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Bernhard Assekuranzmakler
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Die Geschäftsleitung des BJR
möchte über die BJR-Rente informieren

Das Wichtigste im Überblick:

Wer clever ist nutzt bAV!

Liebe Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter,

Das Thema Altersversorgung gewinnt für uns alle stetig an Bedeutung. Durch sinkende Leistungen in der Rentenversorgung ist sicher, dass die gesetzliche Rentenversicherung nicht mehr als eine Grundversorgung darstellen kann. Sie wird nicht ausreichen, um den gewohnten Lebensstandard im Alter aufrechtzuerhalten. Durch die Rentenreformen wurde das Brutto-Rentenniveau für Arbeitnehmer inzwischen auf ca. 50% des Bruttoeinkommens gesenkt - mit einer stetig fallenden Tendenz. Daher ist der Aufbau einer zusätzlichen Altersvorsorge ein richtiger und wichtiger Schritt. Da ein Teil Ihres  Gehalts ja in die ZVK fliessen muss, wird Ihr Rentenniveau im Alter zwar über den eben genannten 50% liegen, es stellt sich jedoch die Frage, ob die gesetzliche Rente sowie die Rente aus der ZVK genügen.

Aufgrund dieser Tatsachen haben wir gemeinsam mit unserem langjährigen Partner im Versicherungsbereich, der BERNHARD Assekuranz die BJR-Rente entwickelt.

Alle Informationen auf einen Blick:
Umsetzung & Voraussetzungen / Die wichtigsten Vorteile / Die gesetzliche Rentenversorgung / Die BJR-Rente in Zahlen / Fragen & Antworten / Ansprechpartner / Rückrufservice

Fragen?

Solltet Ihr Fragen rund um das Thema BJR-Rente haben, so steht Euch/Ihnen Stefan Misselbeck von der BERNHARD Assekuranz als Ansprechpartner gerne zur Verfügung - die Kontaktdaten sind am Ende dieser Seite.


Voraussetzungen:

Leider dürfen diejenigen Mitarbeiter, die nach TV-L bezahlt werden, nicht an der BJR-Rente teilnehmen. Für Mitarbeiter_innen die nach TV-L bezahlt werden, gelten nach § 6 Durchführungsweg folgende Bestimmungen:

1) Für den Durchführungsweg gelten die Vorschriften des Betriebsrentengesetzes.
2) Die Entgeltumwandlung ist bei der VBL durchzuführen.


Nachzulesen ist dies im Tarifvertrag zur Entgeltumwandlung für die Beschäftigten
des Bundes und der Länder (TV-EntgeltU-B/L) mit letztmaliger Änderung vom 25. Mai 2011.

Somit richten sich diese Informationen nur an Gliederungen, die den TVöD anwenden – die  TV-L-Anwender können diese Möglichkeiten der betrieblichen Altersvorsorge leider nicht nutzen.

Alle nach TVöD Beschäftigten können jedoch an der BJR-Rente bis zu den Höchstgrenzen der Beitragsbemessungsgrundlage und unter Berücksichtigung der VBL bzw. ZVK partizipieren.

Die wichtigsten Vorteile der BJR-Rente lauten wie folgt:

  • 100%-iger Kapitalerhalt
  • Partielle Anlage in weltweiten Aktienindex
  • Monatliche Sicherung der Gewinne
  • Wahlweise lebenslange Rente oder Einmalzahlung
  • Übernahme der Prämie vom Versicherer bei Berufsunfähigkeit
  • Starker Mengenrabatt , da der BJR mehr als 1000 Mitarbeiter hat - somit sind höhere Werte am Ende das Ergebnis
  • Anbieter ist die Versicherungskammer Bayern
  • Hinterbliebenenrente
  • Flexible Abrufphase zwischen dem 62. und 67. Lebensjahr
  • Hartz IV-sicher
  • Hohe Förderung der zusätzlichen Altersversorgung (Keine Steuern und Sozialabgaben auf den Beitrag)
  • Nachgelagerte Besteuerung (im Regelfall geringe Steuerlast im Rentenalter als in der Arbeitnehmerphase)
  • Mitnahme bei Arbeitgeberwechsel (seit dem 01.01.2005 ist ein Übertragungsanspruch auf den neuen Arbeitgeber gesetzlich geregelt)
  • Zusätzliches Standbein für die persönliche Vorsorge

Renteninformationen im Detail

Die gesetzliche Rentenversorgung

Durch die Überalterung der Bevölkerung verschlechtert sich das Verhältnis von Beitragszahlern und Leistungsempfängern in der gesetzlichen Rentenversicherung stetig. Auch die immer stärker steigende Lebenserwartung und die sinkende Geburtenrate führen zu einer wachsenden Versorgungslücke.
Tatsache ist, dass aufgrund der eben genannten Gründe eine eigene Vorsorge notwendig ist. Zwar werden die gesetzliche Rentenversicherung und die ZVK gemeinsam das Standbein der Alterssicherung bleiben, jedoch wird es für die meisten Kollegen-/ und Kolleginnen nicht mehr als die Basisversorgung sein.

Aktuelle Versorgungslücke in Prozent:

Die BJR-Rente in Zahlen:

Ersparnisse bei steuerfreier Entgeltumwandlung
Das nachfolgende Beispiel verdeutlicht die Steuer- und Sozialabgabenersparnisse, wie diese über eine steuerfreie Entgeltumwandlung im Rahmen einer Direktversicherung möglich sind:
Die Berechnung erfolgte nach den im Jahre 2018 geltenden Steuertarifen, erhebt aber nicht den Anspruch auf Vollständigkeit in allen steuerlichen Belangen.

 Somit kann eine heute 35-jährige Frau mit nur 50 Euro Nettoverzicht auf eine monatliche Rente von circa 200 Euro kommen.


Häufig gestellte Fragen & Antworten

1. Worin besteht der wesentliche Vorteil der Entgeltumwandlung gegenüber privaten Sparverträgen (Banksparen, Investmentsparen, Lebensversicherungen)?

Privat sparen heißt, aus dem Nettoeinkommen sparen. Entgeltumwandlung heißt, aus dem Bruttogehalt sparen. Der Vorteil für Sie: Steuern und Sozialversicherungsbeiträge werden sofort mit auf Ihren Vertrag überwiesen. Aus 100€ netto werden somit bis zu 200€ brutto, die als Ihre tatsächliche Investition in Ihre Altersvorsorge fließen.

2. Wie flexibel kann ich sparen?

Diese Altersvorsorgeverträge sind - was das Besparen angeht - ausgesprochen flexibel. Sie können bei Bedarf Ihren Sparbetrag monatlich ändern –  Ihre jährliche Investition vom Bruttogehalt kann zwischen € 0,- und maximal € 6.240- betragen.

3. Was passiert wenn ich meinen Arbeitgeber wechsle ?

Sie nehmen Ihren Vertrag samt dem kompletten Guthaben zum neuen Arbeitgeber mit und können diesen dort weiter besparen. Die beste Lösung gestalten wir fallweise für Sie.
Deshalb nehmen Sie bitte vor einem Arbeitsplatzwechsel rechtzeitig Kontakt mit uns auf.

4. Was passiert bei Arbeitslosigkeit?

Der Altersvorsorgevertrag wird nicht weiter bespart – Ihr Vertrag ruht. Sie entscheiden, wann und wie es weitergeht.
Wenn Sie den Vertrag privat besparen möchten ist dieses ab einem Mindestbeitrag von 10€ möglich.
Das Guthaben kann nicht gepfändet werden und ist Hartz IV-sicher.

5. Was geschieht mit meinem Geld, wenn ich vor dem 67. Lebensjahr versterbe?

Ihr bis dahin angewachsenes Guthaben erhält dann Ihr Ehepartner oder Ihre versorgungsberechtigten Kinder analog der gesetzlichen Regelung (Witwen- bzw. Waisenrente).

Sogar fremde Dritte können mit einem Betrag von bis zu 8.000€ bedacht werden.

Fazit: Die Regelungen der bAV sind im Vergleich zur gesetzlichen Rente vorteilhafter.


6. Wie muß ich das Geld zur Rente versteuern?

Die Rente/Kapitalabfindung wird als nachgelagertes Gehalt abzüglich Freibeträge versteuert. Sie profitieren hier nochmals von den regelmäßig niedrigeren Steuersätzen für Rentner. Weitergehende Auskünfte erhalten Sie dazu bei Ihrem Steuerberater.
Die Leistungen sind sozialabgabenpflichtig, soweit Sie gesetzlich pflicht-/freiwillig versichert sind. Es sind jedoch lediglich Krankenkassen – und Pflegeversicherungsbeiträge zu entrichten.

7. Sinkt meine gesetzliche Rente durch die Gehaltsumwandlung?

Da sich durch die Gehaltumwandlung Ihr sozialversicherungspflichtiges Einkommen reduziert sparen Sie Sozialversicherungsbeiträge, was auch einen geringeren Beitrag in die gesetzliche Rentenversicherung bedeutet. Die aus der Gehaltumwandlung leicht verminderte gesetzliche Rente wird jedoch durch die deutlich höhere Rente aus Ihrem Altersvorsorgevertrag um ein vielfaches ausgeglichen.

8. Muss ich den Vertrag bei der Bernhard Assekuranzmakler GmbH abschließen oder sind noch andere Anbieter zugelassen?

Ein Vertragsabschluß mit einem Anbieter außerhalb dieser Kooperation ist aus Haftungsgründen ausgeschlossen.

9. Wie sicher ist mein Geld in der bAV?

Die ausgewählten Produktpartner unterliegen der Aufsicht des Aufsichtsamts für Finanzdienstleistungen, welches die Versicherungen kontrolliert. Die Garantieleistungen sind gesetzlich geschützt.


Fazit

Es stehen Euch/Ihnen mehrere Optionen zur Verfügung, um die betriebliche Altersversorgung auf Eure/Ihre individuellen Wünsche und Bedürfnisse anzupassen.

Seitens der BJR-Geschäftsleitung empfehlen wir Euch/Ihnen, als weiteren und sinnvollen Baustein die BJR-Rente gezielt ins Auge zu fassen.
Die vielen Vorteile wie der starke Mengenrabatt, die Übernahme der Beiträge bei Berufsunfähigkeit sowie der starke Steuerhebel in der Ansparphase sprechen für sich.

Bei weiteren Fragen wendet/n Euch/Sie sich bitte an Stefan Misselbeck von der BERNHARD Assekuranz (Kontakt s.u.) – er wird dann Kontakt aufnehmen, um Ihre individuellen Fragen zu klären.

Ansprechpartner & Dienstleister


Dienstleiter:
BERNHARD ASSEKURANZMAKLER GMBH
 

Ihr persönlicher Ansprechpartner

Stefan Misselbeck
Tel.: 0 40 / 1 80 40 74-10
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Wann erreichen wir Sie am Besten?

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