Vorteile der Kfz-Zusatzversicherung:
Gute Gründe für Bernhard - ausgezeichneter Versicherungsmakler
Umfangreicher Versicherungsschutz: Die Kfz-Versicherung deckt verschiedene Fahrzeugtypen ab und bietet europaweiten Schutz ohne Kilometerbegrenzung. Es gibt keine Einschränkungen im Fahrerkreis, sodass alle berechtigten Fahrer mit gültiger Fahrerlaubnis das Fahrzeug nutzen können.
Leistungsumfang der Kfz-Zusatzversicherung: Diese Zusatzversicherung schützt Privatfahrzeuge, die für Vereinstätigkeiten genutzt werden, vor Verkehrsrisiken. Sie übernimmt Reparaturkosten, Rechtsdurchsetzungskosten und erstattet den Rabattverlust der privaten Kfz-Haftpflichtversicherung nach einem Unfall. Zusätzlich können Insassen-Unfallversicherungen und der Schutz für Fahrten von Vereinsvorständen und -mitgliedern hinzugebucht werden
© BERNHARD Assekuranzmakler 2024
Eine Vielzahl von Aktivitäten, die im Rahmen des Vereinslebens anfallen, beinhalten den Transport von Personen und Gegenständen – zum Beispiel zu Auswärtsspielen, Trainingslagern oder Vereinsfesten. Die wenigsten Vereine besitzen eigenes Personal und eine eigene Flotte an Fahrzeugen, um diese Tätigkeiten zu erfüllen. Und in den meisten Fällen sind es ehrenamtliche Mitarbeiter, die zumindest einen Teil der Fahrten mit ihren privaten Fahrzeugen durchführen. Da Fahrzeuge und Personen hierbei allen regulären, im Falle von Personenbeförderungen sogar zusätzlichen Verkehrsrisiken ausgesetzt sind, bietet es sich für Vereine & Verbände an, eine eigene Kfz-Versicherung (auch Kfz-Zusatzversicherung genannt) abzuschließen, um die Privatfahrzeuge, die im Rahmen von Vereinstätigkeiten verwendet werden, über die privaten Haftpflicht, Teil- und Vollkaskoleistungen hinaus zu versichern.
Der Zweck einer derartigen Versicherung liegt in der Absicherung der Verkehrsrisiken, die sich für Privatpersonen im Rahmen ihrer Vereinstätigkeit ergeben. Im Kern umfasst ihr Leistungsumfang entsprechend die Schadensregulierung bei Verkehrsunfällen, sofern diese auf Fahrten im Dienst des Vereins geschehen. Dabei handelt es sich um:
Reparaturkosten für die versicherten Fahrzeuge
Rechtsdurchsetzungskosten, die im Rahmen des Verkehrsrechtsschutzes anfallen können,
Erstattung der Kosten, die für die private Kfz-Versicherung im Rahmen eines Rabattverlustes durch den Unfall gegebenenfalls entstehen.
Die Zusatzversicherung ersetzt also nicht die je privaten Kfz-Versicherungen, sondern übernimmt und ergänzt deren Leistungen, wenn bestimmte Rahmenbedingungen erfüllt sind.
Je nach Versicherungsunternehmen kann für die beförderten Personen als Zusatzleistung auch eine Insassen-Unfallversicherung hinzugebucht werden. Als weitere Zusatzleistung bieten manche Versicherungsträger an, alle Fahrten von Vereinsvorständen und -funktionären, Abteilungsleitern und Geschäftsführern ebenso wie von Ausschuss- und anderen Vereins- oder Verbandsmitgliedern mitzuversichern. Insgesamt gilt, dass die einzelnen Leistungspakete der Anbieter genau analysiert werden sollten, da die beinhalteten Leistungen bzw. diejenigen Leistungen, die gegen Aufpreis hinzugebucht werden müssten, sich substantiell unterscheiden können.
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Hinweis: Rechtsverbindlich sind alleine die Inhalte und der Wortlaut des Versicherungsscheins und der Versicherungsbedingungen.
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Die folgenden Schadensbeispiele illustrieren die im Rahmen der Vereinsarbeit häufig auftretenden Schadensrisiken, für deren Regulierung eine entsprechende Zusatzversicherung greift.
Beispiel 1:
Ein ehrenamtlicher Mitarbeiter Ihres Vereins fährt Ausrüstung für ein Sportfest vom Vereinsheim zum Veranstaltungsort. Dort angekommen, rammt er ein parkendes Fahrzeug. Da er den Unfall verschuldet hat, erhöht sich der Rabatt bei seiner privaten Kfz-Haftpflicht. Die Zusatzversicherung des Vereins übernimmt sowohl die Reparaturkosten der beschädigten Fahrzeuge als auch den Rabattverlust der privaten Kfz-Haftpflicht bis zu einem vereinbarten Betrag.
Beispiel 2:
Auf der Fahrt zu einer Sportfreizeit verunfallt ein Betreuer mit seinem privaten Pkw, ein weiteres Fahrzeug ist beteiligt. Da die Unfallschuld unklar ist, wird der Betreuer vom anderen Unfallteilnehmer verklagt. Die Zusatzversicherung, die Ihr Verein für diejenigen Privatfahrzeuge von Mitgliedern und Funktionären abgeschlossen hat, die im Rahmen von Vereinstätigkeiten eingesetzt werden, übernimmt die Rechtsschutzkosten des beteiligten Betreuers.
Verschiedene Versicherungsunternehmen bieten bei ihren Zusatzversicherungen teils sehr unterschiedliche Leistungspakete an. Während dies Ihnen einerseits erlaubt, das Spektrum der gewünschten Leistungen zielgenau abdecken zu lassen, bedeutet es andererseits, dass Sie aufpassen sollten, sich keine Zusatzkosten einzuhandeln für Leistungen, die Sie nicht benötigen. Nicht zuletzt sollten Sie sich genau erkundigen, welche Versicherungsrisiken durch eine entsprechende Kfz-Zusatzversicherung entweder grundsätzlich nicht oder nur durch ergänzende Leistungspakete abgedeckt werden. Da die adäquate Versicherung von vielen Kriterien abhängt, vom rechtlichen Status Ihres Vereins (e.V.) über die verwendeten Fahrzeuge bis zu den anfallenden Aufgaben, ist die Konsultierung eines erfahrenen und zuverlässigen Maklers hier besonders geboten.
Im Allgemeinen deckt die Kfz-Zusatzversicherung keine Personenschäden ab – eine Unfallversicherung muss gegebenenfalls zusätzlich abgeschlossen werden. Auch anfallende Kosten für den Transport des Unfallwagens oder für einen während des Werkstattaufenthalts genutzten Mietwagen sind oft nur als Zusatzleistung erhältlich.
Von nicht geringer Bedeutung ist auch die Frage, zu welcher Fahrzeugklasse die Fahrzeuge gehören, deren Verkehrsrisiken über die Zusatzversicherung abgedeckt werden sollen: Lkws, also alle Transporter über einem Gesamtgewicht von 3,5 Tonnen, werden von den entsprechenden Versicherungen nicht abgedeckt.
Nicht zuletzt beschränkt sich der Leistungsumfang der Zusatzversicherung auf den einer Kfz-Versicherung. Leistungen, die im Allgemeinen nicht in deren Zuständigkeitsbereich fallen, deckt auch eine entsprechende Zusatzversicherung nicht ab. Hierunter fallen beispielsweise:
Diebstähle von Gegenständen aus dem Fahrzeug oder vereinseigenes Eigentum, das am Veranstaltungsort entwendet wird.
Brems-, Betriebs-, Motor-, Reifen- und reine Bruchschäden,
Unfälle infolge vorsätzlicher Ausführung von Verbrechen und Vergehen
Fahrten, die ohne Wissen und Willen - des Halters vorbereitet, ausgeführt und ausgedehnt werden.
Unfälle bei Fahrten zu Privatzwecken und nicht im Rahmen der Tätigkeit für die versicherte Organisation erfolgen; dies gilt auch für Unterbrechung der Dienstfahrt für private Besorgungen und für die tägliche Routinefahrt von und zur Arbeitsstätte!
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