Die Produkthaftpflichtversicherung ist unentbehrlich für alle Unternehmen, die Produkte herstellen und vertreiben. Hierzu gehören nicht nur Betriebe, die Waren produzieren und diese unter ihrem eigenen Namen verkaufen. Auch als Hersteller im weiteren Sinne, zum Beispiel als Gastronom, können Sie für fehlerhafte Produkte zur Verantwortung gezogen werden. Denn Sie haften laut Produkthaftung für sämtliche Speisen und Getränke sowie andere Gegenstände, die sie produzieren oder anbieten.
Darüber hinaus gibt es zudem sogenannte Quasihersteller. Hiermit sind Unternehmen gemeint, die öffentlich als Produzent auftreten, obwohl sie die betreffenden Produkte nicht selbst hergestellt haben – etwa indem sie beispielsweise ihr Logo auf die Ware drucken und somit für den Konsumenten nicht erkennbar ist, dass sie nicht der tatsächliche Produzent sind. Nichtsdestotrotz können auch diese Quasihersteller für Personenschäden rechtlich belangt werden.
Sogar reinen Händlern ist eine Produkthaftpflichtversicherung dringend zu empfehlen. Denn wenn der Hersteller der nicht ermittelt werden kann, weil die Produkte beispielsweise im Ausland eingekauft wurden, geht die Produkthaftung auf den Händler über.
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