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Bernhard Assekuranzmakler
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Unsere Reiseveranstalter-Haftpflicht
für Vereine & Verbände

Für Reiseveranstalter oder Reisevermittler

  • Hohe Deckungssummen
  • Schutz vor Personen-, Sach- und Vermögensschäden
  • Weltweiter Versicherungsschutz

ab 99 Euro

► Prämie berechnen

Gute Gründe für Bernhard - ausgezeichneter Versicherungsmakler


  • Auszeichnung für ausgezeichneten Service
  • Auszeichnung als Top-Versicherungsmakler
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Unsere Reiseveranstalter-Haftpflicht für Vereine

Reiseveranstalter ist, wer mindestens zwei reisetypische Leistungen (Transfer, Übernachtung, Verpflegung, Eintrittskarten, Stadtrundfahrt, …) organisiert und anbietet. Auch wenn die Reise kostenlos angeboten wird. Ferienfreizeiten, Wochenendworkshops, Vereinsausflüge gehören regelmäßig dazu. Der Reiseveranstalter haftet auch ohne Verschulden für alle Schäden, die die beauftragten Dienstleister (Busunternehmen, Hotel, Restaurant, …) den Reiseteilnehmern zufügen. Das gilt auch, wenn die Reise nur vermittelt wird.

Die Höhe der Versicherungsprämie berechnet sich anhand der jährlichen Gesamtzahl der Reiseteilnehmer. Bei den Deckungssummen können Sie zwischen zwei Varianten entscheiden.

Deckungssummen:

Variante 1:

  • 7.500.000 € für Personenschäden
  •    750.000 € für Sachschäden
  •       75.000 € für Vermögensschäden
     

Variante 2:

  • 15.000.000 € für Personenschäden
  •   7.500.000 € für Sachschäden
  •       75.000 € für Vermögensschäden

 

Versicherter Personenkreis:

  • Die für die versicherte Organisation tätigen Leistungsträger und Hilfspersonen (Erfüllungshilfen) sind mitversichert; ferner die Mitarbeiter/innen (Reiseleiter/innen, etc.) aus ihrer beruflichen Tätigkeit für sie als Reiseveranstalter.
     

Geltungsbereich:

  • Der Versicherungsschutz gilt weltweit, sofern rechtlich zulässig.
  • Die Versicherung gilt für Reiseveranstalter wie Reisevermittler gleichermaßen.
     

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Hinweis: Rechtsverbindlich sind alleine die Inhalte und der Wortlaut des Versicherungsscheins und der Versicherungsbedingungen.

Haftpflichtversicherung für Reiseveranstalter

Vereine, Verbände und sonstige Organisationen haften aus ihrer Tätigkeit als Reiseveranstalter nach dem Reisevertragsrecht auch für Personen-, Sach- und Vermögensschäden, die den Reiseteilnehmern entstehen.
 Dabei haften Sie nicht nur für selbstverschuldete Schäden, sondern auch für das Verschulden Ihrer Kooperationspartner (Busunternehmen, Hotels etc.).
Da man bei der Vielzahl an Tätigkeiten kaum sicherstellen kann, dass alle geplanten Reisen ohne Problem ablaufen, können Sie  mit unserer Haftpflichtversicherung für Reiseveranstalter Ihr Risiko minimieren.

Wie berechnen sich die Kosten?

Für die Berechnung gilt folgender Ablauf:

  1. Es kann zwischen zwei Varianten mit unterschiedlichen Deckungssummen und Prämien gewählt werden.
  2. Bei Abschluss ist eine Vorausprämie zu leisten, hierbei handelt es sich um eine Mindestprämie in Höhe von 99,00 € oder 198,00 € (jeweils inkl. 19 % Versicherungssteuer).
  3. Die Abrechnung erfolgt zum Jahresanfang für das zurückgelegte Jahr. Hierbei wird durch die Beiträge je Reiseteilnehmer die Gesamtprämie berechnet, quasi die tatsächliche Prämie.
  4. Von der Gesamtprämie wird die bereits geleistete Vorausprämie abgezogen, die entstandene Differenz ist vom Versicherungsnehmer zu begleichen.

Rechenbeispiel:

Ein Reiseveranstalter veranstaltet jährliche mehrere Busfahrten. Er entscheidet sich für Variante 1 und geht mit der Mindestprämie von 99,00 € Brutto in Vorleistung. Am Ende des Jahres erhält er von uns ein Schreiben mit der Bitte, die Prämien pro Teilnehmer auszuweisen. Er übermittelt uns folgende Werte:

Flug- oder Schiffreisen:                                    0 Teilnehmer
Bahn- oder Busreisen:                                 400 Teilnehmer
Wochenendfahrten oder Selbstfahrer:          0 Teilnehmer

Daraus ergibt sich folgende Rechnung:

  1. Teilnehmer x Beiträge je Reiseteilnehmer = Gesamtprämie
    400 Teilnehmer x 0,54 € = 216,00 €
  2. Gesamtprämie der Reiseteilnehmer - Vorausprämie = tatsächliche Prämie
    216,00 € - 99,00 € = 117,00 €

Der Reiseveranstalter erhält von uns eine Rechnung in Höhe von 117,00 €.
 

Prämien

Variante 1:

Voraus-Mindestprämie: 99,00 € pro Jahr

Die Beiträge betragen je Reiseteilnehmer:

  • Flug- oder Schiffreisen:                              0,75 € Brutto
  • Bahn- oder Busreisen:                                0,54 € Brutto
  • Wochenendfahrten oder Selbstfahrer:    0,38 € Brutto

 

Variante 2:

Voraus-Mindestprämie: 198,00 € pro Jahr

Die Beiträge betragen je Reiseteilnehmer:

  • Flug- oder Schiffreisen:                              0,97 € Brutto
  • Bahn- oder Busreisen:                                0,75 € Brutto
  • Wochenendfahrten oder Selbstfahrer:    0,48 € Brutto

Selbstbeteiligung:

Die Selbstbeteiligung gilt sowohl für Variante 1 als auch für Variante 2:

  • Je Sachschaden: 500 EUR
  • Je Vermögensschaden: 10 % (mindestens 25 EUR, höchstens 500 EUR)

► Jetzt gegen Risiken absichern

Welche Schadensereignisse sind bei der
Reiseveranstalter-Haftpflicht abgesichert?

Eine Haftpflichtversicherung für Reiseveranstalter gewährt Versicherungsschutz für folgende Schadenereignisse:

  • den Tod, die Verletzung oder Gesundheitsschädigung von Reiseteilnehmern (Personenschäden)
  • die Beschädigung oder Vernichtung von Sachen der Reiseteilnehmer (Sachschäden), nicht aber das  Abhandenkommen und/oder der Diebstahl von Sachen
  • die Nichterfüllung von zugesagten Leistungen (Vermögensschäden)

 

Versicherungsschutz gegen Vermögensschäden

Der Versicherungsschutz gegen Vermögensschäden erstreckt sich auf die typischen Tätigkeiten eines Reiseveranstalters. Dazu gehören zum Beispiel:

  • Auswahl der Leistungen und Überprüfung ihrer Leistungen,
  • Beschreibung der Leistungen in Katalogen oder Prospekten,
  • Bearbeitung der Reiseanmeldungen, Organisation, Reservierung,
  • zur Verfügungsstellung der Leistungen gemäß Reisevertrag,
  • Ausstellung und Absendung von Reiseunterlagen.

Lesetipp

Lesen Sie dazu auch gerne unseren Artikel in der Corax

Hinweis

Bitte beachten Sie, dass Sie als Reiseveranstalter auch verpflichtet sein können, eine Reiseinsolvenzversicherung abzuschließen.

Weitere Fragen & Antworten

Sollten Sie auf diesen Seiten nicht ausreichende Antworten auf Ihre Fragen finden, steht Ihnen unser Team der Abteilung Jugend, Bildung, Kultur, Freizeit und Natur gerne zur Verfügung.

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