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Unsere Hundebergungsversicherung

für DAV-Mitglieder

Umfassender Schutz für Ihren Vierbeiner

  • Bergung bei einer lebensbedrohenden Verletzung
  • Bergung bei einer Notlage
  • bis zu 3.000 €

ab 12 Euro pro Jahr

                            ► zur Versicherung

Gute Gründe für Bernhard - ausgezeichneter Versicherungsmakler


  • Auszeichnung für ausgezeichneten Service
  • Auszeichnung als Top-Versicherungsmakler
  • Dtl. Versicherungsmakler mit dem besten Preis-Leistungs-Verhältnis
  • Kundenzufriedenheit: 5-Sterne-Bewertungen auf Google, Trustpilot, KennstDuEinen

Unser Versicherungskonzept zur Hundebergung

Unsere spezialisierte Hundebergungsversicherung sorgt dafür, dass Ihr treuer Begleiter in schwierigen Bergsituationen nicht allein gelassen wird. Wenn Ihr Hund in den Bergen in Not gerät, sind wir da, um sicherzustellen, dass er sicher und wohlbehalten zu Ihnen zurückkehrt. Denn in den Bergen zählt jede Sekunde, und die Sicherheit Ihres Vierbeiners ist unsere Priorität. Bei dieser Versicherung handelt es sich um eine exklusive Versicherung für DAV-Mitglieder aus Deutschland & Österreich.

Versicherungsleistungen

  • Bergung des Hundes bei lebensbedrohender Verletzung in unwegsamem Gelände.
  • Bergung des Hundes bei Notlage während einer versicherten sportlichen Aktivität (z. B. Wandern, Skitouren).
  • Gemeinsame Bergung mit dem Halter – der Hund wird nicht zurückgelassen.
  • Kostenübernahme bis zu 3.000 € je Hund und versichertem Ereignis.

Vorteile unserer Hundebergungsversicherung

Hier können Sie Ihren Hund versichern
 

▶ Antrag herunterladen

per E-Mail an

service@bernhard-assekuranz.com

Umfassende Leistungen bis zu 3000 Euro

Versicherungsschutz 365 Tage
 

Versicherungsschutz - bis zu 3 Hunden möglich

Während ihrer Rettung bleibt der Hund nicht zurück

Vertragsgrundlage

Unser exklusiv für den DAV konzipierte Vertragskonzept basiert auf speziell vereinbarten Rahmenverträgen. Zusätzlich dazu gelten unsere Standardbedingungen. Bei jeglichen Überschneidungen haben die Bestimmungen im Rahmenvertrag Vorrang. Es sei deutlich betont, dass ausschließlich die im Rahmenvertrag festgelegten Leistungen abgedeckt sind.

Meist gestellte Fragen zur Hundebergungsversicherung

Wo kann ich Schäden melden?

Was Sie im Schadenfall beachten müssen:

Melden Sie Ihren Schaden unter Angabe Ihrer Versicherungsnummer an

Union Reiseversicherung AG
Reiseservice
D-66087 Saarbrücken
E-Mail: schaden@urv.de

Der Versicherer benötigt Originalbelege, welche folgende Informationen enthalten müssen:
- Name, Geburtsdatum, Rasse und Chip-Nummer des geborgenen Hundes
- Art der Leistung
- Ort der Leistung
- Zeitraum der Leistung

Was ist nicht versichert?

Nicht versichert sind zum Beispiel: 

  • Versicherungsfälle, die Sie vorsätzlich herbeigeführt haben.
  • Versicherungsfälle, die bei Teilnahme an Wettkämpfen eintreten.
  • Versicherungsfälle bei Segelfliegen, Gleitschirmfliegen und ähnlichen Luftsportarten.
  • Versicherungsfälle bei Ausübung von Alpinsport im Rahmen von Pauschalreisen
    außerhalb Europas.
  • Expeditionen, die Reiseziele über 7000 Höhenmeter enthalten.

Gilt die Versicherung auch im Ausland?

Der Versicherungsschutz gilt weltweit (außer bei Expeditionen, die Reiseziele über 7000 Höhenmeter enthalten und Pauschalreisen außerhalb Europas (siehe hierzu
in den Besonderen Bedingungen § 4 Ziffern 4 und 7).

Verlängert sich der Vertrag automatisch um ein weiteres Jahr?

  • Der Versicherungsvertrag läuft ein Jahr ab Beginn des Vertrags. Er verlängert sich stillschweigend um jeweils ein Versicherungsjahr. Es sei denn, er wird durch Sie oder uns spätestens einen Monat vor Ablauf eines Versicherungsjahres in Textform (z. B. Brief, E-Mail) gekündigt.
  • Ist ein Versicherungsfall eingetreten, können Sie und wir den Versicherungsvertrag kündigen. Die Kündigung ist bis zu einem Monat nach Abschluss der Verhandlungen über die Entschädigung möglich. Sie können mit sofortiger Wirkung oder zu einem späteren Zeitpunkt, spätestens zum Ende des laufenden Versicherungsjahres kündigen. Wir können mit einer Frist von einem Monat kündigen.
  • Der Vertrag endet, wenn der Versicherungsnehmer seinen ständigen Wohnsitz in Deutschland oder Österreich dauerhaft verlässt und in ein anderes Land zieht. Das gilt nicht, wenn wir etwas anderes vereinbart haben.
  • Der Vertrag endet, wenn der versicherte Hund verstirbt.

Gibt es Deckungsbeschränkungen?

Die maximale Entschädigung im Schadenfall ist auf 3000,– EUR begrenzt.

Vertrauen Sie auf unsere Expertise

Deutschlands Beste

Wir stehen für Preis-Leistung, Service und Qualität, Sympathie und Vertrauen. Das und vieles mehr zeichnet uns aus.

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Hohe Kundenzufriedenheit

Mit über 600 positiven Bewertungen danken wir unseren Kunden für das Vertrauen und die Bestätigung unserer Arbeit.

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Persönliche Beratung

Als freier & unabhängiger Versicherungsmakler beraten wir Sie gerne persönlich und unverbindlich zu Ihren Themen.

► Kontakt

Haben Sie alle Informationen gefunden?

Sollten Sie auf diesen Seiten nicht ausreichende Antworten auf Ihre Fragen finden, steht Ihnen unsere Versicherungsexperten der Abteilung Jugend, Bildung, Kultur, Freizeit und Natur gerne zur Verfügung.

 

Weil Vereine wie Familie sind - vertrauensvoll versichert mit der Bernhard Assekuranz

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