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Die Gesundheit der Mitarbeiter ist ein wesentlicher Faktor für anhaltenden unternehmerischen Erfolg. Ein niedriger Krankenstand wirkt sich in vielerlei Hinsicht positiv auf Unternehmen auf:
Während für die Gesundheit von Menschen normalerweise verschiedene Einrichtungen und Institutionen des Gesundheitswesens zuständig sind, fällt die Aufgabe der Schaffung gesundheitsförderlicher Strukturen in Unternehmen in den Aufgabenbereich des betrieblichen Gesundheitsmanagements (BGM).
BGM ist abzugrenzen gegenüber medizinischen Behandlungen des Personals.
Das zentrale Element des BGM ist die Prävention, sodass in diesem Rahmen Maßnahmen zum Einsatz kommen beziehungsweise in Unternehmen implementiert werden, die die Entstehung von vor allem chronischen Krankheiten schon im Vorfeld verhindern sollen.
Betriebliches Gesundheitsmanagement verfolgt zwei Strategien:
Die gesetzlichen Grundlagen, durch welche das BGM geregelt wird, sind einerseits die Gesetze zum Arbeits- und Gesundheitsschutz im Sinne des ArbSchG und das Gesetz zum betrieblichen Eingliederungsmanagement gemäß §167 Absatz 2 SGB IX. Weitergehende Maßnahmen können Arbeitgeber auf freiwilliger Basis ihren Beschäftigten zugutekommen lassen.
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Das BGM umfasst alle Prozesse, die zur Umsetzung einerseits der verhaltenspräventiven, andererseits der verhältnispräventiven Maßnahmen erforderlich sind. Das betriebliche Gesundheitsmanagement beinhaltet alle Phasen dieses Vorgangs, von der Konzeption über die Implementierung bis hin zur fortlaufenden Evaluation. Das Hinzuziehen externer Berater und/oder Dienstleistern aus der Gesundheitsbranche zählt ebenfalls dazu.
Von den entsprechenden Maßnahmen profitieren Arbeitgeber wie Arbeitnehmer gleichermaßen:
Der Erhalt der Gesundheit ist für die Produktivität der Mitarbeiter einer der wichtigsten Faktoren, da nicht nur die Zahl der Krankheitsfehltage und die der Arztbesuche reduziert wird, sondern auch die Zufriedenheit und Motivation der Beschäftigten steigt, was sich zwangsläufig in einer höheren Qualität der erbrachten Arbeit niederschlägt. Es ist naheliegend, dass ein Betriebsangehöriger, den chronische Schmerzen plagen oder der an einer psychischen Erkrankung leidet, bei der Arbeit eher Fehler macht als ein solcher, der in körperlich gutem Zustand, schmerzfrei und psychisch stabil ist. Für die Arbeitgeber resultieren daraus unmittelbare Vorteile:
Eine bessere Qualität der Arbeitsleistungen führt zu besseren, da fehlerfreien Produkten oder einer besseren Qualität der erbrachten Dienstleistungen, woraus sich eine höhere Kundenzufriedenheit ergibt. Auch betriebsintern sorgen gesunde und zufriedene Mitarbeiter für eine Verbesserung des Arbeitsklimas.
Um Unternehmen zur Einführung gesundheitsförderlicher Maßnahmen zu motivieren, ermöglicht der Gesetzgeber auch steuerliche Vorteile.
§3 Nr. 34 EstG schafft die gesetzliche Grundlage, die Arbeitgebern eine Einkommenssteuerbefreiung ermöglicht, wenn die Mittel für die Umsetzung gesundheitsförderlicher und präventiver Maßnahmen am Arbeitsplatz verwendet werden. Die Höhe der Einkommenssteuerbefreiung liegt bei maximal 500 Euro pro Mitarbeiter und Jahr. Die Art der Maßnahmen muss den Vorgaben der §§20, 20a SGB V entsprechen.
Betriebliches Gesundheitsmanagement ist mehr als lediglich die Implementierung gesundheitsförderlicher Maßnahmen, sondern stellt die Summe aus
dar.
Dieses ganzheitliche Konzept geht damit über vereinzelte gesundheitsförderliche Angebote, wie zum Beispiel Kurse zur Verbesserung der Rückengesundheit der Mitarbeiter, deutlich hinaus. Die hinzutretende Komponente des strategischen Managements der gesteckten Ziele macht folglich regelmäßige Evaluationen und damit die Erhebung und Auswertung der notwendigen Daten erforderlich.
Aus den vorgenannten drei Säulen lassen sich wiederum fünf konkrete Schritte ableiten, die zur erfolgreichen Implementierung eines betrieblichen Gesundheitsmanagements notwendig sind:
1. Bedarfsermittlung
Dies betrifft eine Bestandsaufnahme der gegebenen Bedingungen. Zu ermitteln ist zum Beispiel, in welchen Abteilungen ein besonders hoher Krankenstand vorliegt oder es vermehrt zu mitarbeiterseitigen Kündigungen kommt. Bei diesem Schritt ist normalerweise die Aufwendung zusätzlicher finanzieller und personeller Ressourcen nicht erforderlich.
2. Analyse:
Nach der Bestandsaufnahme werden die Gründe untersucht, die für die im ersten Schritt gefundenen Probleme ursächlich sein könnten. Die Analyse bezieht alle Prozesse, Strukturen und etwaige Kennzahlen mit ein. Hieraus sollten sich erste Ansatzpunkte ergeben, mithilfe welcher Interventionen die defizitären Zustände verbessert werden können. In diesem Schritt erfolgt erstmalig auch eine Gegenüberstellung der Kosten dieser Intervention mit ihrem (erwarteten) Nutzen.
3. Planung der Interventionen:
Nachdem die Analyse die Ansatzpunkte offengelegt hat, erfolgt nun die zielgerichtete Planung der Maßnahmen.
4. Durchführung der Interventionen:
Die vorigen Planungen werden umgesetzt und in die bestehenden betrieblichen Prozesse und Strukturen integriert. Auch die Schaffung neuer Strukturen ist gegebenenfalls erforderlich.
5. Evaluation:
Die Evaluation der Maßnahmen ist ein fortlaufender Prozess. Sie ist keinesfalls allein die Bewertung des Ergebnisses (Ergebnisevaluation), sondern auch des Prozesses an sich (Prozessevaluation). Ein einseitiges Abstellen nur auf die Ergebnisse kann dazu führen, dass vielversprechende Projekte vorzeitig aufgegeben werden, obwohl die Gründe, die zu den suboptimalen Ergebnissen führen, gar nicht analysiert werden.
Hierbei ist besonders zu beachten, dass die Interventionen nachhaltig sein sollten, um das betriebsinterne Gesundheitssystem dauerhaft erfolgreich und wirksam zu gestalten. Ein System wird dann als nachhaltig betrachtet, wenn es dauerhaft fortbesteht und durch sich selbst überlebt. In Bezug auf gesundheitsförderliche Maßnahmen bedeutet dies vor allem, dass die im Rahmen der Verhaltensprävention erlernten Verhaltensweisen auch ohne bewusste Wiederholungen und Anleiten mit der Zeit verinnerlicht werden.
Bezogen auf die Verhältnisprävention bedeutet dies unter anderem, dass Maßnahmen, die zur Gesundheitsförderung beitragen sollen, möglicherweise zunächst als hinderlich oder einschränkend wahrgenommen werden, nach einer Weile jedoch akzeptiert und kaum noch bewusst wahrgenommen werden. Ein Beispiel außerhalb der Unternehmen ist etwa das Rauchverbot in Kneipen und Gaststätten, das zu Beginn kontrovers diskutiert wurde, jedoch heute so gut wie vollständig akzeptiert und umgesetzt wird und den meisten Menschen die früheren Zustände mit verqualmten Räumen kaum noch bewusst sind.
Gesundheit und Gesundheitsförderung haben viele Facetten, entsprechend groß ist auch die Vielfalt möglicher Interventionen, mittels derer die Gesundheit der Mitarbeiter gefördert werden kann.
Besonders häufig angewandte Möglichkeiten sind:
Außerdem kann es sinnvoll sein, Kurse für Führungskräfte anzubieten, um diese für gesundheitsförderliche und etwaige gesundheitsschädliche Verhaltensweisen und Umwelt- beziehungsweise Arbeitsbedingungen zu sensibilisieren.
Die konkrete Auswahl der Maßnahmen ist vom jeweiligen Unternehmen, der Branche und der Art der Tätigkeiten abhängig, die oben stehende Liste bietet einige Anhaltspunkte für Interventionen, die bei den meisten Unternehmen zweckmäßig sein sollten, ist aber keinesfalls abschließend.
Auch die besten Präventionsprogramme können Erkrankungen, auch schwere und langwierige, nicht immer vermeiden. Fällt ein Mitarbeiter infolge von Krankheit anhaltend aus, sollten Unternehmen auch hier Maßnahmen ergreifen, um die Integration des Erkrankten in den Arbeitsmarkt zu erleichtern. Gerade schwere und langwierige Erkrankungen sind nicht von einem Tag auf den anderen verschwunden, vielmehr ist oft eine längere Phase der Rehabilitation notwendig, die nicht nur das private, sondern auch das berufliche Umfeld betrifft.
Je nach Art der Erkrankung stehen Arbeitgebern unterschiedliche Möglichkeiten zur beruflichen Wiedereingliederung zur Verfügung:
Die berufliche Reintegration hilft Arbeitgebern nicht nur dabei, wertvolle und gut ausgebildete Kräfte zu erhalten, welche die Betriebs- und Arbeitsabläufe genau kennen und nicht neu angelernt werden müssen, sondern leistet auch einen wichtigen Beitrag für die Gesellschaft und das soziale Miteinander.
Ein neues Instrument aus dem Kreis der betrieblichen Versorgungssysteme ist die betriebliche Krankenversicherung (bKV). Hierbei handelt es sich um eine freiwillige Leistung des Arbeitgebers, mit der in die Gesundheit der Beschäftigten investiert haben kann. Diese bieten auch handfeste finanzielle Vorteile für Unternehmen, denn im Gegensatz zu Lohnerhöhungen und Bonuszahlungen sind die Beiträge zur bKV steuerfrei.
Die betriebliche Krankenversicherung (bKV) ist ein wichtiger Baustein des betrieblichen Gesundheitsmanagements.
Sie bietet:
Wer ist für das BGM verantwortlich?
Für die Verantwortlichkeit gibt es keine Vorschriften. Es ist jedoch sinnvoll, dass das Gremium der Verantwortlichen aus dem Betriebsarzt, einer Fachkraft für Arbeitssicherheit und aus Vertretern sowohl des Personalmanagements als auch des Betriebsrats besteht. Es spricht auch nichts dagegen, dass die Unternehmensleitung die Gesundheitsförderung zur Chefsache erklärt.
Wie wichtig ist ein betriebliches Gesundheitsmanagement?
Ein betriebliches Gesundheitsmanagement ist ein wichtiger Bestandteil einer nachhaltigen Personalpolitik, da es dazu beitragen kann, die Gesundheit und Leistungsfähigkeit der Mitarbeiter zu fördern und somit das Unternehmensinteresse zu unterstützen.
Ein betriebliches Gesundheitsmanagement umfasst Maßnahmen, die zur Förderung der Gesundheit und des Wohlbefindens der Mitarbeiter beitragen. Dazu zählen zum Beispiel Maßnahmen zur Verhütung von Arbeitsunfällen und -erkrankungen, zur Stressprävention oder zur Förderung von Bewegung und Gesundheitsbewusstsein.
Ein betriebliches Gesundheitsmanagement kann zudem dazu beitragen, die Zufriedenheit und Motivation der Mitarbeiter zu erhöhen und somit auch die Arbeitsleistung zu verbessern. Auch für das Unternehmen hat ein betriebliches Gesundheitsmanagement Vorteile, da es zu einer Verbesserung der Arbeitsbedingungen und -atmosphäre beitragen kann und somit auch die Attraktivität des Unternehmens als Arbeitgeber steigert.
Insgesamt ist ein betriebliches Gesundheitsmanagement daher eine wichtige Investition in die Zukunftsfähigkeit des Unternehmens und kann dazu beitragen, dass sich das Unternehmen langfristig erfolgreich entwickelt.
Ist ein betriebliches Gesundheitsmanagement Pflicht?
Es gibt keine gesetzliche Pflicht zur Einführung eines betrieblichen Gesundheitsmanagements. Die Einführung entsprechender Maßnahmen geschieht auf freiwilliger Basis.
Betriebliches Gesundheitsmanagement nach DIN SPEC 91020
DIN SPEC 91020 ist eine Norm für das betriebliche Gesundheitsmanagement, die von der Deutschen Industrie-Norm (DIN) herausgegeben wurde. Sie dient als Leitfaden für Unternehmen, die ein betriebliches Gesundheitsmanagement einführen oder verbessern möchten.
Die Norm legt fest, dass ein betriebliches Gesundheitsmanagement aus verschiedenen Komponenten besteht, die aufeinander abgestimmt sein sollten, um eine nachhaltige Förderung der Gesundheit und Leistungsfähigkeit der Mitarbeiter zu erreichen. Dazu gehören beispielsweise:
Eine gesundheitsförderliche Unternehmenskultur: Eine gesundheitsförderliche Unternehmenskultur zeichnet sich durch eine wertschätzende und partnerschaftliche Führung aus, die die Gesundheit und das Wohlbefinden der Mitarbeiter fördert.
Gesundheitsförderliche Arbeitsbedingungen: Gesundheitsförderliche Arbeitsbedingungen umfassen zum Beispiel die Verbesserung von Ergonomie und Sicherheit am Arbeitsplatz, die Förderung von Bewegung und Entspannung sowie die Verhütung von Arbeitsunfällen und -erkrankungen.
Gesundheitsförderliche Personalentwicklung: Gesundheitsförderliche Personalentwicklung beinhaltet Maßnahmen, die die Kompetenzen und Fähigkeiten der Mitarbeiter stärken und ihnen dabei helfen, ihre Gesundheit und Leistungsfähigkeit zu erhalten oder zu verbessern.
Gesundheitsförderliche Gesundheitsversorgung: Gesundheitsförderliche Gesundheitsversorgung umfasst Maßnahmen, die dazu beitragen, dass die Mitarbeiter im Falle von Krankheiten oder Verletzungen schnell und optimal behandelt werden.
Wo ist das BGM gesetzlich geregelt?
Das SGB V (Sozialgesetzbuch - Fünftes Buch) enthält in den §§ 20 die Regelungen zum betrieblichen Gesundheitsmanagement. Diese Regelungen gelten für die gesetzlichen Krankenversicherungen und die Krankenhäuser und stellen den Rahmen für das betriebliche Gesundheitsmanagement dar.
Das SGB V definiert das betriebliche Gesundheitsmanagement als "Maßnahmen, die auf die Verbesserung der Gesundheit und der Leistungsfähigkeit der Beschäftigten im Betrieb abzielen und dazu beitragen, die Arbeitsbedingungen gesundheitsgerecht zu gestalten".