Definition des Ehrenamts:
Ehrenamt bezeichnet im ursprünglichen Sinne ein Engagement in öffentlichen Funktionen, das durch eine Wahl legitimiert ist, wie beispielsweise in den Vereinsvorstand, als Ratsmitglied oder als Schöffin. Im alltäglichen Sprachgebrauch wird der Begriff jedoch oft nicht klar von „bürgerschaftlichem Engagement“ oder „Freiwilligentätigkeit“ abgegrenzt. Allgemein versteht man darunter altruistisches Handeln, bei dem Einzelpersonen oder Gruppen freiwillig und unentgeltlich arbeiten.
Ehrenamtliches Engagement kommt sowohl den Nutznießern als auch den Helfern zugute. Die Tätigkeiten können regelmäßig oder sporadisch ausgeübt werden, wie etwa im Katastrophenschutz. Der Begriff „Freiwilligenarbeit“ umfasst zudem Dienste im Freiwilligen Sozialen Jahr (FSJ), im Freiwilligen Ökologischen Jahr (FÖJ) sowie im Bundesfreiwilligendienst (BFD). Es ist wichtig zu beachten, dass mit ehrenamtlicher Tätigkeit gegebenenfalls auch eine Aufwandsentschädigung verbunden sein kann.