Bernhard Assekuranzmakler
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Wichtige Versicherungsbegriffe

Sie suchen Auskünfte zur Bedeutung bestimmter Versicherungsbegriffe? Wir geben Ihnen Erklärungen zu einer Auswahl wichtiger Themen - mit der Möglichkeit sich gleich zur passenden Versicherung zu informieren.

Beachten Sie auch folgende gebräuchliche, allgemeine Abkürzungen: 

VN = Versicherungsnehmer 
VR = Versicherer (Versicherungsgesellschaft) 
AVB = allgemeine Versicherungsbedingungen 
VSU = Versicherungssumme

 

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Altersvorsorge

Der Begriff Altersvorsorge umfasst die Gesamtheit aller Maßnahmen, die während des Lebens getroffen werden, um im Alter oder nach dem Ende der Erwerbstätigkeit den Lebensunterhalt weiter bestreiten zu können. In Deutschland stützt sich die Altersvorsorge hauptsächlich auf drei Säulen: die gesetzliche Rentenversicherung, die betriebliche Altersvorsorge und die private Vorsorge.

Ambulante Behandlung

Medizinische Versorgung, bei der der Patient nicht stationär im Krankenhaus aufgenommen wird.

Ansparphase

Die Ansparphase bezeichnet bei der Rentenversicherung den Zeitraum vom Versicherungsbeginn bis zum Rentenzahlungsbeginn. 

Assekuranz

Assekuranz ist ein traditioneller Ausdruck für Versicherungsgesellschaften / die Versicherungswirtschaft. 

Allgemeine Versicherungsbedingungen (AVB)

Standardisierte Vertragsbedingungen, die Rechte und Pflichten von Versicherer und Versicherungsnehmer regeln. Sie bilden die Grundlage für den Versicherungsvertrag und enthalten Informationen zu Leistungen, Ausschlüssen und Obliegenheiten. ​

Betriebliche Altersvorsorge

Die Betriebliche Altersvorsorge umfasst die Altersversorgung, die im Zusammenhang mit einem Arbeitsverhältnis aufgebaut wird. Sie umfasst alle finanziellen Leistungen, die ein Arbeitgeber seinem Arbeitnehmer zur Altersversorgung, zur Versorgung von Hinterbliebenen im Todesfall oder zur Invaliditätsversorgung bei Erwerbs- oder Berufsunfähigkeit zusagt.

Cyberversicherung

Die Cyberversicherung ist eine zusätzliche Versicherung zum Schutz gegen Cyber-Angriffe auf Daten und IT-Systeme und gegen Cyber-Straftaten wie Datendiebstähle.

Deckungsrückstellung

Die vom Versicherer gebildete finanzielle Reserve zur Sicherstellung zukünftiger Versicherungsleistungen.

Dynamik

Dynamik oder auch dynamische Erhöhung bezeichnet im Versicherungsbereich die vertraglich vereinbarte regelmäßige - meist jährliche - Erhöhung der Beiträge und Leistungen eines Versicherungsvertrages. Ziel der Anpassung ist es, die sich verändernden Lebensumstände zu berücksichtigen.

Einbruchdiebstahl

Schäden durch Einbruchdiebstahl (also nicht durch einfachen Diebstahl oder Abhandenkommen). Ein Einbruchdiebstahl liegt dann vor, wenn:
- ein Dieb in ein Gebäude einbricht, einsteigt oder mittels falscher Schlüssel oder anderer Werkzeuge eindringt
- in einem Gebäude Türen oder Behältnisse aufgebrochen oder zum Öffnen derselbe falsche Schlüssel oder Werkzeuge verwendet werden
- ein Diebstahl unter Anwendung der richtigen Schlüssel ausgeführt wird, sofern diese durch Einbruchdiebstahl erlangt wurden.
Informationen zu Inventarversicherung

Einfacher Diebstahl

Ist das Entwenden von Sachen ohne Gewaltanwendung. Dazu zählt auch einfaches Abhandenkommen, der Verlust, zufälliger Diebstahl von Sachen (kein Einbruchtatbestand). Dies ist in der Inventarversicherung nicht mitversichert. Bei gerätebezogenen Versicherungen (wie z. B. Elektronik) zum Teil versichert.
Informationen zu Elektronikversicherung

Elementarschäden

Schäden durch unmittelbare Einwirkung von Überschwemmung, Rückstau von Regenwasser oder Abwasser durch die Kanalisation, Schneedruck, Erdrutsch, Lawinen, Erdbeben etc.
Informationen zu Inventarversicherung

Fahrlässigkeit

Fahrlässig handelt, wer die im Verkehr erforderliche Sorgfalt außer Acht lässt, bei Sachversicherungen Unterscheidung zwischen leichter, mittlerer und grober Fahrlässigkeit.
Informationen zu Haftpflichtversicherung

Fiktive Schadensabrechnung

Die Möglichkeit, sich den Schadenersatz auszahlen zu lassen, ohne die tatsächliche Reparatur durchführen zu müssen.

Gastronomie-Risiko

Die Aus- und Abgabe von Speisen und Getränken in eigener Regie (Risiko: z.B. Lebensmittelvergiftung).
Informationen zu Veranstalterhaftpflichtversicherung

Gesetzliche Haftung

§ 823  BGB;  wer vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, den Körper, die Gesundheit, die Freiheit, das Eigentum oder ein sonstiges Recht eines anderen widerrechtlich verletzt, ist dem anderen zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet.
Informationen zu Haftpflichtversicherung

Gliedertaxe

In der Unfall-Versicherung feste Invaliditätsgrade bei Verlust oder Funktionsunfähigkeit von Gliedern, Körperteilen oder Sinnesorganen.

Grobe Fahrlässigkeit

Grob fahrlässig handelt, wer die im Verkehr erforderliche Sorgfalt in einem besonders hohen Maße außer Acht lässt.

Haftpflicht

Anspruch auf Schadensersatz des/r Geschädigten (Personen-, Sach- und Vermögensschaden) gegenüber dem Schadenverursacher aufgrund gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen privatrechtlichen Inhalts (nicht strafrechtliche oder verwaltungsrechtliche Haftung).
Informationen zu Haftpflichtversicherung

Haftpflicht-Versicherung

Umfasst die Befriedigung begründeter und die Abwehr unbegründeter Schadenersatzansprüche, die aufgrund gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen gegen den VN oder mitversicherte Personen erhoben werden.
Informationen zu Haftpflichtversicherung

Hilfsmittel

Geräte oder Gegenstände, die den Erfolg einer medizinischen Behandlung sichern oder eine Behinderung ausgleichen, wie z.B. Prothesen oder Rollstühle.

In Regress nehmen

Ist der Versicherer in der Position, nach Überprüfen des Schadensfalls Beweise dafür vorzulegen, dass ein Dritter eine Teilschuld zu verantworten hat, kann er diesen in Regress nehmen. Dann hat dies zur Folge, dass der Versicherungsanbieter bereits erfolgte Zahlungen in Teilen oder vollständig von dem Dritten einfordert. Stellt sich heraus, dass die Regressforderung rechtens ist, hat die Person den entsprechenden Betrag zu bezahlen. Verfügt sie selbst über einen Versicherungsschutz, der das entsprechende Haftrisiko abdeckt, handeln die Versicherer der beteiligten Personen den Versicherungsregress aus.

Insolvenz

Zahlungsunfähigkeit; seit dem 01.11.1994 müssen sich nach § 651 ff BGB alle Reiseveranstalter (BJR ist als Körperschaft des öffentlichen Rechts ausgenommen) gegen Zahlungsunfähigkeit oder Konkurs absichern. Die Sicherstellung kann nur durch eine Versicherung oder eine Bankbürgschaft erfolgen.
Informationen zu Reiseinsolvenzversicherung

Invalidität

Nach einem Unfall dauernde Beeinträchtigung der körperlichen oder geistigen Leistungsfähigkeit. Muss innerhalb eines Jahres nach dem Unfall eingetreten sowie ärztlich festgestellt und geltend gemacht sein.
Informationen zu Unfallversicherung

Inventarschaden

Schäden die an technischen oder kaufmännischen Einrichtungen sowie den Warenvorräten eines Unternehmens entstehen. Diese Schäden werden mit einer Inhaltsversicherung abgedeckt.

Kündigungsrecht

Im Normalfall spätestens drei Monate vor Ablauf des Versicherungsjahres, bei Kfz-Verträgen ein Monat. Außerordentliches Kündigungsrecht bei Wegfall des versicherten Risikos, im Schadensfall (beiderseitig) und bei Beitragserhöhungen ohne gleichzeitige Leistungsverbesserung.

Kündigung, außerordentliche

Das Recht, einen Versicherungsvertrag außerhalb der regulären Kündigungsfristen zu beenden, beispielsweise nach einem Schadensfall oder einer Beitragserhöhung.

Maximierung

Ist die im Versicherungsvertrag vereinbarte Versicherungssumme, die dem Versicherungsnehmer grundsätzlich pro Schadenfall zur Verfügung steht, allerdings nicht unbegrenzt.

Mietsachschäden

Schäden an gemieteten, geliehenen, gepachteten oder zur Nutzung überlassenen (auch unentgeltlich) Gebäuden, Räumen und Sachen; Achtung: In der Regel sind derartige Schäden in der marktüblichen Haftpflicht-Versicherung ausgeschlossen.
Informationen zu Haftpflichtversicherung

Nachbesserungsbegleitschaden

Nachbesserungsbegleitschaden sind Schaden die bei Nachbesserungsarbeiten entstehen.

Neuwert

Ist der Betrag, der aufzuwenden ist, um Sachen gleicher Art und Güte in neuwertigem Zustand wiederzubeschaffen oder sie neu herzustellen.
Informationen zu Inventarversicherung

Obliegenheiten/Pflichten des VN im Schadenfall

Die Pflicht, den Schaden nach Möglichkeit abzuwenden oder zu mindern; den Schaden unverzüglich dem Versicherer und, wenn erforderlich, der zuständigen Polizeidienststelle, anzuzeigen; die Weisungen des VR zu befolgen und, sofern es die Umstände gestatten, solche Anweisungen einzuholen; Untersuchungen über Ursache und Höhe des Schadens zu gestatten, hierzu dienliche Auskünfte zu erteilen und die erforderlichen Belege beizubringen.

Obliegenheits-/Pflichtverletzung

Verletzt der VN eine genannte Obliegenheit/Verpflichtung, ist der VR von Entschädigungspflicht befreit, außer die Verletzung hat keinen Einfluss auf die Feststellung des Schadenfalles und auf den Umfang der Entschädigung und wenn außerdem den VN kein erhebliches Verschulden trifft.

Passiver Rechtsschutz

Passiver Rechtsschutz ist die Leistung einer Haftpflichtversicherung, welche Kosten für Anwälte, Gutachter und Prozesskosten übernimmt.

Regionalklasse

Einstufungsklasse in der Kfz-Versicherung basierend auf dem Zulassungsort des Fahrzeugs. Regionen mit statistisch mehr oder höheren Schäden (z.B. dichtem Verkehr oder hoher Diebstahlrate) erhalten eine höhere Regionalklasse. Eine höhere Regionalklasse bedeutet in der Regel einen höheren Versicherungsbeitrag, wohingegen Regionen mit geringer Schadensbilanz günstigere Prämien begünstigen.

Progression

Ist die ansteigende Leistungen aus der Unfall-Versicherung, mit steigendem Invaliditätsgrad bis 500 % der vereinbarten Versicherungssumme.
Informationen zu Unfallversicherung

Regress (Bedeutung)

Im Kontext des Versicherungswesens handelt es sich speziell um eine Rückforderung von bezahltem Schadensersatz. Eine Haftpflichtversicherung springt zunächst regulär ein, wenn ein Versicherungsnehmer einer dritten Person einen Schaden zugefügt hat. Der Geschädigte erhält einen vollständig Schadensersatz. Diesen hat der Versicherte gemäß § 623 des Bürgerlichen Gesetz zu leisten, der Geschädigte leitet aus dem genannten Paragraphen seinen Anspruch ab.

Rückkaufswert

Der Betrag, den ein Lebensversicherer bei vorzeitiger Kündigung einer Lebensversicherung an den Versicherungsnehmer auszahlt​. Er entspricht dem angesammelten Vertragsguthaben minus eventuell anfallender Stornoabzüge oder Gebühren. Der Rückkaufswert ist in den ersten Jahren einer kapitalbildenden Lebensversicherung oft deutlich geringer als die eingezahlten Beiträge, steigt jedoch im Verlauf der Vertragsdauer an.

Schadenereignis

Ein Vorfall, der einen versicherten Schaden verursacht, wie z.B. ein Unfall oder eine Naturkatastrophe.

Schadenfall (Versicherungsfall)

Das Ereignis, bei dessen Eintreten der Versicherungsschutz greift – also ein Schaden, der vom vereinbarten Leistungsumfang der Police abgedeckt ist. Tritt ein solcher Versicherungsfall ein (z.B. Unfall, Brand, Diebstahl, Krankheit je nach Sparte), muss der Versicherte den Schaden dem Versicherer unverzüglich melden. Der Versicherer prüft dann die Leistungspflicht und reguliert den Schaden gemäß Vertrag (Zahlung, Reparaturfreigabe etc.).

Schadenfreiheitsklasse (SF-Klasse)

Einstufungssystem in der Kfz-Versicherung, das die Anzahl der unfallfreien Jahre eines Fahrers widerspiegelt. Grundsatz: Je höher die SF-Klasse, desto niedriger der Versicherungsbeitrag – langjährig unfallfreie Fahrer erhalten also erhebliche Prämienrabatte

Schlüsselverlust

Haftpflichtanspruch (gesetzliche  Haftung) gegen Mitarbeiter/innen aus dem Risiko des Abhandenkommens und Diebstahls von überlassenen Dienstschlüsseln, in der normalen Haftpflichtversicherung ausgeschlossen, aber in der variablen Vermögensschadenkasko integriert.
Informationen zu Haftpflichtversicherung

Selbstbeteiligung

Selbstbehalt ist der Teil eines Schadens, welcher vom Versicherungsnehmer selbst getragen werden muss. Dieser ist fest im Vertrag vereinbart und kann in Prozent, in Euro oder als eine Kombination aus Beiden ausgewiesen sein.

Solidarische Haftung

Die solidarische Haftung wird auch als gemeinschaftliche Haftung bezeichnet. Das bedeutet, dass Gesellschafter eines Unternehmens jeweils für die Gesamtschuld eines Unternehmens zur Rechenschaft gezogen werden können. Das heißt schlimmstenfalls hat er sogar mit seinem privaten Vermögen zu haften. Wenn ein Gläubiger lediglich einen der Gesellschafter in Anspruch nimmt, ist es legitim, dass dieser das Geld von den anderen Gesellschaftern anteilig einfordert.

Tätigkeitschaden

Ein Tätigkeitschaden entsteht, wenn während einer gewerblichen Tätigkeit eine fremde Sache beschädigt wird.

Teilkaskoversicherung

Freiwillige Fahrzeugversicherung, die bestimmte Schäden am eigenen Auto abdeckt. Dazu zählen in der Regel Schäden durch Diebstahl, Brand, Sturm, Hagel, Überschwemmung, Glasbruch oder Wildunfälle – jedoch nicht selbst verschuldete Unfallschäden am eigenen Fahrzeug.

Typklasse

Statistikbasierte Einstufung eines Fahrzeugmodells in der Kfz-Versicherung. Sie spiegelt die Schadens- und Unfallbilanzen dieses Typs wider. Fahrzeuge mit häufiger oder teurer Schadenshistorie werden in höhere Typklassen eingestuft, was zu höheren Prämien führt, während schadensärmere Modelle günstigere Typklassen und damit Beiträge haben.

Überschussbeteiligung

Anteil an den erwirtschafteten Überschüssen einer Versicherungsgesellschaft, der an Versicherungsnehmer ausgeschüttet oder gutgeschrieben wird. Lebensversicherungen und Rentenversicherungen in Deutschland sind verpflichtet, Überschüsse aus Kapitalanlagen, Kosten- und Risikogewinnen zu einem Großteil an die Kunden weiterzugeben. Diese Überschussbeteiligung erhöht je nach Vertragsgestaltung entweder die Ablaufleistung (Sparanteil) oder kann z. B. zur Beitragsverrechnung genutzt werden.

Unfallversicherung

Versicherung, die den Versicherungsnehmer gegen die finanziellen Folgen von Unfällen absichert. In der Regel leistet sie eine Einmalzahlung oder Rente, wenn durch einen Unfall eine dauerhafte körperliche Beeinträchtigung (Invalidität) eintritt oder der Versicherte verstirbt. Typische Leistungen sind Invaliditätsgrad-bedingte Kapitalzahlungen, Unfallrenten bei schwerer Invalidität sowie meist auch ein Todesfallkapital für Hinterbliebene. (Wichtig: Sie zahlt – anders als die Berufsunfähigkeitsversicherung – ausschließlich bei Unfällen, nicht bei Krankheit.)

Unterversicherung

Ist die vereinbarte Versicherungssumme niedriger als der tatsächliche Wert der Sachen (zum Zeitpunkt des Eintritts eines Schadens), haftet die Versicherungsgesellschaft für den Schaden nur nach dem Verhältnis der Versicherungssumme zu diesem Wert. Viele setzen beim Abschluss einer Hausratversicherung oder Inventarversicherung die Versicherungsnummer oft zu niedrig an. Damit gehen sie das Risiko einer Unterversicherung ein. Im Schadensfall greift die Versicherung dann nicht zu hundert Prozent.
Informationen zu Inventarversicherung

Versicherer

Das Versicherungsunternehmen, das den Vertrag anbietet und im Schadensfall die vereinbarte Leistung erbringt. Der Versicherer trägt gegen Prämienzahlung das finanzielle Risiko des Versicherten und verwaltet den Versicherungspool. In Deutschland unterliegen Versicherer der staatlichen Aufsicht (BaFin) und gesetzlichen Regelungen, z. B. dem Versicherungsvertragsgesetz.

Versicherungsbeitrag

Beim Versicherungsbeitrag handelt es sich um einen Geldbetrag, den der Versicherte für den Versicherungsschutz an den Versicherer bezahlt. Im Versicherungsschein weist der Versicherer Höhe, Fälligkeit und Häufigkeit des zu zahlenden Beitrags aus. Dieser ist jeweils im Voraus fällig.

Versicherungsjahr

Der Zeitraum von 12 Monaten, beginnend mit dem Versicherungsbeginn, in dem der Versicherungsschutz gilt. Bei Jahresverträgen verlängert sich das Versicherungsjahr automatisch, sofern keine Kündigung erfolgt.

Versicherungsmakler

Ein unabhängiger Vermittler von Versicherungen, der rechtlich auf Seiten des Kunden steht. Der Makler durchsucht den Markt verschiedener Versicherer nach passenden Produkten, berät den Kunden und erhält im Erfolgsfall eine Courtage (Provision) vom Versicherer. Da er an keine einzelne Gesellschaft gebunden ist, kann er neutral die Interessen des Versicherungsnehmers vertreten und z. B. im Schadenfall unterstützend tätig sein.

Versicherungsnehmer (VN)

Die Person, die den Versicherungsvertrag abschließt und gegenüber dem Versicherer verpflichtet ist, Beiträge zu zahlen. Der Versicherungsnehmer ist Inhaber der Rechte und Pflichten aus dem Vertrag – er kann Leistungen fordern, muss aber auch Obliegenheiten erfüllen. (Beispiel: In einer Kfz-Versicherung ist oft der Halter des Fahrzeugs der Versicherungsnehmer.)

Versicherungspolice / Versicherungsschein

Das offizielle Dokument, das den Abschluss eines Versicherungsvertrags bestätigt und alle relevanten Vertragsdetails enthält, einschließlich der versicherten Risiken, Prämien und Laufzeiten.

Versicherungsprämie (Beitrag)

Der Preis des Versicherungsschutzes, den der Versicherungsnehmer zahlt – üblicherweise regelmäßig (monatlich, jährlich) im Voraus. Die Prämie bemisst sich nach Umfang des Versicherungsschutzes, versichertem Risiko und individuellen Merkmalen (z. B. Alter des Versicherten, Versicherungssumme, Selbstbeteiligung). Bleibt die Prämienzahlung aus, kann der Versicherer den Vertrag kündigen oder im Schadenfall leistungsfrei sein.

Versicherungssumme (Deckungssumme)

Der vertraglich festgelegte Höchstbetrag, bis zu dem der Versicherer im Schadensfall leistet. Sie stellt die Maximalentschädigung dar, die für den versicherten Gegenstand oder das versicherte Risiko ausgezahlt wird. Ist der Schaden höher als die Versicherungssumme, bleibt der darüber hinausgehende Teil unversichert (oder wird nur anteilig ersetzt, wenn Unterversicherung vorliegt).

Versicherungsurkunde

Die Versicherungsurkunde beurkundet den Abschluss einer Versicherung, enthält sämtliche relevanten Angaben. Sie dokumentiert den vertraglichen Abschluss einer Versicherung zwischen Versicherten und Versicherer. Gemäß dem Versicherungsvertragsgesetz haben Versicherungsnehmer ein Recht auf die Police in schriftlicher Form als Beleg für die abgeschlossene Versicherung.

Versicherungsvertreter

Ein Vertreter (Agent) einer oder mehrerer Versicherungsgesellschaften, der Versicherungsverträge vermittelt und dabei die Interessen des jeweiligen Versicherers wahrt. Vertreter sind oft gebunden (ausschließliche Agentur eines Versicherers) und vertreiben primär die Produkte ihres Unternehmens. Im Gegensatz zum Makler steht der Vertreter also auf Seite des Versicherers, berät aber trotzdem die Kunden und erhält seine Vergütung ebenfalls über Provisionen aus den vermittelten Verträgen.

Versicherung wechseln

Ein Versicherungsnehmer hat das Recht, einen mit einer Versicherung abgeschlossenen Vertrag jeweils zum Ende eines Kalenderjahres zu kündigen. Dabei hat er eine 3-monatige Kündigungsfrist einzuhalten. Dann ist der Wechsel zu einem neuen Versicherer möglich.

Vollkaskoversicherung

Erweiterte Kaskoversicherung, welche alle Leistungen der Teilkasko umfasst und zusätzlich selbst verursachte Unfall- oder Vandalismusschäden am eigenen Fahrzeug abdeckt. Sie kommt z.B. für Reparaturen am eigenen Auto nach einem selbst verschuldeten Unfall auf, abzüglich einer vereinbarten Selbstbeteiligung.

Vorsatz

Bei einem Schadenfall überprüft die Versicherungsgesellschaft, ob der Versicherte den Schaden absichtlich herbeigeführt hat, also vorsätzlich gehandelt hat. Ist dies der Fall, wird der Versicherer von seiner Leistungspflicht befreit.

Vorsorgeversicherung

Die Vorsorgeversicherung erweitert die Deckung. Die Gültigkeit variiert je nach Versicherungsgesellschaft, wenn der Versicherer über einen erhöhten Inventarwert informiert ist. Sie gilt nur für Kosten, die im Schadensfall über der Summe der Versicherung liegen sowie für neu entstehende Risiken. Sie ist auch nur gültig, sofern der Versicherer nicht später als drei Monate nach der Anschaffung entsprechende Informationen erhält.

Wartezeit (Karenzzeit)

Eine zu Vertragsbeginn vereinbarte Zeitspanne, in der zwar Versicherungsschutz besteht, aber noch keine Leistungen beansprucht werden können. Die Wartezeit soll verhindern, dass unmittelbar nach Abschluss für bereits angelegte Schäden Leistungen fällig werden. Beispielsweise haben Rechtsschutz- oder Krankenzusatzversicherungen oft eine Wartezeit von einigen Monaten, bevor der volle Schutz greift – tritt der Versicherungsfall während der Wartezeit ein, besteht noch kein Leistungsanspruch.

Was ist eine Police?

Eine Police dient der Dokumentation des Vertrags mit dem Versicherer. Es ist das wichtigste Dokument der Versicherungsunterlagen. Sie beurkundet eine vorhandene angeschlossene Versicherung und dient als Nachweis eines abgeschlossenen Versicherungsschutzes. Ein Versicherungsnehmer hat laut §3 (1) des Versicherungsvertragsgesetzes Anspruch auf die Übermittlung und Ausstellung einer schriftlichen Police seitens des Versicherers.

Wertminderung

Der Verlust an Wert eines Gegenstandes nach einem Schaden, selbst wenn dieser repariert wurde.

Zeitwert

Ergibt sich aus dem Neuwert durch einen Abzug entsprechend dem Zustand durch Abnutzungsgrad und Verschleiß.
Informationen zu Haftpflichtversicherung

Zillmerung

Ein Verfahren zur Verrechnung von Abschlusskosten in Lebensversicherungsverträgen, das die Rückkaufswerte in den ersten Vertragsjahren beeinflusst.

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