Die Pensionszusage, oft auch Direktzusage genannt, ist der klassische Durchführungsweg, bei dem der Arbeitgeber unmittelbar die Betriebsrente zusagt. Hier gibt es keinen externen Versorgungsträger – der Arbeitgeber selbst verspricht eine bestimmte Leistung und muss diese im Leistungsfall aus seinem Vermögen erbringen. Deshalb spricht man auch von der „Firmenpension“ oder Firmenrente.
Wie funktioniert die Pensionszusage?
Der Arbeitgeber und Arbeitnehmer vereinbaren (im Arbeitsvertrag oder einer zusätzlichen Versorgungsordnung) eine bestimmte Versorgungsleistung – z. B. eine monatliche Rente in Höhe von X € ab Rentenbeginn, oft abhängig von Dienstjahren und Gehaltshöhe. Diese Zusage wird betriebsintern finanziert: Der Arbeitgeber ist verpflichtet, dafür Pensionsrückstellungen in der Bilanz zu bilden. Das bedeutet, jährlich wird ein Betrag als Aufwand verbucht, der zukünftige Pensionszahlungen absichern soll. Diese Rückstellungen mindern den Gewinn (Steuervorteil fürs Unternehmen), aber sind kein realer Fonds – sie stehen zunächst nur auf dem Papier. In der Praxis investieren Unternehmen die liquiden Mittel, die durch nicht gezahlte Steuern frei werden, häufig in ihr Kerngeschäft oder legen sie anderweitig an. Manche schließen eine Rückdeckungsversicherung ab, um das Langlebigkeitsrisiko zu decken (ähnlich wie bei Unterstützungskassen). Doch letztlich bleibt es Verantwortung des Unternehmens, zum Rentenbeginn die zugesagten Leistungen auszuzahlen