Privatkunden
Die Minijobrente - Welche Vorteile bietet sie?
Die betriebliche Altersvorsorge
für 400-Euro-Kräfte
Geringfügig Beschäftigte haben aufgrund ihres geringen Einkommens wenig Möglichkeiten für das Alter eine zusätzliche Vorsorge aufzubauen. In der gesetzlichen Rentenversicherung erwerben sie deshalb des geringen Einkommens nur sehr geringe Altersversorgungsansprüche.
Gleichzeitig wäre es für viele Unternehmen wünschenswert, wenn ihre geringfügig Beschäftigten etwas mehr arbeiten könnten, ohne ihren Status der Sozialabgabenfreiheit zu verlieren.
Eine Lösung für dieses Problem bietet das zertifizierte Versorgungskonzept der „Minijobrente“, welches eine Hartz-IV geschützte, unverfallbare Altersvorsorge für die Zielgruppe der geringfügig Beschäftigten aufbaut. Des Weiteren entsteht den Beschäftigten kein zusätzlicher Aufwand.
Dank diesem Versorgungskonzept werden dem Arbeitgeber die Lohnkosten nicht erhöht und/aber gleichzeitig die Produktivität des Mitarbeiters gesteigert. Weiterhin Mitarbeiter gefördert werden und nachhaltiger an das Unternehmen gebunden sowie zusätzlich unterstützt werden.
Die Grundidee der Minijobrente besteht darin, dass eine geringe Arbeitszeiterhöhung mit dem Beschäftigten vereinbart wird und der Arbeitgeber im Gegenzug statt einer Lohnerhöhung in eine betriebliche Altersversorgung investiert. Hierbei wird der Minijobrentenbeitrag nicht zusätzlich mit Lohnnebenkosten belastet.