Die GAP-Deckung endet automatisch, sobald der zugrunde liegende Finanzierungsvertrag abläuft. Dies gilt sowohl für Leasingverträge als auch für Finanzierungsverträge, die für den Erwerb des versicherten Objekts abgeschlossen wurden.
Wichtig zu beachten ist: Eine Verlängerung des Finanzierungsvertrags führt zu einer entsprechenden Verlängerung des Versicherungsschutzes. Das bedeutet, dass die Versicherungsdauer direkt an die Laufzeit des Finanzierungsvertrags gekoppelt ist.
Es ist jedoch nicht möglich, den bestehenden Versicherungsschutz auf ein anderes Objekt zu übertragen. Sollten Sie beispielsweise ein neues Fahrzeug finanzieren, während das alte noch unter der bestehenden GAP-Versicherung steht, ist es notwendig, eine neue Versicherungspolice für das neue Fahrzeug abzuschließen.
Zusätzliche Informationen:
- Im Falle einer vorzeitigen Aufhebung des Finanzierungsvertrags endet der Versicherungsschutz zum Zeitpunkt der Aufhebung. Dies kann relevant sein, wenn das finanzierte Objekt verkauft wird oder der Vertrag aus anderen Gründen beendet wird.
- Bei einer Verzögerung der Zahlung der Erst- oder Einmalprämie beginnt der Versicherungsschutz erst nach erfolgter Zahlung, was bedeutet, dass Schäden, die vor der Zahlung eintreten, nicht abgedeckt sind.
► Jetzt Online abschließen