Für Selbstständige, die keinem Alterssicherungssystem unterliegen, wie z. B. der gesetzlichen Rentenversicherung, plant die Politik eine Altersvorsorgepflicht (mit Wahlfreiheit). Dieses Gesetz soll bis zum Jahr 2024 umgesetzt werden, um auch den Selbständigen eine Altersrente zu gewährleisten. Jedoch kündigte nun Dr. Rolf Schmachtenberg, Staatssekretär im Bundesministerium für Arbeit und Soziales, die Rentenpflicht für Selbstständige an. Die Aktualisierung des Gesetzes wäre Ende 2022 fertig. Betroffen wären nur noch „neue“ Selbstständige.
Hierzu die wichtigsten Informationen:
- Selbstständige können sich dann freiwillig in der gesetzlichen Rentenversicherung versichern.
- Wer nicht in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen möchte, kann sich auch – im sogenannten Opt-Out-Verfahren - privat absichern. Hierbei ist zu beachten, dass ein privates Vorsorgeprodukt gewählt werden muss, welches sowohl insolvenz- als auch pfändungssicher ist. Die eingezahlten Beiträge müssen zu einer Absicherung oberhalb des Grundsicherungsniveaus führen.
- Für Gründer gilt eine Karenzzeit von zwei Jahren.
- Staatlich geförderte Altersvorsorgeprogramme, wie beispielsweise die Basisrente (Rürup-Rente) oder auch die Riesterrente können auch von Selbstständigen genutzt werden. Es muss jedoch ergänzt werden, dass die Riesterrente für Selbständige nur in den seltensten Fällen möglich ist, weswegen der Fokus ganz klar auf der Basisrente liegt.
Damit Sie im Alter finanziell abgesichert sind, haben wir für Sie alle Möglichkeiten zur Altersvorsorge recherchiert und Möglichkeiten für eine zusätzliche und gesetzeskonforme Absicherung bereitgestellt.