Privatrechtsschutzversicherung
Die Privatrechtsschutzversicherung hilft – wie der Name schon vermuten lässt – bei Rechtsstreitigkeiten im privaten Bereich. Sie ist meist die Basis der Rechtsschutzversicherungen. Zusätzlich kann sie in Kombination mit dem Berufsrechtsschutz für Arbeitnehmer und dem Mietrechtsschutz abgeschlossen werden.
Sie unterstützt den Versicherungsnehmer bei vielen Streitfällen des Alltags. Dabei können Sie diese als Single- oder Familienversicherung abschließen. Beim Familienrechtsschutz sind automatisch minderjährige Kinder und Ehepartner sowie eingetragen oder unverheiratete Lebenspartner beitragsfrei mitversichert.
Dazu gehört etwa der große Bereich des Vertrags- und Sachrechts (Kaufverträge und Dienstleistungsverträge) und des Steuerrechts. Des Weiteren sind folgende Rechtsbereiche abgedeckt:
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Strafrechtliche Vergehen
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Schadensersatz-Rechtsschutz
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Sozial- und Verwaltungsrecht (z. b. Streitigkeiten wegen Sozialleistungen oder Kindergartenplätzen)
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Opfer-Rechtsschutz z.B. wenn Sie zum Opfer werden und als Nebenkläger auftreten
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Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz (Lärmbelästigung)
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Beratungsrechtsschutz bei Familien- und Erbrecht (Hier ist meist nur die Erstberatung mitversichert)
Zwar muss es nicht immer zum Äußersten kommen, aber wenn der Gang zum Rechtsanwalt unausweichlich wird sind Sie auf der sicheren Seite.
Zum Beispiel kann dies nötig sein, wenn:
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im Internet bestellte Ware beschädigt ist
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Mangel bei Reparaturen vorliegen
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Auseinandersetzung mit dem Finanzamt vorliegen z. B. Werbungskosten werden nicht anerkennt.
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das Hotel so gar nicht der Beschreibung im Reisekatalog ähnelt.
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Ablehnung der Krankenkasse für eine Kur vorliegen
Der private Rechtsschutz kann um folgende Bausteine ergänzt werden:
Nur in Kombination abschließbar:
Auch einzeln abschließbar:
Berufsrechtsschutz / Arbeitsrechtsschutz
Der Berufsrechtsschutz oder auch Arbeitsrechtsschutz genannt, schützt Sie als Arbeitnehmer, Beamter oder Angestellter im öffentlichen Dienst bei Konflikte mit dem Arbeitgeber. Oft lassen sich Konflikte intern lösen, wenn eine Auseinandersetzung jedoch eskaliert muss man oft juristisch vorgehen.
Stellen Sie sich folgendes vor: Sie erhalten eine nicht gerechtfertigte Kündigung, obwohl Sie das Gespräch mit Ihrem Vorgesetzten suchten, rückt er nicht von seinem Entschluss ab. Es bleibt Ihnen also nichts anderes übrig als gerichtlich vorzugehen. Dieser Rechtsfall kommt dann vor das Arbeitsgericht, hier greift der Berufsrechtsschutz und übernimmt die anfallenden Kosten.
Sie hilft Ihnen zum Beispiel auch beifolgenden Streitigkeiten mit dem Arbeitgeber oder Ämter und Behörden:
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Nicht gerechtfertigte Abmahnung oder Kündigung
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Streitigkeiten bei ausbleibendem Gehalt (auch Weihnachts- und Urlaubsgeld)
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Mobbing am Arbeitsplatz
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Erhalt eines schlechten Arbeitszeugnisses
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Anfechtung einer Änderung im Arbeitsvertrag
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Streitigkeiten mit Rentenversicherungsträger
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Arbeitsunfall wird nicht von der Berufsgenossenschaft anerkannt
Nicht versichert ist z. B. die Wahrnehmung rechtlicher Interessen aus einer selbstständigen oder freiberuflichen Tätigkeit. In diesem Fall kommen die Firmenrechtsschutzversicherung bzw. Arbeitgeber-Rechtsschutz zum Tragen.
Da ein Rechtsstreit hohe Kosten verursacht und Sie bei Streitfällen vor dem Arbeitsgericht die Kosten in der ersten Instanz selbst tragen müssen, lohnt sich der Berufsrechtsschutz. So können Sie Ihr Recht im beruflichen Bereich geltend machen.
Achtung: Diese Versicherung kann nur in Kombination mit dem Privatrechtsschutz abgeschlossen werden.
Tipp: Die Berufsrechtsschutzversicherung kann als Werbungskosten steuerlich abgesetzt werden.
Mietrechtsschutz / Wohnungsrechtsschutz
Das Eigene zu Hause ist für die meisten Menschen ein wichtiger Rückzugsort. Doch das Verhältnis zwischen Mietern und Vermietern kann manchmal schwierig sein und nicht selten landen solche Streitigkeiten vor Gericht. Das Mietrecht gilt nämlich allgemein als sehr streit trächtig.
Ob wegen einer fehlerhaften Nebenkostenabrechnung oder Mängel an der Mietwohnung. Der Mietrechtsschutz, auch Wohnungsrechtsschutz genannt, sichert Sie bei den verschiedensten Rechtsstreitigkeiten rund um die eigenen vier Wände ab, um die eigenen Interessen durchzusetzen.
Weitere Konflikte können zum Beispiel auch sein:
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Mieterhöhungen
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Nicht nachvollziehbare Nebenkostenabrechnungen
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Unstimmigkeiten mit Nachbarn, der Hausverwaltung und dem Eigentümer
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Kündigung des Mietverhältnisses
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Mängel an der Mietwohnung, die nicht beseitigt werden, z. B. Schimmel
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Streitigkeiten mit dem Nachbarn z. B. wegen Lärmbelästigung
Vorteil ist, dass der Mietrechtsschutz nicht nur bei Auseinandersetzungen in Zusammenhang mit der Mietwohnung greift, sondern auch bei angemieteten Garagen oder Parkplätzen.
Tipp: In vielen Fällen können die Konflikte auch außergerichtlich mithilfe einer Mediation beseitigt werden.
(Mediation = Verfahren, bei dem Parteien mithilfe eines Mediators, hier der Anwalt, einen Konflikt beilegen)
Ob Ärger mit dem Vermieter oder ein Nachbarschaftsstreit im Miethaus, der Mieterrechtsschutz sichert Sie zuverlässig ab. Jedoch ist diese Versicherung ist nur in Kombination mit dem Privatrechtsschutz abschließbar.
Vermieterrechtsschutz / Eigentümerrechtsschutz
Immer mehr sehen die Menschen Immobilien als Wertanlage oder zusätzliche Altersvorsorge. Für Sie als Eigentümer von Wohnungen, Häusern oder sonstigen Gebäuden können schnell unterschiedliche Streitigkeiten entstehen. Zum Beispiel mit Nachbarn, Eigentümergemeinschaft oder auch den eigenen Mietern.
Generell ist die Vermieterrechtsschutz - / Eigentümerrechtsschutzversicherung für:
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Immobilienbesitzer, die Ihr Haus oder Ihre Wohnung selbst bewohnen (Eigentümerrechtsschutz)
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Immobilienbesitzer, die das Haus oder die Wohnung vermieten (Vermieterrechtsschutz)
Dabei muss der Vermieterrechtsschutz nicht mit anderen Bausteinen kombiniert werden, sondern kann auch einzeln abgeschlossen werden.
Typische Fälle für den Vermieterrechtsschutz sind Konflikte wegen einer Mieterhöhung oder Eigenbedarfskündigung, aber auch wenn Ihre Mieter die Wohnung mit Schäden hinterlassen und diesen nicht bezahlen wollen, ist dieser Rechtsschutz sinnvoll.
Weiter Fälle für den Vermieterrechtsschutz sind etwa:
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Streitigkeiten mit den Nachbarn (Lärm, Grillen, Grenzverlauf, Baumbepflanzung)
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Räumung der Wohnung
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Mieter zahlt seine Miete auch nach mehrmaliger Aufforderung nicht
Aber auch Mietnomaden sind ein Fall für den Vermieterrechtsschutz.
Mietnomaden bewirken oft hohe Kosten etwa durch ausbleibende Mietzahlungen – der Alptraum eines jeden Vermieters. Um diese vor die Tür zu setzen, hilft meist nur ein Räumungstitel. Um für solche gerichtlichen Auseinandersetzungen gewappnet zu sein, schützt der Vermieterrechtsschutz.
Der Vermieterrechtsschutz kann wahlweise einzeln oder in Kombination mit anderen Bereichen versichert werden.
Fahrerrechtsschutz
Der Fahrerrechtsschutz kommt für alle Führerscheininhaber infrage, die häufig mit fremden Fahrzeugen wie etwa einem Firmen- oder Leihwagen unterwegs sind. Auch für Führerscheinanfänger, die meist noch kein eigenes Auto haben und das der Eltern nutzen, bietet sich diese Versicherung an. Wichtig ist nur, dass das genutzte Fahrzeug nicht auf den Versicherungsnehmer zugelassen ist.
Passiert nun mit dem fremden Fahrzeug ein Unfall, deckt der Fahrerrechtsschutz den Schadensfall ab.
Etwa wenn Ihnen beispielsweise ein anderes Auto die Vorfahrt nimmt, Ihr Unfallgegner dies jedoch abstreitet. Damit Sie jedoch Recht bekommen, müssen Sie einen Rechtsanwalt hinzuziehen. Der Fahrrechtsschutz kommt dann unter anderem für die Anwaltskosten auf.
Darüber hinaus besteht auch ein Rechtsschutz für
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Streitigkeiten bei Schadensersatzansprüchen
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die Wahrnehmung rechtlicher Interessen bei steuerlichen
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sowie verkehrsrechtlichen Angelegenheiten mit Verwaltungsbehörden oder Verwaltungsgerichten
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Verteidigung wegen eines verkehrsrechtlichen Vergehens oder Ordnungswidrigkeit
Der Versicherungsnehmer genießt den Versicherungsschutz, aber nicht nur als Fahrer, sondern auch als Fußgänger, Radfahrer, Beifahrer und Nutzer von öffentlichen Verkehrsmitteln.
Achtung: Der Rechtsschutz besteht nicht, wenn der Versicherungsnehmer nicht die vorgeschriebene Fahrerlaubnis hatte oder nicht berechtigt war, das Fahrzeug zu führen.
Verkehrsrechtsschutz / Fahrzeugrechtsschutz
Alle paar Minuten passiert auf den deutschen Straßen ein Verkehrsunfall. So werden jährlich Millionen Verkehrsunfälle von der Polizei erfasst und hunderttausende Verkehrsdelikte landen vor Gericht. Die Wahrscheinlichkeit, dass Sie selbst in einen Unfall verwickelt sind, ist daher hoch.
Für den Schaden und die Abwehr unberechtigter Ansprüche ist die Kfz-Haftpflichtversicherung zuständig.
Ein Rechtsstreit ist jedoch oft vorprogrammiert. Für diesen Fall ist der Verkehrsrechtsschutz sinnvoll.
Der Verkehrsrechtsschutz, früher Fahrzeugrechtsschutz, hilft Ihnen also bei Streitigkeiten im Straßenverkehr. Ob Auto-, LKW-, Motorrad- oder Fahrradfahrer bzw. auch als Fußgänger – diese Versicherung kann für jeden wichtig sein, wenn es zu einem Rechtsstreit kommt.
Dabei geht es nicht nur um selbstverschuldete Unfälle, sondern auch um schuldlose. Anders als die Kfz-Haftpflichtversicherung ist der Verkehrsrechtsschutz nicht Pflicht, sondern eine sinnvolle Ergänzung. Denn er greift immer dann, wenn Verkehrsteilnehmer in einen Rechtsstreit verwickelt werden.
Diese kann helfen, wenn es im Straßenverkehr oder rund um ein Auto zum Rechtsstreit kommt und schützt Sie als:
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Halter, Eigentümer und Insasse in der Regel für alle Fahrzeuge der Familie und mitversicherten Personen eines zugelassenen Fahrzeugs.
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Fahrer fremder Fahrzeuge
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Mieter von Fahrzeugen
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Fußgänger
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Nutzer von Fahrrad, E-Bike oder Segway
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Fahrgast in öffentlichen Verkehrsmitteln
Der Verkehrsrechtsschutz greift jedoch nicht nur bei Unfällen, sondern zum Beispiel auch:
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bei einem Autokaufvertrag bzw. Auseinandersetzung mit dem Autohändler
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Meinungsverschiedenheit mit Ihrer Kfz-Werkstatt
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Streit mit der KFZ-Steuerbehörde, wenn diese eine zu hohe Steuerlast berechnet hat.
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Führerscheinproblemen nach einer Sperre
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In einem Strafverfahren mit Vorwurf fahrlässiger Körperverletzung in Folge eines Unfalls
Diese Versicherung kann sowohl einzeln abgeschlossen werden kann, als auch in Kombination mit anderen Bausteinen.