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Haftpflichtversicherung für eine gGmbH

Rechtliche und finanzielle Sicherheit mit unserer Haftpflicht für gGmbH´s

Ihre Vorteile

  • Sofortige Versicherungszusage und Police
  • Exklusive Konzepte durch 70 Jahre Erfahrung
  • Maßgeschneiderter Versicherungsschutz

ab 99 € pro Jahr

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Gute Gründe für Bernhard - ausgezeichneter Versicherungsmakler


  • Auszeichnung für ausgezeichneten Service
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Unsere Haftpflichtversicherung für gGmbH´s

Die Haftpflichtversicherung einer gGmbH, oder auch Betriebshaftpflicht genannt, schütz Ihr Unternehmen vor den Schadenersatzansprüchen Dritter, die durch Personen- sowie Sachschäden entstehen können. Hierbei handelt es sich um eine Pflichtversicherung, die jeder Unternehmer abschließen muss.

Der Versicherungsschutz gilt für alle Mitarbeiter und deckt folgende Leistungen bis zur vereinbarten Deckungssumme.

Die wichtigsten Leistungen:

  • Schäden an Dritten in Folge von Personen- oder Sachschäden oder daraus resultierenden Vermögensschäden
  • Passiver Rechtsschutz (Abwehr unberechtigter Ansprüche)
  • Schäden durch Fahrlässigkeit
  • Versicherungsschutz für kleinere Veranstaltungen
  • Schlüsselschäden/-verlust
  • Ansprüche aus dem allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz


Die wichtigsten Deckungssummen

  • 10.000.000 € Personen- und Sachschäden
  •      500.000 € Vermögensschäden aus Personen- und Sachschäden
  •   1.000.000 € Nutzung von Internettechnologie
  •      300.000 € Schlüsselschäden/-verlust 300.000 €
  •      300.000 € Ansprüche aus dem allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG)

 

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Hinweis: Rechtsverbindlich sind alleine die Inhalte und der Wortlaut des Versicherungsscheins und der Versicherungsbedingungen.
Erstinformation – die Bernhard Assekuranz ist Ihr unabhängiger Versicherungsmakler für Vereinsversicherungen und kommunale Jugendarbeit 

Welche Leistungen bietet die Haftpflicht einer gGmbH?

Die wichtigsten Leistungen der Haftpflichtversicherung:

  • Personenschäden
  • Sachschäden
  • Vermögensschäden in Folge von Personen- oder Sachschäden
  • passiver Rechtsschutz
  • Schadenersatzansprüche gegenüber Dritte
     

Mehr Informationen finden Sie in unserern Info´s

Unsere Haftpflicht

Was kostet die Haftpflichtversicherung für gemeinnützige Unternehmen?

Die Kosten der Haftpflichtversicherung hängt von vielen Faktoren ab, wie z. B. der Anzahl der Mitarbeiter, den Einschluss von zusätzlichen Risiken sowie Haushaltssumme bzw. Umsatz.

Sie können sich ganz einfach in unserem Tarifrechner ein kostenloses Angebot rechnen. Wählen Sie hierfür einfach bei den Jahresversicherungen die Haftpflichtversicherung für Vereine und Verbände aus.

► Angebot rechnen

Fragen & Antworten zur Haftpflicht für gGmbH´s

Welche Selbstbeteiligungen gelten?

Selbstbeteiligung gelten für folgende Schäden:

  • pauschal für Schäden an gemieteten, geliehenen beweglichen Sachen 50,00 €
  • für Schäden an Kfz durch Be- und Entladen 10% (min. 50€, max. 500€)
  • Umweltschadensversicherung 2.000,00 €
  • Schlüsselschäden/-verlust 10% (min. 50€, max. 500€)
  • pauschal für Schäden an Sachen der Mitarbeiter (Belegschaftshabe) 50,00 €

Wo besteht Versicherungsschutz?

Der Schutz der Haftpflichtversicherung besteht an allen Orten, an denen die Arbeiten für das Unternehmen von den Arbeitnehmern ausgeführt werden.
Hierzu zählen:

  • das eigene Betriebsgelände
  • öffentliche Plätze
  • arbeiten beim Kunden
  • Ausland, falls dort Arbeiten erbracht werden müssen

Bei den „öffentlichen Plätzen“ handelt es sich um Orte, die aufgesucht werden müssen, um die erforderlichen Arbeiten auszuführen. Beim Versicherungsschutz im Ausland sollte dieser Zusatz bei Abschluss der Versicherung berücksichtigt werden. Die Bedingungen sind hier genau zu studieren, handelt es sich um ein EU-Land oder nicht, damit die Betriebshaftpflichtversicherung den jeweiligen Ländern angepasst werden kann.

Welche Leistungen sind ausgeschlossen (Auszugsweise)?

Folgende Leistungen sind bei der Haftpflichtversicherung für gGmbH´s ausgeschlossen:
  • Vermögensschäden: Zusätzlich sollte eine eigene Vermögensschadenhaftpflicht in Kombination mit einer D&O-Versicherung abgeschlossen werden, um das persönliche Vermögen der Organe aber auch das Vermögen der gGmbH abzusichern.
  • Schäden durch Vorsatz oder durch mutwillige Beschädigung
  • Schäden durch Diebstahl oder Abhandenkommen von Sachen
  • Glasbruchschäden, wenn sich die Organisation selbst dagegen versichern kann (d.h. über eine Glasbruch-Versicherung für die eigenen Räumlichkeiten)
  • Schäden an Leasinggeräten bzw. Geräten und Anlagen, die ständig zur Nutzung überlassen wurden (diese können aber über eine Elektronikversicherung abgesichert werden)

Mehr Informationen finden Sie in unseren Versicherungsbedingungen / Info

Info

Hinweise

Da die Haftpflichtversicherung für gGmbH´s nur einen Teil der Risiken abdeckt, die eine gemeinnützige Organisation treffen können, empfehlen wir Ihnen zudem unsere verwandten Themenbereiche.

Lesen Sie mehr zum Thema Versicherungen für einen gGmbH:

► Welche Versicherung braucht eine gGmbH?

Sollten Sie auf diesen Seiten nicht ausreichende Antworten auf Ihre Fragen zu Vereinsversicherungen finden, steht Ihnen unser Team der Abteilung Jugend, Bildung, Kultur, Freizeit und Natur gerne zur Verfügung.

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