2. Digitale Trends und Innovationen im Vereinsleben
Künstliche Intelligenz gehört längst zum Vereinsalltag, ob bei Social-Media-Beiträgen, Newslettern oder Texten für die Website. Seit dem 2. August 2026 gelten dafür neue Transparenzpflichten nach dem europäischen AI Act. Die LandesEhrenamtsagentur Hessen fasste am 28. September zusammen, was das für Vereine bedeutet: Eine generelle Pflicht, jeden mit KI bearbeiteten Beitrag zu kennzeichnen, besteht nicht.
Kennzeichnen müssen Vereine allerdings vollständig KI-generierte oder stark veränderte Bilder, Videos und Audiodateien (Deepfakes). Bei Chatbots soll erkennbar sein, dass kein Mensch antwortet. Bei Texten zu Themen von öffentlichem Interesse kann eine Kennzeichnung nötig sein, sie entfällt aber, wenn eine Person den Entwurf tatsächlich redaktionell prüft, bewertet und die Verantwortung übernimmt – reine Rechtschreibkontrolle genügt nicht. Praktischer Tipp: eine verantwortliche Person benennen und einen einfachen Freigabeprozess festlegen, ähnlich wie beim Datenschutz.
Eine zweite Neuerung betrifft die Datenlage zum Vereinswesen: Im September startete die neue Runde des ZiviZ-Survey, der alle vier bis fünf Jahre ein repräsentatives Stimmungsbild der organisierten Zivilgesellschaft liefert. Zufällig ausgewählte Organisationen erhalten per Post einen digitalen Zugang; unter den Teilnehmenden wird eine Spende von 1.000 Euro verlost. Zu weiteren digitalen Trends gab es im Berichtsmonat keine eigenständigen Neuveröffentlichungen, die wir hier belastbar einordnen könnten.
Quellen: Dein Ehrenamt Hessen: Neue Regeln für KI-Inhalte · Dein Ehrenamt Hessen: ZiviZ-Survey · ZiviZ-Survey