Der Verband Deutsche Waldjugend hat das wichtige Thema Versicherungen in die Hände der Bernhard Assekuranzmakler GmbH gelegt. Der Versicherungsschutz soll vor allem die besonderen, mit der Jugendarbeit verbundenen, Risiken abdecken und so finanzielle Risiken minimieren. Deshalb hat der Verband Deutsche Waldjugend gemeinsam mit der Bernhard Assekuranz ein Versicherungskonzept entwickelt, welches auf die besonderen Bedingungen der Jugendarbeit zugeschnitten ist.
Die Rahmenversicherungsverträge sind für alle Landesverbände der Deutschen Waldjugend, die über den Bundesverband versichert sind, verbindlich abgeschlossen.
Haftpflichtversicherung
Gruppenunfallversicherung
Vermögensschadenhaftpflichtversicherung
Directors & Officers Versicherung
Hinweis: Rechtsverbindlich sind alleine die Inhalte und der Wortlaut des Versicherungsscheins und der Versicherungsbedingungen.
Die Haftpflichtversicherung deckt Personen- sowie Sachschäden an Dritten, die während der Maßnahmen im Rahmen der Vereinsarbeit auftreten können.
Die Leistung besteht in der Prüfung der Haftungsfragen, dem Ersatz berechtigter Haftpflichtansprüche und der Abwehr unberechtigter Forderungen.
Schäden durch Vorsatz sind hierbei nicht versicherbar.
Achtung: Die Haftpflichtversicherung ersetzt nur den Zeitwert.
Versicherter Personenkreis
Versicherte Risiken (auszugsweise)
zusätzlich Versicherbar (auszugsweise):
Versicherungsumfang (gesetzliche Haftung)
Versicherungssummen
Selbstbeteiligungen
Wichtige Ausschlüsse
Ab wann benötige ich zusätzlich zur Haftpflichtversicherung eine kurzfristige Veranstalterhaftpflichtversicherung?
Wenn die zu versichernde Veranstaltung nicht dem Satzungszweck entspricht oder mit mehr als 1000 Besuchern gerechnet wird. Außerdem sind Risiken wie z. B. Ausgabe von Speisen und Getränken, eine Hüpfburg, Osterfeuer, Kutschen usw. zusätzlich abzusichern.
Tarife zur kurzfristigen Veranstalterhaftpflichtversicherung und Online-Abschluss ...
Was bedeutet Verkehrssicherungspflicht? Obliegt diese der Organisation?
Verkehrssicherheitspflicht ist eine deliktsrechtliche Verhaltenspflicht zur Abwehr von Gefahrenquellen. Die Unterlassung kann zu Schadensersatzansprüchen führen. Die Verkehrssicherungspflicht obliegt der Organisation z.B. wenn sie ein Gebäude angemietet hat. Durch die Anmietung des Gebäudes ist bzw. kann sie zuständig für das Räumen und Streuen der Zugangswege und Fußgängerwege vor dem Haus sein (Regelung gemäß Mietvertrag).
Sind Glasbruchschäden in der Haftpflichtversicherung abgedeckt?
Glasbruchschäden an eigenen oder regelmäßig zur Nutzung überlassenen Räumlichkeiten sind durch eine separate Glasversicherung zu versichern.
Sind Vermögensschäden abgedeckt?
Ja, soweit diese aus einem Personen- oder Sachschaden entstanden sind.
Sind Schäden durch KFZ-Gebrauch abgedeckt?
Grundsätzlich sind Schäden durch den Kfz-Gebrauch in der Haftpflichtversicherung nicht abgedeckt. Schäden an Dritten, durch den Gebrauch von Kfz, sind über die gesetzlich vorgeschriebene Kfz-Haftpflichtversicherung abzuwickeln.
In unserem Haftpflichtkonzept sind Schäden an fremden Kfz, die in Folge von Be- und Entladen entstehen, versichert.
Mir ist eine Brille während der Tätigkeit für die Organisation runtergefallen. Ist das versichert?
Grundsätzlich sind im Bereich der Haftpflichtversicherung nur Schäden gegenüber Dritten abgesichert. Wurde das Herunterfallen der Brille durch ein anderes Mitglied / Mitarbeiter verschuldet, ist dieser Schaden über den Passus Belegschaftshabe zu regulieren.
Welche Auflagen müssen bei der Betreuung von Minderjährigen erfüllt sein?
Grundsätzlich müssen alle gesetzlichen Auflagen erfüllt sein, um den Versicherungsschutz nicht zu gefährden. Im Rahmen unseres Haftpflichtkonzeptes ist die Aufsichtspflicht mitversichert.
Die Aufsichtspflicht kann durch vorgegebene Abläufe oder einer vertraglichen Vereinbarung der Organisation übertragen werden.
Die Aufsichtsführende Personen sollte sorgfältig ausgewählt werden, z. B. eine angemessene Ausbildung liegt vor (JULEICA-Card).
Folgende Kontrollfragen können Ihre Einschätzung zur Aufsichtspflicht erleichtern:
1) Bin ich darüber informiert, wo sich die mir anvertrauten Kinder und Jugendlichen befinden und was sie tun?
2) Habe ich alle Vorkehrungen zum Schutze der mir Anvertrauten und Dritter getroffen?
3) Habe ich auch in der jetzigen Situation alles Zumutbare getan, was vernünftigerweise unternommen werden muss, um Schäden zu verhindern?
Greift unsere Haftpflicht auch bei Kooperationsveranstaltungen?
Nein, über die Haftpflichtversicherung ist dies nicht automatisch versichert. Das Risiko muss zusätzlich beantragt bzw. abgeklärt werden. Sofern der Verein selbst der Hauptveranstalter ist, ist dies im Rahmen der Grunddeckung bis 1.000 Besucher mitversichert.
Die Unfallversicherung unterstützt die verunfallte Person finanziell mit einer Einmalzahlung, wenn sie bei Aktivitäten des mitversicherten Vereins durch einen Unfall eine bleibende körperliche Beeinträchtigung erleidet.
Nach den allgemeinen Unfallversicherungsbedingungen liegt ein Unfall dann vor, wenn eine der versicherten Personen durch ein plötzlich von außen auf deren Körper einwirkendes Ereignis unfreiwillig eine Gesundheitsschädigung erleidet (kein Unterschied zwischen Fremd- und Eigenverschulden).
Bleibt die Gesundheitsschädigung dauerhaft, so spricht man von Invalidität – diese ist in der Kernpunkt der Unfallversicherung.
Die Gruppenleiter der Deutschen Waldjugend sind zusätzlich bei der Verwaltungsgenossenschaft versichert.
Versicherter Personenkreis
versicherte Risiken
Versicherungssummen
wichtige Ausschlüsse
Hinweis bei schweren Verletzungen und Todesfall
Unfälle mit schweren Verletzungen oder Todesfolge müssen innerhalb von 24 Stunden dem Versicherungsmakler oder der Versicherungsgesellschaft gemeldet werden (telefonisch, via E-Mail oder Fax). Dabei sind die Angaben zu dem Unfallhergang, Unfallort, Art der Verletzungen, Krankenhaus bzw. behandelnden Arzt wichtig.
Ist die Unfallversicherung eine Pflichtversicherung?
Die Unfallversicherung ist keine Pflichtversicherung. Die Organisation kann diese jedoch abschließen um den Mitarbeitern, ehrenamtlichen Helfern und Teilnehmern einen zusätzlichen Versicherungsschutz während der Ausübung ihrer dienstlichen Tätigkeit zu bieten.
Sind wir nicht über die Berufsgenossenschaft abgesichert?
Sind Behandlungskosten in der Unfallversicherung abgedeckt?
Die Behandlungskosten werden durch die Krankenversicherung gedeckt. Die Unfallversicherung ersetzt schwerpunktmäßig eine Invaliditätsleistung (dauerhafte körperliche Beeinträchtigung) in Folge eines Unfallschadens.
In der Vermögensschadenhaftpflichtversicherung sind sämtliche Vorstandsmitglieder sowie hauptberufliche, neben- und ehrenamtliche Mitarbeiter/-innen der mitversicherten Vereine und des Bundesverbands für finanzielle Schäden (reine Vermögensschäden), die sie in Ausübung ihres Dienstes dem Verein oder Bundesverband zufügen oder für die Sie privat haftbar gemacht werden (Eigen- und Drittschadendeckung, sowie die Absicherung des privaten Haftungsrisikos) versichert.
versicherter Personenkreis
Versicherungsgegenstand
Versichert sind solche Vermögensschäden, die dem Versicherungsnehmer von seinen Vertrauenspersonen durch fahrlässige Pflichtverletzung selbst und unmittelbar zugefügt werden (fahrlässiger Eigenschaden).
Ebenfalls versichert sind solche Vermögensschäden, für die der Versicherungsnehmer oder eine Vertrauensperson wegen eines bei der Ausübung seiner versicherten Tätigkeit fahrlässig begangenen Verstoßes von einem Dritten aufgrund gesetzlicher Haftungsbestimmungen in Anspruch genommen wird (fahrlässiger Drittschaden).
Der Versicherungsschutz umfasst sowohl die Abwehr unberechtigter, als auch die Befriedigung berechtiger Ansprüche.
Versicherungssummen
Selbstbeteiligungen
Wichtige Ausschlüsse
Der Versicherungsschutz bezieht sich nicht auf Haftpflichtansprüche,
Die D&O-Versicherung sichert die Vorstände und Geschäftsführer der mitversicherten eingetragenen Vereine des Bundesverbands gegen Vermögensschäden ab, die diese dem jeweiligen Verein zufügen, also finanzielle Schäden, die der versicherte Personenkreis in Ausübung seiner Tätigkeit versehentlich verursacht, d.h. durch fahrlässiges Verhalten im Sinne von Irrtum oder Versehen und wofür Sie aufgrund von gesetzlichen Haftpflichtbestimmungen persönlich mit Ihrem Privatvermögen vom Verein selbst oder einem geschädigten Dritten in Anspruch genommen werden. Es sind automatisch alle ehemaligen, aktuellen und zukünftigen Organe versichert.
versicherter Personenkreis
Versicherungsgegenstand
Versichert sind solche Vermögensschäden, die dem Versicherungsnehmer von seinen Organen durch fahrlässige Pflichtverletzung selbst und unmittelbar zugefügt werden (fahrlässiger Eigenschaden).
Ebenfalls versichert sind solche Vermögensschäden, für die der Versicherungsnehmer oder eine Vertrauensperson wegen eines bei der Ausübung seiner versicherten Tätigkeit fahrlässig begangenen Verstoßes von einem Dritten aufgrund gesetzlicher Haftungsbestimmungen in Anspruch genommen wird (fahrlässiger Drittschaden).
Der Versicherungsschutz umfasst sowohl die Abwehr unberechtigter, als auch die Befriedigung berechtigter Ansprüche.
Versicherungssumme
Wichtige Ausschlüsse
Haftpflichtversicherung
Unfallversicherung
Reiseveranstalterhaftpflichtversicherung
Reiseversicherung für Teilnehmer
Tageskasko
Inventarversicherung
Zeltversicherung
Werden Zusatzversicherungen gewünscht, können Sie sich gerne direkt an die Bernhard Assekuranz wenden.
Folgende Risiken müssen bei der Bernhard Assekuranz individuell angefragt werden oder zusätzlich eingeschlossen werden:
erhöhte Risiken (auszugsweise)
Zusatzrisiken (auszugsweise)
erhöhte Risiken (auszugsweise)
Zusatzrisiken (auszugsweise)
Reiseveranstalter ist, wer mindestens zwei reisetypische Leistungen (Transfer, Übernachtung, Verpflegung, Eintrittskarten, Stadtrundfahrt,…) organisiert und anbietet. Auch wenn die Reise kostenlos angeboten wird. Ferienfreizeiten, Wochenendworkshops, Vereinsausflüge gehören regelmäßig dazu. Der Reiseveranstalter haftet auch ohne Verschulden für alle Schäden, die die beauftragten Dienstleister (Busunternehmen, Hotel, Restaurant, …) den Reiseteilnehmern zufügen. Das gilt auch, wenn die Reise nur vermittelt wird.
Die Reiseveranstalterhaftpflichtversicherung der Vereine, wenn diese als Reiseveranstalter auftreten, regelt die Schadenersatzansprüche der Reiseteilnehmer/-innen gegen den Reiseveranstalter. Sie ist nicht zu verwechseln mit der Reiseveranstalter-Insolvenz-Versicherung (bei Zahlungsunfähigkeit).
Versicherter Personenkreis
Allgemeine Informationen
Nach dem Reisevertragsrecht haften auch alle Vereine, Verbände und sonstige Organisationen aus ihrer Tätigkeit als Reiseveranstalter für Personen-, Sach- und Vermögensschäden die den Reiseteilnehmern entstehen. Dabei haften Sie nicht nur für selbstverschuldete Schäden, sondern auch für das Verschulden Ihrer Kooperationspartner (z. B. Busunternehmer, Hotels etc.).
Beachte:
Pädagogisch ausgerichtete Freizeitmaßnahmen werden vom Gesetzgeber auch unter „Reisen“ subsumiert.
Reiseveranstalter ist man, sobald man für ein im Vorhinein festgelegtes und ausgeschriebenes Programm mit einem einheitlichen Preis (Pauschalreiseangebot) zwei der folgenden Punkte anbietet:
Die Vereine sind also auch bei Freizeitmaßnahmen wie Zeltlager (Anreise, Leitung und Unterkunft), Seminaren und Bildungsmaßnahmen (Unterkunft, Verpflegung, Angebot), sonstigen Freizeitmaßnahmen (z.B. Skifreizeiten) oder Jugendbegegnungsmaßnahmen als Reiseveranstalter im rechtlichen Sinne tätig, weshalb die Absicherung durch eine Reiseveranstalterhaftpflichtversicherung notwendig ist.
Wer die genannten Punkte von einem Reisebüro übernehmen lässt und die Reise nur in seinem Programm anbietet, fungiert als Reisevermittler, was allerdings die Haftung nicht ausschließt! Im Versicherungsvertrag gilt eine verringerte Prämie.
Versicherungsumfang
Der Versicherer gewährt den versicherten Vereinen und seinen Bevollmächtigten Versicherungsschutz in ihrer Eigenschaft als Reiseveranstalter, für den Fall, dass sie von Teilnehmern ggf. deren Eltern an von ihnen veranstalteten Reisen für während der Reise auftretende Ereignisse aufgrund der gesetzlichen Haftpflichtbestimmungen privatrechtlichen Inhalts in Anspruch genommen werden (unter Berücksichtigung der jeweiligen Rechtsprechung).
Versicherte Ereignisse:
Der Versicherungsschutz umfasst:
Versicherte, typische Tätigkeiten eines Reiseveranstalters:
Versicherungssummen
Je nach Bedarf des versicherten Vereins können zwei Varianten vereinbart werden:
Variante 1:
Variante 2:
Selbstbeteiligungen
Wichtige Ausschlüsse (auszugsweise)
Dieser Vertrag ist auf die speziellen Bedürfnisse bei Jugendfahrten sowie internationalen Jugendbegegnungsmaßnahmen der Vereine zugeschnitten. Hierzu können sich die deutschen Gruppen für Reisemaßnahmen im In- und Ausland sowie auch ausländische Gruppen für die Maßnahmen in Deutschland anmelden (Gruppen ab 5 Personen, max. 90 Tage Aufenthalt – Abweichungen auf Anfrage).
Die gesamte Reiseversicherung gilt weltweit, außer in Kriegsgebieten.
Die Tageskasko sichert die hauptberuflichen und ehrenamtlichen Mitarbeiter/-innen und Vorstände auf ihren Fahrten für die versicherte Organisation mit dem privaten PKW gegen Schäden auf dienstlich angeordneten Fahrten ab.
Wenn bei solch einer Fahrt ein Unfall verursacht wird, muss der Mitarbeiter/Ehrenamtler seine private KfZ-Versicherung mit diesem Schaden belasten. Mit einer KfZ-Dienstfahrt-Versicherung können dienstliche Fahrten mit dem privaten PKW abgesichert werden, so dass der Mitarbeiter/Ehrenamtler im Schadenfall von einer Hochstufung verschont bleibt.
Beachte:
Dienstfahrten sind Fahrten, die im Interesse des Vereins erforderlich sind. Dies sind z.B. Fahrten, um an Vereinssitzungen teilzunehmen, Veranstaltungen oder Seminare durchzuführen und zu organisieren, Teilnehmer/-innen zu Veranstaltungen abzuholen oder heimzubringen, Besorgungen für das Jugendzentrum, den Jugendzeltlagerplatz oder das Jugendübernachtungshaus etc. zu erledigen. Keine Dienstfahrt ist die tägliche Routinefahrt von und zur Arbeitsstätte.
Voraussetzungen:
Abrechnungen der Dienstfahrten über Reisekostenabrechnung und Eintrag im Dienstfahrtverzeichnis.
Versicherungsumfang
Versicherbare Fahrzeuge
Jedoch nur wenn die Fahrzeuge für Fahrten im Auftrag der versicherten Organisation genutzt werden und die Abrechnungen der Dienstfahrten über eine Reisekostenabrechnung und einen Eintrag im Dienstfahrtverzeichnis erfolgt, besteht Versicherungsschutz.
Nicht versicherbare Fahrzeuge
Wichtige Ausschlüsse
Geltungsbereich
Europa (geographischer Begriff)
Die Inventarversicherung deckt Schäden durch Feuer, Leitungswasser, Sturm, Hagel oder Einbruchdiebstahl. Der Versicherungsschutz umfasst alle dem Versicherungsnehmer gehörenden Sachen, die nicht untrennbar mit dem Gebäude verbunden sind.
In der Inventarversicherung wird das gesamte Inventar (Mobiliar, Geräte, Materialien etc.) der Risikoorte gegen die Gefahren Feuer, Einbruchdiebstahl (inkl. Vandalismus), Leitungswasser, Sturm und Hagel versichert. Zusätzlich ist es möglich, das Inventar gegen Glasbruch zu versichern, sowie das Risiko eines Betriebsunterbrechungsschadens nach einem Brand (FBU) in den Vertrag einzubeziehen.
Risikoorte
Versicherte Gefahren
Zusätzlich versicherbare Risiken
Glasbruch
Schäden an allen versicherten Scheiben in Fenstern und Türen der Versicherungsräume, auch, soweit sie Gebäudebestandteil sind, an Schrank- und Bilderverglasungen, sowie an Glasplatten jeder Art (kein Plexiglas) durch Zerbrechen, unter Einschluss der Kosten einer etwa erforderlichen Notverglasung. Elementar
Überschwemmung des Versicherungsgrundstücks, Rückstau von Wasser aus der Kanalisation, verursacht durch starken Regen, Erdbeben, Erdfall, Erdrutsch, Schneedruck, Lawinen, Vulkanausbruch. Betriebsunterbrechung
Die Einstellung oder Einschränkung des Geschäftsbetriebes als Folge eines versicherten Sachschadens bedeutet, dass die Geschäftskosten wie Gehälter und Miete weitergezahlt werden müssen, der erwartete Geschäftsgewinn bzw. die Einnahmen ausbleiben oder geschmälert werden und Aufwendungen für den Erwerb von Sachen, die der Wieder-in-Gang-Setzung des Geschäftsbetriebs dienen, entstehen.
Diese Kosten werden von der Versicherung maximal zwölf Monate übernommen.
Versicherungssummen
Wichtige Ausschlüsse (auszugsweise)
Risikogruppen
Aufgrund der unterschiedlichen Schadenverläufe werden die jeweiligen zu versichernden Objekte je nach Art des zu versichernden Risikos in Risikogruppen eingeteilt: a) Verwaltung (einfaches Risiko)
Geschäftsstellen, Büros, reine Verwaltung etc. b) Bildungs- und Freizeiteinrichtungen (mittleres Risiko)
Jugendübernachtungshäuser, Jugend- tagungshäuser und Jugendbildungsstätten etc. c) offene Einrichtungen sowie Zeltplätze (schweres Risiko)
Jugendzentren, -treffs, -cafés, Jugend- freizeitstätten, externe Lagerräume, fest eingerichtete Jugendzeltlager plätze und Zelthäuser (ohne Zelte)
Wichtig: Das Gebäude (Hütte) sollte über eine separate Gebäudeversicherung gegen die gängigen Gefahren wie Feuer, Sturm, Hagel, Leitungswasser, Elementarschäden durch den Eigentümer versichert sein. Bitte lassen Sie den Versicherungsschutz prüfen. Wichtig ist zusätzlich eine ausreichende Versicherungssumme!
Für ein kostenfreies und unabhängiges Angebot kontaktieren Sie uns bitte.
Über die Zeltversicherung sind Zelte, Zubehörteile und Zusatzgeräte versichert. Unter anderem sind die versicherten Gegenstände gegen Sturm, Brand, Transport sowie bei der stationären Einlagerung abgesichert.
Versicherte Gefahren
Die Zeltversicherung bietet Versicherungsschutz bei Zerstörung, Beschädigung oder Verlust der versicherten Sachen durch:
Versicherbare Sachen
Geltungsbereich
Versicherungssumme
Als Versicherungswert gilt der Betrag, der allgemein erforderlich ist, um im Zeitpunkt des Schadenfalles neue Zelte, Sachen und Geräte gleicher Art und Güte am ständigen Geschäftsort des Versicherungsnehmers anzuschaffen, abzüglich eines den Zustand der versicherten Sachen (Alter, Abnutzung, Gebrauch etc.) entsprechenden Betrages (Zeitwert).
Wichtige Ausschlüsse
Wenns doch mal kracht sind wir gerne für Sie da und helfen Ihnen bei der Schadenmeldung. Zudem bemühen wir uns um eine rasche Schadenbearbeitung.
Was außerdem noch zu beachten ist, finden Sie im Folgenden:
Allgemein gültige Maßnahmen
Maßnahmen im Haftpflichtschadenfall
Maßnahmen nach einem Unfallschaden
Maßnahmen im Rechtsschutzfall
Vor Einschaltung eines Anwaltes mit Ihrem Versicherungsberater (Bernhard Assekuranzmakler GmbH & Co. KG) sprechen, ob eine Kostenübernahme erfolgt.
Maßnahmen im Feuerschadenfall
Unmittelbar und unverzüglich die Feuerwehr und Polizei verständigen und in die sofortige Brandbekämpfung einleiten.
Maßnahmen nach einem Einbruchdiebstahl
Schäden in der Reiseversicherung
Sollten Sie auf diesen Seiten nicht ausreichende Antworten auf Ihre Fragen finden, steht Ihnen unser Team der Abteilung Jugend, Bildung, Kultur, Freizeit und Natur gerne zur Verfügung.