Jeder Verein ist einzigartig, deshalb sollte der Versicherungsschutz auch immer individuell auf die Bedürfnisse Ihres Vereines zugeschnitten sein. Sie profitieren deshalb von unserer umfassenden Expertise und langjährigen Erfahrung bei der Absicherung von gemeinnützigen Organisationen. Gemeinsam können wir Ihnen ein Spektrum an Versicherungslösungen anbieten, die genau zu der Risikosituation Ihres Vereines passt. Die Produkte können alle in wenigen Minuten online abgeschlossen werden. Sie erhalten sofort die Versicherungspolice weshalb auch eine kurzfristige Absicherung von Veranstaltungen möglich ist. Selbstverständlich unterstützen wir Sie auch im Schadenfall und lassen Sie im Fall der Fälle nicht im Stich.
Copyright: BERNHARD Assekuranzmakler 2018
Die folgenden Versicherungen stellen die Basisversicherung jedes Vereins dar und übernehmen die wichtigsten Haftungsrisiken. Je nach individueller Risikosituation sollten diese Versicherungen um weitere Bausteine erweitert werden.
1. Vereinshaftpflichtversicherung
Die Vereinshaftpflichtversicherung ist ganz klar die wichtigste Versicherung für jeden Verein. Denn jede für einen Verein tätige Person (egal ob ehrenamtlich oder fest angestellt) ist gesetzlich verpflichtet, einen Schaden zu ersetzen, den sie im Rahmen der Vereinstätigkeit einem anderen zufügt.
Im Schadenfall besteht die Leistung des Versicherers dann zunächst in der Prüfung der Haftpflichtfrage. Bei unberechtigten Ansprüchen wehrt der Versicherer diese Forderungen ab.
Bei berechtigten Ansprüchen leistet der Versicherer die Zahlung von Schadensersatz bis zur vereinbarten Summe.
2. Veranstalter-Haftpflichtversicherung
Die Veranstalterhaftpflicht ist bei guten Vereinshaftpflichtversicherungen inklusive. Allerdings braucht der Verein bei größeren Veranstaltungen mit höheren Teilnehmerzahlen, Bewirtungen oder besonderen Risiken (z.B. Maibaumaufstellen) diesen zusätzlichen Schutz. Denn wer eine öffentliche Veranstaltung austrägt, haftet für Schäden, die während des Events und durch eigenes Verschulden entstehen - gerade bei einem Personenschaden werden oft hohe Ansprüche gegen den Verein gestellt.
3. Reiseveranstalter-Haftpflichtversicherungen
Als Faustregel gilt: wer eine Reise zu einem Gesamtpreis anbietet, die aus mehreren Reiseleistungen besteht, ist „Reiseveranstalter“ oder „Vermittler von verbundenen Reiseleistungen“. Näheres regelt das Reiserecht, wobei seit dem 1.7.2018 das neue EU-Reiserecht gilt. Wer als Verein als „Reiseveranstalter“ oder „Vermittler von verbundenen Reiseleistungen“ auftritt, hat rechtliche Pflichten und muss auch bestimmte Versicherungen abschließen. Treten Sie als „Reiseveranstalter“ oder „Vermittler von verbundenen Reiseleistungen“ auf, haften Sie für Schäden, die den Teilnehmern aufgrund der Reise entstehen. In diesem Fall sollte eine „Reiseveranstalter bzw. Reisevermittler-Haftpflichtversicherung“ sowie eine „Reiseveranstalter-Insolvenzversicherung“ abgeschlossen werden.
4. Vermögensschaden- und D&O-Haftpflichtversicherung
Wird der Verein größer und nimmt Geld von Mitgliedern oder Dritten ein, dann ist es wichtig, auch den Verein und die Organe abzusichern. Denn jedes Organ haftet gesamtschuldnerisch für finanzielle Schäden am Verein. Gesamtschuldnerisch heißt: jemand anderes verursacht einen Schaden oder ist nachlässig, und der Vorstand muss u.U. dafür haften. Außerdem haftet der Verein nicht nur bei Personen- und Sachschäden (Vereinshaftpflicht), sondern auch bei Vermögensschäden. Typische Beispiele hierfür sind: Ein Mitarbeiter vergisst Fördermittel fristgerecht zu beantragen, ein Mitarbeiter veruntreut Gelder, die Geschäftsführung hat sich nicht ausreichend informiert und trifft infolge dessen gravierende Fehlentscheidungen.
Die Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung (VH) schützt das Vermögen des Vereins. Sie deckt Vermögensschäden, die durch schuldhafte Pflichtverletzungen verursacht werden. Versichert sind dabei alle Mitarbeiter des Vereins und seine Organe.
Die Director's and Officer's-Haftpflichtversicherung (D&O) schützt das Privatvermögen der Organe. Die D&O deckt Vermögensschäden, die das Organ fahrlässig verursacht hat, z.B. durch das sogenannte Organisationsverschulden. Erleidet der Verein oder ein Dritter einen Vermögensschaden, kann das Organ von dem Geschädigten in Anspruch genommen werden. Dann prüft die Versicherung die Frage der Haftung und leistet entweder Abwehr oder Schadensersatz.
Im Folgenden informieren wir Sie über weitere Versicherungen für Vereine, welche wir Ihnen für eine umfassende Absicherung ans Herz legen:
5. Rechtsschutzversicherung für Vereine
Da es in der heutigen Zeit immer öfter zu Gerichtsverfahren kommt, kann eine Rechtsschutzversicherung Gold wert sein. Denn die übernimmt das Kostenrisiko, wenn es um Gerichts- und Anwaltskosten geht. Hier gibt es speziell für Vereine verschiedene Bereiche, die versichert werden können, wie z.B. den „Spezial-Straf“-Rechtsschutz: dieser greift, wenn gegen eine Vereinsperson Strafanzeige gestellt wird oder der Vorwurf einer Vorsatz-Straftat im Raum steht.
Der „Arbeitsgerichts“-Rechtsschutz greift, wenn der Verein fest angestellte Mitarbeiter hat und es zu Streitigkeiten aus dem Arbeitsvertrag kommt (z.B. Angestellter klagt gegen Verein).
Auch Kosten wegen Streitigkeiten vor dem Sozialgericht kann der Verein über die Rechtsschutzversicherung abdecken.
6. Cyber-Versicherung
Die Cyber-Versicherung greift bei Schäden, die bei Angriffen auf IT-Systeme entstanden sind und übernimmt die daraus entstandenen Kosten für Ihren Verein und ggf. auch für Dritte. Sie springt zum Beispiel dann ein, wenn Ihre Mitglieder-Datenbank gehackt wird, Ihr System angegriffen wird, oder Sie aus Versehen einen Virus an Dritte versenden.
In Zeiten der Digitalisierung steigt das Risiko, Opfer eines Cyber Angriffs zu werden, stark an. Daher wird diese Versicherung nicht nur für Unternehmen, sondern auch für Vereine und Verbände immer wichtiger. In jedem Fall sollte der Verein über eine gute IT-Sicherheit verfügen (IT-Risk-Management Konzept).
7. Inventar- und Gebäudeversicherung
Haben Sie ein Büro mit IT-Equipment und Möbeln oder sogar ein Gebäude für Ihre Vereinsaktivitäten? Dann sollten Sie diese gegen Feuer, Einbruch usw. absichern. Diese Produkte sind wie eine Wohngebäude- und Hausratversicherung anzusehen.
Es gibt spezielle Zusatzversicherungen, welche Sie zur Absicherung Ihres Vereins unterstützend abschließen können, aber nicht müssen. Dazu zählen:
8. Vereins- Gruppen- Unfallversicherung
Entsteht bei der Tätigkeit für den Verein durch einen Unfall eine bleibende körperliche Beeinträchtigung, unterstützt diese Versicherung das geschädigte Mitglied finanziell. Mit dieser Versicherung können Sie Ihre ehrenamtlich tätigen Vereins-Mitarbeiter, Vereins-Mitglieder, Honorarkräfte und/oder Teilnehmer an Ihren Veranstaltungen absichern.
Die Unfallversicherung ist zu empfehlen, da viele Vereinsmitglieder oft keinen Schutz über die gesetzliche Unfallversicherung haben. Bitte beachten Sie, dass die Invaliditätsleistung erst ab einer Invalidität von 21% geleistet wird.
9. KfZ-Dienstfahrt-Versicherung
Für manche Mitarbeiter und Ehrenamtliche ist es üblich, Fahrten für den Verein mit dem privaten PKW zu erledigen. Wenn jedoch bei dieser Fahrt ein Unfall verursacht wird, muss der Mitarbeiter/Ehrenamtler seine private KfZ-Versicherung mit diesem Schaden belasten. Mit einer KfZ-Dienstfahrt-Versicherung können dienstliche Fahrten mit dem privaten PKW abgesichert werden, so dass der Mitarbeiter/Ehrenamtler im Schadenfall von einer Hochstufung verschont bleibt.
Defendo Team bei Bernhard Assekuranz
Tel.: 08104 8916530
Mail: service@bernhard-assekuranz.com