Für Reiseveranstalter oder Reisevermittler
ab 99 Euro
Gute Gründe für Bernhard - ausgezeichneter Versicherungsmakler
Reiseveranstalter ist, wer mindestens zwei reisetypische Leistungen (Transfer, Übernachtung, Verpflegung, Eintrittskarten, Stadtrundfahrt, …) organisiert und anbietet. Auch wenn die Reise kostenlos angeboten wird. Ferienfreizeiten, Wochenendworkshops, Vereinsausflüge gehören regelmäßig dazu. Der Reiseveranstalter haftet auch ohne Verschulden für alle Schäden, die die beauftragten Dienstleister (Busunternehmen, Hotel, Restaurant, …) den Reiseteilnehmern zufügen. Das gilt auch, wenn die Reise nur vermittelt wird.
Die Höhe der Versicherungsprämie berechnet sich anhand der jährlichen Gesamtzahl der Reiseteilnehmer. Bei den Deckungssummen können Sie zwischen zwei Varianten entscheiden.
Deckungssummen:
Variante 1:
Variante 2:
Versicherter Personenkreis:
Geltungsbereich:
oder
Hinweis: Rechtsverbindlich sind alleine die Inhalte und der Wortlaut des Versicherungsscheins und der Versicherungsbedingungen.
Vereine, Verbände und sonstige Organisationen haften aus ihrer Tätigkeit als Reiseveranstalter nach dem Reisevertragsrecht auch für Personen-, Sach- und Vermögensschäden, die den Reiseteilnehmern entstehen.
Dabei haften Sie nicht nur für selbstverschuldete Schäden, sondern auch für das Verschulden Ihrer Kooperationspartner (Busunternehmen, Hotels etc.).
Da man bei der Vielzahl an Tätigkeiten kaum sicherstellen kann, dass alle geplanten Reisen ohne Problem ablaufen, können Sie mit unserer Haftpflichtversicherung für Reiseveranstalter Ihr Risiko minimieren.
Für die Berechnung gilt folgender Ablauf:
Rechenbeispiel:
Ein Reiseveranstalter veranstaltet jährliche mehrere Busfahrten. Er entscheidet sich für Variante 1 und geht mit der Mindestprämie von 99,00 € Brutto in Vorleistung. Am Ende des Jahres erhält er von uns ein Schreiben mit der Bitte, die Prämien pro Teilnehmer auszuweisen. Er übermittelt uns folgende Werte:
Flug- oder Schiffreisen: 0 Teilnehmer
Bahn- oder Busreisen: 400 Teilnehmer
Wochenendfahrten oder Selbstfahrer: 0 Teilnehmer
Daraus ergibt sich folgende Rechnung:
Der Reiseveranstalter erhält von uns eine Rechnung in Höhe von 117,00 €.
Variante 1:
Voraus-Mindestprämie: 99,00 € pro Jahr
Die Beiträge betragen je Reiseteilnehmer:
Variante 2:
Voraus-Mindestprämie: 198,00 € pro Jahr
Die Beiträge betragen je Reiseteilnehmer:
Selbstbeteiligung:
Die Selbstbeteiligung gilt sowohl für Variante 1 als auch für Variante 2:
Eine Haftpflichtversicherung für Reiseveranstalter gewährt Versicherungsschutz für folgende Schadenereignisse:
Der Versicherungsschutz gegen Vermögensschäden erstreckt sich auf die typischen Tätigkeiten eines Reiseveranstalters. Dazu gehören zum Beispiel:
Lesen Sie dazu auch gerne unseren Artikel in der Corax
Bitte beachten Sie, dass Sie als Reiseveranstalter auch verpflichtet sein können, eine Reiseinsolvenzversicherung abzuschließen.
Sollten Sie auf diesen Seiten nicht ausreichende Antworten auf Ihre Fragen finden, steht Ihnen unser Team der Abteilung Jugend, Bildung, Kultur, Freizeit und Natur gerne zur Verfügung.