Tageskasko (Dienstfahrtversicherung)
Die Tageskasko sichert die hauptberuflichen und ehrenamtlichen Mitarbeiter/-innen und Vorstände auf ihren Fahrten für die versicherte Organisation mit dem privaten PKW gegen Schäden auf dienstlich angeordneten Fahrten ab.
Wenn bei solch einer Fahrt ein Unfall verursacht wird, muss der Mitarbeiter/Ehrenamtler seine private KfZ-Versicherung mit diesem Schaden belasten. Mit einer KfZ-Dienstfahrt-Versicherung können dienstliche Fahrten mit dem privaten PKW abgesichert werden, so dass der Mitarbeiter/Ehrenamtler im Schadenfall von einer Hochstufung verschont bleibt.
Beachte:
Dienstfahrten sind Fahrten, die im Interesse des Vereins erforderlich sind. Dies sind z.B. Fahrten, um an Vereinssitzungen teilzunehmen, Veranstaltungen oder Seminare durchzuführen und zu organisieren, Teilnehmer/-innen zu Veranstaltungen abzuholen oder heimzubringen, Besorgungen für das Jugendzentrum, den Jugendzeltlagerplatz oder das Jugendübernachtungshaus etc. zu erledigen. Keine Dienstfahrt ist die tägliche Routinefahrt von und zur Arbeitsstätte.
Voraussetzungen:
Abrechnungen der Dienstfahrten über Reisekostenabrechnung und Eintrag im Dienstfahrtverzeichnis.
Versicherungsumfang
- Kaskoversicherung
beinhaltet die Vollkasko- und Teilkaskoversicherung mit einer Selbstbeteiligung von 150 € je Schadenfall.
Vollkaskoschäden:
Selbstverschuldete Sachschäden an den Fahrzeugen der versicherten Mitarbeiter, mut- oder böswillige Beschädigung an den Fahrzeugen durch betriebsfremde Personen.
Teilkaskoschäden:
(Wenn keine Teilkaskoversicherung in der privaten Kfz-Versicherung vereinbart ist bzw. der Selbstbehalt 150€ übersteigt)
Brand, Entwendung, Sturm, Hagel, Glasbruch, Überschwemmung, Haarwild.
- Insassenunfallversicherung
Die Insassenunfallversicherung besteht nach dem sogenannten Pauschalsystem, d.h. jede Person im Fahrzeug ist automatisch versichert:
- 30.000 € für den Todesfall
- 60.000 € für den Invaliditätsfall
- Bei mindestens zwei Insassen erhöhen sich diese Summen um 50 % und werden dann durch die Anzahl der im Fahrzeug befindlichen Insassen geteilt.
- Rabattverlustversicherung
Der Vermögensschaden, der dem versicherten Mitarbeiter dadurch entsteht, dass bei einem selbstverschuldeten Unfall, der eine Beanspruchung seiner privaten Kfz-Haftpflichtversicherung nach sich zieht, der Beitragssatz in dieser angehoben wird (Rückstufung des Schadensfreiheitsrabattes), wird durch diesen Teil des Vertrages aufgefangen (Begrenzt auf 5 Jahre).
- Verkehrsrechtsschutzversicherung
Die Verkehrsrechtsschutzversicherung trägt: die Anwaltskosten, die durch die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen entstehen, wenn das Fahrzeug, der Fahrer oder Insassen durch Dritte geschädigt werden (Schadenersatz-Rechtsschutz).
Die Verteidigung in Verfahren wegen des Vorwurfs der Verletzung einer verkehrsrechtlichen Vorschrift des Straf- oder Ordnungswidrigkeitenrechtes (Straf-Rechtsschutz).
Die Führerscheinrechtsschutz zur Wiedererlangung der Fahrerlaubnis bei Führerscheinentzug.
Versicherbare Fahrzeuge
- PKWs und Kombis (einschl. Kleinbusse bis max. 9 Sitzplätze), die auf Privatpersonen zugelassen sind
- Wohnmobile, die auf Privatpersonen zugelassen sind bis max. 3,5 t
- Lieferwagen bis max. 3,5 t Gesamtgewicht
- Motorräder und Motorroller mit einem max. Neuwert von 10.000€
Jedoch nur wenn die Fahrzeuge für Fahrten im Auftrag der versicherten Organisation genutzt werden und die Abrechnungen der Dienstfahrten über eine Reisekostenabrechnung und einen Eintrag im Dienstfahrtverzeichnis erfolgt, besteht Versicherungsschutz.
Nicht versicherbare Fahrzeuge
Fahrzeuge von gewerblichen Haltern.
Aber: Die dortige Kasko-Selbstbeteiligung (ohne Anrechnung der eigenen Selbstbeteiligung der Dienstreisekasko-Versicherung) wird erstattet.
Wichtige Ausschlüsse
- Unfälle, die grob fahrlässig verursacht wurden (darunter fällt z.B. auch Trunkenheit am Steuer)
- Brems-, Betriebs-, Motor-, Reifen- und reine Bruchschäden
- Unfälle infolge vorsätzlicher Ausführung von Verbrechen und Vergehen oder bei Fahrten, die ohne Wissen und Willen des Halters vorbereitet, ausgeführt und ausgedehnt werden
- Unfälle die bei Fahrten zu Privatzwecken, also nicht im Rahmen der Tätigkeit für den versicherten Verein, erfolgen; dies gilt auch für Unterbrechung der Dienstfahrt für private Besorgungen und für die tägliche Fahrt von und zur Arbeitsstätte
Geltungsbereich
Europa (geographischer Begriff)