Welche fahrbaren Maschinen kann ich versichern?
Fahrbare bzw. transportable Maschinen wie Bagger, Radlader, Teleskoplader, Gabelstapler, Traktoren, Kehrmaschinen oder ähnliche Geräte sind in vielen Tarifen versicherbar – abhängig von Maschinenart, Nutzung und Versicherungswert.
Sind auch Gebrauchtmaschinen versicherbar?
Ja, häufig sind auch Gebrauchtmaschinen versicherbar. Beitrag und Deckung hängen u. a. von Alter, Zustand, Wartung und vereinbartem Versicherungswert ab. Sie sind laut den Allgemeinen Maschinen-Versicherungsbedingungen (AMB) und Allgemeinen Bedingungen für die Maschinen- und Kaskoversicherung von fahrbaren oder transportablen Geräten (ABMG) versicherbar, sobald sie betriebsfertig sind.
Welche Schäden sind typischerweise versichert?
Je nach Tarif sind unvorhergesehene Beschädigungen durch mechanische oder elektrische Ereignisse (z. B. Bedienfehler, Material-/Konstruktionsfehler, Kurzschluss) versichert. Die genaue Deckung ergibt sich aus den Bedingungen und Zusatzklauseln.
Welche Schäden sind häufig ausgeschlossen?
Typische Ausschlüsse sind normale Abnutzung, Verschleiß, mangelnde Wartung, Vorsatz sowie bestimmte Elementar-/Sonderszenarien (tarifabhängig). Ein Vergleich sollte die Ausschlüsse transparent gegenüberstellen.
Wie wirkt sich der Zustand und das Alter meiner Maschinen auf die Versicherungsprämien aus?
Der Zustand und das Alter der Maschinen können die Versicherungsprämien beeinflussen. Versicherungsprämien können je nach Zustand und Alter der Maschinen variieren.
Wie wirkt sich die Selbstbeteiligung aus?
Eine höhere Selbstbeteiligung senkt oft den Beitrag, erhöht aber den Eigenanteil im Schadenfall. Sinnvoll ist ein SB, der zur Liquidität und Schadenhistorie passt.
Sind vorbeugende Wartungsarbeiten in der Versicherungspolice berücksichtigt?
Die genauen Bedingungen können je nach Versicherung variieren, aber in der Regel erfordern viele Versicherungspolicen, dass die versicherten Maschinen regelmäßig gewartet werden.
Welche Risiken sind nicht abgedeckt?
Einige Risiken, die typischerweise nicht von der Maschinenbruchversicherung abgedeckt werden, sind Kriegsereignisse jeder Art oder innere Unruhen, Kernenergie, Überschwemmung stehender oder fließender Gewässer, Erdbeben, betriebsbedingte normale Abnutzung, und betriebsbedingte vorzeitige Abnutzung.
Schadenbeispiele
-
Bauunternehmen: Stellen Sie sich vor, ein Bagger auf einer Baustelle erleidet einen schweren Motorschaden. Die Reparaturkosten sind enorm und der Betrieb kommt zum Erliegen. In solchen Fällen springt die Maschinenbruchversicherung ein und deckt die Reparaturkosten ab.
-
Landwirtschaft: Ein Traktor auf einem Bauernhof hat einen Getriebeschaden durch Überlastung. Die Reparatur ist teuer und zeitaufwendig. Hier würde eine Maschinenbruchversicherung greifen und die Kosten für die Reparatur übernehmen.
-
Produktionsunternehmen: Eine Produktionsmaschine in einer Fabrik erleidet einen elektrischen Kurzschluss und fängt Feuer. Die Maschine ist total beschädigt und muss ersetzt werden. In diesem Fall würde die Versicherung einspringen und die Kosten für den Ersatz der Maschine tragen.
-
Transportunternehmen: Ein Gabelstapler in einem Lagerhaus hat einen Hydraulikausfall, was zu einem Unfall und erheblichen Schäden an der Maschine führt. Hier würde die Versicherung die Kosten für die Reparatur oder den Ersatz des Gabelstaplers tragen.