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Inhaltsversicherung für Vereine und Verbände

Schutz für Ihr Inventar einfach erklärt

  • Neuwertentschädigung im Schadensfall
  • Individuelle Zusatzbausteine verfügbar
  • Steuerlich absetzbar
  • Elementarversicherung möglich

ab 80 € pro Jahr

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Was ist eine Inhaltsversicherung für Vereine und Verbände?

Eine Inhaltsversicherung für Vereine – oft auch Vereins-Inventarversicherung genannt – ist ein Versicherungsvertrag, der das Inventar und Eigentum eines Vereins oder Verbandes gegen Schäden absichert. Sie funktioniert ähnlich wie eine Hausratversicherung für Privatpersonen, jedoch für Vereinsbesitz. Der Versicherer übernimmt dabei definierte Risiken (z. B. Feuer oder Diebstahl) und erbringt im Schadenfall die vereinbarte Leistung, während der Verein als Versicherungsnehmer die Prämie zahlt​. Auf diese Weise sind vereinseigene Gegenstände, Einrichtungen und Ausrüstung finanziell geschützt, falls sie z. B. durch Brand oder Einbruch beschädigt werden oder abhandenkommen.

Typischerweise umfasst der Schutz Schäden durch Feuer, Leitungswasser, Einbruchdiebstahl, Vandalismus sowie Sturm und Hagel. (Quelle: Musterbedingungen des GDV ab S. 23)
Im Schadensfall wird in der Regel der Neuwert (Wiederbeschaffungswert) der beschädigten oder zerstörten Gegenstände ersetzt.

 

Warum ist eine Inhaltsversicherung für Vereine wichtig?

Für Vereine kann ein Schaden am Inventar schnell zur finanziellen Belastung werden. Oft besitzen Vereine teure Sportgeräte, Musikinstrumente, technische Ausrüstung oder Einrichtung, deren Ersatz bei Verlust oder Zerstörung das Budget des Vereins stark belasten würde. Eine Inhaltsversicherung ist wichtig, damit solche unerwarteten Kosten nicht aus der Vereinskasse oder durch Spenden gedeckt werden müssen.

Wichtig: Die üblichen Sportversicherungs-Pakete decken Sachwerte des Vereins in der Regel nicht, mit ab​. Wenn ein Verein also eigenes Inventar oder sogar Immobilien besitzt, sollte er dafür eine separate Inventar- bzw. Inhaltsversicherung abschließen​. Andernfalls steht der Verein im Schadensfall (z. B. nach einem Vereinsheim-Brand) ohne entsprechenden Versicherungsschutz da und müsste den Schaden selbst tragen, was die Existenz des Vereins gefährden kann.

Welche Risiken deckt die Inhaltsversicherung ab?

Die Inhaltsversicherung deckt Schäden an der technischen und betrieblichen Ausstattung eines Vereins ab. Dazu gehören:

  •  Mobiliar: Tische, Stühle, Schränke und andere Einrichtungsgegenstände
  • Technische Geräte: Computer, Drucker, Musikanlagen, Sportgeräte
  • Maschinen: Werkzeuge, Küchengeräte, Spezialmaschinen
  • Miet- oder Leasinggegenstände: Gegenstände, die der Verein gemietet oder geleast hat

Im Schadensfall übernimmt die Versicherung die Kosten für Reparatur oder Wiederbeschaffung dieser Gegenstände.

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Versicherte Grundrisiken

Die Inhaltsversicherung deckt in der Regel folgende Schadensereignisse ab:

  • Feuer, Brand, Explosion, Implosion
    (z. B. Schäden durch Brände oder durch plötzliche Druckentladungen)
  • Einbruchdiebstahl
    (Diebstahl nach gewaltsamem Eindringen in Vereinsräume)
  • Vandalismus nach Einbruch
    (Mutwillige Beschädigungen durch Eindringlinge)
  • Leitungswasserschäden
    (z. B. durch Rohrbruch oder austretendes Wasser aus Installationen)
  • Überspannungsschäden durch Blitz
    (z. B. Defekte an elektrischen Geräten infolge eines Blitzeinschlags)
  • Sturm- und Hagelschäden
    (Beschädigungen durch Witterungseinflüsse wie Sturmwind oder Hagel)
  • Raub
    (z. B. bei einem Überfall auf Vereinsmitglieder)

Versicherte Zusatzrisiken (optional)

Erweiterte Versicherungsbausteine können den Schutzumfang je nach Bedarf ergänzen. Dazu zählen:

  • Elementarschäden
    (z. B. Schäden durch Überschwemmung, Rückstau, Erdbeben, Erdsenkung, Erdrutsch, Schneedruck, Lawinen oder Vulkanausbruch)
  • Glasbruch
    (z. B. an Türen, Fenstern oder Glasvitrinen im Vereinsheim)
  • Weitere unbenannte Gefahren
    (z. B. Schäden durch unvorhergesehene Ereignisse, die nicht explizit ausgeschlossen sind)

Erweiterungen wie der Schutz vor Elementarschäden oder Glasbruch sind meist gegen Beitragszuschlag erhältlich

 

Welche Folgekosten sind mitversichert?

Neben den direkten Schäden an den versicherten Sachen übernimmt die Inhaltsversicherung auch verschiedene Kosten, die infolge eines versicherten Schadens anfallen. Zu diesen mitversicherten Kosten gehören beispielsweise:

  • Aufräumungs- und Abbruchkosten: Kosten für Aufräumarbeiten an der Schadenstelle und ggf. den Abbruch stehengebliebener Reste nach z. B. einem Brand.
  • Feuerlöschkosten: Ausgaben für das Löschen des Feuers – etwa Löschschaum, Wasser oder das Wiederauffüllen von Feuerlöschern – sowie Kosten, die der Feuerwehr für ihren Einsatz erstattet werden müssen.
  • Wiederherstellungs- und Wiederbeschaffungskosten: Kosten, um versicherte Unterlagen oder Dateien, die durch einen Schaden zerstört wurden, wiederherzustellen bzw. zu ersetzen (z. B. Wiederbeschaffung wichtiger Dokumente).
  • Bewegungs- und Schutzkosten: Aufwendungen, um versicherte Sachen vor einem drohenden Schaden in Sicherheit zu bringen oder sie während Reparaturarbeiten wegzuräumen und anschließend wieder aufzustellen.
  • Entsorgungskosten: Kosten für die Entsorgung von beschädigten oder zerstörten versicherten Sachen (z. B. Abtransport von Schutt, Sondermüll nach einem Feuer etc.).

Weitere Informationen finden Sie in unseren Versicherungsbedingungen:

Info Inventarversicherung

Hinweis: Rechtsverbindlich sind alleine die Inhalte und der Wortlaut des Versicherungsscheins und der Versicherungsbedingungen.

Erstinformation – die Bernhard Assekuranz ist Ihr unabhängiger Versicherungsmakler für Vereinsversicherungen & Co.

Worauf ist beim Abschluss einer Inhaltsversicherung zu achten?

Eine Inhaltsversicherung für Vereine und Verbände deckt zwar die gängigsten Schadenereignisse an der Betriebsausstattung ab, dennoch gibt es einige Punkte, auf die geachtet werden sollte:

  • Elementargefahren extra versichern: Schäden durch Überschwemmung, Erdsenkung, Erdbeben etc. sind nicht automatisch mitversichert und müssen bei Bedarf ausdrücklich in den Vertrag aufgenommen werden (Elementarversicherung). Prüfen Sie, ob für Ihren Standort ein solches Risiko besteht – gerade Vereine in hochwassergefährdeten Gebieten sollten über diesen Zusatz nachdenken.
  • Ausschlüsse beachten: Jede Versicherung hat bestimmte Ausschlüsse. Extremere Ereignisse wie z. B. Krieg oder innere Unruhen können generell nicht versichert werden. Auch vorsätzlich herbeigeführte Schäden sind ausgeschlossen.
  • Unterversicherung vermeiden: Achten Sie darauf, eine ausreichend hohe Versicherungssumme zu wählen (am besten den vollständigen Neuwert des Inventars). Ist die Summe zu niedrig und Ihr Verein somit unterversichert, würde ein größerer Schaden nur anteilig ersetzt werden. Im Schadensfall müssten Sie dann einen Teil der Kosten selbst tragen.
  • Besonderes Vereinseigentum berücksichtigen: Überprüfen Sie vor Vertragsabschluss, ob wirklich alle wichtigen Gegenstände Ihres Vereins erfasst sind. Zum Beispiel sind hochwertige elektronische Geräte nicht in jedem Tarif vollumfänglich abgedeckt – oft werden sie nur gegen die oben genannten Gefahren versichert, nicht jedoch gegen Gerätebruch oder Kurzschlussschäden. Wenn Ihr Verein viele Computer, Musikanlagen oder andere Elektronik besitzt, ist der Abschluss einer zusätzlichen Elektronikversicherung ratsam. So stellen Sie sicher, dass auch eigene technische Defekte oder Bedienfehler an dieser Ausstattung versichert sind, da in der Inhaltsversicherung solche Schäden normalerweise nicht enthalten sind.

Schützen Sie, was Ihnen wichtig ist! 

Mit der Inhaltsversicherung der Bernhard Assekuranz schützen Sie Ihr Vereinsinventar vor unvorhersehbaren Schäden. 
Unser Versicherungsschutz umfasst:​

  • Umfassende Absicherung: Schutz vor Schäden durch Feuer, Leitungswasser, Sturm, Hagel und Einbruchdiebstahl.​
  • Neuwertentschädigung: Im Schadensfall erhalten Sie den Wiederbeschaffungswert Ihres Inventars erstattet.​
  • Steuerliche Vorteile: Die Beiträge können als Betriebsausgaben steuerlich geltend gemacht werden.

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Was kostet eine Inhaltsversicherung?

Die Kosten (Versicherungsprämie) einer Inhaltsversicherung für Vereine hängen von mehreren Faktoren ab und können daher von Verein zu Verein unterschiedlich sein. Im Wesentlichen bestimmen folgende Faktoren den Beitrag:

Geografische Lage

Versicherungsumfang

Versicherungswert des Inventars

Sicherheitsvorkehrungen

Beispielhafte Berechnung zur Inhaltsversicherung

Ein gemeinnütziger Verein mit einem kleinen Büro und Lagerraum (z. B. Kultur-, Umwelt- oder Förderverein) möchte sein Inventar im Wert von 20.000 € absichern. Der Verein hat keine besonders risikobehaftete Tätigkeit und wählt den Grundschutz ohne Zusatzbausteine.

Kriterium Beispielhafte Angaben
Rechtsform Eingetragener Verein (gemeinnützig)
Mitgliederzahl ca. 20–30
Haupttätigkeit / Risikogruppe Verwaltung, Bildung, Kultur
Festangestellte Mitarbeiter 2 (bis zu 30 Stunden pro Woche)
Versicherte Summe (Inventarwert) 20.000 €
Jahresbeitrag 80,00 €
Monatsbeitrag (gerundet)* 6,67 €

Schon ab rund 6,67 €* pro Monat können kleine bis mittelgroße Vereine ihr Inventar zuverlässig gegen Schäden durch Feuer, Einbruch, Leitungswasser und weitere Risiken absichern.

*Umgerechnete und gerundete Jahresprämie 2025. Bitte beachten Sie, dass bei einer monatlichen Zahlweise ggf. ein Zuschlag hinzukommt.

So leicht geht Vereinsversicherung

  1. Grunddaten zur Organisation eingeben
    Geben Sie Basisinfos ein und wählen Sie die Organisationsform sowie die gewünschte Versicherung.
  2. Angaben vervollständigen
    Tragen Sie Details zu Ihrem Verein und eventuelle Vorschäden ein.
  3. Unverbindliches Angebot & Online-Abschluss
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Praxisbeispiel: So schützt eine Inhaltsversicherung vor unerwarteten Verlusten

Im Winter platzte in einem unbeheizten Lagerraum eine Wasserleitung. Das austretende Leitungswasser beschädigte unter anderem:

  • Blasinstrumente im Wert von ca. 18.000 €
  • rund 40 Stühle und Podeste (ca. 4.500 €)
  • Veranstaltungstechnik wie Mischpult und Lautsprecher (ca. 7.000 €)

Die Folgen:

  • Gesamtschaden: rund 30.000 €
  • Ausfall von Proben, Anmietung von Ersatzräumen
  • Vereinskonzerte waren gefährdet

Dank einer bestehenden Inhaltsversicherung mit Leitungswasserdeckung erhielt der Verein rund 28.000 € ersetzt. Innerhalb weniger Wochen konnten Instrumente und Technik ersetzt und der Betrieb fortgesetzt werden.

Ohne Versicherung?

Ein solcher Schaden hätte den Verein ohne Rücklagen stark belastet – oder sogar zeitweise stillgelegt.

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Fragen und Antworten zur Inhaltsversicherung

Welche Versicherungssumme ist für gemeinnützige Organisationen sinnvoll?

Die Versicherungssumme, oder auch Deckungssumme genannt, ist der Betrag, der im Falle eines Schadens maximal ausgezahlt wird. Sie sollte den kompletten Wert des Inventars des Vereins abdecken, um finanzielle Risiken und eine mögliche Unterversicherung zu vermeiden. Der aktuelle Wert des Inventars sollte deshalb in regelmäßigen Abständen überprüft und gegebenenfalls die Versicherungssumme angepasst werden. Für die Berechnung der Versicherungssumme für Vereine und Verbände sollten die Neuwerte der kompletten kaufmännischen und technischen Einrichtung sowie aller gelagerten Waren kalkuliert werden. Für die Inhaltsversicherung ist es wichtig, eine ausreichende Deckungssumme zu wählen, um im Schadensfall optimal abgesichert zu sein.

Wie setze ich den Wert meines Inventars für die Ermittlung der Versicherungssumme fest?

Benötigt wird der aktuelle Listenpreis (Wiederbeschaffungswert) des Inventars. Diesen können Sie beim Anbieter erfragen oder im Internet recherchieren.

Sind auch geliehene oder gemietete Gegenstände mitversichert?

Standardmäßig sind geliehene, gemietete oder gepachtete Gegenstände nicht automatisch mitversichert, es sei denn, dies wurde ausdrücklich im Vertrag vereinbart. Für viele Vereine ist das jedoch relevant – etwa bei Technik, Bühnenmodulen oder Werkzeugen, die regelmäßig genutzt, aber nicht selbst angeschafft wurden.

Wichtig: Wenn Ihnen fremde Sachen dauerhaft zur Nutzung überlassen wurden oder wenn diese bei Ihnen gelagert oder aufbewahrt werden, sollten Sie diese unbedingt in die Versicherungssumme einbeziehen. Nur so besteht im Schadenfall auch Versicherungsschutz für dieses Fremdeigentum.

Welches wertvolle Inventar gibt es im Verein?

In einem Verein kann wertvolles Inventar verschiedene Dinge umfassen, darunter:

  • Sportgeräte: Bälle, Schläger, Matten, Fitnessgeräte.
  • Möbel: Tische, Stühle, Regale für Vereinsräume.
  • Technische Geräte: Computer, Beamer, Lautsprecheranlagen.
  • Vereinsuniformen: Trikots, Trainingsanzüge.
  • Büromaterialien: Drucker, Scanner, Schreibwaren.
  • Kunstwerke oder Auszeichnungen: Trophäen, Medaillen, Bilder.
  • Vereinsarchiv: Dokumente, Protokolle, historische Materialien.

Es ist wichtig, eine detaillierte Inventarliste zu führen, um den Wert des Inventars für die Inhaltsversicherung zu bestimmen.

Was passiert, wenn der tatsächliche Inventarwert höher ist als die angegebene Versicherungssumme?

Wenn der Wert des Vereinsinventars zum Schadenzeitpunkt höher ist als die vereinbarte Deckungssumme, liegt eine Unterversicherung vor. Das bedeutet: Der Versicherer kann die Entschädigung anteilig kürzen.
Beispiel: Wird Inventar im Wert von 40.000 € nur mit 20.000 € versichert, ersetzt der Versicherer im Schadenfall nur 50 % des Schadens – auch wenn dieser unter 20.000 € liegt.

Eine regelmäßige Inventarprüfung (z. B. jährlich oder nach größeren Anschaffungen) hilft, eine Unterversicherung zu vermeiden.

Benötige ich eine Inventarversicherung, wenn das Inventar zum größten Teil sehr alt ist und keinen Wert mehr hat, oder dem Verein geschenkt wurde?

Eine Inventarversicherung wird trotzdem benötigt, denn im Schadenfall werden unabhängig vom aktuellen Wert die Gegenstände durch neue ersetzt.

Wie können im Verein Schäden verhindert werden?

Um Schäden im Verein zu verhindern, können folgende Maßnahmen gemäß VdS-Schadenverhütungsrichtlinien ergriffen werden:

  1. Brandschutz: Schulungen zur Brandverhütung, Installation von Rauchmeldern und Feuerlöschern, regelmäßige Überprüfung des Brandschutzkonzepts.
  2. Sicherheitsüberprüfungen: Regelmäßige Inspektionen von Räumlichkeiten und Geräten, Wartung elektrischer Anlagen.
  3. Zugangskontrollen: Implementierung von Zugangskontrollen und Sicherung von Fenstern und Türen.
  4. Einbruchschutz: Installation von Alarmanlagen und Überwachungskameras.
  5. Umgang mit Gefahrstoffen: Sichere Lagerung und Handhabung gemäß Richtlinien.
  6. Schulungen: Regelmäßige Schulungen zu Sicherheit und Notfallmanagement.

Diese Maßnahmen erhöhen die Sicherheit und reduzieren das Schadensrisiko.

Beratung zur Inventarversicherung für Vereine

Sollten Sie auf diesen Seiten nicht ausreichende Antworten auf Ihre Fragen zur Inventarversicherung für Vereine finden, steht Ihnen unser Team der Abteilung Jugend, Bildung, Kultur, Freizeit und Natur gerne zur Verfügung.


 

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