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Rechtsschutzversicherung für gemeinnützige Stiftungen

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Wer ist beim Rechtsschutz für gemeinnützige Stiftungen mitversichert? 

Der Rechtsschutz für gemeinnützige Stiftungen bietet umfassenden Schutz für verschiedene Personengruppen innerhalb der Organisation. Versichert sind:

  • Die Stiftung selbst: Die gemeinnützige Stiftung als juristische Person ist abgesichert, sodass sie ihre Rechte effektiv wahren und sich im Falle von rechtlichen Auseinandersetzungen verteidigen kann.
  • Die gesetzlichen Vertreter der Stiftung: Vorstände oder Geschäftsführer der Stiftung sind ebenfalls versichert. Dies ist besonders wichtig, da sie in ihrer Funktion oft persönlich für Entscheidungen haften und sich rechtlichen Risiken ausgesetzt sehen.
  • Die Mitarbeiter der Stiftung : Auch die festangestellten oder ehrenamtlich tätigen Mitarbeiter sind durch den Rechtsschutz abgedeckt. Das ist essenziell, da auch sie im Rahmen ihrer Tätigkeit in rechtliche Auseinandersetzungen geraten können, beispielsweise bei arbeitsrechtlichen Streitigkeiten oder Konflikten mit Dritten.

Wieso ist eine Rechtsschutzversicherung für gemeinnützige Stiftungen sinnvoll?

Die Rechtsschutzversicherung kommt für die Kosten der rechtlichen Interessenvertretung auf und unterstützt auch durch Beratung bei Rechtsstreitigkeiten. Eine Klage kann zudem schnell den Ruf einer Stiftung beschädigen. In solchen Situationen ist ein starker Partner Gold wert.

  • Risikominimierung: Schutz vor hohen Kosten durch Rechtsstreitigkeiten, die das Budget der Stiftung erheblich belasten könnten.
  • Handlungssicherheit: Vorstände und Mitarbeiter können sich sicher fühlen, wenn sie Entscheidungen im Sinne der Stiftung treffen.
  • Schutz der Gemeinnützigkeit: Durch rechtliche Absicherung wird das Fortbestehen der Stiftung und ihre satzungsgemäße Arbeit gesichert.
  • Umfassender Schutz für alle Beteiligten: Nicht nur die Stiftung selbst, sondern auch ihre Vertreter und Mitarbeiter profitieren von der Absicherung.

Was ist in der Rechtsschutzversicherung inbegriffen?

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Schadenbeispiele im Rahmen der Stiftungsrechtsschutzversicherung


Beispiel 1: Nach der Entlassung eines Hausmeisters kommt der Stiftung eine Kündigungsklage ins Haus. Der Hausmeister behauptet, die Kündigung wäre nicht rechtens. Versicherungsschutz besteht über den Baustein Arbeitsgerichts-Rechtsschutz.

Beispiel 2: Nach dem Kauf neuer Büroausstattung weist das Finanzamt die steuerliche Anrechnung der Gegenstände zurück. Die Rechtsschutzversicherung für gemeinnützige Stiftungen hilft dabei, die steuerliche Anrechnung dennoch zu realisieren und kommt für die Kosten einer juristischen Vertretung auf.

Worauf muss man beim Abschluss einer Stiftungsrechtsschutzversicherung achten?

 

Je nach Satzung und Tätigkeitsfeld ergeben sich individuelle Risiken. Folgenden Umfang weist eine gute Rechtsschutzversicherung für Stiftungen in der Grunddeckung auf:

  • Schadenersatz-Rechtsschutz
  • Arbeitsgerichts-Rechtsschutz
  • Steuer-Rechtsschutz
  • Sozialgerichts-Rechtsschutz
  • Straf-Rechtsschutz
  • Rechtsschutz bei Ordnungswidrigkeiten
  • Daten-Rechtsschutz

Wichtig ist das je nach Situation und Bedarf andere bzw. zusätzliche Rechtsschutzbausteine für die Stiftung sinnvoll sind:

  • Spezial-Straf-Rechtsschutzversicherung
  • Verkehrs- bzw. Fahrzeug-mit-Fahrer-Rechtsschutzversicherung
  • Miet- bzw. Immobilien-Rechtsschutzversicherung
     

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Hinweis

Sobald Sie das Eigentum oder den Körper eines Anderen schädigen, kann es neben einem gerichtlichen Verfahren auch zu Schadensersatzforderungen oder Schmerzensgeldforderungen kommen.
Um die ggf. gerechtfertigten Forderungen Leistung zu tragen empfiehlt sich die Haftpflichtversicherung.
Nutzen Sie daher unsere Internetseite als Ihre Informationsplattform!

Fragen und Antworten zum Thema Rechtsschutzversicherung für gemeinnützige Stiftungen

Gilt ein unverbindliches Rechtsberatungsgespräch in meiner Rechtsschutzversicherung mitversichert?

Nein, eine Rechtsberatung gilt nur versichert, wenn es anschließend zu einer versicherten Gerichtsverhandlung kommt.

Gibt es Wartezeiten?

Die Wartezeiten betragen für Arbeitsgerichts- und für den Grundstücks- und Mietrechtsschutz jeweils 3 Monate. Keine Wartezeiten bestehen für Strafrechtsschutz-, Schadenersatz- und Führerschein-Rechtsschutz wegen Verletzung einer verkehrsrechtlichen Vorschrift.

Benötige ich zusätzlich eine Spezial-Straf-Rechtsschutzversicherung?

Der in dem Stiftung-Rechtsschutzpaket enthaltene einfache Straf-Rechtsschutz greift nur bei Ermittlungsverfahren, die sowohl fahrlässig als auch vorsätzlich begangen werden können. In der Spezial-Straf-Rechtsschutzversicherung sind darüber hinaus auch reine Vorsatzstraftaten versichert.

Wie ergänzt der Spezial-Straf-Rechtsschutz den normalen Rechtsschutz für Stiftungen?

Die Spezial-Straf-Rechtsschutzversicherung deckt Kosten, die durch die Verteidigung gegen den Vorwurf einer nur vorsätzlich begehbaren Straftat wie z.B. Unterschlagung, Steuerhinterziehung, Betrug u.ä. entstehen. 

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