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Versicherungslösungen für die THW-Jugend

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Versicherungen für die THW-Jugend

Bereits seit einigen Jahren hat der THW- Jugend e.V. zusammen mit der Bernhard Assekuranzmakler GmbH ein Versicherungspaket geschnürrt, welches gewährleistet, dass Lösungen zu verschiedensten versicherungstechnischen Fragen aufgezeigt werden und die Untergliederungen der THW-Jugend e. V. entsprechend beraten und deren Schadensfälle sachgerecht abgewickelt werden können.

In diesem Bereich möchten wir Sie über die für die THW- Jugend bestehenden Versicherungsmöglichkeiten informieren.

Pauschal für alle Mitglieder bestehende Versicherungen

Haftpflichtversicherung für die THW - Jugend

Diese Versicherung besteht pauschal für alle Mitglieder der THW - Jugend. Sie sichert alle Mitarbeiter oder ehrenamtlich tätigen Personen ab, für den Fall, dass Sie während Ihrer Tätigkeit für den Verein einen Dritten schädigen (z.B. durch Verletzung der Informationen zur Aufsichtspflicht in der Jugendarbeit).
Abgesichert sind dabei alle sich aus der Satzung ergebenden Maßnahmen und Veranstaltungen.

Versicherungsumfang der gesetzlichen Haftpflicht

Zu den wichtigsten Leistungen gehören:

  • Schäden gegenüber Dritten durch fahrlässiges Verschulden von den mitversicherten Personen (Vorstand, Mitarbeiter, Mitglieder, Beauftragte)
  • Schadenersatzansprüche bei Verletzung der Aufsichtspflicht der Betreuer an und durch Minderjährige, Verletzung der Sorgfaltspflicht gegenüber Dritten durch den Vorstand
  • Im Ausland vorkommende Schadensereignisse (ohne USA/ Kanada)
  • Eigentum, Miete, Pacht und Nutznießung von Grundstücken, Gebäuden, Sälen und Räumlichkeiten (z. B. Verkehrssicherungspflicht, Streu- und Räumpflicht)

 

Unfallversicherung für Mitglieder der THW-Jugend

Die Vereins-Gruppenunfallversicherung wurde pauschal für alle Mitglieder der THW-Jugend abgeschlossen.
Mitversichert sind hier Unfälle, die einem Mitglied oder Teilnehmer bei einer Tätigkeit für die THW-Jugend wiederfahren.

Versicherungsumfang der Unfallversicherung

Zu den wichtigsten Leistungen gehören:

  • Bergungskosten
  • Invalidität
  • Kosmetische Operationen
  • Genesungsgeld
  • Todesfall
  • Krankenhaus-Tagesgeld

 

Rechtsschutz für Mitglieder der THW - Jugend

Die Rechtsschutzversicherung wurde pauschal für jedes Mitglied der THW - Jugend vereinbart und übernimmt die Anwaltskosten, Gerichtskosten sowie die Entschädigung für Zeugen und Sachverständen, die das Gericht heranzieht, für die vereinbarten Rechtsschutzfälle.

Für den Download stellen wir Ihnen hier das versicherte Rechtsschutzpaket zur Verfügung.

Versicherungsumfang der Rechtsschutz

Zu den Leistungen gehören:

  • Gesetzliche Vergütung eines Rechtsanwaltes
  • Gerichtskosten einschließlich Entschädigung für Zeugen und Sachverständige, die vom Gericht herangezogen werden, sowie Kosten des Gerichtsvollziehers
  • Kosten des für die Verteidigung erforderlichen Gutachters bei Straf- oder Ordnungswidrigkeiten
  • Kosten des Rechtsgegners, soweit der Versicherungsnehmer zu deren Erstattung verpflichtet ist

 

Reiseveranstalter-Haftpflichtversicherung

Nach dem Reisevertragsrecht haften auch alle Vereine, Verbände und sonstige Organisationen aus ihrer Tätigkeit als Reise-Veranstalter für Personen-, Sach- und Vermögensschäden, die den Reiseteilnehmern entstehen.
Die Reiseveranstalterhaftpflicht übernimmt die Kosten bis zur vereinbarten Deckungssumme:

  • 7.500.000,00 € für Personenschäden
  •    750.000,00 € für Sachschäden
  •      75.000,00 € für Vermögensschäden

 

Zusätzlich durch die Gliederungen abschließbare Versicherungen

KFZ-Tagesversicherung für THW-Fahrzeuge

Für THW-Fahrzeuge, die nicht dem Pflichtversicherungsgesetz unterliegen und der THW-Jugend oder den THW-Helfervereinigungen zur Nutzung kurzfristig überlassen werden. 

  • Haftpflichtversicherung
  • Vollkasko- oder Teilkaskoversicherung

 

Zeltversicherung für Maßnahmen der THW-Jugend

Großzelte haben durch aufwändige Herstellungskosten und neuartige Materialien einen erheblichen Wert. Sorgfältige Behandlung und sachgemäße Aufbewahrung bzw. Aufstellung sind da selbstverständlich. Aber Trotz aller Vorsicht lassen sich Schäden nicht vermeiden, z.B. beim Transport oder Gebrauch, durch Elementarschäden, durch vorsätzliche Beschädigung von Außenstehenden, dies gilt vor allem auch beim Verleih an andere Organisationen.

Versicherbar sind über diesen Rahmenvertrag Großzelte mit einem Anschaffungsneuwert von mind. 2.000,00, € sowie auch die dazugehörende Einrichtung (Küchen-, Schlaf-, Sanitäts-, Restaurationszelte).

Veranstaltung-Elektronikversicherung (kurzfristig)

Hierbei handelt es sich um einen kurzfristigen Einzelvertrag zur Elektronikversicherung für Veranstaltungen. Versicherbar sind fremde und eigene Geräte und Anlagen der THW-Jugend oder der THW-Helfervereinigungen.

Versicherungsumfang der Elektronikversicherung für Veranstaltungen

Zu den wichtigsten Leistungen gehören:

  • Fahrlässigkeit, unsachgemäße Handhabung, Bedienungsfehler, Vorsatz Dritter
  • Kurzschluss, Überspannung, Induktion, Explosion oder Implosion
  • Brand, Blitzschlag, auch durch Löschen, Niederreißen, Ausräumen oder Abhandenkommen bei diesen Ereignis-sen
  • Wasser, Feuchtigkeit, Überschwemmung
  • Einbruchdiebstahl, Diebstahl, Beraubung, Plünderung, Sabotage

 

Reiseversicherung für Maßnahmen der THW-Jugend

Die THW-Jugendverbände haben einen günstigen Reiseversicherungs-Rahmenvertrag in Zusammenarbeitmit der BERNHARD Reiseversicherungsmakler GmbH geschaffen, der auf die speziellen Bedürfnisse der THW-Jugend zugeschnitten ist. Hierfür können sich deutsche Gruppen für Reisemaßnahmen im In- und Ausland (Gruppen ab 5 Personen bis max. 90 Tage) anmelden.

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Für Fragen rund um Ihre Reiseversicherung steht Ihnen unsere Reiseversicherungsabteilung gerne zur Verfügung.

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