Bernhard Assekuranzmakler
Vereine & VerbändeUnternehmen
Home   trenner   Vereine & Verbände   trenner   Blog

VereinsUpdate Dezember 2025: Was Deutschlands Vereinslandschaft bewegt hat


VereinsUpdate Dezember

Der Dezember 2025 markiert für das deutsche Vereinswesen eine Phase von historischer Tragweite, in der legislative Weichenstellungen, tiefgreifende soziologische Erkenntnisse und eine feierliche Anerkennungskultur aufeinandertreffen. Während das Kalenderjahr traditionell in eine Phase der Reflexion mündet, wurde der letzte Monat des Jahres 2025 durch eine beispiellose Dynamik im Bereich der Gesetzgebung und der strategischen Neuausrichtung geprägt. Die Verabschiedung des Steueränderungsgesetzes 2025 am 19. Dezember durch den Bundesrat stellt dabei das zentrale Ereignis dar, welches die administrativen und finanziellen Rahmenbedingungen für Millionen von ehrenamtlich Engagierten ab dem 1. Januar 2026 grundlegend transformiert. Diese Entwicklung ist eingebettet in eine Zeit, in der das Ehrenamt laut dem aktuellen 6. Deutschen Freiwilligensurvey zwar eine leichte Erosion der Beteiligungsquote erfährt, gleichzeitig aber eine signifikante Zunahme der Intensität und Professionalisierung verzeichnet. Für Vereinsverantwortliche bedeutet dieser Monatsrückblick daher nicht nur eine Dokumentation des Vergangenen, sondern eine essenzielle Orientierungshilfe für die strategische Planung des kommenden Geschäftsjahres.

Das Wichtigste in Kürze:

  • Ab 2026 bringt das Steueränderungsgesetz höhere Pauschalen, neue Freigrenzen und weniger Bürokratie für Vereine
  • Ehrenamt wird seltener, aber intensiver: Die Engagementquote sinkt leicht, während Zeitaufwand und Professionalität steigen
  • Digitalisierung ist Standard im Ehrenamt: 86 % der Engagierten nutzen digitale Tools, KI gewinnt strategisch an Bedeutung
  • Cybersicherheit wird kritisch: Vereine geraten zunehmend ins Visier von Phishing- und Spendenbetrug
  • Neue Gemeinnützigkeitszwecke wie E-Sport und Photovoltaik schaffen rechtliche Sicherheit und Zukunftspotenziale
  • Für 2026 sind frühe Weichenstellungen bei Mindestlohn, Versicherungen und Förderanträgen entscheidend

Hinweis: Die Inhalte dienen ausschließlich der allgemeinen Orientierung für Vereine und Ehrenamtliche und stellen keine rechtliche oder steuerliche Beratung dar. Eine Gewähr für Richtigkeit oder Aktualität übernehmen wir nicht. Bei konkreten Fragen wenden Sie sich bitte an zuständige Fachstellen oder Behörden.

1. Die Reform des Gemeinnützigkeitsrechts: Das Steueränderungsgesetz 2025

Die wichtigste Nachricht für die deutsche Vereinswelt erreichte die Öffentlichkeit in der letzten Sitzungswoche des Bundesrates. Am 19. Dezember 2025 passierte das Steueränderungsgesetz 2025 die Länderkammer, nachdem es bereits am 4. Dezember vom Bundestag verabschiedet worden war. Die Reform ist als Reaktion auf den langjährigen Ruf nach Entbürokratisierung und einer besseren finanziellen Ausstattung des Ehrenamts zu verstehen. Das Gesetz zielt darauf ab, die steuerlichen Hürden für gemeinnützige Organisationen zu senken und gleichzeitig die Attraktivität der aktiven Mitarbeit zu steigern.   

1. Anhebung der Freibeträge und Pauschalen

Ein Herzstück der Reform ist die signifikante Erhöhung der steuerfreien Pauschalen für bürgerschaftliches Engagement. Ab dem 1. Januar 2026 steigt die Übungsleiterpauschale, die für pädagogische, ausbildende oder betreuende Tätigkeiten wie die der Trainer, Chorleiter oder Jugendleiter relevant ist, von 3.000 Euro auf 3.300 Euro pro Jahr. Parallel dazu wird die Ehrenamtspauschale, die für administrative und organisatorische Aufgaben im Verein – etwa für Vorstände, Kassenwarte oder Schriftführer – gewährt wird, von 840 Euro auf 960 Euro angehoben.   

Diese Erhöhungen sind weit mehr als ein Inflationsausgleich. Sie signalisieren eine verstärkte staatliche Wertschätzung für die individuelle Zeitinvestition der Bürger. Besonders relevant für die Vorstandsebene ist die direkte Verknüpfung dieser Beträge mit dem Haftungsrecht. Gemäß den §§ 31a und 31b BGB ist die Haftungsbeschränkung für Vorstände und Vereinsmitglieder, die für fahrlässig verursachte Schäden im Rahmen ihrer Tätigkeit haften müssen, künftig bis zu einer Verdienstgrenze von 3.300 Euro pro Jahr abgesichert. Damit wird der Kreis der Personen, die von dieser Haftungsprivilegierung profitieren, erheblich erweitert, was die Bereitschaft zur Übernahme von Vorstandsämtern in kleineren Vereinen fördern dürfte.   

Pauschale / FreigrenzeWert bis 2025Wert bis 2026Gesetzliche Grundlage
Übungsleiterpauschale3.000 €3.300 €§ 3 Nr. 26 EStG
Ehrenamtspauschale840 €960 €§ 3 Nr. 26a EStG
Wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb45.000 €50.000 €§ 64 Abs. 3 AO
Sportliche Veranstaltungen45.000 €50.000 €§ 67a AO
Zeitnahe Mittelverwendung (Limit)45.000 €100.000 €§ 55 Abs. 1 Nr. 5 AO
Haftungsfreigrenze (§ 31a BGB)3.000 €3.300 €§§ 31a, 31b BGB

2. Administrative Entlastung durch neue Freigrenzen

Neben den individuellen Pauschalen wurden auch die organisationsbezogenen Freigrenzen angepasst. Die Freigrenze für den steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb wird von 45.000 Euro auf 50.000 Euro angehoben. Dies betrifft Einnahmen aus geselligen Veranstaltungen, Vereinsheimen oder Sponsoring. Für Vereine, die unter dieser Grenze bleiben, entfällt künftig bei den wirtschaftlichen Einnahmen die aufwendige Differenzierung zwischen Zweckbetrieb und wirtschaftlichem Geschäftsbetrieb für die Ertragsteuern. Dies bedeutet eine erhebliche Vereinfachung der Buchführung, auch wenn für die Umsatzsteuer weiterhin die Differenzierungspflicht besteht, sofern die Kleinunternehmergrenze von 22.500 Euro überschritten wird.   

Eine fundamentale Erleichterung stellt zudem der Wegfall der Pflicht zur zeitnahen Mittelverwendung für kleinere Vereine dar. Bisher mussten gemeinnützige Organisationen ihre Mittel grundsätzlich innerhalb von zwei Jahren für ihre satzungsgemäßen Zwecke ausgeben. Diese Verpflichtung entfällt nun für alle Körperschaften, deren jährliche Gesamteinnahmen 100.000 Euro nicht überschreiten. Dieser Schritt nimmt den sogenannten „Ausgabedruck“ von den Vorständen. Er ermöglicht es Vereinen, über mehrere Jahre hinweg gezielt Rücklagen für größere Investitionen – wie die Sanierung eines Vereinsheims oder den Kauf von Sportgeräten – aufzubauen, ohne sich gegenüber dem Finanzamt für nicht verausgabte Mittel rechtfertigen zu müssen.   


3. Innovation im Gemeinnützigkeitskatalog: E-Sport und Nachhaltigkeit

Das Steueränderungsgesetz 2025 greift moderne gesellschaftliche Entwicklungen auf, indem es den E-Sport (elektronischen Sport) explizit als gemeinnützigen Zweck anerkennt (§ 52 Abs. 2 Satz 1 Nr. 21 AO). Unter E-Sport wird hierbei der wettkampfmäßige Vergleich menschlicher Spieler in Computer- und Videospielen verstanden. Diese Anerkennung ist jedoch an strikte Jugendschutzvorgaben gebunden: Spiele, die Gewalt verherrlichen oder glücksspielähnliche Mechanismen enthalten, sind ausgeschlossen. Vereine, die E-Sport in ihre Satzung aufnehmen, müssen zudem Maßnahmen zur Suchtprävention vorweisen.   
Parallel dazu wird der Betrieb von Photovoltaikanlagen auf Vereinsgebäuden rechtssicherer gestaltet. Die Verwendung von Vereinsmitteln für solche Anlagen gilt künftig als gemeinnützigkeitsrechtlich unschädlich (§ 58 Nr. 11 AO), solange dies nicht zum Hauptzweck des Vereins wird. Dies ermöglicht es Vereinen, ihre Energiekosten nachhaltig zu senken und gleichzeitig einen Beitrag zum Klimaschutz zu leisten, ohne den Status der Gemeinnützigkeit zu riskieren.   

2. Analyse des bürgerschaftlichen Engagements: Erkenntnisse des 6. Deutschen Freiwilligensurveys

Zeitgleich zur gesetzlichen Neuregelung veröffentlichte das Bundeskanzleramt im Dezember 2025 die Ergebnisse des 6. Deutschen Freiwilligensurveys, einer repräsentativen Studie mit über 27.000 Befragten. Die Daten liefern ein differenziertes Bild des Ehrenamts in Deutschland und bilden die notwendige empirische Basis für die künftige Vereinsstrategie.

1. Der Wandel der Beteiligungsstrukturen

Obwohl die Engagementquote mit rund 37 % der Bevölkerung ab 14 Jahren weiterhin auf einem hohen Niveau liegt, ist ein leichter Rückgang gegenüber 2019 (39,7 %) zu verzeichnen. Diese Entwicklung ist jedoch nicht mit einem generellen Desinteresse gleichzusetzen. Vielmehr zeigt sich eine Verschiebung in der Intensität des Engagements: Wer engagiert ist, tut dies heute häufiger und zeitintensiver als noch vor fünf Jahren. So gaben 48 % der Engagierten an, ihre Tätigkeit mindestens einmal pro Woche auszuüben, was einen Anstieg von 42 % im Jahr 2019 bedeutet.   
Besonders auffällig ist die Diskrepanz zwischen den Altersgruppen und Geschlechtern. Während das Engagement bei jungen Menschen (14-29 Jahre) mit knapp 40 % stabil bleibt, ist bei Frauen mit Kindern im Haushalt ein Rückgang der Beteiligung von 50,4 % auf 43,9 % zu beobachten. Dies deutet auf einen gestiegenen zeitlichen Druck in der "Rushhour des Lebens" hin und stellt Vereine vor die Herausforderung, familienfreundlichere und flexiblere Mitmachmöglichkeiten zu schaffen.   

Engagement-MerkmalQuote 2019Quote 2024/25Veränderung
Gesamte Engagementquote39,7 %ca. 37,0 %- 2,7 %-Pkt.
Engagement bei 14- bis 29-Jährigenk.A.39,9 %stabil
Wöchentliches Engagement42,0 %48,0 %+ 6,0 %-Pkt.
Digitale Tool-Nutzungk.A.86,0 %hoch
Vorstandstätigkeit (Männer)k.A.31,0 %stabil
Vorstandstätigkeit (Frauen)k.A.21,0 %stabil

2. Digitalisierung als integraler Bestandteil

Ein bahnbrechendes Ergebnis des Surveys ist die Erkenntnis, dass 86 % aller Engagierten im Rahmen ihrer Tätigkeit digitale Anwendungen nutzen. 16 % der Freiwilligen engagieren sich sogar überwiegend oder ausschließlich digital. Dies unterstreicht, dass die Digitalisierung im Ehrenamt kein Randphänomen mehr ist, sondern das Rückgrat moderner Vereinsarbeit bildet. Besonders junge Menschen und Personen mit höherer Bildung nutzen digitale Tools für die Koordination und Durchführung ihrer Projekte.   

Die Bereitschaft für neues Engagement ist bei Nicht-Engagierten ebenfalls hoch: Rund 41 % können sich vorstellen, in den nächsten 12 Monaten eine freiwillige Tätigkeit aufzunehmen. Unter den jungen Nicht-Engagierten liegt diese Bereitschaft sogar bei beeindruckenden 66 %. Die Gründe für eine Nicht-Beteiligung sind primär zeitlicher Natur (62 %), gefolgt von gesundheitlichen Aspekten (32 %) und dem Wunsch nach Ungebundenheit (31 %). Diese Daten legen nahe, dass Vereine, die kurze, projektbezogene und digital koordinierte Aufgaben anbieten, das größte Wachstumspotenzial haben.   

3. Herausforderungen und Sicherheit im digitalen Raum

Die zunehmende Digitalisierung bringt jedoch nicht nur Erleichterungen, sondern auch spezifische Risiken mit sich, die im Dezember 2025 besonders deutlich wurden. Der Landessportbund NRW warnte explizit vor betrügerischen E-Mails, die im Namen von Vereinsvertretern versendet werden, um Zahlungen zu fingieren.  

1. Cybersicherheit in der Spendenzeit

Insbesondere die Weihnachtszeit wird von Cyberkriminellen genutzt, um Phishing-Attacken auf Non-Profit-Organisationen (NPOs) zu starten. Laut aktuellen Berichten stiegen die Registrierungen von weihnachtsthematischen, oft bösartigen Domains im letzten Quartal 2025 massiv an. Da Vereine oft als vertrauenswürdig gelten und gleichzeitig über weniger robuste IT-Sicherheitsabteilungen verfügen als Großunternehmen, sind sie attraktive Ziele für den Diebstahl von Spenderdaten.   

Experten empfehlen für 2026 eine "Resilience-First"-Strategie. Dazu gehören die obligatorische Einführung der Multi-Faktor-Authentifizierung (MFA), regelmäßige Phishing-Simulationen für Mitarbeiter und die Nutzung von Passwort-Managern. Ein wöchentlicher IT-Check, bei dem Log-Dateien des Spendenmanagementsystems geprüft und Backups verifiziert werden, sollte zur Routine jedes Vereinsvorstands gehören. Die finanziellen Folgen eines Datenlecks können für NPOs verheerend sein, wobei die durchschnittlichen Kosten einer Datenpanne im sozialen Sektor inzwischen auf bis zu 2 Millionen Dollar geschätzt werden, wenn man Reputationsschäden und rechtliche Folgen einbezieht.   

2. Künstliche Intelligenz als strategischer Assistent

Trotz der Risiken bietet die KI enorme Potenziale für die Entlastung des Ehrenamts. Im Dezember 2025 häuften sich Berichte über Vereine, die KI-Assistenten nutzen, um Neujahrsreden zu schreiben oder Sportstundenpläne zu entwerfen. Trendprognosen für 2026 sehen das Jahr der "KI-Agenten", die monotone Aufgaben wie die Mitgliederverwaltung, Finanzplanung oder das Erstellen von Social-Media-Inhalten teilautonom übernehmen können. Die Europäische KI-Verordnung (AI Act), deren erste Regelungen 2025 in Kraft traten, setzt hierbei den notwendigen rechtlichen Rahmen für einen verantwortungsvollen Einsatz dieser Technologien.   

4. Anerkennung und Inspiration: Preisträger und Best Practices

Der Dezember ist traditionell der Monat der Ehrungen. Zahlreiche Auszeichnungen würdigten im Dezember 2025 herausragende Projekte, die als Inspiration für die gesamte Vereinslandschaft dienen können.

1. Sterne des Sports: Pfeffersport e.V. und gesellschaftlicher Zusammenhalt

Der Wettbewerb „Sterne des Sports“ prämierte auch 2025 innovative Konzepte auf Landesebene. In Berlin gewann der Verein Pfeffersport e.V. mit dem Projekt „Fair Friends“ den Großen Stern in Silber. Dieses deutsch-polnische Fußball-Bildungsprojekt erreicht über 600 Kinder und nutzt den Sport als Brücke für Demokratieerziehung und kulturellen Austausch. Der Sieg ist mit 4.000 Euro dotiert und qualifiziert den Verein für das Bundesfinale im Januar 2026, das von Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier persönlich begleitet wird.   

Weitere bemerkenswerte Landessieger sind:

  • VfB Eilenburg e.V. (Sachsen): Mit dem Projekt „FairPFIFFEN“ setzt sich der Verein aktiv gegen Diskriminierung und für den Respekt gegenüber Schiedsrichtern ein.   
  • Turngemeinde Herford 1860 e.V. (NRW): Das Projekt „Vereinsheld 2025 – Unsere Zukunft ist Ehrenamt“ fokussiert sich auf die systematische Gewinnung und Ausbildung von jungen Führungskräften im Verein.   
  • Athletic Sonnenberg (Chemnitz): Der Verein wurde für seine klare Haltung gegen rechts und die Nutzung von Kampfsport als integratives Element ausgezeichnet.   

2. Julius Hirsch Preis: Fußball gegen das Vergessen

Der mit 21.000 Euro dotierte Julius Hirsch Preis des DFB wurde im Dezember feierlich verliehen, um Haltung gegen Rassismus und Antisemitismus zu würdigen. Der erste Preis ging an das Ludwig-Marum-Gymnasium Pfinztal für die Entwicklung der „Julius-Hirsch-Event-Box“, die praxiserprobte Formate für die Erinnerungsarbeit bereitstellt. Der FC Mainaustrasse aus München erhielt den dritten Preis für seine herausragende Integrationsarbeit, die über den Sport hinaus Unterstützung bei Behördengängen und der Wohnungssuche bietet. Diese Projekte zeigen eindrucksvoll, dass Vereine in Deutschland als "Schulen der Demokratie" fungieren und weit über ihren sportlichen Kern hinaus wirken.   

5. Strategische Weichenstellungen für 2026: Finanzen und Recht

Zum Jahresende 2025 mussten Vereinsvorstände zudem wichtige operative Entscheidungen treffen, die das kommende Geschäftsjahr beeinflussen.

1. Mindestlohn und Personalmanagement

Ab dem 1. Januar 2026 steigt der gesetzliche Mindestlohn auf 13,90 Euro pro Stunde. Dies hat unmittelbare Auswirkungen auf Vereine mit angestellten Mitarbeitern in der Geschäftsstelle, Übungsleitern auf Minijob-Basis oder Personal in der Vereinsgastronomie. Vorstände müssen ihre Budgetplanungen für 2026 entsprechend anpassen. Ein wichtiger Termin im Dezember war zudem die Bestandserhebung 2026, bei der die Mitgliederzahlen an die Landessportbünde gemeldet werden müssen – eine Grundlage für künftige Förderungen.   

2. Versicherungen und Haftung

Die Bernhard Assekuranz veröffentlichte im Dezember praxisnahe Ratgeber zu Satzungsänderungen und Geschäftsordnungen. Ein zentraler Rat für das neue Jahr ist die Überprüfung der Vereinshaftpflichtversicherung. Kosteneffiziente Einstiegstarife für kleine Vereine beginnen bereits bei rund 8,87 Euro pro Monat und bieten Schutz für Vorstand und Mitglieder bei Personen- und Sachschäden bis zu 10 Millionen Euro. Besonders wichtig im Winter: Die Haftpflicht muss auch wetterbedingte Risiken wie Schnee und Glätte bei Veranstaltungen abdecken.   

3. Förderungen und Finanzierungsmöglichkeiten

Für das Jahr 2026 stehen zahlreiche Förderprogramme bereit, deren Antragsfristen oft bereits im Januar oder Februar liegen.

FördergeberProgramm / ZweckFrist
DSEEMikroförderung (ländliche Räume) bis 1.500 €ab Anfang 2026
Postcode LotterieSoziale & ökologische Projekte bis 100.000 €16.01.2026
Berliner JugendbudgetProjekte von 12-21-Jährigen bis 20.000 €14.01.2026
24guteTatenAdventskalender-Förderung 2026 (40.000 €)22.02.2026
ESF PlusOrganisationsentwicklung "rückenwind³"12.12.2025 (Interesse)
Erasmus+Mobilität & Bildung im Sport22.02.2026 (nächste Runde)

Besonders für kleine Projekte in ländlichen oder strukturschwachen Regionen bietet das Mikroförderprogramm der Deutschen Stiftung für Engagement und Ehrenamt (DSEE) ab Anfang 2026 wieder unbürokratische Unterstützung. Auch das Programm "action! Aktiv für eine globale Welt" fördert weiterhin Bildungsaktionen zu Nachhaltigkeitsthemen mit bis zu 500 Euro.   

6. Mobilität und Infrastruktur: Neue Regeln für E-Scooter

Ein oft übersehener, aber für die Infrastruktur von Vereinen (insbesondere in städtischen Gebieten) relevanter Aspekt ist die Novelle der Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung, der der Bundesrat am 19. Dezember zustimmte. Die neuen Regeln passen die Nutzung von E-Scootern weitgehend an den Radverkehr an. So dürfen E-Scooter künftig den Grünpfeil für Radfahrer nutzen und müssen verpflichtend mit Blinkern und stabilen Ständern ausgestattet sein. Für Vereine, deren Mitglieder vermehrt mit diesen Fahrzeugen zum Training oder zu Versammlungen anreisen, bedeutet dies eine verbesserte Sicherheit, aber auch die Notwendigkeit, über geeignete und sichere Abstellflächen auf dem Vereinsgelände nachzudenken.   

7. Regionale Schlaglichter und lokales Engagement

Der Dezember bot auch auf lokaler Ebene inspirierende Beispiele. In Haltern am See feierte der Bürgerbusverein seinen ereignisreichsten Monat mit dem Bau einer neuen Garage, die durch massiven ehrenamtlichen Einsatz der Fahrer realisiert wurde. In der Gemeinde Schorfheide wurden die „Ehrenamtler des Jahres 2025“ ausgezeichnet, darunter Bürger, die sich um die Denkmalpflege, Storchenschutz oder soziale Projekte in der Kirchengemeinde verdient gemacht haben. Diese Beispiele unterstreichen, dass das Rückgrat des deutschen Vereinswesens nach wie vor in der Identifikation mit der unmittelbaren Heimat und dem konkreten Tun vor Ort liegt.   

8. Zusammenfassung und Ausblick auf 2026

Der Monatsrückblick Dezember 2025 verdeutlicht eine paradoxe, aber hoffnungsvolle Situation: Während die administrativen Anforderungen komplexer werden, schafft der Gesetzgeber mit dem Steueränderungsgesetz 2025 die notwendigen Freiräume, um diesen Herausforderungen zu begegnen. Die Anhebung der Pauschalen und Freigrenzen, die Anerkennung von E-Sport und Photovoltaik sowie die Befreiung von der zeitnahen Mittelverwendung sind klare Signale für eine moderne Ehrenamtspolitik.   

Gleichzeitig zeigen die Daten des Freiwilligensurveys, dass das Engagement in Deutschland nicht schwindet, sondern sich transformiert. Es wird digitaler, intensiver und sucht nach flexibleren Formen. Vereine, die diese Trends erkennen und ihre Strukturen entsprechend anpassen – sei es durch den Einsatz von KI, die Schaffung von Projektstellen oder die Nutzung digitaler Kollaborationstools –, werden gestärkt aus diesem Wandel hervorgehen.   

Handlungsempfehlungen für Vorstände im Januar 2026:

  1. Satzungs-Update: Prüfen Sie, ob Ihre Satzung bereits die neuen Zwecke wie E-Sport oder Nachhaltigkeitsaspekte abdeckt, um von den steuerlichen Vorteilen zu profitieren.   
  2. Finanzplanung: Integrieren Sie die erhöhten Pauschalen für Übungsleiter (3.300 €) und Ehrenamtliche (960 €) in Ihr Budget, um die Haftungsprivilegierung optimal zu nutzen.   
  3. Digital-Check: Implementieren Sie Multi-Faktor-Authentifizierung für Ihre Konten und schulen Sie Ihr Team zum Thema Phishing, um in der kritischen Spendenphase sicher zu bleiben.   
  4. Förderanträge: Nutzen Sie die ersten Wochen des Jahres, um Anträge bei der DSEE oder regionalen Programmen zu stellen, da viele Budgets zu Jahresbeginn neu verteilt werden.   
  5. Nachhaltigkeit: Evaluieren Sie das Potenzial einer Photovoltaikanlage auf Ihrem Vereinsdach, um von der neuen Rechtssicherheit und langfristigen Kostenersparnis zu profitieren.   

Das deutsche Vereinswesen im Dezember 2025 ist lebendiger denn je. Die Kombination aus politischem Willen zur Entlastung und dem unermüdlichen Einsatz der Bürger vor Ort bietet eine hervorragende Basis für ein erfolgreiches und wirkungsvolles Jahr 2026.

 

Unser VereinsUpdate-Newsletter 

Bleiben Sie immer einen Schritt voraus!
Als spezialisierter Versicherungsmakler für Vereine informieren wir Sie regelmäßig über alles, was für Ihren Verein wirklich zählt – kompakt, verständlich und immer aktuell.

Ihre Vorteile auf einen Blick:

  • Wichtige rechtliche Neuerungen sofort im Überblick
  • Änderungen & Trends, die Vereine direkt betreffen
  • Praktische Tipps für Vorstände, Trainer & Ehrenamt
  • Relevantes Versicherungswissen – klar und einfach erklärt
  • 100 % kostenlos & jederzeit kündbar

Melden Sie sich jetzt an und erhalten Sie wertvolles Wissen direkt in Ihr Postfach – damit Ihr Verein sicher, gut informiert und bestens vorbereitet bleibt.

Ihre Anmeldung konnte nicht gespeichert werden. Bitte versuchen Sie es erneut.
Ihre Anmeldung war erfolgreich.

Monatliches VereinsUpdate erhalten

Anrede

Name

E-Mail*

Newsletter-Einwilligung

Gemeinsam stark – seit 70 Jahren an der Seite von Vereinen mit speziell entwickelten Rahmenverträgen

  • Maßgeschneiderter Schutz: Individuelle Versicherungen, perfekt auf die Bedürfnisse von Vereinen abgestimmt
  • Exklusive Rahmenverträge: Spezielle Konditionen und Leistungen, die es nur bei uns gibt
  • Umfassende Absicherung: Von Haftpflicht über Rechtsschutz bis hin zur Vermögensschadenhaftpflicht
  • Digitale Verwaltung: Einfache Vertragsübersicht und Schadenmeldung über digitale Prozesse

► Individuelles Angebot berechnen

               |              Home             |              Kontakt             |              Karriere             |              Glossar