Umfang der Dienstfahrtversicherung für PKW
Ihre Dienstfahrtversicherung besteht aus zwei separaten Verträgen:
1. Vollkasko- und Teilkaskoversicherung
Sachschäden an den Fahrzeugen der versicherten Mitarbeiter, die durch selbstverschuldete Unfälle und durch mut- oder böswillige Handlungen betriebsfremder Personen entstehen. Schäden, die durch Brand, Entwendung, unmittelbare Einwirkung von Sturm, Hagel, Blitzschlag und Überschwemmung, durch Zusammenstoß mit Haarwild sowie Glasbruch (Teilkaskoschäden) entstehen, sind nur dann versichert, wenn keine eigene Fahrzeugversicherung besteht.
Die Selbstbeteiligung je Schadenfall beträgt:
- 300,00 € Vollkasko
- 150,00 € Teilkasko
Zusätzlich besteht eine Insassenunfallversicherung für Personenschäden der versicherten Mandatsträger durch Unfälle, die entstehen beim Lenken, Benutzen, Behandeln, Be- und Entladen, Abstellen, Ein- und Aussteigen aus dem Kfz.
2. Rabattverlust-Versicherung
Der Vermögensschaden, der der versicherten Person dadurch entsteht, dass bei einem selbstverschuldeten Unfall, der eine Beanspruchung seiner Kfz-Haftpflichtversicherung nach sich zieht, der Beitragssatz in dieser angehoben wird (Rückstufung des Schadensfreiheitsrabattes).
Das folgende Informationsblatt gibt Ihnen einen Überblick über die wesentlichen Inhalte Ihrer Dienstfahrtversicherung.
Wichtiger Hinweis: Die Dienstfahrtversicherung gilt nur für privat zugelassene PKW, nicht für Krafträder, LKW´s etc.