Versicherungsumfang
Haftpflicht-Versicherung
Personen-, Sach- und Vermögensschäden von geschädigten Dritten, die durch selbstverschuldete Unfälle der Mitglieder, Helfer, Angestellten und Arbeiter der THW-Jugend oder den THW-Helfervereinigungen entstehen.
Die Deckungssumme beträgt 100 Mio. € pauschal, max. aber 15 Mio. € je geschädigte Person.
Vollkasko-Versicherung
Sachschäden an den Fahrzeugen der versicherten Personen, die durch selbst- und Fremdverschuldete Unfälle sowie auch durch mut- oder böswillige Handlungen betriebsfremder Personen entstehen.
Mehrwerte bei Lkw sind prämienfrei mitversichert.
Die Selbstbeteiligung je Schadenfall beträgt 300,00 €.
Teilkasko-Versicherung
Schäden, die durch Brand, Entwendung, unmittelbare Einwirkung von Sturm, Hagel, Blitzschlag und Überschwem-mung, durch Zusammenstoß mit Haarwild sowie Glasbruch.
Die Selbstbeteiligung je Schadenfall beträgt 150,00 €.
Versicherbare Fahrzeuge
Alle Kraftfahrzeuge und Anhänger, die auf die Bundesrepublik Deutschland zugelassen sind (Kfz-Halter) und mit dem Einverständnis der Bundesanstalt Technisches Hilfswerk von der THW-Jugend oder deren THW-Helfervereinigungen sowie dessen Mitgliedern, Helfern, Angestellten und Arbeitern zu Fahrten genutzt wird, für die die Bundesrepublik Deutschland keine Haftung übernimmt.
Wichtige Ausschlüsse (auszugsweise aus den AKB)
- Keine Dienstfahrt ist die tägliche Routinefahrt von und zur Arbeitsstätte.
- Unfälle, die grob fahrlässig verursacht wurden (darunter fällt z. B. auch Trunkenheit am Steuer!)
- Brems-, Betriebs-, Motor-, Reifen- und reine Bruchschäden,
- Unfälle infolge vorsätzlicher Ausführung von Verbrechen und Vergehen oder bei Fahrten, die ohne Wissen und Willen des Halters vorbereitet, ausgeführt und ausgedehnt werden,
- Unfälle bei Fahrten zu Privatzwecken, die nicht im Rahmen der Tätigkeit für die versicherte Organisation erfolgen; dies gilt auch für Unterbrechung der Dienstfahrt für private Besorgungen und für die tägliche Routinefahrt von und zur Arbeitsstätte.
Geltungsbereich
EU-Staaten, Fahrten in nicht EU-Staaten sind anfragepflichtig!
Anmeldungen
Die Anmeldung zur KFZ-Tagesversicherung erfolgt mit beigefügtem Anmeldeformular. Wichtig sind dabei unbedingt die folgenden Daten:
- zu versicherndes Fahrzeug (Art, Hersteller, Typ, amtl. Kennzeichen)
- Beginn und Ablauf bzw. bei Versicherung nur die Hin- und Rückfahrt, die Tage, an denen die Versicherung gelten soll (0:00 Uhr bis 24:00 Uhr)
- möglichst Bankverbindung und Einzugsermächtigung für das Lastschriftverfahren.
Sollte eine Abbuchung vom Konto nicht möglich sein, muss die Einmalprämie unbedingt vor Antritt der Fahrt auf das Konto der
Bernhard Assekuranzmakler GmbH
Volksbank Raiffeisenbank Starnberg
IBAN DE04 7009 3200 0001 2797 00
BIC GENODEF1STH
überwiesen werden. Bitte den Beleg gut aufbewahren, er gilt als Versicherungsnachweis. Bitte als Vermerk „THW-Tages-Versicherung, amtl. Kennzeichen und Verein/Verband“ angeben.
ACHTUNG: Da es sich hier nur um eine kurzfristige Versicherung handelt, erfolgt keine Rechnungsstellung! Sollten Sie für Ihre Buchhaltung einen Beleg benötigen, bitte anrufen und anfordern.
Kosten (inkl. der derzeit geltenden gesetzlichen Versicherungssteuer)
Der Versicherungsschutz beginnt mit der Übernahme des Fahrzeugs und endet mit dessen Rückgabe. Übernahme- und Rückgabetag sind als volle Tage in die Versicherungsdauer einzubeziehen. Die Berechnung der Versicherungs-prämie erfolgt in Schritten von 3 Tagen. Für den Einsatz über das Wochenende von Freitag 12:00 Uhr bis Montag 12:00 Uhr wird einmalig die 3-Tagesprämie berechnet.
für PKW und Anhänger bis 3 t Nutzlast
Einsatz je Fahrzeug bis zu 3 Tage 15,00 €.
für LKW und Anhänger über 3 t Nutzlast
Einsatz je Fahrzeug bis zu 3 Tage 24,00 €
Vertragsgrundlagen
Allgemeine Versicherungsbedingungen für die Kraftfahrt-Versicherung (AKB), speziell die Abschnitte A, C und D, die Sonderbedingungen für die Fahrzeug-Vollversicherung, sowie Risikobeschreibungen und besondere Vereinbarungen zum Rahmenvertrag THW Jugend e.V. Kfz-Tagesversicherung.
Hinweis: Rechtsverbindlich sind allein die Inhalte undder Wortlaut des Versicherungsscheins und der Versicherungsbedingungen.
Schadenmeldungen
Ist ein Schaden oder Unfall durch eine der versicherten Ursachen entstanden, so ist bei Ver-
schulden oder Mitverschulden Dritter dieser zunächst gegenüber dem Verursacher geltend zu machen.
Zur Regulierung eines Schadenfalles unbedingt die folgenden Unterlagen einreichen:
Für alle Schäden:
- ein ausgefülltes und unterzeichnetes Schadenformular,
- eine Bestätigung des Vorstandes, dass es sich um eine offizielle Dienstfahrt handelte,
- eine Bestätigung, von welcher Polizeidienststelle der Unfall aufgenommen wurde,
- auf Anforderung die Anmeldung zur Dienstfahrt-Versicherung bzw. den Überweisungsbeleg.
Für Fahrzeugschäden:
- einen Kostenvoranschlag mit Fotos.
Achtung: Ab einer Schadenhöhe von ca. 1.000,00 € (abhängig vom Fahrzeugalter) oder bei einem
vermuteten Totalschaden ist unbedingt ein Kaskogutachten der Versicherungsgesellschaft einzu-
holen. Die Kosten für ein privat in Auftrag gegebenes Gutachten werden nicht übernommen
Für Personenschäden:
- eine Unfallmeldung der verletzten Person
Todesfälle oder schwerwiegende Verletzungen mit längerfristigem Krankenhausaufenthalt bitte unbedingt sofort, d.h. innerhalb von 24 Stunden telefonisch, per mail oder per Telefax melden.
Anmeldung zur KFZ-Tagesversicherung
Informationsblatt
Online Schadenmeldung
Bitte melden Sie uns Schäden mit Angabe der individuellen Versicherungsscheinnummer des Vertrages und der Kundennummer der THW-Gliederung
zur Schadenmeldung