Unfallversicherung für Kursteilnehmer
Über diesen Rahmenvertrag können Volkshochschulen ihre eingeschriebenen Kursteilnehmer und Schüler versichern. Der Vertrag wird ohne Namensnennung geführt; das bedeutet aber, dass die Gesamtanzahl aller Kursteilnehmer versichert werden muss. Sie gilt nicht für solche Kurse und Veranstaltungen, bei denen der namentliche Nachweis einer Teilnahme nicht möglich ist (nicht eingeschriebene Kursteilnehmer) oder bei denen auch andere Personen Zugang haben (öffentliche Veranstaltungen). Es können auch Einzelkurse angemeldet werden (oder einmalig über einen Veranstaltungsunfall).
Selbstverständlich haben Sie auch die Möglichkeit Ihre Mitarbeiter, Vorstände oder Kursleiter
für Unfälle während der Tätigkeit für die VHS abzusichern. Gerne beraten wir auch persönlich. Unser Team für Vereine und Verbände steht Ihnen zur Verfügung.
Info zur Unfallversicherung