Gute Gründe für Bernhard - ausgezeichneter Versicherungsmakler
Bereits seit einigen Jahren hat der THW- Jugend e.V. zusammen mit der Bernhard Assekuranzmakler GmbH ein Versicherungspaket geschnürrt, welches gewährleistet, dass Lösungen zu verschiedensten versicherungstechnischen Fragen aufgezeigt werden und die Untergliederungen der THW-Jugend e. V. entsprechend beraten und deren Schadensfälle sachgerecht abgewickelt werden können.
In diesem Bereich möchten wir Sie über die für die THW- Jugend bestehenden Versicherungsmöglichkeiten informieren.
Diese Versicherung besteht pauschal für alle Mitglieder der THW - Jugend. Sie sichert alle Mitarbeiter oder ehrenamtlich tätigen Personen ab, für den Fall, dass Sie während Ihrer Tätigkeit für den Verein einen Dritten schädigen (z.B. durch Verletzung der Informationen zur Aufsichtspflicht in der Jugendarbeit).
Abgesichert sind dabei alle sich aus der Satzung ergebenden Maßnahmen und Veranstaltungen.
Versicherungsumfang der gesetzlichen Haftpflicht
Zu den wichtigsten Leistungen gehören:
Weitere Leistungen der Haftpflicht
Schäden gegenüber Dritten durch fahrlässiges Verschulden von den mitversicherten Personen (Vorstand, Mitarbeiter, Mitglieder, Beauftragte)
Versicherte Risiken
die sich aus der Satzung ergebenden Maßnahmen und Veranstaltungen wie:
Geltungsbereich
Weltgeltung, außer in Kriegsgebieten, in Abweichung von § 4, Abs. 3 der AHB.
Versicherter Personenkreis
Alle gesetzlichen und satzungsmäßigen Vertreter/innen der THW-Jugend sowie alle aktiven und passiven Vereinsmitglieder (persönliche gesetzliche Haftpflicht). Alle haupt-, ehren- und nebenamtlich tätigen Personen und mitarbeitenden Betreuer/ Innen für Schäden an Dritten in Ausübung ihres Dienstes, nicht gegen den Dienstherrn. Alle Aufsichtführenden der mitversicherten Einrichtungen, die in der Trägerschaft der jeweiligen versicherten Organisation stehen.
Deckungssummen
Die Deckungssummen sind je Versicherungsjahr doppelt maximiert.
Bitte beachten Sie die Selbstbeteiligungen.
Wichtige Ausschlüsse (auszugsweise aus den AHB)
Zusätzlich versicherbare Risiken (auszugsweise)
Vertragsgrundlagen
Allgemeine Versicherungsbedingungen für die Haftpflicht-Versicherung (AHB) und besondere Vereinbarungen (HAFT THW) sowie besondere Bedingungen und Risikobeschreibungen.
Hinweis: Rechtsverbindlich sind allein die Inhalte und der Wortlaut des Versicherungsscheins und der Versicherungsbedingungen.
Selbstbeteiligungen je Schadenfall
Informationsblatt
Online Schadenmeldung
Bitte melden Sie uns Schäden zeitnah über unsere Online-Schadenmeldung.
Kundennummer: 17054
Versicherungsscheinnummer: 30-4570113-07
Die Vereins-Gruppenunfallversicherung wurde pauschal für alle Mitglieder der THW-Jugend abgeschlossen.
Mitversichert sind hier Unfälle, die einem Mitglied oder Teilnehmer bei einer Tätigkeit für die THW-Jugend wiederfahren.
Versicherungsumfang der Unfallversicherung
Zu den wichtigsten Leistungen gehören:
Versicherte Risiken
Nach den Versicherungsbedingungen liegt ein Unfall dann vor, wenn eine der versicherten Personen durch ein plötzlich von außen unerwartet auf deren Körper einwirkendes Ereignis (Unfallereignis) unfreiwillig eine Gesundheitsschädigung erleidet. Dabei gibt es für die Leistungen aus der Unfallversicherung keinen Unterschied zwischen Fremd- und Eigenverschulden, beides ist versichert. Als Unfall gilt auch, wenn durch eine erhöhte Kraftanstrengung an Gliedmaßen oder Wirbelsäule ein Gelenk verrenkt wird oder Muskeln, Sehnen, Bänder oder Kapseln gezerrt oder zerrissen werden. Versichert ist auch der Tod durch Blitzschlag, Vergiftung (bei Kindern unter 10 Jahren), Ersticken und Ertrinken. Versichert sind alle Unfälle, die bei der Tätigkeit für die versicherte Organisation sowie auf deren Veranstaltungen auftreten. Mitversichert sind auch die Unfälle bei sportlichen Betätigungen (z.B. auch beim Skifahren oder bei Selbstverteidigungskursen, allerdings hier die Ausschlüsse beachten!) Dazu sind ebenfalls die Unfälle auf dem direkten Weg von der heimatlichen Wohnung nach und von der dienstlichen Tätigkeit bzw. Veranstaltung versichert.
Deckungserweiterung für die THW-Helfer (Mitglied in der THW-Jugend)
Der Versicherungsschutz erstreckt sich nach Maßgabe der AUB sowie der Zusatzbedingungen auch auf Unfälle, die der Versicherte in Ausübung des Dienstes als THW-Helfer, und zwar bei Beteiligung einer allgemeinen Veranstaltung, einschließlich körperlicher und sportlicher Ausbildung, bei Einsätzen und technischer Hilfeleistung des THW, auch bei Ausführung der damit im Zusammenhang stehenden Aufträge erleidet. Bei Lehrgängen, Schulungskursen und Tagungen besteht für die Teilnehmer ununterbrochener Versicherungsschutz von der Abfahrt zu den Lehrgängen, Schulungskursen und Tagungen bis zur Wiederkehr. Versicherungsschutz besteht auch bei Übungen und Ausbildungsveranstaltungen im Rahmen des Gesetzes über die Erweiterung des Katastrophenschutzes (KatSG9) einschließlich dienstlicher Tätigkeiten im Spannungsfall, soweit der versicherte Helfer hierzu herangezogen wird. Der Versicherungsschutz erlischt jedoch mit dem Zeitpunkt der Erklärung des Verteidigungsfalles. Eingeschlossen sind auch Unfälle auf dem unmittelbaren Weg zum und vom Dienst, wie auch beim Verkehr zwischen den einzelnen Dienst- bzw. Einsatzstellen gleichviel, ob und welche Transportmittel dabei benutzt werden sowie auf Reisen und Wegen im Auftrag des Technischen Hilfswerkes und der THW-Jugend. Der Einschluss von Unfällen bei der Benutzung von Hubschraubern und Flugzeugen bei Übungen und Einsätzen ist eingeschlossen; das fliegende Personal ist aber ausgeschlossen. Unter den Versicherungsschutz fallen auch Gesundheitsschädigungen durch Unfälle, die sich der Versicherte bei ei-nem dienstlich bedingten freiwilligen oder unfreiwilligen Aufenthalt im Wasser zuzieht.
Versicherter Personenkreis
Geltungsbereich
Weltgeltung, ausgenommen in Kriegsgebieten.
Versicherungssummen
Wichtige Ausschlüsse (auszugsweise aus den AUB)
Unfallmeldungen
Bei schwerwiegenden Verletzungen bzw. in Todesfällen ist der Versicherungsmakler oder die Versicherungsgesellschaft sofort, d.h. innerhalb von 24 Stunden zu verständigen. Wichtig sind die Angaben über den Schadentag, den Schadensort, die verletzte(n) Person(en), die Art der Verletzungen, das behandelnde Krankenhaus bzw. die behandelnden Ärzte. Die verletzte Person ist verpflichtet, die behandelnden Ärzte von ihrer Schweigepflicht zu entbinden. Daneben gibt es für alle anderen denkbaren Bereiche und Personen individuelle Versicherungsmöglichkeiten, auch Sondertarife für Einzelunfallversicherungen von Vereinsmitgliedern oder Mitarbeitern sowie deren Angehörigen.
Vertragsgrundlagen
Allgemeine Versicherungsbedingungen für die Unfall -Versicherung (AUB), Zusatzbedingungen für die Gruppenunfall- und für die Kinderunfallversicherung, besondere Vereinbarungen (UNFJUGEND) sowie besondere Bedingungen und Risikobeschreibungen.
Hinweis: Rechtsverbindlich sind allein die Inhalte und der Wortlaut des Versicherungsscheins und der Versicherungsbedingungen.
Informationsblatt
Online Schadenanmeldung
Die Rechtsschutzversicherung wurde pauschal für jedes Mitglied der THW - Jugend vereinbart und übernimmt die Anwaltskosten, Gerichtskosten sowie die Entschädigung für Zeugen und Sachverständen, die das Gericht heranzieht, für die vereinbarten Rechtsschutzfälle.
Für den Download stellen wir Ihnen hier das versicherte Rechtsschutzpaket zur Verfügung.
Versicherungsumfang der Rechtsschutz
Zu den Leistungen gehören:
Versicherungsumfang
Vereins- inkl. Vertrags-Rechtsschutz
Straf-Rechtsschutz
Verteidigung in Verfahren wegen des Vorwurfs der Verletzung einer Vorschrift des Straf- oder Ordnungswidrigkeiten-Rechts (gilt speziell bei fahrlässiger Körperverletzung/Tötung).
Schadenersatz-Rechtsschutz
Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen aufgrund gesetzlicher Haftpflicht-Bestimmungen (z.B. nach § 823 BGB), auch wegen Gebäude- und sonstiger Schäden an Grund und Boden.
Arbeitsgerichts-Rechtsschutz
Wahrnehmung der rechtlichen Interessen des versicherten Vereins bzw. der versicherten Organisationen aus Ar-beitsverhältnissen mit Mitarbeitern.
Sozialgerichts-Rechtsschutz
Wahrnehmung rechtlicher Interessen des versicherten Vereins bzw. der versicherten Organisationen vor Sozialgerichten in der Bundesrepublik Deutschland (z.B. Streitigkeiten mit der Künstlersozialkasse).
Vertrags-Rechtsschutz
Firmen-Vertrags-Rechtsschutz gem. Klausel 2 ARB 2000/2 für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen im Zusam-menhang mit der Einrichtung oder der Ausstattung von Büro- oder sonstigen Vereinsräumen, beim Kauf von Geräten und Anlagen, Mobiliar und Material, auch bei Reparaturarbeiten an Geräten und Gebäuden.
Fahrer-Rechtsschutz
Wahrnehmung rechtlicher Interessen als Fahrer fremder Fahrzeuge (d.h. Fahrzeuge, die dem Fahrer weder gehören noch auf ihn zugelassen oder auf seinen Namen mit einem Versicherungskennzeichen versehen sind) im Auftrag der THW-Jugend.
Straf-Rechtsschutz
Verteidigung in Verfahren wegen des Vorwurfs der Verletzung einer verkehrsrechtlichen Vorschrift des Straf- oder Ordnungswidrigkeitenrechts.
Schadenersatz-Rechtsschutz
Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen aufgrund gesetzlicher Schuldverhältnisse.
Verwaltungsgerichts-Rechtsschutz in Verkehrssachen
Wahrnehmung rechtlicher Interessen in Widerspruchsverfahren vor Verwaltungsbehörden wegen Einschränkung, Entzuges oder Wiedererlangung der Fahrerlaubnis und Verfahren vor Verwaltungsgerichten aus den gleichen Gründen.
Versicherter Personenkreis
Geltungsbereich
Versicherungsfälle in Europa.
Versicherungssummen
zusätzlich für Strafkautionen: bis 100.000,00 € (Darlehensweise)
Ausschlüsse (auszugsweise aus den Bedingungen)
Kein Rechtsschutz besteht für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen,
Wartezeiten
Drei Monate für Vertrags-, Arbeitsgerichts-, Sozialgerichts- und Führerscheinrechtsschutz, soweit es sich bei letztem Verfahren wegen körperlicher oder geistiger Mängel handelt, ferner für den Kraftfahrzeugvertragsrechtsschutz und für den Grundstücks- und Mietrechtsschutz.
Keine Wartezeiten bestehen für Strafrechts-, Schadenersatz- und Führerscheinrechtsschutz wegen Verletzung einer verkehrsrechtlichen Vorschrift.
Vertragsgrundlagen
Allgemeine Bedingungen für die Rechtsschutz-Versicherung (ARB 94 bzw. ARB 2000), speziell nach § 24, für den Fahrer-Rechtsschutz zusätzlich § 22.
Hinweis: Rechtsverbindlich sind allein die Inhalte und der Wortlaut des Versicherungsscheins und der Versicherungsbedingungen.
Schadenfälle
Sprechen Sie vor der Beauftragung eines Rechtsanwaltes mit der Bernhard Assekuranzmakler GmbH bzw. Ihrer Rechtsschutzversicherung, ob eine Kostenübernahme besteht.
Informationsblatt
Schadenanmeldung Online
Nach dem Reisevertragsrecht haften auch alle Vereine, Verbände und sonstige Organisationen aus ihrer Tätigkeit als Reise-Veranstalter für Personen-, Sach- und Vermögensschäden, die den Reiseteilnehmern entstehen.
Die Reiseveranstalterhaftpflicht übernimmt die Kosten bis zur vereinbarten Deckungssumme:
Allgemeine Infomationen
Nach dem Reisevertragsrecht haften auch alle Vereine, Verbände und sonstige Organisationen aus ihrer Tätigkeit als Reiseveranstalter für Personen-, Sach- und Vermögensschäden, die den Reiseteilnehmern entstehen.
Wer ist Reiseveranstalter?
Reiseveranstalter ist nach Reisevertragsrecht §651 a Abs (2) Ziffer 1 BGB, wenn für ein im Vorhinein festgelegtes und ausgeschriebenes Programm mit einem einheitlichen Preis (Pauschalreiseangebot) zwei oder mehr touristische Leistungen des Veranstalters angeboten werden.
Eine touristische Leistung ist dann erheblich, wenn sie mindestens 25 % des Werts der Kombination ausmacht oder ein wesentliches Merkmal ist oder als solches beworben wird.
Tagesreisen mit einer Dauer von weniger als 24h, ohne Übernachtung und bis zu einem Preis von 500 Euro unterliegen nicht dem Reiserecht.
Eigenständigen touristischen Leistungen nach § 651a Abs. (3) BGB sind u.a.:
Wer für eine beworbene Pauschalreise die Anmeldung entgegennimmt und ggf. zusätzlich den Reisepreis erhebt, ist als Reisevermittler tätig und sollte sich ebenfalls absichern und den Reiseveranstalter in der Ausschreibung nennen.
Versicherungsumfang
Der Versicherer gewährt den versicherten Organisationen und seinen Bevollmächtigten Versicherungsschutz in ihrer Eigenschaft als Reiseveranstalter für den Fall, dass sie von Teilnehmern an von ihnen veranstalteten Reisen für während der Reise auftretenden Ereignissen, aufgrund der gesetzlichen Haftpflichtbestimmungen privatrechtlichen Inhalts (unter Berücksichtigung der jeweiligen Rechtsprechung) in Anspruch genommen werden.
Als versichertes Ereignis im Sinne der Bedingungen gelten:
Der Versicherungsschutz gegen Vermögensschäden erstreckt sich auf die typischen Tätigkeiten eines Reiseveranstalters, zu denen u.a. gehört:
Der Versicherungsschutz umfasst:
In diesem Zusammenhang anfallende zivilrechtliche Auseinandersetzungen führt die Versicherungsgesellschaft auf ihre Kosten im Namen der versicherten Organisation.
Der Versicherungsschutz gilt weltweit
Versicherter Personenkreis
Die für die versicherte Organisation tätigen Leistungsträger und Hilfspersonen (Erfüllungshilfen) sind mitversichert; ferner die Mitarbeiter/innen (Reiseleiter/innen, etc.) aus ihrer beruflichen Tätigkeit für sie als Reiseveranstalter
Ausschlüsse (auszugsweise aus den Bedingungen)
für Personen- und/oder Sachschäden:
Der Versicherungsschutz bezieht sich nicht auf die Gefahren, die verbunden sind mit
für Vermögensschäden:
Nicht versichert sind folgende Eigenschaften oder Tätigkeiten:
Abgrenzung des Versicherungsschutzes bei Vermögensschäden:
Ist der Preis der erhaltenen Reisedienstleistungen geringer als der Preis der gebuchten Reisedienstleistungen, so sind die sich daraus ergebenden Ansprüche auf vollständige oder teilweise Rückzahlung des Reisepreises vom Versicherungsschutz ausgeschlossen.
Selbstbeteilligungen
Bei Sachschäden: pauschal 500,00 €
Bei Vermögensschäden: 10% min. 25,00 € höchstens aber 500,00 €
Vertragsgrundlagen
Allgemeine Bedingungen für die Haftpflichtversicherung (Generali AHB 2012), allgemeine Versicherungsbedingungen zur Haftpflichtversicherung von Vermögensschäden (Generali AVB 2012), Risikobeschreibungen sowie besondere
Versicherungsbedingungen und Vereinbarungen.
Hinweis: Rechtsverbindlich sind allein die Inhalte und der Wortlaut des Versicherungsscheins und der Versicherungsbedingungen.
Anmeldung und Abrechnung
Die jeweiligen Reisen/Fahrten müssen nicht im Vorfeld angemeldet werden, sie sind pauschal versichert.
Informationsblatt
Schadenanmeldung Online
Für THW-Fahrzeuge, die nicht dem Pflichtversicherungsgesetz unterliegen und der THW-Jugend oder den THW-Helfervereinigungen zur Nutzung kurzfristig überlassen werden.
Versicherungsumfang
Haftpflicht-Versicherung
Personen-, Sach- und Vermögensschäden von geschädigten Dritten, die durch selbstverschuldete Unfälle der Mitglieder, Helfer, Angestellten und Arbeiter der THW-Jugend oder den THW-Helfervereinigungen entstehen.
Die Deckungssumme beträgt 100 Mio. € pauschal, max. aber 15 Mio. € je geschädigte Person.
Vollkasko-Versicherung
Sachschäden an den Fahrzeugen der versicherten Personen, die durch selbst- und Fremdverschuldete Unfälle sowie auch durch mut- oder böswillige Handlungen betriebsfremder Personen entstehen.
Mehrwerte bei Lkw sind prämienfrei mitversichert.
Die Selbstbeteiligung je Schadenfall beträgt 300,00 €.
Teilkasko-Versicherung
Schäden, die durch Brand, Entwendung, unmittelbare Einwirkung von Sturm, Hagel, Blitzschlag und Überschwem-mung, durch Zusammenstoß mit Haarwild sowie Glasbruch.
Die Selbstbeteiligung je Schadenfall beträgt 150,00 €.
Versicherbare Fahrzeuge
Alle Kraftfahrzeuge und Anhänger, die auf die Bundesrepublik Deutschland zugelassen sind (Kfz-Halter) und mit dem Einverständnis der Bundesanstalt Technisches Hilfswerk von der THW-Jugend oder deren THW-Helfervereinigungen sowie dessen Mitgliedern, Helfern, Angestellten und Arbeitern zu Fahrten genutzt wird, für die die Bundesrepublik Deutschland keine Haftung übernimmt.
Wichtige Ausschlüsse (auszugsweise aus den AKB)
Geltungsbereich
EU-Staaten, Fahrten in nicht EU-Staaten sind anfragepflichtig!
Anmeldungen
Die Anmeldung zur KFZ-Tagesversicherung erfolgt mit beigefügtem Anmeldeformular. Wichtig sind dabei unbedingt die folgenden Daten:
Sollte eine Abbuchung vom Konto nicht möglich sein, muss die Einmalprämie unbedingt vor Antritt der Fahrt auf das Konto der
Bernhard Assekuranzmakler GmbH
Volksbank Raiffeisenbank Starnberg
IBAN DE04 7009 3200 0001 2797 00
BIC GENODEF1STH
überwiesen werden. Bitte den Beleg gut aufbewahren, er gilt als Versicherungsnachweis. Bitte als Vermerk „THW-Tages-Versicherung, amtl. Kennzeichen und Verein/Verband“ angeben.
ACHTUNG: Da es sich hier nur um eine kurzfristige Versicherung handelt, erfolgt keine Rechnungsstellung! Sollten Sie für Ihre Buchhaltung einen Beleg benötigen, bitte anrufen und anfordern.
Kosten (inkl. der derzeit geltenden gesetzlichen Versicherungssteuer)
Der Versicherungsschutz beginnt mit der Übernahme des Fahrzeugs und endet mit dessen Rückgabe. Übernahme- und Rückgabetag sind als volle Tage in die Versicherungsdauer einzubeziehen. Die Berechnung der Versicherungs-prämie erfolgt in Schritten von 3 Tagen. Für den Einsatz über das Wochenende von Freitag 12:00 Uhr bis Montag 12:00 Uhr wird einmalig die 3-Tagesprämie berechnet.
für PKW und Anhänger bis 3 t Nutzlast
Einsatz je Fahrzeug bis zu 3 Tage 15,00 €.
für LKW und Anhänger über 3 t Nutzlast
Einsatz je Fahrzeug bis zu 3 Tage 24,00 €
Vertragsgrundlagen
Allgemeine Versicherungsbedingungen für die Kraftfahrt-Versicherung (AKB), speziell die Abschnitte A, C und D, die Sonderbedingungen für die Fahrzeug-Vollversicherung, sowie Risikobeschreibungen und besondere Vereinbarungen zum Rahmenvertrag THW Jugend e.V. Kfz-Tagesversicherung.
Hinweis: Rechtsverbindlich sind allein die Inhalte undder Wortlaut des Versicherungsscheins und der Versicherungsbedingungen.
Schadenmeldungen
Ist ein Schaden oder Unfall durch eine der versicherten Ursachen entstanden, so ist bei Ver-
schulden oder Mitverschulden Dritter dieser zunächst gegenüber dem Verursacher geltend zu machen.
Zur Regulierung eines Schadenfalles unbedingt die folgenden Unterlagen einreichen:
Für alle Schäden:
Für Fahrzeugschäden:
Achtung: Ab einer Schadenhöhe von ca. 1.000,00 € (abhängig vom Fahrzeugalter) oder bei einem
vermuteten Totalschaden ist unbedingt ein Kaskogutachten der Versicherungsgesellschaft einzu-
holen. Die Kosten für ein privat in Auftrag gegebenes Gutachten werden nicht übernommen
Für Personenschäden:
Todesfälle oder schwerwiegende Verletzungen mit längerfristigem Krankenhausaufenthalt bitte unbedingt sofort, d.h. innerhalb von 24 Stunden telefonisch, per mail oder per Telefax melden.
Anmeldung zur KFZ-Tagesversicherung
Durch Zusendung des Anmeldeformulars können Sie sich zur KFZ-Tagesversicherung anmelden. Bitte senden Sie dieses an service@bernhard-assekuranz.com.
Informationsblatt
Online Schadenmeldung
Bitte melden Sie uns Schäden mit Angabe der individuellen Versicherungsscheinnummer des Vertrages und der Kundennummer der THW-Gliederung
Großzelte haben durch aufwändige Herstellungskosten und neuartige Materialien einen erheblichen Wert. Sorgfältige Behandlung und sachgemäße Aufbewahrung bzw. Aufstellung sind da selbstverständlich. Aber Trotz aller Vorsicht lassen sich Schäden nicht vermeiden, z.B. beim Transport oder Gebrauch, durch Elementarschäden, durch vorsätzliche Beschädigung von Außenstehenden, dies gilt vor allem auch beim Verleih an andere Organisationen.
Versicherbar sind über diesen Rahmenvertrag Großzelte mit einem Anschaffungsneuwert von mind. 2.000,00, € sowie auch die dazugehörende Einrichtung (Küchen-, Schlaf-, Sanitäts-, Restaurationszelte).
Versicherte Risiken
Der Versicherer leistet Entschädigung für die versicherten Sachen bei Zerstörung, Beschädigung oder Verlust, insbe-sondere bei Schäden durch:
Versicherbare Sachen (Beispiele)
Grundsätzlich ist eine Aufstellung (Neuwert) einzureichen; versichert sind die in der Anmeldung aufgeführten
Geltungsbereich
Versicherungssummen
Als Versicherungswert gilt der Betrag, der allgemein erforderlich ist, um im Zeitpunkt des
Schadenfalles neue Zelte, Sachen und Geräte gleicher und Güte am ständigen Wohnort des Versicherungsnehmers anzuschaffen, abzüglich eines den Zustand der versicherten Sachen (Alter, Abnutzung, Gebrauch etc.) entsprechenden Betrages (Zeitwert)
Tarif
1. Geltungsbereich Deutschland
Deckung (Feuer, Sturm/ Hagel, Transport, Elementarschäden):
2. Prämien Geltungsbereich Europa
50 % Zuschlag
3. Prämien Geltungsbereich weltweit
100 % Zuschlag
Mitversichert ist jeweils die Überlassung der versicherten Sachen an eigene Personen bzw. eigene Gruppen (bei Verbänden). Der Verleih an fremde Organisationen kann über diese Versicherung auch mitversichert werden.
Wichtige Ausschlüsse (auszugsweise aus den AHB)
Schadenfälle / Selbstbeteilligung
Die Selbstbeteiligung je Schadenfall beträgt 10 %, mindestens 50,00 €.
Im Schadenfall werden die Kosten einer ordnungsgemäß durchgeführten Reparatur ersetzt. Liegt ein Totalschade vor, so wird der Wert ersetzt, den der versicherte Gegenstand bei Eintritt des Versicherungsfalls besaß (Zeitwert).
Etwaige Wertminderungen sind nicht ersatzpflichtig. Beträgt die voraussichtliche Schadenhöhe mehr als 1.000,00 € sowie bei Schäden durch außenstehende Personen sind diese sofort zu melden. Vandalismusschäden, d.h. mutwillige Beschädigungen von Außenstehenden, sind darüber hinaus auch bei der Polizei anzuzeigen.
Vertragsgrundlagen
AVB Ausstellungsversicherung 2008.
Hinweis: Rechtsverbindlich sind allein die Inhalte und der Wortlaut des Versicherungsscheins und der Versicherungsbedingungen.
Anmeldeverfahren
Die Anmeldung zum Rahmenvertrag erfolgt das Antragsformular Online. Unbedingt erforderlich sind die folgenden Angaben:
Anmeldung zur Zeltversicherung
Durch Zusendung des Anmeldeformulars können Sie sich zur Zeltversicherung anmelden. Bitte senden Sie dieses an service@bernhard-assekuranz.com.
Informationsblatt
Online Schadenmeldung
Bitte melden Sie uns Schäden mit Angabe der individuellen Versicherungsscheinnummer des Vertrages und der Kundennummer der THW-Gliederung
Hierbei handelt es sich um einen kurzfristigen Einzelvertrag zur Elektronikversicherung für Veranstaltungen. Versicherbar sind fremde und eigene Geräte und Anlagen der THW-Jugend oder der THW-Helfervereinigungen.
Versicherungsumfang der Elektronikversicherung für Veranstaltungen
Zu den wichtigsten Leistungen gehören:
Versicherungsumfang
Entschädigung für die versicherten Geräte und Anlagen bei Zerstörung, Beschädigung oder Entwendung durch unvorhergesehene Ereignisse. Insbesondere erstreckt sich der Versicherungsschutz auf Schäden durch:
Versicherbare Geräte / Anlagen
eigene und/oder fremde (angemietete oder ausgeliehene) elektrische und/oder elektronische Geräte und Anlagen, die nur kurzfristig bei Veranstaltungen oder Maßnahmen eingesetzt werden. z.B.
Nicht versicherbar sind über diesen Vertrag Verbrauchs- und Verschleißteile, Automaten, Haushaltsgeräte aller Art, Werkzeuge, Musikinstrumente
Geltungsbereich
Europa. Der Ort und die Dauer der angemeldeten und versicherten Veranstaltung bzw. Maßnahme sowie die Transporte von und dahin sind eingegrenzt.
Geltungsdauer
Bis zu einem Monat.
Versicherungssummen
Maßgebend ist, unabhängig vom Alter der zu versichernden Geräte, der heutige Listenpreis bzw. Kauf- oder Wiederbeschaffungspreis fabrikneuer Sachen einschl. Fracht- und Installationskosten sowie der Mehrwertsteuer ohne Rabatte (sog. Neuwert).
Tarif
Alle angegebenen Prämiensätze und Beiträge sind Brutto-Einmalprämien inkl. der derzeit geltenden gesetzlichen Versicherungssteuer.
Berechnung jeweils aus der Versicherungssumme (Neuwert) der jeweiligen Geräte- und Anlagengruppen:
Prämiensatz (in Promille!):
6,00 % aus der Versicherungssumme
Die Mindestprämie je Vertrag beträgt 120,00 € (brutto).
Versicherungssummen über 100.000 € sind anfragepflichtig.
Wichtige Ausschlüsse (auszugsweise aus den AHB)
Vertragsgrundlagen
ABE 2011
Rechtsverbindlich sind allein die Inhalte und der Wortlaut des Versicherungsscheins und der Versicherungsbedin-gungen.
Hinweis: Rechtsverbindlich sind allein die Inhalte und der Wortlaut des Versicherungsscheins und der Versicherungsbedingungen.
Selbstbeteiligung
Pauschal je Schaden 250,00 €
Für alle Schäden durch einfachen Diebstahl oder Abhandenkommen sowie während des Transportes auch bei einem Einbruch außerhalb des Veranstaltungsortes und bei Schäden durch Diebstahl aus Kraft-, Luft- oder Wasserfahrzeugen 25 %, mind. aber 250,00 €.
Schadenmeldung
Im Interesse einer schnellen Wiederherstellung kann die sofortige Schadenbehebung veranlasst werden. Die beschädigten Teile sind jedoch bis zur endgültigen Schadenabwicklung aufzubewahren.
Unabhängig von einer Auftragserteilung ist der Versicherungsnehmer verpflichtet, vorab sofort, d.h. innerhalb von 3 Tagen eine Meldung an die Versicherungsgesellschaft bzw. an die Bernhard Assekuranz Makler GmbH abzugeben.
Bei Schäden durch Einbruch, Diebstahl und/oder Vandalismus ist eine Polizeimeldung erforderlich!
Die Versicherungsgesellschaft ist berechtigt, die beschädigten Geräte zur Prüfung und Besichtigung anzufordern.
Anmeldung zur Veranstaltungs-Elektronikversicherung
Durch Zusendung des Anmeldeformulars können Sie sich zur Veranstaltungs-Elektronik-Versicherung anmelden. Bitte senden Sie dieses an service@bernhard-assekuranz.com.
Informationsblatt
Online Schadenmeldung
Bitte melden Sie uns Schäden mit Angabe der individuellen Versicherungsscheinnummer des Vertrages und der Kundennummer der THW-Gliederung
Die THW-Jugendverbände haben einen günstigen Reiseversicherungs-Rahmenvertrag in Zusammenarbeitmit der BERNHARD Reiseversicherungsmakler GmbH geschaffen, der auf die speziellen Bedürfnisse der THW-Jugend zugeschnitten ist. Hierfür können sich deutsche Gruppen für Reisemaßnahmen im In- und Ausland (Gruppen ab 5 Personen bis max. 90 Tage) anmelden.
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Sollten Sie auf diesen Seiten nicht ausreichende Antworten auf Ihre Fragen finden, steht Ihnen unser Team der Abteilung Jugend, Bildung, Kultur, Freizeit und Natur gerne zur Verfügung.