Gute Gründe für Bernhard - ausgezeichneter Versicherungsmakler
Der Begriff Produkthaftpflichtversicherung, oder auch Produkthaftungsversicherung, bezeichnet eine Police, die Hersteller vor Schadensersatzansprüchen Dritter aufgrund von mangelhafter Ware schützt. Denn laut Produkthaftungsgesetz (ProdHaftG) haftet stets der Hersteller für sämtliche Schäden, die durch seine Produkte entstehen.
Wichtig:
Die Produkthaftpflichtversicherung kann nur in Verbindung mit einer Betriebshaftpflichtversicherung abgeschlossen werden. Das bedeutet, dass sie entweder bereits in dem Tarif für die Betriebshaftpflichtversicherung eingeschlossen ist oder aber als zusätzlicher Baustein integriert werden kann.
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Die Produkthaftpflichtversicherung ist unentbehrlich für alle Unternehmen, die Produkte herstellen und vertreiben. Hierzu gehören nicht nur Betriebe, die Waren produzieren und diese unter ihrem eigenen Namen verkaufen. Auch als Hersteller im weiteren Sinne, zum Beispiel als Gastronom, können Sie für fehlerhafte Produkte zur Verantwortung gezogen werden. Denn Sie haften laut Produkthaftung für sämtliche Speisen und Getränke sowie andere Gegenstände, die sie produzieren oder anbieten.
Darüber hinaus gibt es zudem sogenannte Quasihersteller. Hiermit sind Unternehmen gemeint, die öffentlich als Produzent auftreten, obwohl sie die betreffenden Produkte nicht selbst hergestellt haben – etwa indem sie beispielsweise ihr Logo auf die Ware drucken und somit für den Konsumenten nicht erkennbar ist, dass sie nicht der tatsächliche Produzent sind. Nichtsdestotrotz können auch diese Quasihersteller für Personenschäden rechtlich belangt werden.
Sogar reinen Händlern ist eine Produkthaftpflichtversicherung dringend zu empfehlen. Denn wenn der Hersteller der nicht ermittelt werden kann, weil die Produkte beispielsweise im Ausland eingekauft wurden, geht die Produkthaftung auf den Händler über.
Bei der Produkthaftpflicht unterscheidet man zwischen der konventionellen und der erweiterten Produkthaftpflichtversicherung:
Die konventionelle Produkthaftpflichtversicherung:
Die konventionelle Produkthaftpflicht ist automatisch in der Betriebshaftpflichtversicherung inbegriffen und springt ein, wenn eine Person durch ein mangelhaftes Produkt gesundheitlich geschädigt (Personenschaden) oder ein Sachgegenstand (Sachschaden) in Mitleidenschaft gezogen wird. Auch leistet die Produkthaftpflichtversicherung Schadensersatz bei Vermögensschäden, die durch einen vorangegangenen Personen- oder Sachschaden entstehen. Somit folgt die konventionelle Produkthaftpflicht ausschließlich der gesetzlichen Grundlage des Produkthaftungsgesetzes (BGBl. I S. 2198).
Die erweiterte Produkthaftpflichversicherung:
Die erweiterte Produkthaftpflichversicherung muss in der Regel separat dazu gebucht werden und ist in erster Linie für Produzenten und Händler wichtig, deren Waren keine Endprodukte sind, sondern weiterverarbeitet oder zur Weiterverarbeitung anderer Produkte eingesetzt werden. Anders als die konventionelle Variante, bietet die erweiterte Produkthaftpflicht nämlich auch Schutz gegen sogenannte echte, also rein finanzielle, Vermögensschäden, die hauptsächlich bei solchen Produkten auftreten. Stellen Sie sich zum Beispiel vor, Ihr Unternehmen erhält von einem Zulieferer beschädigte Teile zum Einbau in Ihre Produkte. Da nicht ersichtlich ist, wie viele Produkte betroffen sind, muss die gesamte Ware überprüft werden. Durch die Kosten für diesen Aufwand entsteht ein echter Vermögensschaden, für den die erweiterte Produkthaftpflichtversicherung jedoch aufkommt.
Die Produkthaftpflicht übernimmt Forderungen Dritter, die infolge mangelnder Produkte geltend gemacht werden. Ohne Versicherung muss das Unternehmen für den Schaden haften. Im schlimmsten Fall bedeutet dies für das Unternehmen den finanziellen Bankrott.
Die Beiträge orientieren sich unter anderem an folgenden Faktoren:
Zusätzliche Faktoren:
Gastronomie:
Unternehmen, die im Fast-Food-Bereich tätig sind, zahlen meist höhere Beiträge als beispielsweise Handwerks-Betriebe. Ursächlich sind die mit der Branche verbundenen Risiken. Denn wo es im gastronomischen Bereich schnell zu gesundheitlichen Risiken und damit verbundenen Schadensersatzforderungen kommen kann, fallen diese Risiken im Fertigungsbereich unter Umständen geringer aus.
Internationale Unternehmen:
Unternehmen, die im internationalen Markt aktiv sind, benötigen einen besonders umfangreichen Versicherungsschutz. Zudem können Zusatzvereinbarungen getroffen werden, durch welche die Beiträge ebenfalls ansteigen.
Zusatzvereinbarungen:
Zusatzvereinbarungen umfassen beispielsweise besondere Risiken. Lebensmittel etwa, bergen aufgrund der Verderblichkeit der Produkte ein hohes Risiko für einen Schadensfall und müssen oftmals im Rahmen von Zusatzvereinbarungen explizit aufgelistet werden.
Der gewünschte Leistungsumfang wird in einem persönlichen Gespräch mit dem Versicherungsberater besprochen. Anschließend macht der Versicherer ein individuelles Angebot, welches die genannten Faktoren miteinbezieht.
Bei überschaubaren Risiken sind Versicherungssummen von 200 bis 300 Euro im Jahr denkbar. Meist sind die Prämien jedoch höher. Im Durchschnitt zahlen Unternehmen für eine professionelle Produkthaftpflichtversicherung ab 500 Euro pro Jahr. Nach oben hin gibt es kaum eine Grenze, da sowohl Kleinstbetriebe als auch internationale Konzerne die Produkthaftpflicht in Anspruch nehmen, um sich im Schadensfall abzusichern.
Kriterien zur Berechnung | Beispiel OLOW Light GmbH |
Branche | Einzelhandel |
Mitarbeiter | 1 Inhaber sowie 2 Vollzeitkräfte |
Vertrieb des Produkts | Online und stationär |
Verkauf des Produkts | nur Endverbraucher |
Jahresumsatz | 120.000 € |
Laufzeit | 1 Jahr |
Selbstbehalt | 250 € |
Produktart | Betriebshaftpflicht inkl. konventionelle Produkthaftpflicht |
Tarif-Highlights |
|
Beitrag | 93,11 € jährlich und 7,76 € monatlich* |
Die OLOW Light GmbH würde für die Betriebshaftpflicht inkl. Produkthaftpflicht monatlich 7,76 € bezahlen.
*Umgerechnete und gerundete Jahresprämie. Bitte beachten Sie, dass bei einer monatlichen Zahlweise ggf. ein Zuschlag hinzukommt.
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Wann gilt das Produkthaftungsgesetz?
Kann Produkthaftung ausgeschlossen werden?
Nein, die Haftung des Herstellers gegenüber Außenstehenden Dritten lässt sich nach § 14 ProdHaftG nicht ausschließen.
Für welche Fehler haftet ein Hersteller im Rahmen der Produkthaftung?
Als Hersteller haften Sie unabhängig vom eigenen Verschulden für alle Gefahren, die von Ihrem Produkt ausgehen. Dies gilt auch, wenn bei der Produktion alle Produkte fehlerfrei sind bis auf eines (sog. Ausreißer), auch hierfür haften Sie.
Was ist ein Nachbesserungsbegleitschaden?
Unter diesem Begriff versteht man Schäden, die in Zusammenhang mit oder in Begleitung von Nachbesserungsarbeiten entstehen.
Schadensbeispiele der Produkthaftpflicht
Hinweis: Grundsätzlich wird die Produkthaftpflichtversicherung im Hinblick auf betriebliche Schadensrisiken abgeschlossen, die sich durch vorsorgliche Maßnahmen nicht gänzlich vermeiden lassen.
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