Tino Braunschweig
Mail: tino.braunschweig@bernhard-assekuranz.com
Tel.: 08104 8916-552
Marcel Mensendiek
Mail: marcel.mensendiek@bernhard-assekuranz.com
Tel.: 0521-3292127-21
Gute Gründe für Bernhard - ausgezeichneter Versicherungsmakler
Vereine & Verbände
Der Nordbayerische Musikbund e. V. unterstützt sämtliche Mitgliedsvereine und ihre Mitglieder mit einer Haftpflicht- und Unfallversicherung, sowie einer Vermögensschadenhaftpflicht und Directors & Officers Versicherung.
Im folgenden möchten wir Ihnen den Umfang der bestehenden Versicherungen erläutern. Die genaue Beschreibung steht auch als PDF-Download zur Verfügung.
Versicherungs-Empfehlungen und Online-Abschluss für die umfassende Absicherung Ihrer Vereinsaktivitäten.
Download Versicherungsbroschüre
Download der Bestätigung über den Haftpflichtversicherungsschutz
Der Nordbayerischer Musikbund e.V. und die Nordbayerische Bläserjugend e.V. hat für seine Mitgliedsvereine bereits eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen, die
alle satzungsgemäßen Maßnahmen und Veranstaltungen versichert.
Versicherungsumfang der gesetzlichen Haftpflicht
Satzungsgemäße Maßnahmen und Veranstaltungen wie z. B.
Zusätzlich versicherbare Risiken
Versicherungsumfang
Mitversichert ist die persönliche gesetzliche Haftpflicht privatrechtlichen Inhalts aus
Wichtige Ausschlüsse
Geltungsbereich
Die Versicherung gilt weltweit, außer in Kriegsgebieten.
Anmerkung zu USA/Kanada: Ausgeschlossen sind Ansprüche aus Produkten oder gewerblichen Tätigkeiten, die vor US-amerikanischen oder kanadischen Gerichten geltend gemacht werden. Für Reisen und Teilnahme an Messen, Ausstellungen und Märkten bleibt der Versicherungsschutz auch in den USA bestehen.
Versicherter Personenkreis
Jeweils für Ansprüche aus Schäden in Ihrer Tätigkeit für die versicherte(n) Organisation(en)/ Einrichtung(en) - nicht aber Ansprüche gegen den Dienstherrn selbst!
Versicherungssummen
Die Versicherungssummen sind je Versicherungsjahr doppelt maximiert und gelten für jede separat mitversicherte Organisation nochmals.
Mitversichert ohne Sublimit (bis zur Versicherungssumme):
Selbstbeteiligungen
Vertragsgrundlagen
Allgemeine Versicherungsbedingungen für die Haftpflichtversicherung (AHB), Besondere Vereinbarungen (BBR), Besondere Bedingungen und Risikobeschreibungen zur Rahmenvertragsvereinbarung
Hinweis: Rechtsverbindlich sind allein die Inhalte und der Wortlaut des Versicherungsscheins und der Versicherungsbedingungen.
Schadenbeispiele Haftpflichtversicherung
Informationsblatt
Online Schadenmeldung
Bitte melden Sie uns Schäden zeitnah über unsere Online-Schadenmeldung.
Kundennummer: 15618
Versicherungsscheinnummer: 30-4569629-08
Die Unfallversicherung wurde pauschal für alle Mitglieder des NBMB abgeschlossen.
Mitversichert sind hier Unfälle, die einem Mitglied oder Teilnehmer bei einer Tätigkeit für den NBMB wiederfahren.
Versicherungsumfang der Unfallversicherung
Die Versicherung umfasst nur die Unfälle, von denen die Mitglieder des Vereins
betroffen sind.
Aktivitäten von Vereinen im Nordbayerischen Musikbund
Satzungsgemäße Maßnahmen und Veranstaltungen wie z. B.
Geltungsbereich
Weltweit, außer in Kriegsgebieten
Versicherter Personenkreis
Versicherungssummen je Person
Variante 1
Variante 2
Mitversichert sind zudem in beiden Varianten:
Wichtige Ausschlüsse
Vertragsgrundlagen
Zugrunde liegen die allgemeinen Versicherungsbedingungen für die Unfallversicherung (AUB 2018). Zudem die ZB Fluggastrisiko 2018, ZB GruppenUV 2018, ZB Leistungsbegrenzung 2018 und die BB Mehrleistung 2018-300 Prozent der Württembergischen Versicherung zugrunde.
Hinweis: Rechtsverbindlich sind allein die Inhalte und der Wortlaut des Versicherungsscheins und der Versicherungsbedingungen.
Schadenbeispiele Unfallversicherung
Informationsblatt
Online Schadenanmeldung
Der Versicherungsschutz erstreckt sich dabei auf Vermögensschäden, die die versicherten Organe und Personen bei Ausübung der satzungsgemäßen Tätigkeit einem Dritten oder aber dem Verein selbst zugefügt haben und hierfür haftpflichtig gemacht werden.
Versicherungsumfang der Vermögenhaftpflicht
Das Deckungskonzept über den Nordbayerischer Musikbund e.V. und Nordbayerische Bläserjugend e.V. bietet überdurchschnittlichen Versicherungsschutz.
Die Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung gewährt bereits bei einfacher Fahrlässigkeit Versicherungsschutz für Mitarbeiter und Organe, obwohl nach gesetzlicher Vorgabe erst bei mittlerer und grober Fahrlässigkeit eine Haftung ausgelöst wird.
Verstoßprinzip
In der Vermögensschadenhaftpflicht-Versicherung spricht man vom Verstoßprinzip. Danach tritt der Versicherungsfall mit dem Verstoß ein (Panne/Irrtum/Versehen), woraufhin der Schadenersatzanspruch aufgrund gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen geltend gemacht wird. Da auf den Verstoßzeitpunkt abgestellt wird, ist der Vermögensschaden in der Regel nicht unmittelbar sichtbar, sondern tritt erst nach einiger Zeit zutage (Spätschäden). Der Versicherungsschutz umfasst jedoch die Folgen aller während der Versicherungsdauer vorgekommenen Verstöße, sofern der Versicherer nicht später als 5 Jahre nach Ende des Versicherungsvertrages über den Versicherungsfall informiert wird.
Versicherter Personenkreis
Versichert ist für den Versicherungsnehmer, den Vorstand, den besonderen Vertreter i.S. des § 30 BGB, das Präsidium, die Angestellten und die ehrenamtlichen Vertreter die satzungsgemäße Tätigkeit für den Nordbayerischen Musikbund und der Nordbayerischen Bläserjugend sowie für alle angeschlossenen, rechtlich selbständigen Vereine auf Bezirks- und Kreisebene (Mitglieder).
Schadenbeispiele Vermögenshaftpflicht
Schadenbeispiele zur VH sind vielfältig. Hier ein paar Schäden auszugsweise:
Fahrlässige Eigenschäden:
Verspätete Beantragung von Zuschüssen aus öffentlichen Mitteln; Fehler beim Einzug von Mitgliedsbeiträgen; Verjährenlassen von Gewährleistungsansprüchen gegen Handwerker bei Bau bzw. Umbau von Vereinshäusern; überhöhte Zahlung (Zahlendreher); unrichtige Auskünfte über Tariffragen; unsachgemäße Prozessführung für Mitgliedervereine; Verjährenlassen von eigenen Forderungen. Beispiel 1: Der Verein kauft Blasinstrumente für seine Mitglieder. Nach Rechnungsbegleichung stellt sich heraus, dass die Instrumente bei der Lieferung beschädigt wurden und damit unbrauchbar sind. Es, wird versäumt, rechtzeitig Mängelgewährleistungsrechte gerichtlich geltend zu machen – Verjährung tritt ein.
Beispiel 2:
Wegen verspäteter Beantragung eines Zuschusses aus öffentlichen Mitteln wird der Antrag abgelehnt. Der versicherte Verein muss die notwendige Sanierung seines Vereinsheims dadurch alleine bezahlen.
Beispiel 3:
Zwei alleinvertretungsberechtigte Vorstandsmitglieder schließen durch fehlende Kommunikation gleichzeitig einen Cateringvertrag für die Jubiläumsfeier des Vereins. Die Kündigung eines Vertrages hat eine Vertragsstrafe zur Folge.
Beispiel 4:
Auf der Vereinshomepage wird versehentlich eine Anfahrtsskizze aus urheberrechtlich geschützten Kartenmaterial genutzt.
Fahrlässige Drittschäden:
Fehlerhafte Zuwendungsbescheinigung; fehlerhafte Beratung der Mitglieder
Beispiel:
Ein Verein stellt versehentlich eine falsche Zuwendungsbescheinigung für den Spender aus. Nach Einreichung ihrer Lohnsteuerjahreserklärungen erhalten die Spender keine Steuervorteile. Sie verlangen von dem Verein Schadenersatz in Höhe der entgangenen Steuervorteile.
Informationsblatt
Online Schadenmeldung
Bitte melden Sie uns Schäden zeitnah über unsere Online-Schadenmeldung.
Kundennummer: 15618
Versicherungsscheinnummer: 74927358.8
Die D&O-Versicherung ist eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung für die Organe (z.B. Vorstände) und Geschäftsführern. Die Haftung des Organs für seine Vereinstätigkeiten erfolgt bei Pflichtverstößen mit dem gesamten Privatvermögen, und zwar unbegrenzt und persönlich. Die Haftung erfolgt dabei gegenüber der Anstellungskörperschaft, d.h. dem Verein / Verband (sog. Innenhaftung), als auch gegenüber Dritten (sog. Außenhaftung).
Versicherungsumfang der D&O Versicherung
Die D&O-Versicherung schützt im Rahmen und Umfang der Bedingungen die Organe (Vorstände, etc.) und alle weiteren, mitversicherten Personen gegen die Folgen zivilrechtlicher Verantwortlichkeit aus ihrer Vereinstätigkeit (Haftung der Organe erfolgt mit dem gesamten Privatvermögen) für
Versicherter Personenkreis
Der Vertrag gilt für den Nordbayerischer Musikbund e.V. und für die Nordbayerische Bläserjugend e.V. sowie für alle angeschlossenen, rechtlich selbständigen Vereine Bezirks- und Kreisebene (nur e. V.). Demnach sind unter anderem alle Funktionäre des Nordbayerischen Musikbund e.V. und der Nordbayerischen Bläserjugend e.V. versichert sind.
Exkurs nicht eingetragener Verein
Nicht eingetragene Vereine sind juristisch nichtselbständige Vereinigungen. Es sind keine eigenen Rechtspersönlichkeiten (keine Eintragung in das Vereinsregister). Für nicht eingetragene Vereine kommen daher die Vorschriften über BGB-Gesellschaften zum Tragen: Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) § 54 Nicht rechtsfähige Vereine.
Auf Vereine, die nicht rechtsfähig sind, finden die Vorschriften über die Gesellschaft Anwendung. Aus einem Rechtsgeschäft, das im Namen eines solchen Vereins einem Dritten gegenüber vorgenommen wird, haftet der Handelnde persönlich; handeln mehrere, so haften sie als Gesamtschuldner.
Eine D&O-Versicherung kann jedoch nur für juristische Personen zur Verfügung gestellt werden, weil es bei diesen Gesellschaften eine gesetzlich normierte Organhaftung gibt die im Rahmen einer D&OVersicherung abgesichert wird. Bei nicht rechtsfähigen Vereinen gibt es kein vergleichbares Haftungsregime.
Schadenbeispiele D&O Versicherung
Beispiel 1:
Ein Vorstand eines Vereins vergisst versehentlich, für einen Angestellten die Sozialversicherungsbeiträge abzuführen. Der Verein wird auf Zahlung der Beiträge vom Sozialversicherungsträger in Anspruch genommen. Dem Verein entstehen dadurch Mehrkosten.
Beispiel 2:
Durch das Fehlen einer geeigneten Mitgliederverwaltung stellt sich heraus, dass ca. die Hälfte aller Mitglieder seit Jahren keine Mitgliedsbeiträge zahlt und die säumigen Mitglieder nie gemahnt wurden. Durch die Verjährung von Forderungen entsteht dem Verein ein Schaden im 5-stelligen Bereich. Die Mitgliederhauptversammlung beschließt, dass der Vorstand (im Amt während der Verfehlung) den Forderungsausfall begleichen soll.
Informationsblatt
Online Schadenmeldung
Bitte melden Sie uns Schäden zeitnah über unsere Online-Schadenmeldung.
Kundennummer: 15618
Versicherungsscheinnummer: 74927233.3
Unsere pauschale Musikinstrumentenversicherung ist eine maßgeschneiderte Lösung, die sich an die Größe Ihres Vereins anpasst. Sie orientiert sich an der Anzahl der aktiven Mitglieder, wodurch individuelle Meldungen für jedes Instrument überflüssig werden. Dies reduziert Ihren Verwaltungsaufwand erheblich. Trotz dieser Vereinfachung bleibt der Schutz Ihrer Musikinstrumente umfassend und zuverlässig.
Versicherungsumfang
Im Rahmen der Musikinstrumentenversicherung bieten wir einen umfassenden Versicherungsschutz, der speziell auf Ihre Bedürfnisse zugeschnitten ist. Dies umfasst:
Was ist versichert?
Die Instrumente sind versichert gegen Schäden entstanden durch:
Was ist nicht versichert?
Kein Versicherungsschutz besteht zum Beispiel für Schäden durch:
Versicherungssummen
Hinweis: Die Versicherung darf zu keiner Bereicherung führen. Der gemeine Wert des versicherten Gegenstandes am Tage des Schadens ist der Versicherungswert. Ein persönlicher Liebhaberwert (Affektionswert) darf bei Ermittlung des Versicherungswertes nicht berücksichtigt werden.
Selbstbeteiligung
Der Versicherungsnehmer ist an jedem Schaden mit 100 EUR beteiligt. Ausgenommen vom Selbstbehalt sind Schäden, welche durch Brand, Blitzschlag, Explosion und höhere Gewalt entstanden sind.
Schadensbeispiele
Ein Vereinsmitglied ist auf dem Weg zu einem Konzert und hat einen Autounfall. Dabei wird ein Saxophon so stark beschädigt, dass sie vollständig ersetzt werden muss. In diesem Fall tritt die Instrumentenversicherung in Kraft und schützt vor hohen Kosten.
Ein Mitglied fährt mit dem Fahrrad zur Probe. An einer Ampel muss es plötzlich bremsen, weil es das rote Signal zu spät bemerkt. Das Fahrrad kommt ins Schleudern, die Posaune rutscht von der Schulter und fällt auf die Straße, weil der Gurt gerissen ist. Die Posaune und der Koffer sind beschädigt und müssen repariert werden. Auch in diesem Fall bietet die Instrumentenversicherung den notwendigen Schutz.
Vertragsgrundlagen
Allgemeine Bedingungen für die Versicherung von Musikinstrumente 1994 in der Fassung 2008. (AVB Musikinstrumente 1994 / 2008)
Hinweis: Rechtsverbindlich sind allein die Inhalte und der Wortlaut des Versicherungsscheins und der Versicherungsbedingungen.
Informationsblatt und Flyer
Fragen und Antworten zur pauschalen Musikinstrumentenversicherung
In welchen Ländern gilt Versicherungsschutz?
Der Geltungsbereich ist europaweit: Versicherungsschutz weltweit bzw. für Länder außerhalb Europas sind auf Anfrage möglich.
Wie funktioniert der Wertnachweis im Schadenfall?
Grundsätzlich sollte ein Kaufbeleg vorhanden sein. Zusätzlich ist ein aktuelles Foto (idealerweise nicht älter als 1 Jahr) vom unbeschädigten Instrument hilfreich. Bei einem beschädigten Instrument kann über den Kostenvoranschlag auch ein entsprechender Nachweis erbracht werden, sofern der Kaufbeleg nicht mehr vorhanden ist. Dies liegt jedoch unter Prüfvorbehalt seitens der Versicherung.
Welcher Wert ist versichert?
Der gemeine Wert des versicherten Gegenstandes am Tage des Schadens ist der Versicherungswert. Ein persönlicher Liebhaberwert (Affektionswert) darf bei Ermittlung des Versicherungswertes nicht berücksichtigt werden. Ein 25 Jahre altes Instrument kann durchaus einen hohen gemeinen Wert haben. Zeitwerte sind nicht maßgeblich. Die Wertermittlung erfolgt bei beschädigten Instrumenten in der Regel durch den Reparaturbetrieb.
Sind die Musikinstrumente rund um die Uhr versichert?
Ja, es gibt eine 24h Deckung. Es ist egal, ob die Musikinstrumente im Einsatz sind oder gelagert werden.
Mit dem vom Nordbayerischen Musikbund e. V. abgeschlossenen Versicherungen haben Sie bereits eine gute Grundabsicherung.
Für eine umfassende Absicherung Ihrer Vereinsaktivitäten empfehlen wir Ihnen speziell folgende Versicherungen zum direkten Online-Abschluss:
1. Woher bekomme ich eine Versicherungsbestätigung?
Name des Veranstalters
Bezeichnung der Veranstaltung
Ort der Veranstaltung
Zeitraum
2. Ab wann/warum brauchen wir eine Reiseveranstalterhaftpflicht?
Bei Tod, der Verletzung oder Gesundheitsschädigung von Reiseteilnehmern (Personenschäden).
Bei Beschädigung oder Vernichtung von Sachen der Reiseteilnehmer (Sachschäden), nicht aber das Abhandenkommen und/oder der Diebstahl von Sachen.
Vermögenschäden, z.B. für Folgeschäden aufgrund von Reisemängeln
Achtung: nicht versichert sind Schäden die auf einem Reisemangel selbst beruhen
deckt die vertragliche und gesetzliche Haftung des Reisevermittlers gegenüber dem Kunden aus dem Reisevermittlungsvertrag ab
umfasst sowohl Sach-, Personen- und Vermögensschäden, die auf der Verletzung von Sorgfalts- und Informationspflichten sowie Hinweis- und Aufklärungspflichten des Reisevermittlers beruhen
3. Sind Veranstaltungen mitversichert?
Ja, Veranstaltungen sind mitversichert, sofern sich diese aus dem Vereinszweck ergeben.
Diese können sein:
Radtour
Ein Schafkopfturnier
Oder auch Maßnahmen der Kinder- und Jugendarbeit (z.B. Ferienfreizeit, Zeltlager, Kinder- und Jugendfeste)
4. Wer ist schuld, wenn auf der Reise was passiert? Wer haftet z.B. bei einem Busunglück?
Der Busunternehmer (analog auch der Hotelbetrieb, etc.) ist in diesem Fall nur Leistungsträger als Erfüllungsgehilfe (§ 278 BGB) und haftet erst einmal nicht für Schäden, die den Reisenden entstehen. Die vorrangige Haftung liegt beim Reiseveranstalter, der zu allererst Schadenersatzansprüche von Reiseteilnehmern befriedigen muss!
Für diese Fälle kommt die Reiseveranstalterhaftpflichtversicherung zum Tragen. Selbst wenn es bei dem Unfall einen Fremdverursacher, sprich einen Unfallgegner gab, kann der Reiseteilnehmer seine Ansprüche auf Schmerzensgeld und Schadensersatz gegenüber der Versicherung des Reiseveranstalters geltend machen.
5. Wann ist ein Schaden ein „Eigenschaden“ und wann wird er von der Haftpflichtversicherung übernommen?
Bei einem Eigenschaden wird ein Dritter nicht geschädigt. Bspw. für eine Abendveranstaltung wird ein privater Beamer mitgenommen. Beim Aufbau wird dieser vom Besitzer heruntergestoßen und beschädigt. Ein Drittschaden ist nicht eingetreten. Die Haftpflichtversicherung leistet nicht.
Hat ein anderes Vereinsmitglied den Beamer beschädigt, dann leistet die Vereinshaftpflichtversicherung.
6. Wann beginnt/endet die Aufsichtspflicht?
Die Aufsichtspflicht beginnt mit der Übergabe des Kindes. Es genügt nicht, die aufsichtspflichtige Person bspw. in das Gebäude/den Garten zu schicken. Es muss eine direkte Übergabe erfolgen. Gleiches gilt mit dem Ende der Aufsichtspflicht. Bei öffentlichen Veranstaltungen haben Sie bspw. keine Aufsichtspflicht für Kinder, die als Besucher teilnehmen/vorbeikommen. Hier wurde die Aufsichtspflicht nicht übergeben.
7. Wie können geliehene Zelte gegen höhere Gewalt (z.B. Unwetter) abgesichert werden?
Die Haftpflichtversicherung bietet bei Verschulden Versicherungsschutz. Zum Beispiel wird das geliehene Zelt fehlerhaft aufgebaut, bricht daher zusammen, so dass das Gestänge unbrauchbar wird.
Zeltschäden beruhen jedoch in der Realität selten auf Verschulden sondern sind die Ursache von Unwetter oder Diebstahl / Vandalismus. Diese Risiken sind nicht in der Haftpflichtversicherung abgedeckt. Über eine kurzfristige Zeltversicherung können Risiken, wie Sturm- oder Vandalismusschäden versichert werden.
8. Wie ist der Personenkreis in der Haftpflichtversicherung definiert?
Mitversichert sind hierbei alle Personen die im Auftrag und in Verantwortung für den Verein tätig sind. Dies können Mitglieder als auch „Nichtmitglieder“ sein.
Unter den Versicherungsschutz fällt hierbei im Besonderen die Verletzung der Aufsichtspflicht durch Vereinsmitglieder.
9. Ein Kind aus unserer Kindergruppe möchte seinen Freund zur Gruppenstunde mitbringen, ist er für diesen Tag versichert?
Für Teilnehmer, Gäste, etc. besteht keine Versicherung. Die Betreuung von Kindern ist über die Haftpflichtversicherung mit abgedeckt. Mögliche Schadenersatzansprüche können sich u.a. Ergeben aus der Verletzung der Verkehrssicherungspflicht oder Aufsichtspflicht.
10. Die Kinder werden nach der Schule von der Gruppenleitung abgeholt und zum Vereinsheim für die Gruppenaktivität gefahren. Ist der Fahrdienst versichert?
Im Rahmen der Haftpflichtversicherung sind Schäden durch den Gebrauch von Kfz ausgeschlossen. Diese sind der gesetzlich vorgeschriebenen Kfz-Haftpflichtversicherung zu melden.
Über eine Dienstfahrtversicherung (muss separat abgeschlossen werden) können Vollkasko- und Rabattverlustschäden versichert werden.
11. Unser Verein hat ein Vereinsheim gebaut. Ist in der Haftpflichtversicherung eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht enthalten?
Ja, mitversichert ist die persönliche gesetzliche Haftpflicht privatrechtlichen Inhalts aus Eigentum, Miete, Pacht und Nutznießung von Grundstücken, Gebäuden, Sälen und Räumlichkeiten (z.B. Verkehrssicherungspflicht, Räum- und Streupflicht) bis zu einem Bruttojahresmietwert von 100.000 €.
12. Ist der Aufbau eines Maibaumes durch den Verein versichert?
Ja, es besteht Versicherungsschutz für das Maibaumaufstellen inklusive Standrisiko
13. Ist das Abhalten von Johannifeuern durch den Verein versichert?
Ja, es besteht Versicherungsschutz.
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