Unsere Reiseveranstalter-Haftpflicht für Vereine
Reiseveranstalter ist, wer mindestens zwei reisetypische Leistungen (Transfer, Übernachtung, Verpflegung, Eintrittskarten, Stadtrundfahrt, …) organisiert und anbietet. Auch wenn die Reise kostenlos angeboten wird. Ferienfreizeiten, Wochenendworkshops, Vereinsausflüge gehören regelmäßig dazu. Der Reiseveranstalter haftet auch ohne Verschulden für alle Schäden, die die beauftragten Dienstleister (Busunternehmen, Hotel, Restaurant, …) den Reiseteilnehmern zufügen. Das gilt auch, wenn die Reise nur vermittelt wird.
Die Höhe der Versicherungsprämie berechnet sich anhand der jährlichen Gesamtzahl der Reiseteilnehmer. Bei den Deckungssummen können Sie zwischen zwei Varianten entscheiden.
Deckungssummen:
Variante 1:
- 7.500.000 € für Personenschäden
- 750.000 € für Sachschäden
- 75.000 € für Vermögensschäden
Variante 2:
- 15.000.000 € für Personenschäden
- 7.500.000 € für Sachschäden
- 75.000 € für Vermögensschäden
Versicherter Personenkreis:
- Die für die versicherte Organisation tätigen Leistungsträger und Hilfspersonen (Erfüllungshilfen) sind mitversichert; ferner die Mitarbeiter/innen (Reiseleiter/innen, etc.) aus ihrer beruflichen Tätigkeit für sie als Reiseveranstalter.
Geltungsbereich:
- Der Versicherungsschutz gilt weltweit, sofern rechtlich zulässig.
- Die Versicherung gilt für Reiseveranstalter wie Reisevermittler gleichermaßen.
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Hinweis: Rechtsverbindlich sind alleine die Inhalte und der Wortlaut des Versicherungsscheins und der Versicherungsbedingungen.