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Bernhard Assekuranzmakler
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Glossar
Wichtige Versicherungsbegriffe

Sie suchen Auskünfte zur Bedeutung bestimmter Versicherungsbegriffe? Wir geben Ihnen Erklärungen zu einer Auswahl wichtiger Themen - mit der Möglichkeit sich gleich zur passenden Versicherung zu informieren.

Beachten Sie auch folgende gebräuchliche, allgemeine Abkürzungen:

VN = Versicherungsnehmer
VR = Versicherer (Versicherungsgesellschaft)
AVB = allgemeine Versicherungsbedingungen
VSU = Versicherungssumme

 

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Altersvorsorge

Der Begriff Altersvorsorge umfasst die Gesamtheit aller Maßnahmen, die während des Lebens getroffen werden, um im Alter oder nach dem Ende der Erwerbstätigkeit den Lebensunterhalt weiter bestreiten zu können. In Deutschland stützt sich die Altersvorsorge hauptsächlich auf drei Säulen: die gesetzliche Rentenversicherung, die betriebliche Altersvorsorge und die private Vorsorge.

Ansparphase

Die Ansparphase bezeichnet bei der Rentenversicherung den Zeitraum vom Versicherungsbeginn bis zum Rentenzahlungsbeginn. 

Assekuranz

Assekuranz ist ein traditioneller Ausdruck für Versicherungsgesellschaften / die Versicherungswirtschaft. 

Betriebliche Altersvorsorge

Die Betriebliche Altersvorsorge umfasst die Altersversorgung, die im Zusammenhang mit einem Arbeitsverhältnis aufgebaut wird. Sie umfasst alle finanziellen Leistungen, die ein Arbeitgeber seinem Arbeitnehmer zur Altersversorgung, zur Versorgung von Hinterbliebenen im Todesfall oder zur Invaliditätsversorgung bei Erwerbs- oder Berufsunfähigkeit zusagt.

Cyberversicherung

Die Cyberversicherung ist eine zusätzliche Versicherung zum Schutz gegen Cyber-Angriffe auf Daten und IT-Systeme und gegen Cyber-Straftaten wie Datendiebstähle.

Dynamik

Dynamik oder auch dynamische Erhöhung bezeichnet im Versicherungsbereich die vertraglich vereinbarte regelmäßige - meist jährliche - Erhöhung der Beiträge und Leistungen eines Versicherungsvertrages. Ziel der Anpassung ist es, die sich verändernden Lebensumstände zu berücksichtigen.

Einbruchdiebstahl

Schäden durch Einbruchdiebstahl (also nicht durch einfachen Diebstahl oder Abhandenkommen). Ein Einbruchdiebstahl liegt dann vor, wenn:
- ein Dieb in ein Gebäude einbricht, einsteigt oder mittels falscher Schlüssel oder anderer Werkzeuge eindringt
- in einem Gebäude Türen oder Behältnisse aufgebrochen oder zum Öffnen derselbe falsche Schlüssel oder Werkzeuge verwendet werden
- ein Diebstahl unter Anwendung der richtigen Schlüssel ausgeführt wird, sofern diese durch Einbruchdiebstahl erlangt wurden.
Informationen zu Inventarversicherung

Einfacher Diebstahl

Ist das Entwenden von Sachen ohne Gewaltanwendung. Dazu zählt auch einfaches Abhandenkommen, der Verlust, zufälliger Diebstahl von Sachen (kein Einbruchtatbestand). Dies ist in der Inventarversicherung nicht mitversichert. Bei gerätebezogenen Versicherungen (wie z. B. Elektronik) zum Teil versichert.
Informationen zu Elektronikversicherung

Elementarschäden

Schäden durch unmittelbare Einwirkung von Überschwemmung, Rückstau von Regenwasser oder Abwasser durch die Kanalisation, Schneedruck, Erdrutsch, Lawinen, Erdbeben etc.
Informationen zu Inventarversicherung

Fahrlässigkeit

Fahrlässig handelt, wer die im Verkehr erforderliche Sorgfalt außer Acht lässt, bei Sachversicherungen Unterscheidung zwischen leichter, mittlerer und grober Fahrlässigkeit.
Informationen zu Haftpflichtversicherung

Gastronomie-Risiko

Die Aus- und Abgabe von Speisen und Getränken in eigener Regie (Risiko: z.B. Lebensmittelvergiftung).
Informationen zu Veranstalterhaftpflichtversicherung

Gesetzliche Haftung

§ 823  BGB;  wer vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, den Körper, die Gesundheit, die Freiheit, das Eigentum oder ein sonstiges Recht eines anderen widerrechtlich verletzt, ist dem anderen zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet.
Informationen zu Haftpflichtversicherung

Gliedertaxe

In der Unfall-Versicherung feste Invaliditätsgrade bei Verlust oder Funktionsunfähigkeit von Gliedern, Körperteilen oder Sinnesorganen.

Grobe Fahrlässigkeit

Grob fahrlässig handelt, wer die im Verkehr erforderliche Sorgfalt in einem besonders hohen Maße außer Acht lässt.

Haftpflicht

Anspruch auf Schadensersatz des/r Geschädigten (Personen-, Sach- und Vermögensschaden) gegenüber dem Schadenverursacher aufgrund gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen privatrechtlichen Inhalts (nicht strafrechtliche oder verwaltungsrechtliche Haftung).
Informationen zu Haftpflichtversicherung

Haftpflicht-Versicherung

Umfasst die Befriedigung begründeter und die Abwehr unbegründeter Schadenersatzansprüche, die aufgrund gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen gegen den VN oder mitversicherte Personen erhoben werden.
Informationen zu Haftpflichtversicherung

In Regress nehmen

Ist der Versicherer in der Position, nach Überprüfen des Schadensfalls Beweise dafür vorzulegen, dass ein Dritter eine Teilschuld zu verantworten hat, kann er diesen in Regress nehmen. Dann hat dies zur Folge, dass der Versicherungsanbieter bereits erfolgte Zahlungen in Teilen oder vollständig von dem Dritten einfordert. Stellt sich heraus, dass die Regressforderung rechtens ist, hat die Person den entsprechenden Betrag zu bezahlen. Verfügt sie selbst über einen Versicherungsschutz, der das entsprechende Haftrisiko abdeckt, handeln die Versicherer der beteiligten Personen den Versicherungsregress aus.

Insolvenz

Zahlungsunfähigkeit; seit dem 01.11.1994 müssen sich nach § 651 ff BGB alle Reiseveranstalter (BJR ist als Körperschaft des öffentlichen Rechts ausgenommen) gegen Zahlungsunfähigkeit oder Konkurs absichern. Die Sicherstellung kann nur durch eine Versicherung oder eine Bankbürgschaft erfolgen.
Informationen zu Reiseinsolvenzversicherung

Invalidität

Nach einem Unfall dauernde Beeinträchtigung der körperlichen oder geistigen Leistungsfähigkeit. Muss innerhalb eines Jahres nach dem Unfall eingetreten sowie ärztlich festgestellt und geltend gemacht sein.
Informationen zu Unfallversicherung

Inventarschaden

Schäden die an technischen oder kaufmännischen Einrichtungen sowie den Warenvorräten eines Unternehmens entstehen. Diese Schäden werden mit einer Inhaltsversicherung abgedeckt.

Kündigungsrecht

Im Normalfall spätestens drei Monate vor Ablauf des Versicherungsjahres, bei Kfz-Verträgen ein Monat. Außerordentliches Kündigungsrecht bei Wegfall des versicherten Risikos, im Schadensfall (beiderseitig) und bei Beitragserhöhungen ohne gleichzeitige Leistungsverbesserung.

Maximierung

Ist die im Versicherungsvertrag vereinbarte Versicherungssumme, die dem Versicherungsnehmer grundsätzlich pro Schadenfall zur Verfügung steht, allerdings nicht unbegrenzt.

Mietsachschäden

Schäden an gemieteten, geliehenen, gepachteten oder zur Nutzung überlassenen (auch unentgeltlich) Gebäuden, Räumen und Sachen; Achtung: In der Regel sind derartige Schäden in der marktüblichen Haftpflicht-Versicherung ausgeschlossen.
Informationen zu Haftpflichtversicherung

Nachbesserungsbegleitschaden

Nachbesserungsbegleitschaden sind Schaden die bei Nachbesserungsarbeiten entstehen.

Neuwert

Ist der Betrag, der aufzuwenden ist, um Sachen gleicher Art und Güte in neuwertigem Zustand wiederzubeschaffen oder sie neu herzustellen.
Informationen zu Inventarversicherung

Obliegenheiten/Pflichten des VN im Schadenfall

Die Pflicht, den Schaden nach Möglichkeit abzuwenden oder zu mindern; den Schaden unverzüglich dem Versicherer und, wenn erforderlich, der zuständigen Polizeidienststelle, anzuzeigen; die Weisungen des VR zu befolgen und, sofern es die Umstände gestatten, solche Anweisungen einzuholen; Untersuchungen über Ursache und Höhe des Schadens zu gestatten, hierzu dienliche Auskünfte zu erteilen und die erforderlichen Belege beizubringen.

Obliegenheits-/Pflichtverletzung

Verletzt der VN eine genannte Obliegenheit/Verpflichtung, ist der VR von Entschädigungspflicht befreit, außer die Verletzung hat keinen Einfluss auf die Feststellung des Schadenfalles und auf den Umfang der Entschädigung und wenn außerdem den VN kein erhebliches Verschulden trifft.

Passiver Rechtsschutz

Passiver Rechtsschutz ist die Leistung einer Haftpflichtversicherung, welche Kosten für Anwälte, Gutachter und Prozesskosten übernimmt.

Was ist eine Police?

Eine Police dient der Dokumentation des Vertrags mit dem Versicherer. Es ist das wichtigste Dokument der Versicherungsunterlagen. Sie beurkundet eine vorhandene angeschlossene Versicherung und dient als Nachweis eines abgeschlossenen Versicherungsschutzes. Ein Versicherungsnehmer hat laut §3 (1) des Versicherungsvertragsgesetzes Anspruch auf die Übermittlung und Ausstellung einer schriftlichen Police seitens des Versicherers.

Progression

Ist die ansteigende Leistungen aus der Unfall-Versicherung, mit steigendem Invaliditätsgrad bis 500 % der vereinbarten Versicherungssumme.
Informationen zu Unfallversicherung

Regress (Bedeutung)

Im Kontext des Versicherungswesens handelt es sich speziell um eine Rückforderung von bezahltem Schadensersatz. Eine Haftpflichtversicherung springt zunächst regulär ein, wenn ein Versicherungsnehmer einer dritten Person einen Schaden zugefügt hat. Der Geschädigte erhält einen vollständig Schadensersatz. Diesen hat der Versicherte gemäß § 623 des Bürgerlichen Gesetz zu leisten, der Geschädigte leitet aus dem genannten Paragraphen seinen Anspruch ab.

Solidarische Haftung

Die solidarische Haftung wird auch als gemeinschaftliche Haftung bezeichnet. Das bedeutet, dass Gesellschafter eines Unternehmens jeweils für die Gesamtschuld eines Unternehmens zur Rechenschaft gezogen werden können. Das heißt schlimmstenfalls hat er sogar mit seinem privaten Vermögen zu haften. Wenn ein Gläubiger lediglich einen der Gesellschafter in Anspruch nimmt, ist es legitim, dass dieser das Geld von den anderen Gesellschaftern anteilig einfordert.

Schlüsselverlust

Haftpflichtanspruch (gesetzliche  Haftung) gegen Mitarbeiter/innen aus dem Risiko des Abhandenkommens und Diebstahls von überlassenen Dienstschlüsseln, in der normalen Haftpflichtversicherung ausgeschlossen, aber in der variablen Vermögensschadenkasko integriert.
Informationen zu Haftpflichtversicherung

Selbstbeteiligung

Selbstbehalt ist der Teil eines Schadens, welcher vom Versicherungsnehmer selbst getragen werden muss. Dieser ist fest im Vertrag vereinbart und kann in Prozent, in Euro oder als eine Kombination aus Beiden ausgewiesen sein.

Tätigkeitschaden

Ein Tätigkeitschaden entsteht, wenn während einer gewerblichen Tätigkeit eine fremde Sache beschädigt wird.

Unterversicherung

Ist die vereinbarte Versicherungssumme niedriger als der tatsächliche Wert der Sachen (zum Zeitpunkt des Eintritts eines Schadens), haftet die Versicherungsgesellschaft für den Schaden nur nach dem Verhältnis der Versicherungssumme zu diesem Wert. Viele setzen beim Abschluss einer Hausratversicherung oder Inventarversicherung die Versicherungsnummer oft zu niedrig an. Damit gehen sie das Risiko einer Unterversicherung ein. Im Schadensfall greift die Versicherung dann nicht zu hundert Prozent.
Informationen zu Inventarversicherung

Versicherungsbeitrag

Beim Versicherungsbeitrag handelt es sich um einen Geldbetrag, den der Versicherte für den Versicherungsschutz an den Versicherer bezahlt. Im Versicherungsschein weist der Versicherer Höhe, Fälligkeit und Häufigkeit des zu zahlenden Beitrags aus. Dieser ist jeweils im Voraus fällig.

Versicherungsurkunde

Die Versicherungsurkunde beurkundet den Abschluss einer Versicherung, enthält sämtliche relevanten Angaben. Sie dokumentiert den vertraglichen Abschluss einer Versicherung zwischen Versicherten und Versicherer. Gemäß dem Versicherungsvertragsgesetz haben Versicherungsnehmer ein Recht auf die Police in schriftlicher Form als Beleg für die abgeschlossene Versicherung.

Versicherung wechseln

Ein Versicherungsnehmer hat das Recht, einen mit einer Versicherung abgeschlossenen Vertrag jeweils zum Ende eines Kalenderjahres zu kündigen. Dabei hat er eine 3-monatige Kündigungsfrist einzuhalten. Dann ist der Wechsel zu einem neuen Versicherer möglich.

Vorsatz

Bei einem Schadenfall überprüft die Versicherungsgesellschaft, ob der Versicherte den Schaden absichtlich herbeigeführt hat, also vorsätzlich gehandelt hat. Ist dies der Fall, wird der Versicherer von seiner Leistungspflicht befreit.

Vorsorgeversicherung

Die Vorsorgeversicherung erweitert die Deckung. Die Gültigkeit variiert je nach Versicherungsgesellschaft, wenn der Versicherer über einen erhöhten Inventarwert informiert ist. Sie gilt nur für Kosten, die im Schadensfall über der Summe der Versicherung liegen sowie für neu entstehende Risiken. Sie ist auch nur gültig, sofern der Versicherer nicht später als drei Monate nach der Anschaffung entsprechende Informationen erhält.

Zeitwert

Ergibt sich aus dem Neuwert durch einen Abzug entsprechend dem Zustand durch Abnutzungsgrad und Verschleiß.
Informationen zu Haftpflichtversicherung

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