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Bernhard Assekuranzmakler
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Die Dienstfahrtversicherung für Vereine

Schutz für dienstliche Fahrten mit dem privaten PKW

Vorteile - Dienstfahrzeugversicherung:

  • keine Höherstufung der privaten Kfz-Versicherung
  • Vollkaskoversicherung
  • Verkehrs-Rechtsschutzversicherung

► zum Online Abschluss

Gute Gründe für Bernhard - ausgezeichneter Versicherungsmakler


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Unsere Pauschale-Dienstfahrtversicherung

Mit der Dienstfahrtversicherung für Vereine und andere Organisationsstrukturen, sichern Sie dienstliche Fahrten mit Ihrem privaten PKW ab.

Ein Versicherungspaket für alle Pkw-Fahrten im Auftrag der versicherten Organisation.
Es besteht aus:

  • Vollkasko-Versicherung
  • Rabattverlustversicherung
  • Insassen-Unfallversicherung
  • Verkehrs-Rechtsschutzversicherung
     

Weitere Informationen:

  • Tägliche Routinefahrten zur und von der Arbeitsstelle sind nicht versicherbar.
  • Die Abrechnung erfolgt über eine pauschale jährliche Vorausprämie.
     

Deckungssummen:

  • Unfallversicherung – max. 60.000,00 EUR im Invaliditätsfall
  • Verkehrs-Rechtsschutzversicherung – 1.000.000 EUR
     

Voraussetzung:

  • Abrechnung der Dienstfahrten über Reisekostenabrechnung und Eintrag der Fahrten im Dienstfahrtverzeichnis („Fahrtenbuch“)

► zum Online Abschluss

 

Hinweis: Rechtsverbindlich sind alleine die Inhalte und der Wortlaut des Versicherungsscheins und der Versicherungsbedingungen.

Wieso ist eine Dienstfahrtversicherung sinnvoll?

Hat eine Organisation kein eigenes Fahrzeug, so ist es unerlässlich, dass die Mitarbeiter mit Ihren privaten PKW für Ihre Einrichtung z. B. zum Einkaufen fahren oder manchmal auch Tagesausflüge mit Kindern und Jugendlichen unternehmen. Doch wenn der Mitarbeiter auf den Weg einen Unfall verursacht und einen Schaden entsteht greift nur seine private Kfz-Versicherung. Das heißt, der Mitarbeiter wird entsprechend höhergestuft und verliert dadurch seine schadenfreien Jahre. Sehr ärgerlich, wenn dies doch eigentlich eine Dienstfahrt der Organisation war.

Die Lösung: Dienstfahrtversicherung
Es gibt die Möglichkeit, dieses Risiko über eine sogenannte Dienstfahrtversicherung abzusichern. Das heißt, verursacht ein Mitarbeiter einen Schaden mit seinem privaten PKW auf einer „Dienstfahrt“ (Fahrt im Auftrag der Organisation), leistet die Versicherung für Vereine und Verbände den entstandenen Schaden am eigenen Fahrzeug. Es wird somit die Höherstufung der privaten KFZ Versicherung verhindert.
 

Varianten der Dienstfahrtversicherung

Die Versicherung umfasst noch weitere Punkte und kann in unterschiedlichen Varianten vereinbart werden:

Die Pauschale-Dienstfahrtversicherung sichert automatisch alle im Auftrag der Organisation fahrenden Mitglieder oder Mitarbeiter ab.

Info Pauschale-Dienstfahrt

Die Mitarbeiter-Dienstfahrtversicherung sichert die namentlich genannten Mitarbeiter mit ihren aufgeführten PKW auf Fahrten für die Organisation ab.

Info Mitarbeiter-Dienstfahrt

Mit der Tageskaskoversicherung haben Sie die Möglichkeit spezielle Einzelfahrten abzusichern.

Info Dienstfahrt-Tageskasko

Worauf muss man beim Abschluss einer Dienstfahrtversicherung achten?

Hier ist es vor allem wichtig, die richtige Variante der Dienstfahrtversicherung zu wählen:

  • Pauschale Versicherung:
    Deckt alle Mitglieder oder Mitarbeiter ab, die im Auftrag des Unternehmens oder Vereins fahren.
  • Mitarbeiter-Dienstfahrtversicherung:
    Versichert nur namentlich genannte Mitarbeiter mit ihren PKWs.
  • Tageskaskoversicherung:
    Möglichkeit zur Absicherung spezieller Einzelfahrten.

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Mit unserem Tarifrechner können Sie nicht nur eine Dienstfahrt-Versicherung direkt abschließen, sondern auch einfach selber ein unverbindliches Angebot berechnen.

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Wie setzten sich die Kosten einer Dienstfahrtversicherung zusammen?

Die Kosten einer Dienstfahrt-Versicherung sind vom gewählten Versicherungsschutz und der Deckungssumme abhängig. Je nachdem, wie viele und welche Fahrzeuge versichert werden, ob es sich um Spezialfahrten handelt oder welche Leistungen zur Versicherung hinzugebucht werden, können die Kosten deutlich schwanken.

Folgende Leistungen sind individuell wählbar:

  • Rabattverlust-Versicherung,
  • Vollkaskoversicherungsschutz,
  • Mietwagenkosten,
  • eine Verkehrs-Rechtsschutzversicherung,
  • Insassenunfallversicherung,
  • GAP-Deckung für Leasingfahrzeuge.

Was ist in der Dienstfahrtversicherung nicht versichert?

  • Nicht versichert sind alle Fahrten, die keine Dienstfahrten sind. Als Dienstfahrt werden alle Fahrten bezeichnet, die auf Anweisung eines Arbeitgebers bzw. Präsidiumsmitglied erfolgen. Ein weiteres Merkmal ist, dass der Mitarbeiter zwingend ein Auto (wenn nicht das eigene, dann ein vereinseigenes) braucht.
  • Nicht im Versicherungsschutz inbegriffen sind außerdem alle Handlungen, die vom Mitarbeiter vorsätzlich oder durch grobe Fahrlässigkeit getätigt werden. Sind beispielsweise die Bremslichter defekt oder die Reifen schon übermäßig abgefahren greift die Dienstfahrt-Versicherung nicht.
  • Gewerbliche Fahrzeuge, sowie Mietfahrzeuge können nicht versichert werden. Falls Sie ein Auto mieten, um damit eine Fahrt für den Verein oder Verband zu machen, sollten Sie deshalb beim Abschluss des Mietvertrages eine entsprechende Extra-Versicherung abschließen.

Schadenbeispiele im Rahmen der Dienstfahrtversicherung

In einem Unternehmen oder bei der Arbeit von Vereinen und Verbänden kommen zwangsläufig auch Dienstfahrten mit dem privaten PKW vor. Mitarbeiter müssen neues Material für Reparaturen einkaufen, ehrenamtliche Helfer sammeln Spenden oder verteilen Flyer und Plakate. Falls bei so einer Fahrt ein Unfall passiert, der selbstverschuldet ist, muss in der Regel die private Kfz-Versicherung einspringen. Allerdings gibt es auch eine andere Möglichkeit: Mit der Dienstfahrtversicherung sind ehrenamtliche Mitarbeiter auf dienstlichen Fahrten auch versichert, wenn sie mit dem privaten Auto einen Unfall bauen. So können Vereine und Verbände, sowie Unternehmen, finanzielle Risiken für Vereinsmitglieder effektiv vermindert werden. Einige mögliche Schadensbeispiele haben wir zusammengestellt:
 

  • Ein ehrenamtlicher Mitarbeiter eines ihres Vereins hat den Auftrag ein Einschreiben von der Post abzuholen. Da das Postamt genau auf dem Arbeitsweg liegt, fährt der Mitarbeiter mit dem eigenen PKW hin. Allerdings ist nur noch ein Parkplatz frei, der für das Auto relativ klein ist. Beim Rangieren streift das Auto einen Poller, die Beifahrertür wird zerkratzt. Normalerweise greift hier die private Kfz-Versicherung, allerdings meist nicht ohne Selbstbeteiligung oder Erhöhung des Versicherungsbeitrages. Mit einer Dienstfahrtversicherung kommen auf den Mitarbeiter keine zusätzlichen Kosten zu.
     
  • Die Mitglieder einer Fußballmannschaft haben am Wochenende ein Spiel in einem 100 km entfernten Ort. Da der Mannschaftsbus kaputt ist, müssen die Spieler in ihren eigenen PKWs zum Spielort fahren. An dem Tag regnet es stark und die Sicht ist auf der Autobahn nur sehr eingeschränkt gegeben. So übersehen die Insassen, dass die Straßenbegrenzung defekt ist und auf der Straße liegt und fahren dagegen. Es entsteht ein Totalschaden am Auto. Die private Kfz-Versicherung zahlt zwar ohne Probleme, allerdings wird der Beitrag des Versicherungsnehmers angehoben. Das wäre nicht passiert, wenn eine Dienstfahrt-Versicherung abgeschlossen worden wäre. Diese hätte den Schaden übernommen ohne, dass der Fahrer des Autos etwas hinzuzahlen müsste. Außerdem deckt die Dienstfahrt-Versicherung auch die Kosten für einen Mietwagen während der Reparatur des privaten Autos ab.

Welche Deckungssumme ist sinnvoll?

Die Versicherungssumme oder auch Deckungssumme genannt bezeichnet den Betrag, den die Versicherung im Schadensfall maximal zahlt. Dieser Betrag sollte deshalb so hoch angesetzt werden, dass alle der Wert aller privaten Autos, die für Dienstfahrten verwendet werden problemlos abgedeckt werden kann. Zur Berechnung der Versicherungssumme wird daher in der Regel der Wert der Autos addiert und die errechnete Summe um 10 Prozent erweitert, damit auch Wertschwankungen oder unerwartete Probleme mit abgedeckt sind. Sollte der entstandene Schaden oberhalb der Versicherungssumme liegen, liegt eine Unterversicherung vor und die Versicherung ist in diesem Fall nicht verpflichtet Mehrkosten zu übernehmen. Im schlimmsten Fall muss dann das Unternehmen oder der Verein die Kosten selbst tragen.

Beratung zur Dienstfahrtversicherung

Ihre Einrichtung hat eigene Fahrzeuge?
Hier finden Sie Informationen zur KFZ-Zusatzversicherung.
Für genauere Informationen empfehlen wir Ihnen sich individuell beraten zu lassen. Als Makler, spezialisiert auf Vereine und Verbände, können wir anhand Ihrer konkreten Daten und Wünsche das perfekte Versicherungspaket zusammenschnüren.

Kontakt

 

Fragen & Antworten zum Thema Dienstfahrtversicherung

Müssen wir ein Fahrtenbuch führen?

Nur im Bereich der pauschalen Dienstfahrtversicherung benötigen wir jährlich Ihren gefahrenen Kilometerstand. In welcher Form Sie die Kilometer dafür dokumentieren ist Ihnen überlassen.

Besteht auch Versicherungsschutz, wenn ich ein Fahrzeug bei einem gewerblichen Vermieter wie z. B. Sixt anmiete?

Nein, bei gewerblichen Vermietungen besteht kein Versicherungsschutz. Hier wird im Regelfall mit Vermietung eine Versicherung mit angeboten bzw. verkauft.

Wie wird der Kfz-Haftpflichtschadenfall abgewickelt?

Sollten Sie auch einen Haftpflichtschaden bei einem Unfall verursacht haben – d.h. Schaden gegenüber einem Dritten, melden Sie diesen Ihrer eigenen Kfz-Haftpflichtversicherung. Wenn diese den Schadenfall abgeschlossen hat und eine Auszahlung erfolgt ist, wird Ihr Schadenfreiheitsrabatt in der Haftpflichtversicherung belastet und zurück gestuft. Den Ihnen hieraus entstehenden finanziellen Nachteil übernimmt die pauschale km-Dienstfahrtversicherung.

Was versteht man eigentlich unter einer Dienstfahrt?

Eine Dienstfahrt ist eine Fahrt mit Ihrem privaten Fahrzeug im Auftrag des Vereins, welche Ihr Dienstherr angeordnet hat. Z.B. Fahrten zur Druckerei um Flyer abzuholen, Fahrten zu Seminaren…

Sind Insassen in der Dienstfahrtversicherung mitversichert?

Grundsätzlich sind Schäden an Dritten bei einem Kfz-Schaden über die gesetzlich vorgeschriebene Kfz-Haftpflichtversicherung abzuwickeln.
Die Insassen sind während einer Dienstfahrt zusätzlich über die Insassenunfall-Versicherung abgesichert.

Was übernimmt die Rabattverlustversicherung?

Der finanzielle Schaden, der durch eine Höherstufung in der Kfz-Haftpflichtversicherung des Mitarbeiters während einer Dienstfahrt entsteht, wird durch den Rabattverlust-Baustein im Rahmen der Dienstfahrtversicherung abgedeckt. Die Rabattverlustversicherung übernimmt somit den Vermögensschaden aus seiner Kfz-Haftpflichtversicherung, der dem Mitarbeiter während einer Dienstfahrt entsteht.

Welche Mitarbeiter sind in der Dienstfahrtversicherung mitversichert?

Alle von Verein berechtigten / beauftragten Fahrer.
Weiterhin ist zu differenzieren welcher Tarif zugrunde liegt.
Im Bereich der pauschalen Km-Dienstfahrtversicherung, sind alle berechtigten Fahrer auf einer Dienstfahrt mitversichert.
In der namentlich genannten Dienstfahrtversicherung, sind die hinterlegten Fahrer in Ausübung ihrer dienstlichen Tätigkeit versichert.

Kann ich den KFZ-Haftpflichtschaden direkt der Dienstfahrt melden?

Nein, der Schaden muss vorerst der eigenen KFZ-Haftpflichtversicherung gemeldet werden.
Nach Regulierung der gesetzlich vorgeschriebenen Kfz-Haftpflichtversicherung kann der Höherstufungsschaden dem Rabattverlustbaustein im Rahmen der Dienstfahrtversicherung gemeldet werden.

Wann zahlt die Dienstfahrtversicherung für Vereine?

Eine Dienstfahrtversicherung zahlt, wenn ehrenamtliche Mitarbeiter ihren privaten PKW für dienstliche Fahrten verwenden und einen Unfall verursachen.
 

Gerne beraten wir Sie auch zu unseren Basis-Versicherungen

Sinnvoller Schutz durch die Vereinshaftpflicht

Vereinshaftpflicht

Die Vereinshaftpflichtversicherung deckt Personen- und Sachschäden ab, die während der Vereinstätigkeit entstehen können. Sie ist ein unverzichtbares Instrument für jeden Verein.

  • Deckung von Personen- und Sachschäden
  • Veranstaltungen bis 1000 Personen
  • Schäden durch Fahrlässigkeit

ab 99 € pro Jahr

► zur Vereinshaftpflicht

Die Gruppenunfallversicherung für Vereine - Schutz der Mitglieder

Gruppenunfallversicherung

Die Gruppenunfallversicherung bietet Vereinen und Verbänden Schutz für ihre Mitglieder, Ehrenamtlichen und Helfer bei Unfällen während Vereinsaktivitäten und Veranstaltungen, einschließlich der direkten Wege.

  • Absicherung bei Unfällen während Vereinsaktivitäten
  • Schutz auf dem direkten Weg zu Veranstaltungen
  • Deckung von Personenschäden

ab 8,25 € pro Monat

► zur Gruppenunfallversicherung

zur Veranstalterhaftpflicht für Vereine

Veranstalterhaftpflicht

Die Veranstalterhaftpflicht ist für Vereine, die Events organisieren, essenziell. Sie schützt vor finanziellen Risiken, die durch Unfälle oder unerwartete Ereignisse bei einer Veranstaltung entstehen können.

  • Deckung von Personen-/Sachschäden.
  • Rechtsschutz bei ungerechtfertigten Forderungen.
  • Übernahme von Ausfallkosten.

ab 98 € pro Veranstaltung

► zur Veranstalterhaftpflicht

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