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Bernhard Assekuranzmakler
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Bayerischer Lehrer- und Lehrerinnenverband

Vorteile des BLLV

  • Exklusive Konzepte durch 70 Jahre Erfahrung
  • Kostenlose und unverbindliche Beratung
  • Maßgeschneideter Versicherungsschutz

► zur Beratung

Vereine & Verbände

Versicherungen für die Mandatsträger
des Bayerischen Lehrer- &
Lehrerinnenverband e.V. (BLLV)

Der BLLV unterstützt sämtliche Mandatsträger mit einer Dienstfahrtversicherung sowie mit einer Gruppenunfallversicherung.
Diese wurde zusammen mit der BERNHARD Assekuranzmakler GmbH entwickelt.

Umfang der Dienstfahrtversicherung für PKW

Das folgende Informationsblatt gibt Ihnen einen kurzen Überblick über die wesentlichen Inhalte Ihrer Versicherung. Die vollständigen Informationen finden Sie in Ihren Vertragsunterlagen.

Wichtiger Hinweis: Die Dienstfahrtversicherung gilt nur für privat zugelassene PKW, nicht für Krafträder, LKW´s etc. 

Info Dienstfahrtversicherung

Schadenmeldung

Sie können Ihren Schaden über unser Schadenmeldung direkt melden. Die Kundennummer des BLLV lautet 55911. Die Versicherungsscheinnummern sind:

KR1044-1670 für Vollkasko / Teilkasko

KR1044-1686 für Rabattverlust.

Dienstfahrtversicherung für Motorräder

Motorräder sind bis zu einem Wert von 10.000 € versichert.

Die Versicherung umfasst Vollkasko mit Teilkasko und Rabattverlust.

Schadenmeldung

Sie können Ihren Schaden über unsere Schadenmeldung direkt melden. Die Kundennummer des BLLV lautet 55911. Die Versicherungsscheinnummern sind:

40-2817334-03 für Motorräder

Gruppen-Unfallversicherung für Mandatsträger

Die Gruppen-Unfallversicherung gilt für alle Mandatsträger des BLLV inkl. aller Bezirks- und Kreisverbände. Die Versicherung erstreckt sich auf alle Unfälle, die namentlich beim BLLV gemeldete Mandatsträger während Ihrer Tätigkeit erleiden.

Highlights:

  • Krankenhaustagegeld mit verbessertem Genesungsgeld
  • Invalidität mit 500 % Progression (d.h. 500.000 € bei 100 % Invalidität)
  • Inklusive kosmetische Operationen nach einem Unfall

Versicherte Risiken

Auszugsweise aus AUB 2016:

Nach den Versicherungsbedingungen liegt ein Unfall dann vor, wenn eine der versicherten Personen durch ein plötzlich von außen auf deren Körper einwirkendes Ereignis (Unfallereignis) unfreiwillig eine Gesundheitsschädigung erleidet. Dabei gibt es für die Leistungen aus der Unfallversicherung keinen Unterschied zwischen Fremd- und Eigenverschulden, beides ist versichert.

Als Unfall gilt auch:

  • wenn durch eine erhöhte Kraftanstrengung an Gliedmaßen oder Wirbelsäule ein Gelenk verrenkt wird oder Muskeln, Sehnen, Bänder oder Kapseln gezerrt oder zerrissen werden
  • der Tod durch Blitzschlag
  • Vergiftung (bei Kindern unter 14 Jahren)
  • Ersticken und Ertrinken

Versichert sind alle Unfälle, die bei der Tätigkeit für die versicherte Organisation sowie auf deren Veranstaltungen auftreten.

Mitversichert sind:

  • Unfälle auf dem direkten Weg von der heimatlichen Wohnung nach und von der dienstlichen Tätigkeit bzw. Veranstaltung

Geltungsbereich

Die Versicherung gilt weltweit, außer in Kriegsgebieten.

Wichtige Ausschlüsse (auszugsweise aus den AUB)

  • Unfälle auf den Wegen von oder zu den Veranstaltungen, wenn der Weg durch privatwirtschaftliche Maßnahmen (z.B. Einkäufe, Umzug etc.) unterbrochen wird
  • Unfälle bei der vorsätzlichen Ausführung oder dem Versuch von Verbrechen oder Vergehen
  • Unfälle auf lizenzpflichtigen Fahrveranstaltungen mit Fahrzeugen, bei denen es auf die Erzielung von Höchstgeschwindigkeiten ankommt
  • Luftfahrtunfälle (Segelfliegen, Drachenfliegen, Fallschirmspringen, Paragliding u. ä.)
  • Risiko-Sportarten wie Canyoning, Bungee-Jumping, Flaschentauchen u. ä.
  • Alle Arten von Behandlungs- und Heilkosten
  • Infektionskrankheiten
  • Unfälle, die durch Alkoholeinwirkung verursacht  werden bzw. unter Medikamenten- oder unter Drogeneinfluss eingetreten sind
  • Keine Besucher von öffentlichen Veranstaltungen.

Versicherungssummen

Versicherungssummen Gruppenunfallversicherung:

Versicherungsleistungen Betrag
für den Todesfall 50.000 €
Invalidität mit 500 % Progression (d.h. 500.000 € bei 100 % Invalidität) 100.000 €
Kosmetische Operationen bis

10.000 €

Bergungskosten bis 15.000 €
Reha-Beihilfe bis

10.000 €

Krankenhaustagegeld mit verbessertem Genesungsgeld 50 €

Schadenmeldung

Sie können Ihren Schaden über unsere Schadenmeldung direkt melden. Die Kundennummer des BLLV lautet 55911.

Die Versicherungsscheinnummer ist: 12.353.966/8025

► zur SOS Schadenmeldung

Weitere Fragen & Antworten

Sollten Sie auf diesen Seiten nicht ausreichende Antworten auf Ihre Fragen finden, steht Ihnen unser Team der Abteilung Jugend, Bildung, Kultur, Freizeit und Natur gerne zur Verfügung.

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