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Bernhard Assekuranzmakler
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Fragen und Antworten

Was mache ich im Schadensfall?

Zunächst sind alle Maßnahmen zu treffen, damit eine Ausweitung des Schadens vermieden wird (bei Verkehrsunfällen: Unfallstelle absichern; bei Brandschäden: sofort zur Brandbekämpfung übergehen; Polizei, Feuerwehr und Rettungsdienst benachrichtigen; Glassplitter, Ölflecken beseitigen usw.).
Halten Sie immer Namen und Anschrift der am Schaden beteiligten fest.
Eingetretenen Schadenumfang schriftlich dokumentieren, wenn notwendig mit Skizze oder Fotos festhalten.
Bei Minderjährigen Eltern oder Erziehungsberechtigte verständigen.
Füllen Sie das SOS-Schadenformular so exakt wie möglich aus.
Sie erleichtern sich, dem Geschädigten und dem Versicherer die Schadenregulierung.
Senden Sie keine Schadensmeldung direkt an die Versicherungsgesellschaft, sondern nur direkt an uns. Wir vertreten Ihre Interessen und beraten Sie objektiv.

Hinweise:

a) Bei Haftpflichtschäden: bitte kein vorzeitiges Schuldeingeständnis abgeben.

b) Bei Unfallschäden: Falls notwendig, sofort Maßnahmen der Ersten Hilfe einleiten, jedoch nur dann, wenn der/die Helfer/in darin Kenntnisse hat. Verletzte/n zum Arzt bringen oder in das Krankenhaus transportieren lassen. Alle Maßnahmen treffen, damit eine Verschlimmerung des Schadens vermieden wird, z. B. Sicherung der Unfallstelle, Verständigung von Arzt, Eltern und Angehörigen. Sofortige Meldung an die Bernhard Assekuranzmakler GmbH & Co. KG mit den Angaben über Schadensort, Schadentag, Geschädigte/n, Art der Verletzung, das behandelnde Krankenhaus oder den Arzt, der die Behandlung übernimmt. Bei Unfällen mit Todesfolgen oder dauernder Arbeitsunfähigkeit die Bernhard Assekuranzmakler GmbH & Co. KG sofort benachrichtigen.

c) Bei Feuerschäden:
Verständigen Sie unmittelbar und unverzüglich Feuerwehr und Polizei und gehen Sie sofort zur Brandbekämpfung über.

d) Einbruchschäden:
Verständigen Sie sofort nach Entdeckung des Einbruchs die Polizei. Versuchen Sie möglichst wenig zu berühren bis die Polizei die Einbruchsspuren gesichert hat.

Was sind EP-Maßnahmen?

Hierunter versteht man erlebnispädagogische Maßnahmen, bei denen gemeinschaftliche Aktivitäten mit dem Ziel zur Stärkung der sozialen Kompetenzen durchgeführt werden.

Besonders gefährliche Aktionen (Abseilen, Kletterwände, Höhlentouren, Rafting, Outdoor/Survivaltraining, Hoch- und Niedrigseilgärten etc.) können gegen Zuschlag versichert werden.

Sind Zelte zum Neuwert oder Zeitwert versichert?

Zelte sind über die Vereins-Haftpflicht-(Mietsachschaden mobil)  zum Zeitwert versichert, ebenso im Rahmen einer Zeltversicherung.

Kann man sich als nicht e.V. über unser Konzept versichern?

Sobald eine Gemeinnützigkeit vorliegt, können wir Ihnen unsere Versicherungskonzepte anbieten (außer D&O-Versicherung). Gerne prüfen wir Ihre Einzelanfragen.

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