestalten

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Wofür haften Arbeitgeber bei der bAV – und worauf kommt es bei der Anbieterwahl an?

Auch bei Auslagerung der bAV bleibt die Verantwortung beim Unternehmen. Fehlerhafte Anbieterwahl oder unklare Zusagen können zu erheblichen finanziellen Risiken führen.

  • Arbeitgeber haften rechtlich für die zugesagten Leistungen – auch bei externen Versorgungsträgern.
  • Bei Direktzusagen, Unterstützungskassen oder Pensionsfonds besteht eine Insolvenzsicherungspflicht über den PSVaG.
  • Auch bei versicherungsförmigen Wegen ist eine sorgfältige Anbieterauswahl Teil der Fürsorgepflicht.

Praxisbeispiel: In der Vergangenheit führten fehlerhafte bAV-Modelle zu teuren Nachschusspflichten für Arbeitgeber.

Wie wirkt sich die bAV auf Sozialabgaben und Einsparpotenziale aus?

Die bAV bietet nicht nur Vorteile für Mitarbeitende, sondern auch für Arbeitgeber. Wer sie richtig einsetzt, spart Lohnnebenkosten und stärkt gleichzeitig die Altersvorsorge im Unternehmen.

  • Umgewandelte Gehaltsbestandteile sind sozialversicherungsfrei (bis 4 % der BBG).
  • Arbeitgeber sparen dadurch rund 20 % Lohnnebenkosten.
  • Diese Ersparnis finanziert in der Regel den verpflichtenden Zuschuss.

Wichtig: Entgeltmeldungen und Lohnabrechnungen müssen angepasst und korrekt übermittelt werden. Mehr Infos zu Steuern der bAV.

Wie lässt sich die bAV effizient verwalten und digital umsetzen?

Eine effiziente bAV-Verwaltung ist heute ohne digitale Lösungen kaum noch denkbar. Moderne Systeme ermöglichen einfache, sichere und gesetzeskonforme Prozesse.

  • Integration der bAV in Lohnabrechnungssoftware (z. B. Lodas, DATEV) ist essenziell.
  • Digitale bAV-Portale ermöglichen automatisierte Anträge, Einsicht und Vertragsmanagement.
  • Informationspflichten können so leichter erfüllt und Prozesse verschlankt werden.

Tipp: Externe bAV-Dienstleister bieten Komplettlösungen für KMU – oft ohne Zusatzkosten.

Fazit: Rechtssicher und zukunftsfähig mit bAV

Die betriebliche Altersvorsorge und Arbeitgeberpflichten sind heute fester Bestandteil jeder Personalstrategie. Werden Sie rechtskonform und intelligent umgesetzt, profitieren Arbeitgeber mehrfach: durch Imagegewinn, Kostenersparnis und zufriedene Mitarbeitende. Unternehmen sollten jetzt handeln – nicht nur, um gesetzlichen Pflichten zu genügen, sondern um aktiv ihre Arbeitgeberattraktivität zu steigern.

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Pascal Schirrmann 
Senior Consultant im Bereich betriebliche Altersvorsorge 

FAQ: Betriebliche Altersvorsorge – Was Arbeitgeber häufig fragen

Gilt die bAV auch für Mini-Jobber und Teilzeitkräfte?

Ja – sofern rentenversicherungspflichtig, besteht auch hier ein Anspruch auf Entgeltumwandlung.

Was tun bei Anbieterwechsel?

Altverträge lassen sich meist steuerfrei übertragen. Wichtig ist die Dokumentation und Zustimmung der Mitarbeitenden.

Welche Kosten entstehen für die Verwaltung der bAV?

 Der Verwaltungsaufwand ist gering – vor allem bei Nutzung digitaler Lösungen oder externer Anbieter.

Wir beraten Sie gerne persönlich zur betrieblichen Altersvorsorge

Durch die unterschiedlichen Berufsgruppen gibt es individuelle Rahmenverträge. Wir beraten Sie gerne persönlich, welche Punkte für Sie wichtig sind und welche nicht.

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