Brauche ich zusätzlich zur Vermögensschadenhaftpflicht auch eine D&O-Versicherung?
Ja. Die Haftpflicht für Vermögensschäden deckt Versehen im täglichen Verbandsleben ab und trägt das Hauptrisiko (hierüber sind alle Mitarbeiter abgedeckt). Die D&O deckt das Tätigkeitsfeld eines „Unternehmensleiters / Organ“ ab und ist eine Art Restrisikoversicherung (Versicherung des privaten Vermögens).
Beide Versicherungsformen können sich nur ergänzen, nicht aber ersetzen! Bitte beachten Sie: Bei der hier online angebotenen VH- und DuO-Versicherung handelt es sich um eine Bündelversicherung mit dreijähriger Laufzeit. Einzelversicherungen oder kürzere Laufzeiten führen zu höheren Versicherungsprämien. Sollten Sie die genannten Versicherungen einzeln und/oder mit kürzerer Laufzeit wünschen, kontaktieren Sie uns bitte zur Einholung eines Angebotes.
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Welche Organe gibt es in einem Verein?
In Deutschland sind die Strukturen eines Vereins gesetzlich geregelt. Jeder Verein besteht zumindest aus zwei Hauptorganen:
- Mitgliederversammlung: Sie ist das höchste Entscheidungsgremium und trifft die wesentlichen Beschlüsse.
- Vorstand: Dieses Gremium leitet den Verein und vertritt ihn sowohl gerichtlich als auch außergerichtlich.
Diese beiden Organe sind für eingetragene Vereine obligatorisch. Die Satzung kann jedoch weitere Organe vorsehen, wie zum Beispiel einen Beirat, einen Aufsichtsrat, ein Kuratorium oder ein Präsidium. Je nach Größe und spezifischen Anforderungen des Vereins können die Anzahl und Art der Organe variieren.
Was sind die größten Risiken eines Vereins?
In Bezug auf eine D&O-Versicherung für Vereine gibt es einige bedeutende Risiken. Ein Vorstandsmitglied kann persönlich haftbar gemacht werden, wenn es eine Entscheidung trifft, die zu finanziellen Verlusten für den Verein führt. Dies wird als Fehlentscheidung bezeichnet. Darüber hinaus haben Vorstandsmitglieder eine Sorgfaltspflicht gegenüber dem Verein. Wenn sie diese Pflicht verletzen, kann dies ebenfalls zu persönlicher Haftung führen. Schließlich kann ein Vorstandsmitglied auch persönlich haftbar gemacht werden, wenn es gegen gesetzliche Vorschriften verstößt.
Ein konkretes Schadenbeispiel könnte folgendermaßen aussehen: Nehmen wir an, ein Mitglied des Vorstands eines Sportvereins trifft die Entscheidung, eine erhebliche Summe in den Bau eines neuen Trainingszentrums zu investieren. Diese Entscheidung wurde jedoch ohne eine gründliche Risikobewertung getroffen. Leider stellt sich heraus, dass dieses Projekt zu erheblichen finanziellen Verlusten für den Verein führt und ihn an den Rand des Bankrotts bringt. In diesem Fall könnte das Vorstandsmitglied für den finanziellen Verlust persönlich haftbar gemacht werden und die Mitglieder des Vereins könnten Schadenersatz verlangen. Hier kommt die D&O-Versicherung ins Spiel, die das persönliche Vermögen des Vorstandsmitglieds sichert. Sie würde die Kosten für die Verteidigung gegen den Anspruch sowie etwaige Schadenersatzzahlungen abdecken. Dieses Beispiel verdeutlicht die Bedeutung einer D&O-Versicherung für Vereine und ihre Vorstandsmitglieder.
Wo gilt die D&O Versicherung?
Die D&O-Versicherung gilt grundsätzlich weltweit, sofern das Recht des jeweiligen Landes dies erlaubt. Es gibt jedoch einige Ausnahmen, bei denen die Versicherung keinen Schutz bietet. Diese sind:
- Ansprüche, die vor dem Gericht eines Landes geltend gemacht werden, in dem das sogenannte Common Law gilt. Das Common Law ist ein Rechtssystem, das vor allem in den ehemaligen britischen Kolonien angewendet wird und sich auf Richterentscheidungen und Gewohnheitsrecht stützt.
- Ansprüche, die infolge der Verletzung des Rechts eines Landes entstehen, in dem das Common Law gilt. Das bedeutet, dass die Versicherung nicht für Schäden aufkommt, die durch die Nichteinhaltung der Gesetze oder Vorschriften eines solchen Landes verursacht werden.
- Ansprüche, die in Zusammenhang mit einer Tätigkeit stehen, die in einem Common-Law-Land ausgeübt wird. Das bedeutet, dass die Versicherung nicht für Schäden haftet, die durch die Geschäftstätigkeit oder die Handlungen der versicherten Personen in einem solchen Land verursacht werden.
Zu den Common-Law-Ländern im Sinne dieser Bestimmung gehören abschließend die Vereinigten Staaten von Amerika, Kanada, Australien, Hongkong, Indien, Jamaika, Malaysia, Neuseeland, Singapur und Südafrika. In diesen Ländern gilt die D&O-Versicherung also nicht.
Welche Entschädigungsgrenzen gibt es?
Die vereinbarte Versicherungssumme steht zum einen einfach je Versicherungsjahr für die Übernahme berechtigter und die Abwehr unberechtigter Schadenersatzansprüche der versicherten Person zur Verfügung.
Gibt es eine Selbstbeteiligung?
Nein, es gibt keine Selbstbeteiligung bei der D&O-Versicherung für Vereine. Das bedeutet, dass die Versicherung die Kosten für die Rechtsverteidigung und die Schadensersatzleistungen vollständig übernimmt, bis zur Höhe der Versicherungssumme. Sie müssen also keinen Eigenanteil zahlen, wenn Sie einen Schaden verursachen oder einen Anspruch abwehren müssen.
Wie gehe ich im Schadenfall vor?
Abweichend von den AHB sind alle Schäden unverzüglich an die Bernhard Assekuranzmakler GmbH zu melden. Bitte nutzen Sie dazu möglichst unseren SOS Schadenmeldung Online-Service oder setzen Sie sich telefonisch unter +49 (0) 8104 / 8916 – 530 mit uns in Verbindung.
Auf was ist bei einer D&O-Versicherung zu achten?
Auf folgende Punkte sollten sie bei einer D&O-Police für Vereine achten:
- unbegrenzte Rückwärtsdeckung
- ausreichende Deckungssumme um eine Unterversicherung zu vermeiden
- eine ausreichend bemessene Nachmeldefrist