Bernhard Assekuranzmakler
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D&O-Check für KMU

In drei Minuten zur fundierten Einschätzung Ihres persönlichen Haftungsrisikos als Geschäftsführer, Vorstand oder Aufsichtsorgan – mit Orientierungswert für die Versicherungssumme und ressort-spezifischen Klausel-Hinweisen.

Das Wichtigste in Kürze

  • D&O ist eine persönliche Haftpflichtversicherung für Organe – nicht für das Unternehmen. Versicherte Person sind Geschäftsführer, Vorstände, Aufsichts- und Beiratsmitglieder.
  • Geschäftsführer haften nach §43 GmbHG persönlich und unbeschränkt mit ihrem Privatvermögen, auch für leichte Fahrlässigkeit.
  • Rund 70 % aller D&O-Schäden sind Innenhaftungsfälle – Ansprüche der eigenen Gesellschaft gegen das Organ.
  • Der Bedarf hängt nicht in erster Linie von der Rechtsform ab, sondern von Funktion, Ressort, Entscheidungsbefugnis und Pflichten der konkreten Person.
  • Der Check liefert am Ende einen Orientierungswert zur Versicherungssumme, eine Liste kritischer Klauseln und einen Hinweis zur passenden Vertragsstruktur (persönliche D&O vs. Firmen-D&O).

Ihr persönlicher D&O-Check

12 Fragen · ca. 3 Minuten · keine Eingabe von Kontaktdaten erforderlich

Ihr Ergebnis

Ihr persönliches Haftungs- und Risikoprofil

Orientierungswert für die Versicherungssumme

Bedingungsklauseln, die in Ihrer Konstellation eine Rolle spielen

    So können Sie weitermachen

    Sie können unverbindlich Tarife passender D&O-Versicherer vergleichen oder Ihr Ergebnis in einem persönlichen Gespräch fachlich einordnen lassen.

    Warum bei der D&O die Person im Mittelpunkt steht – nicht die Rechtsform

    Die D&O-Versicherung ist konzeptionell eine persönliche Haftpflichtversicherung für Organe. Versicherte Person ist immer der Mensch, der das Mandat ausübt – das Unternehmen ist nur Versicherungsnehmer und Prämienzahler. Das hat Konsequenzen für die Bedarfsanalyse: Ob ein Geschäftsführer eine 1-Mio.-€-Police oder eine 10-Mio.-€-Police braucht, hängt nicht primär davon ab, ob das Unternehmen eine GmbH oder eine AG ist. Es hängt davon ab, welche Funktion die Person hat, welches Ressort sie verantwortet, welche Entscheidungsbefugnisse sie hat und welche Pflichten sich daraus ergeben.

    Ein angestellter CFO einer mittelständischen GmbH mit 80 Mio. € Umsatz hat objektiv ein deutlich höheres persönliches Risiko – insbesondere im Bereich Insolvenzanfechtung und Bilanzhaftung – als ein Allein-Gesellschafter-Geschäftsführer einer AG mit 5 Mio. € Umsatz. Genau deshalb beginnt dieser Check bei der Person und ihrer Rolle, nicht bei der Rechtsform.

    Was den Bedarf an D&O-Schutz tatsächlich treibt

    Es gibt keine starre Größengrenze, ab der eine D&O „Pflicht" wäre – wohl aber typische Kipppunkte, an denen das Haftungsrisiko sprunghaft steigt:

    • Mitarbeiterzahl – ab etwa 30 Mitarbeitern entstehen erste Delegationsstrukturen, ab 100 wachsen Überwachungspflichten spürbar.
    • Umsatz und Budget – ab 5 bis 10 Millionen Euro Verantwortungsbereich werden potenzielle Schäden real existenzbedrohend.
    • Komplexität – mehrere Standorte, Auslandsgeschäft (besonders USA/Kanada) und regulierte Branchen erweitern den Pflichtenkatalog erheblich.
    • Governance-Struktur – mehrere Geschäftsführer mit Ressortaufteilung erzeugen wechselseitige Überwachungspflichten – ein klassischer Haftungstreiber.
    • Externe Stakeholder – Investoren, Banken und externe Beiräte erhöhen Reporting-Anforderungen und Klagerisiko.

    Persönliche D&O vs. Firmen-D&O – wo liegt der Unterschied?

    Beide Modelle decken denselben Grundtatbestand ab: die persönliche Haftung des Organs. Sie unterscheiden sich aber in Reichweite und Verfügungsgewalt:

    • Bei der Firmen-D&O ist das Unternehmen Versicherungsnehmer. Das Unternehmen wählt Versicherer, Bedingungen und Versicherungssumme aus. Die Police gilt typischerweise nur für Mandate in dieser Gesellschaft. Bei einem Arbeitgeberwechsel endet der Schutz.
    • Bei der persönlichen D&O ist die Führungskraft selbst Versicherungsnehmerin. Die Police bleibt bestehen, wenn die Person das Unternehmen wechselt, und kann mehrere Mandate (z. B. zusätzliche Aufsichtsrats- oder Beiratsmandate) gleichzeitig erfassen.

    Beide Modelle schließen sich nicht aus. In der Praxis ergänzen sich Firmen-D&O und persönliche D&O häufig – die Firmen-Police als Grundschutz, die persönliche Police als Ergänzung für Mandate, die außerhalb der Hauptgesellschaft liegen, oder als Absicherung gegen Konflikte zwischen Versicherter Person und Unternehmen.

    Wie Sie das Ergebnis interpretieren

    Der ausgewiesene Versicherungssummen-Orientierungswert basiert auf einer Faustformel aus Bilanzsumme und Risikoaufschlag, wie sie im D&O-Markt üblich ist. Er ersetzt keine individuelle Bilanz- und Vertragsanalyse, gibt aber eine fundierte Größenordnung. Bei einer GmbH mit 5 Mio. € Umsatz und mittlerem Risikoprofil liegt der Wert typischerweise bei 3–5 Mio. €; bei einer mittelständischen Unternehmensgruppe mit US-Tochter und 100 Mio. € Umsatz schnell bei 10–15 Mio. €.

    Die Klausel-Hinweise sind kein Anspruchskatalog, sondern Prüfpunkte. In jedem soliden Bedingungswerk eines deutschen D&O-Versicherers sind die Standardklauseln enthalten – aber Umfang, Sublimits und Ausschlüsse unterscheiden sich erheblich. Ressort-spezifisch werden zusätzliche Schwerpunkte sichtbar: für CFOs sind Bilanz- und Steuerhaftung zentral, für CTOs Cyber-, DSGVO- und KI-Haftung, für Vertriebs-Geschäftsführer Kartell- und Sanktionsrecht.

    Häufig gestellte Fragen zum D&O-Check für KMU

    Wer ist bei einer D&O-Versicherung eigentlich versichert?

    Versicherte Person ist immer das Organ – also der konkrete Geschäftsführer, Vorstand, Aufsichtsrat oder Beirat. Das Unternehmen ist Versicherungsnehmer und zahlt die Prämie, ist aber nicht selbst Versicherter im engeren Sinn. Geschützt wird das persönliche Vermögen der Führungskraft.

    Greift die D&O auch für Abteilungs- oder Bereichsleiter ohne Organstellung?

    Im Standardfall nein. D&O ist für Organe konzipiert – also für Geschäftsführer, Vorstände, Aufsichts- und Beiratsmitglieder. Leitende Angestellte ohne Organstellung sind nur dann eingeschlossen, wenn das Bedingungswerk eine entsprechende Erweiterung („Leitende Angestellte"-Klausel) enthält. Häufig ist eine Vermögensschadenhaftpflicht oder Berufshaftpflicht für diese Personengruppe das passendere Produkt.

    Ist der Check für mein Unternehmen geeignet?

    Der Check ist auf kleine und mittlere Unternehmen aller Rechtsformen ausgelegt – von der UG bis zur Familien-AG, einschließlich Vereinen und Stiftungen. Bei sehr großen Konzernen, börsennotierten Unternehmen oder hochregulierten Branchen wie Banken und Versicherern wird zusätzlich eine individuelle Risikoanalyse benötigt, weil dort zusätzliche Programmstrukturen (z. B. Side-A-Türme, Captive-Lösungen) eine Rolle spielen.

    Werden meine Eingaben gespeichert?

    Nein. Der Check läuft vollständig in Ihrem Browser. Es werden keine Daten an unseren Server übertragen, keine Cookies für die Auswertung gesetzt und keine personenbezogenen Daten erhoben. Das Ergebnis wird ausschließlich auf Ihrem Endgerät berechnet.

    Wie genau ist der Versicherungssummen-Orientierungswert?

    Der Wert basiert auf den Standard-Faustformeln des deutschen D&O-Marktes (Bilanzsummen-Quote, Risikoaufschläge nach Branche, Auslandsaktivität, Konzernstruktur) und liefert eine fundierte Größenordnung. Für die endgültige Festlegung sollten zusätzlich Bilanz, Anstellungsvertrag und Konzern-Mapping einbezogen werden – das passiert in der Beratung kostenfrei.

    Was unterscheidet eine persönliche D&O von einer Firmen-D&O?

    Bei der Firmen-D&O schließt das Unternehmen die Police für seine Organe ab. Bei der persönlichen D&O ist die Führungskraft selbst Versicherungsnehmerin und behält den Schutz auch bei Mandatswechsel. Beide Modelle haben unterschiedliche Reichweiten und können sich ergänzen, insbesondere bei Mehrfach-Mandaten oder externen Aufsichtsfunktionen.

    Kann ich den D&O-Check als Vorbereitung für unseren Aufsichtsrat oder die Gesellschafterversammlung nutzen?

    Ja, das ist eine verbreitete Anwendung. Das Ergebnis kann als Diskussionsgrundlage dafür dienen, ob die bestehende Police noch ausreicht oder eine Anpassung nötig ist. Auf Anfrage stellen wir das Ergebnis als PDF-Bericht für Ihre Sitzungsunterlagen bereit.

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