Tageskasko (Dienstfahrtversicherung)
Die Tageskasko sichert die hauptberuflichen und ehrenamtlichen Mitarbeiter/-innen und Vorstände auf ihren Fahrten für die versicherte Organisation mit dem privaten PKW gegen Schäden auf dienstlich angeordneten Fahrten ab.
Wenn bei solch einer Fahrt ein Unfall verursacht wird, muss der Mitarbeiter/Ehrenamtler seine private KfZ-Versicherung mit diesem Schaden belasten. Mit einer KfZ-Dienstfahrt-Versicherung können dienstliche Fahrten mit dem privaten PKW abgesichert werden, so dass der Mitarbeiter/Ehrenamtler im Schadenfall von einer Hochstufung verschont bleibt.
Beachte:
Dienstfahrten sind Fahrten, die im Interesse des Vereins erforderlich sind. Dies sind z.B. Fahrten, um an Vereinssitzungen teilzunehmen, Veranstaltungen oder Seminare durchzuführen und zu organisieren, Teilnehmer/-innen zu Veranstaltungen abzuholen oder heimzubringen, Besorgungen für das Jugendzentrum, den Jugendzeltlagerplatz oder das Jugendübernachtungshaus etc. zu erledigen. Keine Dienstfahrt ist die tägliche Routinefahrt von und zur Arbeitsstätte.
Voraussetzungen:
Abrechnungen der Dienstfahrten über Reisekostenabrechnung und Eintrag im Dienstfahrtverzeichnis.