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Versicherungsthemen

Kann die bKV individuell angepasst werden? – Ihre Optionen im Überblick


Kann die bKV individuell angepasst werden?

Immer mehr Mitarbeiter legen bei der Jobwahl Wert auf eine betriebliche Krankenversicherung (bKV). Laut ottonova ist sie für 86 % der Bewerber inzwischen sogar ausschlaggebend.

Unternehmen bietet sich dadurch die ideale Gelegenheit, in die Gesundheit des Personals zu investieren und dabei gleichzeitig als attraktiver Arbeitgeber aufzutreten.

Doch jedes Unternehmen hat seine eigenen Ansprüche, genauso seine Belegschaft. Daher liegt die Frage nahe, ob die bKV auch auf die individuellen Bedürfnisse des Betriebs abgestimmt werden kann. Die kurze Antwort lautet: Ja.

Unter anderem können Sie, aus verschiedenen Leistungen wählen, den Anteil der Arbeitgeberbeteiligung festlegen und Einfluss auf die Besteuerung der bKV-Beiträge nehmen.

Wie das in der Praxis funktioniert, erfahren Sie in diesem Beitrag.

Das Wichtigste in Kürze:

  • Welche Leistungen die bKV bietet, hängt vom jeweiligen Tarifmodell (Baustein-, Budget- oder Kombimodell) ab. Zusätzlich lässt sich die bKV flexibel durch gestaffelte Leistungen oder ergänzende Services, erweitern.

  • Arbeitgeber entscheiden, ob sie die bKV-Beiträge vollständig übernehmen (arbeitgeberfinanzierte bKV), anteilig tragen (Mischfinanzierung) oder nur den Rahmenvertrag stellen (arbeitnehmerfinanzierte bKV).

  • Schließt das Unternehmen die bKV selbst ab, gelten die Beiträge bis 50 Euro im Monat als steuerfreier Sachbezug. Stellt der Arbeitgeber dagegen nur den Kontakt zur Versicherung her, werden die Zuschüsse als steuerpflichtiger Barlohn behandelt.

1. Was ist eine bKV überhaupt?

Die betriebliche Krankenversicherung (bKV) ist eine Zusatzversicherung, die Arbeitgeber freiwillig ihren Angestellten anbieten. Dafür schließen sie in der Regel einen Gruppenvertrag ab. Das Unternehmen tritt dabei als Versicherungsnehmer auf, während die Mitarbeiter von den zusätzlichen Gesundheitsleistungen profitieren.

 

Welche Möglichkeiten gibt es, die bKV auf Ihr Unternehmen abzustimmen?

Es gibt zahlreiche Möglichkeiten, die betriebliche Krankenversicherung (bKV) gezielt auf die individuellen Anforderungen Ihres Unternehmens abzustimmen. 

Unter anderem können Sie:

  • aus einer Vielzahl von Gesundheitsleistungen wählen und diese so anpassen, dass sie den Bedürfnissen Ihrer Mitarbeiter gerecht werden.

  • ergänzende Leistungen integrieren und so zusätzlichen Mehrwert bieten.

  • das Finanzierungsmodell wählen.

  • die Zahlungen flexibel nach Ihren Zielen sowie der wirtschaftlichen Situation gestalten.

  • Einfluss auf die steuerliche Behandlung der bKV-Beiträge nehmen. 

Wie genau sich dieser Gestaltungsspielraum in der Praxis äußert, zeigen wir Ihnen jetzt.

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2. Leistungen der bKV

Welche Leistungen eine betriebliche Krankenversicherung umfasst, richtet sich je nach Tarif.

Hierbei haben Sie drei Modelle zur Auswahl:

  • Bausteinmodell: Einzelne Leistungsbausteine (z.B. Zahnvorsorge, Sehhilfen oder alternative Heilmethoden) lassen sich gezielt zu einem individuellen Versicherungspaket zusammensetzen, das genau zu den Bedürfnissen der Belegschaft passt.

  • Budgetmodell: Mitarbeiter bekommen ein festgelegtes Jahresbudget, das sie flexibel für Gesundheitsleistungen Ihrer Wahl nutzen können.

  • Kombimodell: Kombiniert feste Versicherungsbausteine mit einem jährlichen Gesundheitsbudget.

In der Regel wählt der Arbeitgeber das Tarifmodell. Idealerweise beziehen Sie jedoch das Personal in die Entscheidung mit ein. Schließlich sind es die Mitarbeiter, die zukünftig von den Versorgungsleistungen Gebrauch machen.

  • Tipp: Hier erhalten Sie eine detaillierte Übersicht zu den 3 Modellen der bKV:

► zum Artikel

 

Einheitliche oder gestaffelte Leistungen

Darüber hinaus haben Unternehmen die Wahl, allen Mitarbeitern einheitlichen Versicherungsschutz anzubieten oder stattdessen zwischen Gruppen zu unterscheiden.

Beispielsweise können Sie:

  • eine Basisabsicherung für das gesamte Personal bereitstellen

  • Führungskräften oder langjährigen Mitarbeitern Zusatzleistungen bieten

  • Leistungsstufen nach Standort bzw. Abteilung definieren

Durch eine bedarfsgerechte Ausrichtung der bKV profitiert jede Alters- und Berufsgruppe gleichermaßen. So wünschen sich junge Talente etwa besonders Leistungen wie Sehhilfen oder osteopathische Behandlungen. Für Eltern sind Familienzuschüsse relevant. Ältere Mitarbeiter legen hingegen Wert auf Vorsorgeuntersuchungen. 

Alternativ können Sie im Rahmen der bKV gestaffelte Leistungen als Anreizsystem nutzen, um loyale Angestellte zu belohnen oder Schlüsselpositionen im Unternehmen aufzuwerten.

 

Upgrades zur bKV

Neben den eigentlichen Gesundheitsleistungen lässt sich die bKV zusätzlich um ergänzende Services erweitern, die Ihre Mitarbeiter bei organisatorischen Anliegen unterstützen.

Dazu zählen beispielsweise:

  • Individuelle Beratung per Telefon oder Video

  • Gesundheits-Screenings

  • Hilfe bei der Terminvereinbarung

  • Digitale Portale zur Verwaltung der bKV-Leistungen

Tipp: Weitere Details zu den Zusatzleistungen der bKV bekommen Sie in diesem Beitrag:

► zum Artikel

3. Finanzielle Beteiligung an der betrieblichen Krankenversicherung

Ebenso kann der Arbeitgeber entscheiden, wie die betriebliche Krankenversicherung finanziert wird und in welchem Maße er sich beteiligt.

Grundsätzlich stehen Ihnen drei Finanzierungswege offen:

  • Arbeitgeberfinanzierte bKV: Der Arbeitgeber trägt die gesamten Kosten für die bKV und stellt diese als freiwillige Zusatzleistung zur Verfügung.

  • Arbeitnehmerfinanzierte bKV: Das Personal schließt über eine Rahmenvereinbarung des Unternehmens eine bKV ab, übernimmt aber selbst die Beitragszahlungen.

  • Mischfinanzierung: Der Arbeitgeber kommt lediglich für einen Teil der Kosten auf, die Belegschaft finanziert den Restbetrag eigenständig.

Die beliebteste Variante ist die arbeitgeberfinanzierte bKV. Immerhin wollen Unternehmen durch diese Zusatzleistung ihre Wertschätzung gegenüber den Angestellten zum Ausdruck bringen und sie motivieren. Müssen die Mitarbeiter die bKV-Beiträge bezahlen, wirkt dies jedoch gegebenenfalls abschreckend.

 

Beitragsgestaltung in der bKV

Ein weiterer entscheidender Vorteil ist die freie Beitragsgestaltung. Etwa können Sie die Finanzierung der bKV ganz nach Ihren wirtschaftlichen Möglichkeiten und strategischen Zielen ausrichten.

Sie legen selbst fest, welchen monatlichen Beitrag sie pro Mitarbeiter übernehmen. Dabei sind bereits kleine Beträge zwischen 10 und 30 Euro pro Person möglich. Sogar mit einem kleinen Budget stellen Sie Ihrem Personal so wertvolle Benefits bereit.

4. Besteuerung der bKV

Letztlich haben Sie auch in steuerlichen Belangen einen gewissen Spielraum. Zahlen Sie als Arbeitgeber einen Zuschuss zur bKV und stellen ansonsten nur den Kontakt zum Versicherer her, dann gilt der Zuschuss als steuerpflichtiger Barlohn.

Anders ist es, wenn das Unternehmen direkt einen Gruppenvertrag für das Personal abschließt. In diesem Fall zählen die Beiträge als Sachbezug und sind somit bis zu einer Freigrenze von 50 Euro im Monat steuer- und sozialversicherungsfrei.

Zudem gibt es insgesamt vier Vorgehensweisen, die bKV zu versteuern:

Individuelle Versteuerung als geldwerter Vorteil

Wenn Mitarbeiter ihre bKV-Beiträge eigenständig aus dem Bruttolohn zahlen, gelten diese als steuer- und sozialabgabenpflichtiges Einkommen. Sie unterliegen daher der Einkommensteuer.

Nettolohnversteuerung

Der Arbeitgeber erhöht das Bruttogehalt des Mitarbeiters vorübergehend, um Beiträge, Steuern und Sozialabgaben abzudecken. Das Nettogehalt bleibt folglich unverändert, für die Ausgaben kommt das Unternehmen auf.

Pauschalversteuerung nach § 40 EStG

Bei mindestens 20 versicherten Angestellten und einem jährlichen bKV-Beitrag bis 1.000 Euro kann der Arbeitgeber einen Pauschalsteuersatz beantragen.

Pauschalversteuerung nach § 37b EStG

Zahlt der Arbeitgeber die bKV für alle Mitarbeiter einheitlich, darf er die Beiträge pauschal mit 30 % versteuern. Zusätzlich trägt er die anfallenden Sozialversicherungsbeiträge.

  • Tipp: Weitere Details zu den vier Besteuerungsverfahren der bKV erhalten Sie in diesem Betrag:

► zum Artikel

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