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Bernhard Assekuranzmakler
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Versicherungslösungen für Mitarbeiter

Pfaff Werkzeug- und Formenbau

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Versicherungen für Mitarbeiter von

Pfaff Werkzeug- und Formenbau

Mit unserem neuen Versicherungskonzept profitieren Mitarbeiter von Pfaff Werkzeug- und Formenbau von exklusiven und günstigen Sondertarifen für private Versicherungen. Als Partner von Pfaff Werkzeug- und Formenbau unterstützen wir Ihren Arbeitgeber bereits seit längerem in Versicherungsfragen und können Ihnen günstige Konditionen anbieten. Im Folgenden haben wir die wichtigsten Versicherungen für Privatpersonen für Sie zusammengestellt.

Haftpflichtversicherung für Pfaff Mitarbeiter

Die private Haftpflichtversicherung zählt zu den wichtigsten Versicherungen im privaten Lebensbereich. Sie greift z.B. bei Unfällen im Verkehrs-Bereich und schützt Sie vor den finanziellen Folgen. 

Versicherungsumfang der Privathaftpflicht

Zu den wichtigsten Leistungen gehören:

  • Schäden, die Sie jemand anderem schuldhaft zugefügt haben (Personen-/ Sach- & Vermögensschaden)
  • Gilt für die Bereiche Haushalt und Familie, Immobilien, Freizeit und Sport/Hobby, Tiere und Fahrzeuge
  • Im europäischem Ausland vorkommende Schadensereignisse

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Versicherte Risiken

Haushalt und Familie

  • Aufsichtspflicht über minderjährige Kinder gelegentlich
  • Tageseltern, Babysitter und Au-pair, mit und ohne Verdienst (ohne Kita oder Hort)
  • Einrichtungsgegenstände in Hotel, Ferienwohnung/-haus (unbegrenzt)
  • Abwasserschäden
  • Allmählichkeitsschäden
  • Auslandsschäden (weltweit) bei Urlaub, Studium, dienstlichen Aufenthalten

Immobilien

  • Vermietung von fremd genutzten Eigentums- und Ferienwohnungen/Ferienhaus in Europa (zu nicht gewerblichen Zwecken)
  • Selbstgenutzte Wohnung einschließlich Ferienwohnung
  • Selbst genutztes Einfamilien-/Zweifamilienhaus + zugehörige Wohnung, Einliegerwohnung + zugehörige Garagen (max. 2 Garagen)
  • Eigenes, selbst genutztes Wochenend-/Ferienhaus im Inland und ausländischen EU-Staaten, der Schweiz und Norwegen

Freizeit und Sport/Hobby

  • Schäden aus dem Austausch, der Übermittlung und der Bereitstellung elektronischer Daten, z. B. im Internet, per E-Mail oder mittels Datenträger
  • Radfahrer
  • Ausübung von Sport (außer Jagd)
  • Waffen (erlaubter Besitz und Gebrauch)
  • Flugmodelle (ohne Motor, Treibsatz, Fluggewicht < 5 kg / ohne Vers. Pflicht)
  • Ruder- und Schlauchboote - (Wind-) Surfer mit eigenem Surfbrett

Tiere

  • Halten zahmer Haustiere (nicht Hunde, Pferde, Rinder)
  • Blindenhund
  • Benutzung fremder Pferde
  • Nicht gewerbsmäßiges Hüten fremder Hunde/ Pferde
  • Halten von wilden Kleintieren (z. B.: Schlangen, Spinnen, Skorpionen) inkl. Einfangkosten bis 10.000 €

Fahrzeuge

  • Flugmodelle mit Motor bis 250 g Fluggewicht, z.B. Drohnen (bei Abschluss des Bausteins Exklusiv sind Drohnen bis zu einem Gewicht von 5kg mitversichert)
  • Flugmodelle, Drachen / ohne Motor / bis 5 kg Fluggewicht
  • KFZ bis 6 km/h. KFZ und Anhänger, die nur auf nicht öffentlichen Wegen und Plätzen verkehren
  • Ferngelenkte Land- und Wasser-Modellfahrzeuge
  • Ruder- und Schlauchboote, Kitesport-Geräte, fremde Segelboote, fremde Jetski, fremde und eigene Surfbretter, eigene Segelboote bis 15 qm Segelfläche

Geltungsbereich

Die Tarife gelten für Versicherungsnehmer, die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses ihren Hauptwohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland haben. Versicherungsschutz besteht – abweichend von A1­6.14 – für Schadensereignisse, die in einem Mitgliedsstaat der Europäischen Union, der Schweiz, Norwegens, Island oder Liechtenstein eintreten.

Versicherter Personenkreis

  • Ehegatte/ eingetragener Lebenspartner des Versicherungsnehmers
  • Unverheiratete Partner, mit dem VN in häuslicher Gemeinschaft lebend
  • Unverheiratete minderjährige Kinder (auch Stief-, Adoptiv-, Pflegekinder)
  • Volljährige Kinder während der beruflichen Ausbildung (Lehre und/oder Studium, nicht Referendarzeit)
  • Ableistung des Grundwehr-, Zivildienstes vor, während oder im Anschluss an die Berufsausbildung
  • Hausangestellte

Deckungssummen

  • 50.000.000 € pauschal für Personen-/ Sach- & Vermögensschäden
  • 50.000.000 € Mietsachschäden

Wichtige Ausschlüsse (auszugsweise aus den AHB)

  • Vorsätzlich herbeigeführte Schäden
  • Kenntnis der Mangelhaftigkeit oder Schädlichkeit von Erzeugnissen, Arbeiten und sonstigen Leistungen
  • Ansprüche der Versicherten untereinander
  • Schadensfälle von Angehörigen des Versicherungsnehmers und von wirtschaftlich verbundenen Personen
  • Leasing, Pacht, Leihe, verbotene Eigenmacht, besonderer Verwahrungsvertrag
  • Schäden an hergestellten oder gelieferten Sachen, Arbeiten und sonstigen Leistungen
  • Asbest
  • Gentechnik
  • Persönlichkeits- und Namensrechtsverletzungen
  • Anfeindung, Schikane, Belästigung und sonstige Diskriminierungen
  • Übertragung von Krankheiten
  • Senkungen, Erdrutsche, Überschwemmungen
  • Strahlen
  • Kraftfahrzeuge, Kraftfahrzeug-Anhänger
  • Ungewöhnliche und gefährliche Beschäftigung
  • Verantwortliche Betätigung in Vereinigungen aller Art

Mitversicherte Zusatzleistungen

  • Ausfalldeckung (übernimmt Forderung gegen eine Person, die selbst keine Privathaftpflichtversicherung besitzt)
  • Schlüsselschäden (privat und beruflich bis 50 Mio. €)
  • Kein Einwand wegen Deliktsunfähigkeit bei allen mitversicherten Personen - auch für Sachschäden bis zur Versicherungssumme
  • Aufsichtspflicht über eigene Kinder
  • Betriebspraktika und Ferienjobs sowie Teilnahme an fachpraktischem Unterricht (z.B. Laborarbeiten) inkl. Schäden an Lehrmitteln
  • Gefälligkeitsschäden bis zur Höhe der Deckungssumme
  • Beschädigung, Vernichtung oder Verlust von gemieteten, geliehenen und fremden Sachen bis zur Versicherungssumme
  • Bauherrenhaftpflicht bis 200.000 € Bausumme
  • Heizöltanks ohne Begrenzung

Vertragsgrundlagen

Allgemeine Versicherungsbedingungen für die Haftpflicht-Versicherung (HVP 1219 der VHV)

Hinweis: Rechtsverbindlich sind allein die Inhalte und der Wortlaut des Versicherungsscheins und der Versicherungsbedingungen. 


Unfallversicherung für Mitarbeiter von Pfaff Werkzeug- und Formenbau 

Mit einer Unfallversicherung sichern Sie sich gegen Unfälle in Ihrer Freizeit ab. Ob beim Fußball mit Freunden oder beim Skifahren, schwere Verletzungen können Sie für immer beeinträchtigen. Hier leistet nur eine private Unfallversicherung!

Versicherungsumfang der Unfallversicherung

Zu den wichtigsten Leistungen gehören:

  • Erstgespräch zur Feststellung der Hilfs- und Pflegebedürftigkeit
  • Hausnotrufdienst
  • Besorgungen und Einkäufe bis zu 6 Monate
  • Begleitung bei Arzt- und Behördengängen sowie Fahrdienst

► Unfallversicherung berechnen

Versicherte Risiken

Hilfsleistungen

  • Menüservice
  • Einkäufe und Besorgungen
  • Begleitung bei Arzt-, Therapie- und Behördengängen
  • Wohnungsreinigung
  • Wäsche- und Kleiderservice
  • Hausnotruf
  • Tag- und Nachtwache

Organisation von weiteren Hilfsleistungen

Auf Ihren Wunsch organisieren wir die folgenden Hilfsleistungen. Deren Kosten tragen Sie selbst:

  • Unterbringung für die gewöhnlichen Haustiere der versicherten Person
  • Umbau der Wohnung
  • Hausmeisterdienst für Gartenpflege und Schneeräumdienst
  • Umbau des Kfz
  • Pflegehilfsmittel (z. B. Rollstuhl, Gehhilfen)

Wir übernehmen für die genannten Haustiere auch die nachgewiesenen Kosten für die
Unterbringung und Versorgung bis höchstens 300 Euro. Zudem bieten wir eine Pflegeplatzgarantie an.

Pflegeleistungen

  • Grundpflege bis zu sechs Wochen bis zu 21 Stunden pro Woche
  • Information und Beratung zur Pflege
  • Pflegeschulung für Angehörige

Familienhilfe

  • Familienbetreuung bis zu vier Wochen (inkl. Kinderbetreuung, Zubereitung von Mahlzeiten, Hilfe bei Nahrungsaufnahme sowie beim An- und Ausziehen und Körperpflege)#
  • Reinigung und Pflege der Wäsche und Kleidung, Schuhpflege, Einkauf und Wohnungsreinigung

Versicherter Personenkreis

  • Alle gesunden Personen der Gefahrengruppen A+B (ohne Prämienunterscheidung) ab Geburt bis max. vollendetem 70. Lebensjahr
  • Kinder bis zum vollendeten 18. Lebensjahr

Nicht versicherbarer Personenkreis

  • Personen, die dauernd pflegebedürftig sind (Ziffer 4 UVN 0121) Pflegebedürftig ist, wer für die Verrichtung des täglichen Lebens überwiegend fremde Hilfe bedarf
  • Personen, deren Teilhabe am allgemeinen Leben dauerhaft ausgeschlossen ist

Krankheiten, die zu einer Ablehnung des Antrags führen

  • Bluterkrankheit (Haemophilie), Epilepsie, Knochenmarkentzündung (Osteomyelitis), Leberschrumpfung, Leukämie, Multiple Sklerose (MS), Perniciöse Anämie, hochgradige beidseitige Schwerhörigkeit (Otosklerose), Erkrankungen des Zentralnervensystems (Rückenmark), HIV-positiv (AIDS), Infektionen (5.2.4 UVN 0121)

Berufliche Risiken, die nicht versicherbar sind:

  • Sprengpersonal, Taucher, Paraglider, Dachdecker, Artisten, Rennfahrer, Flugbegleiter, Gerüstbauer, Kaminbauer, Munitions- und Räumtrupps, Piloten, Sportler (Profi und Lizenzamateur) etc.

Bedingt aufnahmefähig sind:

  • Personen mit Gesundheitsschäden (z.B. Diabetes) oder besonders gefährlichen Berufen, Sportarten und Hobbies (Anfrage)

Geltungsbereich

Weltweit

Vertragsgrundlagen

VHV: Allgemeine Unfallversicherungsbedingungen UVN 0121

Hinweis: Rechtsverbindlich sind alleine die Inhalte und der Wortlaut der Versicherungsbedingungen und des Versicherungsscheins.


Kfz-Versicherung für Pfaff Mitarbeiter

Eine Kfz-Versicherung ist Pflicht und übernimmt die Kosten, wenn Sie einen Dritten mit Ihrem Fahrzeug schädigen. Zusätzlich kann auch eine Teil- oder Vollkaskoversicherung abgeschlossen werden.

Versicherungsumfang der Kfz-Versicherung

In Haftpflicht, Teilkasko und Vollkasko sind versichert: 

  • Personenschäden
  • Schäden am fremden Eigentum
  • Abwehr von ungerechtfertigten Forderungen im Zusammenhang mit dem Schaden
  • Renten für dritte Personen bei Invalidität 

► zur KFZ-Versicherung

Haftpflichtversicherung

Bei der Kfz-Haftpflichtversicherung handelt es sich um eine Pflichtversicherung, welche die wichtigsten Risiken absichert. Ohne den Nachweis über eine Haftpflichtversicherung erhalten Sie keine elektronische Versicherungsbestätigung (eVB), die Sie brauchen, um Ihr Fahrzeug zuzulassen.

Die KFZ-Haftpflicht kommt für alle Schäden an Dritten auf, sie übernimmt die Kosten, welche durch einen selbstverschuldeten Unfall entstehen.

Hierunter fallen:

  • Folgen von Personenschäden, wie Behandlungskosten, Schmerzensgeld, Verdienstausfälle und alle weiten Kosten, die dieser Person entstehen.
  • Sachschäden an fremden Eigentum, wie Fahrzeuge, Wände, Laternen, Straßenschilder etc.
  • Vermögensschäden, bei dem der geschädigten Person ein finanzieller Nachteil entstanden ist. Beispielsweise kann ein Kundentermin durch einen Unfall nicht wahrgenommen werden, wodurch der Auftrag an einen Mitbewerber vergeben wird.

Wann ist eine reine Haftpflicht-Absicherung sinnvoll?  

Dies ist besonders sinnvoll bei älteren Fahrzeugen, bei denen der Marktwert so gering ist, dass sich eine Reparatur nach einem Total-, Elementar- oder Tierschaden nicht lohnt, oder Sie für diese Kosten leicht selber aufkommen können.

Teilkaskoversicherung

Die Teilkaskoversicherung deckt zusätzlich zu der Haftpflichtversicherung noch weitere Risiken ab. Dazu gehören Diebstahl, Wildschäden, Glasbruchschäden, Schäden durch Brand, Elementarschäden wie Sturm oder Hagel und Schäden durch Tierbisse.

Besonders erwähnenswert, im Gegensatz zur Haftpflicht- und Vollkaskoversicherung, gibt es bei der Teilkaskoabsicherung keine Schadenfreiheitsklasse. Dies liegt an der Art der Schäden, welche vom Versicherungsnehmer nicht beeinflusst werden können.

Wann ist die Teilkaskoversicherung sinnvoll?

Die Teilkaskoversicherung ist sinnvoll für Autos, die noch ein paar Tausend Euro wert sind, da sie zusätzlich die oben erwähnten Risiken mit einschließt. Selbstverschuldete Schäden am eigenen Fahrzeug sind jedoch nicht versichert.

Vollkaskoversicherung

Die Vollkaskoversicherung ist die umfassendste Absicherung Ihres Autos. Hierbei sind zusätzlich zu den Leistungen der Haftpflicht- und der Teilkasko noch weitere Schäden versichert. Hierzu zählen Schäden am eigenen Fahrzeug, Vandalismus und die Kostenübernahme bei Fahrerflucht sowie Zahlungsunfähigkeit des Unfallgegners.
 
Beispiele:

  • Sie verursachen einen Auffahrunfall. Zum Glück ist niemand verletzt und es ist nur ein "Blechschaden" entstanden. Die Haftpflichtversicherung übernimmt somit den Schaden am gegnerischen Fahrzeug. Ihre Vollkaskoversicherung übernimmt die Kosten für die Reparatur Ihres eigenen Fahrzeuges.
  • Sie haben Ihr Auto in der Stadt geparkt. Als Sie zurückkommen, sehen Sie, dass jemand Ihr Auto angefahren haben muss. Der Spiegel fehlt und die komplette Seite ist zerkratzt und verbeult. Von dem Unfallverursacher fehlt jedoch jede Spur, aber auch hier können Sie sich auf den Schutz der Vollkaskoversicherung verlassen.  

Wann macht eine Vollkasko-Versicherung Sinn?

Die Vollkaskoversicherung ist vor allem sinnvoll, für neue und neuwertige Autos oder bei Fahrzeugen mit einem hohen Restwert. Bei unserer Vollkasko profitieren Sie zusätzlich von der 36-monatigen Neupreis-/ Kaufpreisentschädigung. Dies bedeutet, bei einem Totalschaden bekommen Sie den vollen Kaufpreis zurück. Zudem ist die Vollkaskoversicherung dann sinnvoll, wenn Sie selbstverschuldete Schäden an Ihrem KFZ nicht selbst bezahlen möchten oder können.


Rechtsschutz für Mitarbeiter von Pfaff Werkzeug- und Formenbau 

Eine Rechtsschutzversicherung übernimmt Kosten, die in Zusammenhang mit einem Rechtsstreit entstehen. Sie können mit ihr große finanzielle Belastungen infolge hoher Anwalts- und Prozesskosten vermeiden.

Versicherungsumfang der Rechtsschutz

Zu den Leistungen gehören:

  • Weitreichende Mitversicherung von Familienangehörigen (5 Generationen)
  • Weltweiter Versicherungsschutz – bei Urlaubs- oder Geschäftsreisen
  • Umfassender Spezial-Straf-Rechtsschutz
  • Vorsorge-Rechtsschutz für neu hinzukommende versicherbare Risiken
  • Weitreichender Internet-Rechtsschutz
  • Nutzung neuer Mobilitätskonzepte wie Car-Sharing, Pedelecs, E-Scooter usw. versichert
  • Keine Selbstbeteiligung bei Auslandsfällen

► zur Rechtsschutzversicherung

Versicherungsumfang

  • Privat / Verträge
  • Beruf / Arbeit (nur bei JURPRIVAT)
  • Verkehr - Wohnen / Miete / Eigentum
  • Spezialstrafrechtschutz

PremiumService bei Rechtsstreitigkeiten

  • Persönliche Ansprechpartner – Kein Call-Center
  • Telefonischer Rechtsrat
  • Unabhängige Rechtsanwälte zu allen juristischen Fragen
  • Fachanwaltsempfehlungen – Spezialisierte Rechtsanwälte in jeder Region
  • Online-Beratung - Rechtshilfe per Mail, auch für ausgeschlossene Rechtsangelegenheiten
  • Mediation – außergerichtliche Konfliktlösung, auch für ausgeschlossene Rechtsangelegenheiten
  • Online-Generatoren für Vorsorgevollmachten und -verfügungen
  • Weitere attraktive Serviceleistungen wie BU-Antrags-Check, Cyber-Mobbing-Hilfe, OnlineReputations-Schutz, Online-Vertrags-Check und Aufhebungsvertrags-Check

Geltungsbereich

Versicherungsschutz besteht für Rechtsschutzfälle, die in Europa eintreten. Im privaten, ehrenamtlichen sowie für den beruflichen Bereich in Ausübung einer nicht selbständigen Tätigkeit besteht Versicherungsschutz auch für Rechtsschutzfälle, die weltweit eintreten.

Versicherungssummen

Versicherungssumme weltweit: unbegrenzt

Vertragsgrundlagen

Allgemeine Rechtsschutz-Versicherungsbedingungen (AUXILIA ARB/2021, Stand: 01.01.2021)


Hausratversicherung für Pfaff Mitarbeiter

Die Hausratversicherung schützt alles was sich in Ihrem Haus befindet und nicht fest mit dem Gebäude verbunden ist. Sichern Sie sich ab gegen Sturm, Hagel, Einbruchsdiebstahl, Raub und Vandalismus.

Versicherungsumfang der Hausrat

Versichert ist der Hausrat Ihrer Wohnung, wie z. B.:

  • Möbel, Teppiche, Bekleidung;
  • Elektrische und elektronische Haushaltsgeräte (z. B. Waschmaschine, Fernseher);
  • Bargeld und andere Wertsachen (z. B. Schmuck) in begrenzter Höhe.

► zur Hausratversicherung

Leistungen der Bernhard Hausratversicherung

Der Versicherungsschutz kann folgende Gefahren umfassen

  • Feuergefahren (Brand, Blitzschlag, Explosion, Implosion, Anprall oder Absturz eines Luftfahrzeuges, seiner Teile oder seiner Ladung);
  • Einbruchdiebstahl, Vandalismus nach einem Einbruch sowie Raub oder den Versuch einer solchen Tat;
  • Leitungswasser;
  • Naturgefahren wie Sturm, Hagel;
  • Weitere Naturgefahren. Das sind die Elementargefahren Überschwemmung; Rückstau, Erdbeben, Erdsenkung, Schneedruck, Lawinen und Vulkanausbruch;
  • Schäden durch Glasbruch;
  • Einfacher Fahrraddiebstahl

Versicherte Schäden

  • Sachschäden infolge von Zerstörung, Beschädigung oder Abhandenkommen der versicherten Sachen infolge eines Versicherungsfalls.

Versicherte Kosten

  • Darüber hinaus sind Kosten versichert, die zusätzlich zum Sachschaden entstehen, zum Beispiel:
  • Schadenabwendungs- und Schadenminderungskosten; Aufräumungs- und Hotelkosten.

Welche Sachen, Gefahren und Kosten konkret versichert sind, können Sie den Vertragsunterlagen entnehmen.

Wichtige Ausschlüsse

Zum Beispiel:

  • Vom Gebäudeeigentümer eingebrachte Sachen, für die dieser die Gefahr trägt;
  • Kraftfahrzeuge aller Art und Anhänger;
  • Luft- und Wasserfahrzeuge.

Deckungsbeschränkungen

In einigen Fällen kann es zu einer Kürzung der Entschädigungsleistung im Schadenfall kommen, wie zum Beispiel:

  • Bei Schäden durch Nichteinhaltung von Sicherheitsvorschriften;
  • Wenn die Versicherungssumme nicht dem Wert der versicherten Sachen entspricht.

In jedem Fall vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind zum Beispiel Schäden durch

  • Krieg;
  • Innere Unruhen;
  • Kernenergie;
  • Sturmflut;
  • Vorsatz.

Wohngebäudeversicherung für Pfaff Mitarbeiter

Die Gebäudeversicherung versichert Schäden am Gebäude, die durch Feuer, Sturm/Hagel, Leitungswasser oder auch durch Hochwasser entstehen und übernimmt Reperatur- und Aufbaukosten. 

Versicherungsumfang der Wohngebäudeversicherung

Zu den Leistungen gehören:

  • Reparatur- und Instandsetzungskosten oder den Wert der Wiederbeschaffung
  • Ersatz für Mietausfall
  • Bei einem Totalschaden wird der Abbruch des Gebäudes, die Aufräumarbeiten sowie Aufwendungen für ein neues Gebäude gleicher Bauart und mit gleicher Ausstattung ersetzt
  • Auch Aufwendungen durch Steigerung der Baupreise werden übernommen

► zur Wohngebäudeversicherung

Feuerversicherung:

Die Feuerversicherung schützt vor der Zerstörung bzw. Beschädigung einer Immobilie durch einen Brand, dessen Entstehung ohne einen bestimmten Ursprungs-Herd zustande gekommen ist. Ebenso sind brandähnliche Ursachen, wie z. B. ein durch Blitzschlag entstandenes Feuer, eine Überspannung oder Feuerschäden in Form einer Explosion oder Implosion in der Feuerversicherung eingeschlossen und werden damit abgedeckt.

Leitungswasserversicherung:

Wenn die Verbindungen oder die Rohre undicht werden, besteht die Gefahr, dass Wasser aus den Leitungen in Decken und Wänden fließt und dadurch kostenaufwendige Schäden entstehen. Ebenso können auftretende Undichtigkeiten oder ein Rohrbruch, die im Leitungssystem durch Überdruck oder Frost entstehen, nie ausgeschlossen werden. Diese Kosten und Aufwendungen ersetzt die Leitungswasserversicherung.

Sturm- und Hagelversicherung:

Die Sturm/Hagelversicherung deckt Schäden aufgrund eines Sturmes bzw. Unwetters ab der Windstärke 8 ab. Versichert sind beispielsweise beschädigte oder zerstörte Türen, Fenster, Fassadenteile oder auch Dachziegel. Da diese Wetterereignisse in letzter Zeit und auch in Zukunft immer häufiger und schwerwiegender vorkommen, sollte diese Deckung in jeder Gebäudeversicherung integriert sein.

Elementardeckung (optional):

Als Zusatzbaustein können Naturgefahren wie Hochwasser, Erdrutsch, Rückstau oder Überschwemmungen über die Elementardeckung abgesichert werden. Im Schadenfall übernimmt der Versicherer die Kosten für die Beschädigung bzw. Zerstörung und auch die Aufräumarbeiten sowie Maßnahmen zu Wiederherstellung des Gebäudes. (z. B. Aufbau von Trocknungsgeräten, Abpumpen eines überfluteten Kellers oder Malerarbeiten nach Schimmelbildung)

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