Schutz für den Vereinsvorstand
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Gute Gründe für Bernhard - ausgezeichneter Versicherungsmakler
Eine D&O Versicherung für Vereine ist eine Haftpflichtversicherung, die die Organe eines Vereins vor Schadensersatzansprüchen schützt, die aus ihrer Tätigkeit für den Verein entstehen können. Eine solche Versicherung ist wichtig, um das private Vermögen der Organmitglieder zu sichern und ihnen Rechtssicherheit zu geben.
Bitte beachten Sie: Bei der hier online angebotenen VH- und D&O-Versicherung handelt es sich um eine Bündelversicherung mit dreijähriger Laufzeit. Einzelversicherungen oder kürzere Laufzeiten führen zu höheren Versicherungsprämien. Sollten Sie die genannten Versicherungen einzeln und/oder mit kürzerer Laufzeit wünschen, kontaktieren Sie uns bitte zur Einholung eines Angebotes.
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Die D&O-Versicherung für Vereinsvorstände ist von entscheidender Bedeutung, da sie den Vorstand oder Geschäftsführer eines Vereins vor persönlicher Haftung für Schäden schützt, die dem Verein oder Dritten zugefügt werden. Unabhängig davon, ob Sie ehrenamtlich oder hauptberuflich tätig sind, haften Sie mit Ihrem Privatvermögen. Dies gilt auch für die korrekte Abführung von Steuern und Sozialabgaben für den Verein. Bei Nichterfüllung dieser Pflichten kann der Verein oder das Finanzamt Sie dafür haftbar machen.
Darüber hinaus besteht eine gesamtschuldnerische Haftung, d. h., der Geschädigte kann alle Vorstände zur Geltendmachung seines Anspruchs auswählen. Dies gilt auch, wenn der verantwortliche Vorstand oder Geschäftsführer bereits ausgeschieden ist. Das Risiko, als Vorstand oder Geschäftsführer für einen Vermögensschaden verantwortlich zu sein oder gemacht zu werden, ist nicht abschätzbar. Daher ist es ratsam, eine D&O-Versicherung für Ihren Verein abzuschließen.
Umfassender Schutz für Ihren Verein: Unser Kombipaket aus Vermögensschadenhaftpflicht- und D&O-Versicherung
Verbessern Sie den Schutz Ihres Vereins mit unserem speziellen Kombiangebot aus Vermögensschadenhaftpflicht- und D&O-Versicherung. Dieses Paket bietet umfangreichen Schutz gegen rechtliche Forderungen, die aus Verletzungen der Sorgfaltspflicht durch die Vereinsführung oder aus finanziellen Schäden durch Fehlentscheidungen resultieren können. Profitieren Sie von den Vorteilen einer vereinfachten Verwaltung und möglichen Kosteneinsparungen durch einen zentralen Ansprechpartner. Unsere Versicherungslösung versetzt Ihren Verein in die Lage, Entscheidungen sicher und verantwortungsvoll zu treffen.
Unser BERNHARD-Konzept ist speziell auf die Bedürfnisse von gemeinnützigen Organisationen zugeschnitten und bietet einen umfassenden und korrekten Versicherungsschutz für diese Organisationen und ihre Vorsitzenden. Während viele andere D&O-Versicherungen für Vereine nur bei fahrlässig verursachten Eigen- oder Drittschäden leisten, geht unser Konzept einen Schritt weiter.
Das BERNHARD-Konzept für die D&O für Vereine besteht aus vier Bausteinen und hebt sich von anderen Angeboten ab, indem es auch die Mitversicherung von Vorsatztaten beinhaltet. Dies macht uns zu einem der wenigen Versicherungsmakler am Markt, die diesen umfassenden Schutz bieten.
Die vier Bausteine umfassen:
Fahrlässige Eigenschäden:
Zum Beispiel formelle Fehler in der Auftrags-Ausschreibung und daraus resultierende Verluste von Fördergeldern, fehlerhafte Verwendung von Zuwendungen, Zuschussausfall, Gehaltsüberzahlung, Doppelüberweisung, Forderungsverjährung, Schäden durch den Verlust der Gemeinnützigkeit.
Fahrlässige Drittschäden:
Zum Beispiel unzulässige Entlassung von Mitarbeitern, unrichtige Auskünfte über Tariffragen/ Kündigungsfristen, fehlerhafte Spendenbescheinigungen.
Vorsätzliche Eigenschäden:
Zum Beispiel vorsätzliche Pflichtverletzung oder Untreue einer Vertrauensperson, sowie durch Betrug, Urkundenfälschung, Urkundenunterdrückung, Vorteilsannahme, Bestechlichkeit und Bestechung, die innerhalb Ihrer Organisation zu einem finanziellen Schaden führen.
Vorsätzliche Drittschäden:
Zum Beispiel Veruntreuung von Verwahrgeldern, Rufschädigung, Verstoß gegen Geheimhaltungspflicht, Verstoß gegen das allgemeine Gleichbehandlungsgesetz, wodurch ein Dritter finanziellen Schaden erleidet.
Wer kann eine D&O-Versicherung für Vereine abschließen und wer ist versichert?
Eine D&O-Versicherung für Vereine kann von jedem abgeschlossen werden, der bevollmächtigt ist, im Namen des Vereins zu handeln. Dazu gehören zum Beispiel der Vereinsvorstand, der Geschäftsführer oder andere leitende Organe. Der Versicherungsschutz gilt für alle Personen, die in dieser Funktion tätig sind oder waren, auch wenn sie bereits ausgeschieden sind. Außerdem sind auch die Mitglieder der Kontrollorgane versichert, wie zum Beispiel der Aufsichtsrat, der Beirat oder der Verwaltungsrat. Diese können ebenfalls für ihre Entscheidungen oder ihre Aufsichtspflicht haften.
Des Weiteren sind auch Generalbevollmächtigte, Prokuristen und leitende Angestellte sowie Angestellte und Mitarbeiter versichert, die für den Verein tätig sind oder waren. Darüber hinaus sind auch andere Mitarbeiter versichert, die besondere Verantwortungen oder Aufgaben übernehmen, wie zum Beispiel Compliance-Beauftragte, Datenschutzbeauftragte oder Gleichstellungsbeauftragte. Die D&O-Versicherung für Vereine schützt nicht nur die versicherten Personen selbst, sondern auch deren Ehegatten, Erben oder gesetzliche Vertreter, wenn diese für die Pflichtverletzungen der versicherten Personen in Anspruch genommen werden.
Gerne beraten wir Sie unverbindlich und persönlich zu unseren Versicherungen. Unsere Versicherungsexperten der Abteilung Jugend, Bildung, Kultur, Freizeit und Natur helfen Ihnen gerne weiter.
Brauche ich zusätzlich zur Vermögensschadenhaftpflicht auch eine D&O-Versicherung?
Ja. Die Haftpflicht für Vermögensschäden deckt Versehen im täglichen Verbandsleben ab und trägt das Hauptrisiko (hierüber sind alle Mitarbeiter abgedeckt). Die D&O deckt das Tätigkeitsfeld eines „Unternehmensleiters / Organ“ ab und ist eine Art Restrisikoversicherung (Versicherung des privaten Vermögens).
Beide Versicherungsformen können sich nur ergänzen, nicht aber ersetzen! Bitte beachten Sie: Bei der hier online angebotenen VH- und DuO-Versicherung handelt es sich um eine Bündelversicherung mit dreijähriger Laufzeit. Einzelversicherungen oder kürzere Laufzeiten führen zu höheren Versicherungsprämien. Sollten Sie die genannten Versicherungen einzeln und/oder mit kürzerer Laufzeit wünschen, kontaktieren Sie uns bitte zur Einholung eines Angebotes.
Welche Organe gibt es in einem Verein?
In Deutschland sind die Strukturen eines Vereins gesetzlich geregelt. Jeder Verein besteht zumindest aus zwei Hauptorganen:
Diese beiden Organe sind für eingetragene Vereine obligatorisch. Die Satzung kann jedoch weitere Organe vorsehen, wie zum Beispiel einen Beirat, einen Aufsichtsrat, ein Kuratorium oder ein Präsidium. Je nach Größe und spezifischen Anforderungen des Vereins können die Anzahl und Art der Organe variieren.
Was sind die größten Risiken eines Vereins?
In Bezug auf eine D&O-Versicherung für Vereine gibt es einige bedeutende Risiken. Ein Vorstandsmitglied kann persönlich haftbar gemacht werden, wenn es eine Entscheidung trifft, die zu finanziellen Verlusten für den Verein führt. Dies wird als Fehlentscheidung bezeichnet. Darüber hinaus haben Vorstandsmitglieder eine Sorgfaltspflicht gegenüber dem Verein. Wenn sie diese Pflicht verletzen, kann dies ebenfalls zu persönlicher Haftung führen. Schließlich kann ein Vorstandsmitglied auch persönlich haftbar gemacht werden, wenn es gegen gesetzliche Vorschriften verstößt.
Ein konkretes Schadenbeispiel könnte folgendermaßen aussehen: Nehmen wir an, ein Mitglied des Vorstands eines Sportvereins trifft die Entscheidung, eine erhebliche Summe in den Bau eines neuen Trainingszentrums zu investieren. Diese Entscheidung wurde jedoch ohne eine gründliche Risikobewertung getroffen. Leider stellt sich heraus, dass dieses Projekt zu erheblichen finanziellen Verlusten für den Verein führt und ihn an den Rand des Bankrotts bringt. In diesem Fall könnte das Vorstandsmitglied für den finanziellen Verlust persönlich haftbar gemacht werden und die Mitglieder des Vereins könnten Schadenersatz verlangen. Hier kommt die D&O-Versicherung ins Spiel, die das persönliche Vermögen des Vorstandsmitglieds sichert. Sie würde die Kosten für die Verteidigung gegen den Anspruch sowie etwaige Schadenersatzzahlungen abdecken. Dieses Beispiel verdeutlicht die Bedeutung einer D&O-Versicherung für Vereine und ihre Vorstandsmitglieder.
Wo gilt die D&O Versicherung?
Die D&O-Versicherung gilt grundsätzlich weltweit, sofern das Recht des jeweiligen Landes dies erlaubt. Es gibt jedoch einige Ausnahmen, bei denen die Versicherung keinen Schutz bietet. Diese sind:
Zu den Common-Law-Ländern im Sinne dieser Bestimmung gehören abschließend die Vereinigten Staaten von Amerika, Kanada, Australien, Hongkong, Indien, Jamaika, Malaysia, Neuseeland, Singapur und Südafrika. In diesen Ländern gilt die D&O-Versicherung also nicht.
Welche Entschädigungsgrenzen gibt es?
Die vereinbarte Versicherungssumme steht zum einen einfach je Versicherungsjahr für die Übernahme berechtigter und die Abwehr unberechtigter Schadenersatzansprüche der versicherten Person zur Verfügung.
Gibt es eine Selbstbeteiligung?
Nein, es gibt keine Selbstbeteiligung bei der D&O-Versicherung für Vereine. Das bedeutet, dass die Versicherung die Kosten für die Rechtsverteidigung und die Schadensersatzleistungen vollständig übernimmt, bis zur Höhe der Versicherungssumme. Sie müssen also keinen Eigenanteil zahlen, wenn Sie einen Schaden verursachen oder einen Anspruch abwehren müssen.
Wie gehe ich im Schadenfall vor?
Abweichend von den AHB sind alle Schäden unverzüglich an die Bernhard Assekuranzmakler GmbH zu melden. Bitte nutzen Sie dazu möglichst unseren SOS Schadenmeldung Online-Service oder setzen Sie sich telefonisch unter +49 (0) 8104 / 8916 – 530 mit uns in Verbindung.
Auf was ist bei einer D&O-Versicherung zu achten?
Auf folgende Punkte sollten sie bei einer D&O-Police für Vereine achten:
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