1. Worin besteht der wesentliche Vorteil der Entgeltumwandlung gegenüber privaten Sparverträgen (Banksparen, Investmentsparen, Lebensversicherungen)?
Privat sparen heißt, aus dem Nettoeinkommen sparen. Entgeltumwandlung heißt, aus dem Bruttogehalt sparen. Der Vorteil für Sie: Steuern und Sozialversicherungsbeiträge werden sofort mit auf Ihren Vertrag überwiesen. Aus 100€ netto werden somit bis zu 200€ brutto, die als Ihre tatsächliche Investition in Ihre Altersvorsorge fließen.
2. Wie flexibel kann ich sparen?
Diese Altersvorsorgeverträge sind - was das Besparen angeht - ausgesprochen flexibel. Sie können bei Bedarf Ihren Sparbetrag monatlich ändern – Ihre jährliche Investition vom Bruttogehalt kann zwischen € 0,- und maximal € 6.240- betragen.
3. Was passiert wenn ich meinen Arbeitgeber wechsle ?
Sie nehmen Ihren Vertrag samt dem kompletten Guthaben zum neuen Arbeitgeber mit und können diesen dort weiter besparen. Die beste Lösung gestalten wir fallweise für Sie.
Deshalb nehmen Sie bitte vor einem Arbeitsplatzwechsel rechtzeitig Kontakt mit uns auf.
4. Was passiert bei Arbeitslosigkeit?
Der Altersvorsorgevertrag wird nicht weiter bespart – Ihr Vertrag ruht. Sie entscheiden, wann und wie es weitergeht.
Wenn Sie den Vertrag privat besparen möchten ist dieses ab einem Mindestbeitrag von 10€ möglich.
Das Guthaben kann nicht gepfändet werden und ist Hartz IV-sicher.
5. Was geschieht mit meinem Geld, wenn ich vor dem 67. Lebensjahr versterbe?
Ihr bis dahin angewachsenes Guthaben erhält dann Ihr Ehepartner oder Ihre versorgungsberechtigten Kinder analog der gesetzlichen Regelung (Witwen- bzw. Waisenrente).
Sogar fremde Dritte können mit einem Betrag von bis zu 8.000€ bedacht werden.
Fazit: Die Regelungen der bAV sind im Vergleich zur gesetzlichen Rente vorteilhafter.
6. Wie muß ich das Geld zur Rente versteuern?
Die Rente/Kapitalabfindung wird als nachgelagertes Gehalt abzüglich Freibeträge versteuert. Sie profitieren hier nochmals von den regelmäßig niedrigeren Steuersätzen für Rentner. Weitergehende Auskünfte erhalten Sie dazu bei Ihrem Steuerberater.
Die Leistungen sind sozialabgabenpflichtig, soweit Sie gesetzlich pflicht-/freiwillig versichert sind. Es sind jedoch lediglich Krankenkassen – und Pflegeversicherungsbeiträge zu entrichten.
7. Sinkt meine gesetzliche Rente durch die Gehaltsumwandlung?
Da sich durch die Gehaltumwandlung Ihr sozialversicherungspflichtiges Einkommen reduziert sparen Sie Sozialversicherungsbeiträge, was auch einen geringeren Beitrag in die gesetzliche Rentenversicherung bedeutet. Die aus der Gehaltumwandlung leicht verminderte gesetzliche Rente wird jedoch durch die deutlich höhere Rente aus Ihrem Altersvorsorgevertrag um ein vielfaches ausgeglichen.
8. Muss ich den Vertrag bei der Bernhard Assekuranzmakler GmbH abschließen oder sind noch andere Anbieter zugelassen?
Ein Vertragsabschluß mit einem Anbieter außerhalb dieser Kooperation ist aus Haftungsgründen ausgeschlossen.
9. Wie sicher ist mein Geld in der bAV?
Die ausgewählten Produktpartner unterliegen der Aufsicht des Aufsichtsamts für Finanzdienstleistungen, welches die Versicherungen kontrolliert. Die Garantieleistungen sind gesetzlich geschützt.