Gute Gründe für Bernhard - ausgezeichneter Versicherungsmakler
Versicherungsleistungen | Versicherungssumme |
---|---|
für Personenschäden | 7.500.000 € |
für Sachschäden | 750.000 € |
für Vermögensschäden | 75.000 € |
Versicherungsleistungen | Versicherungssumme |
---|---|
für Personenschäden | 15.000.000 € |
für Sachschäden | 7.500.000 € |
für Vermögensschäden | 100.000 € |
Versicherter Personenkreis:
Geltungsbereich:
Versicherung beantragen
Schützen Sie sich und Ihr Unternehmen mit unserer gewerblichen Reiseveranstalterhaftpflichtversicherung. Füllen Sie einfach den Antrag aus und senden Sie ihn uns per Mail. So sind Sie optimal gegen Haftungsrisiken abgesichert und können sich voll und ganz auf Ihre Kunden konzentrieren. Vertrauen Sie auf unseren umfassenden Schutz und professionelle Unterstützung – einfach, schnell und zuverlässig.
Antrag downloaden ► per E-Mail schicken
Hinweis: Rechtsverbindlich sind alleine die Inhalte und der Wortlaut des Versicherungsscheins und der Versicherungsbedingungen.
Definition: Reiseveranstalter ist nach Reisevertragsrecht §651 a Abs (2) Ziffer 1 BGB, wenn für ein im Vorhinein festgelegtes und ausgeschriebenes Programm mit einem einheitlichen Preis (Pauschalreiseangebot) zwei oder mehr touristische Leistungen des Veranstalters angeboten werden.
Eine touristische Leistung ist dann erheblich, wenn sie mindestens 25 % des Werts der Kombination ausmacht oder ein wesentliches Merkmal ist oder als solches beworben wird.
Tagesreisen mit einer Dauer von weniger als 24h, ohne Übernachtung und bis zu einem Preis von 500 Euro unterliegen nicht dem Reiserecht.
Eigenständige touristische Leistungen nach § 651a Abs. (3) BGB sind u.a.:
Wer für eine beworbene Pauschalreise die Anmeldung entgegennimmt und ggf. zusätzlich den Reisepreis erhebt, ist als Reisevermittler tätig und sollte sich ebenfalls absichern und den Reiseveranstalter in der Ausschreibung nennen.
Der Versicherungsumfang umfasst Personen-, Sach- und Vermögensschäden bis zur vereinbarten Deckungssumme. Hierbei sind folgende auftretende Ereignisse während der veranstaltenden Reise versichert:
Personenschäden
Sachschäden
Die Beschädigung oder Vernichtung von Sachen der Reiseteilnehmer ist versichert, nicht aber Abhandenkommen und/oder der Diebstahl von Sachen.
Vermögensschäden Reiseveranstalter
Vermögensschäden Reisevermittler
Folgende Leistungen werden übernommen:
Prüfung der Haftpflichtfrage bzw. der Haftpflichtansprüche
Befriedigung berechtigter
Schadenersatzansprüche
Abwehr unberechtigter
Schadenersatzansprüche
In diesem Zusammenhang anfallende zivilrechtliche Auseinandersetzungen führt die Versicherungsgesellschaft auf ihre Kosten im Namen der versicherten Organisation.
Wichtige Ausschlüsse
Nicht versicherbar sind z. B.:
Bitte entnehmen Sie weitere Ausschlüsse unseren Versicherungsbedingungen.
Für die Berechnung gilt folgender Ablauf:
Rechenbeispiel
Ein Reiseveranstalter veranstaltet jährliche mehrere Busfahrten. Er entscheidet sich für Variante 1 und geht mit dem Mindestprämie von 118,98 € Brutto in Vorleistung. Am Ende des Jahres erhält er von uns ein Schreiben mit der Bitte, die Prämien pro Teilnehmer auszuweisen. Er übermittelt uns folgende Werte:
Flug- oder Schiffreisen: 0 Teilnehmer
Bahn- oder Busreisen: 300 Teilnehmer
Wochenendfahrten oder Selbstfahrer: 0 Teilnehmer
Daraus ergibt sich folgende Rechnung:
Der Reiseveranstalter erhält von uns eine Rechnung in Höhe von 112,02 €.
Prämien
Variante 1:
Vorausprämie: 99,98 € pro Jahr*
Die Beiträge betragen je Reiseteilnehmer:
Variante 2:
Vorausprämie: 199,98 € pro Jahr*
Die Beiträge betragen je Reiseteilnehmer:
*jeweils zzgl. 19 % Versicherungssteuer
Selbstbeteiligung
Die Selbstbeteiligung gilt sowohl für Variante 1 als auch für Variante 2:
Deutschlands Beste
Wir stehen für Preis-Leistung, Qualität, Transparenz und Vertrauen – unsere zahlreichen Auszeichnungen belegen unsere Kompetenz.
Hohe Kundenzufriedenheit
Mit insgesamt über 600 positiven Bewertungen sind wir dankbar für das Vertrauen unserer Kunden und für die Bestätigung unserer Arbeit.
Persönliche Berater
Als freier & unabhängiger Versicherungsmakler beraten wir Sie gerne persönlich und unverbindlich zu Ihren Versicherungsthemen.
Sollten Sie auf diesen Seiten nicht ausreichende Antworten auf Ihre Fragen zur Reiseveranstalterhaftpflichtversicherung finden, steht Ihnen unser Gewerbeversicherung-Team gerne zur Verfügung.