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Bernhard Assekuranzmakler
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Unsere private Kfz-Versicherung

in Kooperation mit der VHV VERSICHERUNG

Vorteile der privaten Kfz-Versicherung

  • Zugeschnitten auf die Bedürfnisse von Vereinsmitgliedern
  • Günstige Versicherungsprämien
  • Besonderen Zusatzleistungen und -deckungen

► Prämie berechnen

Gute Gründe für Bernhard - ausgezeichneter Versicherungsmakler


  • Auszeichnung für ausgezeichneten Service
  • Auszeichnung als Top-Versicherungsmakler
  • Dtl. Versicherungsmakler mit dem besten Preis-Leistungs-Verhältnis
  • Kundenzufriedenheit: 5-Sterne-Bewertungen auf Google, Trustpilot, KennstDuEinen

Die Vorteile der Bernhard KFZ-Mitgliederversicherung:

Hierbei handelt es sich um einen Auszug der Leistungen der Versicherung. Leistungen können abweichen, wenn keine Voll- oder Teilkaskoversicherung gewählt ist.

  • Ersatz von mitgeführten Sportgeräten und Vereinsequipment bei Unfall und Naturgewalten bis zu 1.500 €
  • Eigenkollisionsschäden für privat genutzte Pkw
  • Eigenschäden sind mitversichert, inkl. Schäden auf dem eigenen Grund (bei Vollkasko)
  • 36 Monate Neu-/Kaufwertentschädigung
  • Erstattung einer Wertminderung bei Unfällen oder Zusammenstößen mit Tieren
  • Verzicht auf den Einwand grober Fahrlässigkeit bei selbstverschuldeten Unfällen

► Prämie berechnen


Hinweis: Rechtsverbindlich sind alleine die Inhalte und der Wortlaut des Versicherungsscheins und der Versicherungsbedingungen.

Erstinformation  – die Bernhard Assekuranz ist Ihr unabhängiger Versicherungsmakler für Vereinsversicherungen

Bestens abgesichert mit der Bernhard Mitgliederversicherung

Die Bernhard Assekuranzmakler GmbH bietet eine exklusive Kfz-Versicherung für Vereinsmitglieder an. Diese Kfz-Versicherung hat nicht nur umfassende Leistungen, die genau auf die Bedürfnisse eines Vereinsmitgliedes abgestimmt sind, sondern auch noch Top-Prämien. Risikoträger ist dabei die VHV, ein renommierter und leistungsstarker Versicherer. Durch diese Zusammenarbeit profitieren Sie von besonderen Zusatzleistungen und -deckungen, sowie günstigen Versicherungsprämien. Die Bernhard Assekuranz hat hierfür für Sie bereits im Vorfeld diverse Versicherer in Deutschland verglichen, um Ihnen so immer die besten Konditionen für Ihr KFZ anbieten zu können. Dabei konnte die VHV Versicherung mit Ihrem besonders leistungsstarken und günstigen Tarif punkten. 

KFZ-Haftpflicht, Teilkasko oder Vollkasko - welche ist die Richtige?

Bei der KFZ-Versicherung können Sie selber entscheiden, welche Risiken Sie versichern möchten und welche nicht. Hierbei wird unterschieden zwischen der Haftpflichtversicherung, der Teilkaskoversicherung und der Vollkaskoversicherung. In der Grafik sehen Sie die Unterschiede im Leistungsumfang.

Die einzelnen Versicherungen im Detail und Vergleich:

Haftpflichtversicherung

Bei der KFZ-Haftpflichtversicherung handelt es sich um eine Pflichtversicherung, welche die wichtigsten Risiken absichert. Ohne den Nachweis über eine Haftpflichtversicherung erhalten Sie keine elektronische Versicherungsbestätigung (eVB), die Sie brauchen, um Ihr Fahrzeug zuzulassen.

Die KFZ-Haftpflicht kommt für alle Schäden an Dritten auf, sie übernimmt die Kosten, welche durch einen selbstverschuldeten Unfall entstehen.

Hierunter fallen:

  • Folgen von Personenschäden, wie Behandlungskosten, Schmerzensgeld, Verdienstausfälle und alle weiten Kosten, die dieser Person entstehen.
  • Sachschäden an fremden Eigentum, wie Fahrzeuge, Wände, Laternen, Straßenschilder etc.
  • Vermögensschäden, bei dem der geschädigten Person ein finanzieller Nachteil entstanden ist. Beispielsweise kann ein Kundentermin durch einen Unfall nicht wahrgenommen werden, wodurch der Auftrag an einen Mitbewerber vergeben wird.

Wann ist eine reine Haftpflicht-Absicherung sinnvoll?  

Dies ist besonders sinnvoll bei älteren Fahrzeigen, bei denen der Marktwert so gering ist, dass sich eine Reparatur nach einem Total-, Elementar- oder Tierschaden nicht lohnt, oder Sie für diese Kosten leicht selber aufkommen können.

Teilkaskoversicherung

Die Teilkaskoversicherung deckt zusätzlich zu der Haftpflichtversicherung noch weitere Risiken ab. Dazu gehören Diebstahl, Wildschäden, Glasbruchschäden, Schäden durch Brand, Elementarschäden wie Sturm oder Hagel und Schäden durch Tierbisse.

Besonders erwähnenswert, im Gegensatz zur Haftpflicht- und Vollkaskoversicherung, gibt es bei der Teilkaskoabsicherung keine Schadenfreiheitsklasse. Dies liegt an der Art der Schäden, welche vom Versicherungsnehmer nicht beeinflusst werden können.

Wann ist die Teilkaskoversicherung sinnvoll?

Die Teilkaskoversicherung ist sinnvoll für Autos die noch ein paar Tausend Euro wert sind, da sie zusätzlich die oben erwähnten Risiken mit einschließt. Selbstverschuldete Schäden am eigenen Fahrzeug sind jedoch nicht versichert.

Vollkaskoversicherung

Die Vollkaskoversicherung ist die umfassendste Absicherung Ihres Autos. Hierbei sind zusätzlich zu den Leistungen der Haftpflicht- und der Teilkasko noch weitere Schäden versichert. Hierzu zählen Schäden am eigenen Fahrzeug, Vandalismus und die Kostenübernahme bei Fahrerflucht sowie Zahlungsunfähigkeit des Unfallgegners.
 
Beispiele:

  • Sie verursachen einen Auffahrunfall. Zum Glück ist niemand verletzt und es ist nur ein "Blechschaden" entstanden. Die Haftpflichtversicherung übernimmt somit den Schaden am gegnerischen Fahrzeug. Ihre Vollkaskoversicherung übernimmt die Kosten für die Reparatur Ihres eigenen Fahrzeuges.
  • Sie haben Ihr Auto in der Stadt geparkt. Als Sie zurückkommen sehen Sie, dass jemand Ihr Auto angefahren haben muss. Der Spiegel fehlt und die komplette Seite ist zerkratzt und verbeult. Von dem Unfallverursacher fehlt jedoch jede Spur, aber auch hier können Sie sich auf den Schutz der Vollkaskoversicherung verlassen.  

Wann macht eine Vollkasko-Versicherung Sinn?

Die Vollkaskoversicherung ist vor allem sinnvoll, für neue und neuwertige Autos oder bei Fahrzeugen mit einem hohen Restwert. Bei unserer Vollkasko profitieren Sie zusätzlich von der 36-monatigen Neupreis-/ Kaufpreisentschädigung. Dies bedeutet, bei einem Totalschaden bekommen Sie den vollen Kaufpreis zurück. Zudem ist die Vollkaskoversicherung dann sinnvoll, wenn Sie selbstverschuldete Schäden an Ihrem KFZ nicht selbst bezahlen möchten oder können.

Wie setzt sich die Versicherungsprämie der privaten KFZ-Versicherung zusammen?

Bei der Berechnung der KFZ-Versicherungsprämie spielen viele Faktoren zusammen und ergeben so einen individuellen Beitrag.

Faktoren, welche die Versicherungsprämie beeinflussen:

  • Fahrerkreis
  • Fahrzeugtyp
  • Zulassungsart (Jahreszulassung, Saisonkennzeichen etc.)
  • nächtlicher Abstellort
  • Leistung und Hubraum
  • Laufleistung pro Jahr
  • Wohnort

Fragen & Antworten zum Thema KFZ-Versicherung

Wie kann ich die KFZ-Versicherungsprämie reduzieren oder beeinflussen?

Dadurch dass der Versicherungsbeitrag individuell ermittelt wird, können Sie den Beitrag für die KFZ-Versicherung in gewisser Weise beeinflussen.

Faktoren, durch die Sie den Versicherungsbeitrag senken können:

  • Übernahme einer höheren SF-Klasse
  • Erhöhung der Selbstbeteiligungen
  • Auswahl der jährlichen Zahlungsweise

Was bedeutet die Selbstbeteiligung in der Voll- und Teilkaskoversicherung?

In den Kaskoversicherungen kann jeweils eine Selbstbeteiligung für Schäden gewählt werden. Dies bedeutet, dass bei einer vereinbarten Selbstbeteiligung in Höhe von z. B. 300 € die Versicherung erst zahlt, sobald der Schaden mehr als 300 € beträgt. Für alle Kosten bzw. Rechnungen unter der Selbstbeteiligung müssen Sie selber aufkommen. Dabei können Sie die Höhen der Selbstbeteiligungen in der Voll- und in der Teilkasko auswählen.

Was bedeutet Schadenfreiheitsklasse und wo finde ich diese?

In der KFZ-Haftpflichtversicherung und der KFZ-Vollkaskoversicherung gibt es jeweils eine sogenannte Schadenfreiheitsklasse (oder auch Schadenfreiheitsrabatt genannt). Da Sie den Verlauf dieser beiden Versicherungen beeinflussen können, werden Sie jährlich für schadenfreies Fahren belohnt, indem Sie eine SF-Klasse weitergestuft werden. So reduziert sich Ihr Beitrag stetig. Kommt es jedoch zu einem Unfall, werden Sie in der Schadenfreiheitsklasse entsprechend neu eingestuft, sodass sich der Beitrag der Versicherung für das nächste Jahr erhöht. Die Schadenfreiheitsklasse der Vollkaskoversicherung muss dabei nicht zwangsläufig der SF-Klasse der Haftpflichtversicherung entsprechen. Handelt es z.B. um einen reinen Vollkaskoschaden, so werden Sie in der SF Klasse der Vollkaskoversicherung hochgestuft, wohingegen die SF Klasse der Haftpflichtversicherung gleich bleibt.  

Ihre persönliche Schadenfreiheitsklasse finden Sie in der letzten Abrechnung Ihrer bisherigen KFZ-Versicherung. Sofern bisher noch kein Fahrzeug auf Sie zugelassen war, wird die Schadenfreiheitsklasse neu vergeben. Ein Übertrag von Schadenfreiheitsklassen (z. B. von einem Elternteil) ist möglich. Hierfür wird vom Versicherer ein entsprechendes Formular verlangt, welches nach Abschluss angefordert wird.

Was ist im Schadenfall zu tun?

Für den Schadenfall erhalten Sie von der HDI Versicherung ein Schadenkärtchen. Bitte führen Sie dieses immer mit sich oder bewahren es im Fahrzeug auf. Auf diesem Schadenkärtchen finden Sie die Telefonnummer der HDI Versicherung. Bitte melden Sie den Schaden umgehend per Telefon unter 089 9243-160 oder per Mail an kfz-schadenservice@hdi.de oder via Online Schadenmeldung. 

Schaden melden

Bitte machen Sie unbedingt Fotos von der Unfallstelle und den beschädigten Sachen. Bei Unfällen mit Tieren oder Dritten Personen informieren Sie bitte auch die zuständige Polizeidienststelle zur Aufnahme des Verkehrsunfalls.

Wie kann ich die KFZ-Versicherung wechseln?

Hierfür gibt es mehrere Möglichkeiten:
  • Fristgerechte Kündigung: Um zu einem neuen KFZ-Versicherer zu wechseln, müssen Sie Ihre aktuelle KFZ-Versicherung fristgerecht zum Ende des Versicherungsjahres kündigen.
  • Fahrzeugwechsel: Bei einem Fahrzeugwechsel gibt es keine Kündigungsfrist, hierbei erlischt automatisch der Versicherungsschutz bei der Abmeldung Ihres alten Fahrzeuges.
  • Sonderkündigung: Es gibt zwei Fälle des Sonderkündigungsrechts, zum einen bei einer Beitragserhöhung und zum anderen nach einem regulierten KFZ-Versicherungsschaden.

Bis wann muss ich meine Versicherung kündigen?

Stichtag ist hierfür der 30. November, also einen Monat vor Vertragsablauf. Das heißt der Versicherer muss bis dahin ein Kündigungsschreiben erhalten haben, dies ist per Brief oder Mail möglich. Falls Ihre Rechnung erst im Dezember kommt, empfiehlt es sich schon vorher zu kündigen. Sie können dann ich Ruhe die Tarife vergleichen und immer noch bei Ihrem Anbieter bleiben, falls dieser den für Sie besten Tarif hat.

Bei unterjährigen Hauptfälligkeiten (wenn der Vertragsabschluss nicht der 1.1. ist), gilt auch eine einmonatige Kündigungsfrist vor Vertragsablauf.

Was muss im Kündigungsschreiben stehen?

Hierfür reicht ein formloses Schreiben an die Versicherungsgesellschaft mit dem einfachen Satz:

"Hiermit kündige ich meine KFZ-Versicherung mit der Vertragsnummer .... ordentlich und fristgerecht zum nächstmöglichen Zeitpunkt. Bitte bestätigen Sie mir die Kündigung mit Angabe des Beendigungszeitpunktes schriftlich."

Zusätzlich müssen noch Ihre persönlichen Daten angegeben werden, wie:

  • Name,
  • Vertragsnummer,
  • KFZ-Kennzeichen,
  • Datum,
  • Unterschrift.

Ab wann habe ich ein Sonderkündigungsrecht?

  • Beitragserhöhung: Falls sich der Beitrag in der KFZ-Haftpflicht oder in der Kaskoversicherung erhöht, ohne dass die Leistungen ausgeweitet werden, können Sie von Ihrem Sonderkündigungsrecht gebrauch machen.
    Wichtig: Bei Umzug, Fahrerwechsel oder bei einem gemeldeten Schaden, darf die Gesellschaft den Beitrag anpassen und gegebenenfalls erhöhen.
  • KFZ-Versicherungsschaden: Nach einem regulierten Schaden bzw. Schaden-Abschlussbericht der Gesellschaft und somit einer neuen Schadenfreiheitsklasse, können Sie Ihre Versicherung kündigen.

Wichtig: Ab dem Tag, an dem Sie über eine Erhöhung oder die Schadensregulierung informiert werden, startet die Kündigungsfrist von einen Monat.

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Mit dem Klick auf „Weiter“ werden Sie zur Seite des Versicherers HDI weitergeleitet. Die Bernhard Assekuranzmakler GmbH hat gemeinsam mit dem Versicherer ein exklusives Angebot für Sie zusammengestellt, welches nicht mit ähnlichen Angeboten anderer Versicherer vergleichbar ist. Die Bernhard Assekuranzmakler GmbH ist unabhängiger Makler und nicht ausschließlich für den HDI tätig. Näheres finden Sie hier.

Auch wenn der Vertrag direkt mit dem HDI geschlossen wird, werden wir Sie nach Vertragsschluss natürlich umfassend betreuen. Insbesondere bei einer eventuellen Schadenabwicklung stehen wir Ihnen sehr gerne hilfreich zur Seite. Deshalb nehmen wir bei Vertragsschluss einen Maklerauftrag an.
Da es sich hier um ein Onlineangebot für eine spezielle Versicherung handelt, kann keine Beratung zu anderen oder ähnlichen Versicherungsprodukten erfolgen. Insoweit ist auch die Dokumentation einer Beratung nicht möglich.

Um Ihnen diesen Service bieten zu können, bestätigen Sie bitte folgenden rechtlichen Hinweis:

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