Ist ein unverbindliches Rechtsberatungsgespräch in meiner Rechtsschutzversicherung mitversichert?
Nein, eine Rechtsberatung gilt nur versichert, wenn es anschließend zu einer versicherten Gerichtsverhandlung kommt.
Gibt es Wartezeiten?
Beim allgemeinen Vereinsrechtsschutz beträgt die Wartezeit drei Monate. Dies gilt sowohl für den Arbeits- als auch für den Grundstücks- und Miet-Rechtsschutz. Für den Strafrechts-, Schadenersatz-, Ordnungswidrigkeiten- und Spezial-Straf-Rechtsschutz gibt es keine Wartezeiten.
Falls das Risiko bereits bei einem anderen Versicherer abgedeckt war und nahtlos übernommen wird, kann auf Antrag auf die Wartezeiten verzichtet werden. Hierfür ist eine Kopie der Vorversicherung als Nachweis erforderlich. Beim Spezial-Straf-Rechtsschutz entfallen die Wartezeiten generell.
Benötige ich zusätzlich eine Spezial-Straf-Rechtsschutzversicherung?
Der in der Vereins-Rechtsschutz enthaltene einfache Straf-Rechtsschutz greift nur bei Ermittlungsverfahren, die sowohl fahrlässig als auch vorsätzlich begangen werden können. In der Spezial-Straf-Rechtsschutzversicherung sind darüber hinaus auch Vorsatzstraftaten versichert.
Wie ergänzt der SSR den normalen Vereins-RS?
Die Spezial-Straf-Rechtsschutzversicherung deckt Kosten bei Straf- und Ordnungswidrigkeiten-Verfahren. Hier geht es häufig um Vorwürfe einer Straftat z.B. wegen Körperverletzung, Steuerrecht, Sorgfaltspflichtverletzung (Organisations-, Auswahl-, Überwachungsverschulden).
In der Vereins-Rechtsschutzversicherung sind dagegen u.a. folgende Bereiche abgedeckt: - Schadenersatz-Rechtsschutz (Geltendmachung eigener Ansprüche)
- Arbeitsgerichts-Rechtsschutz (Streitigkeiten mit Arbeitnehmern z.B. wegen Kündigung)
- Vertrags-Rechtsschutz für Hilfsgeschäfte (z.B. Bestellung von Büromaterialien)
- Sozialgerichts-Rechtsschutz
Was gilt im SSR als nicht versichert?
Im Spezial-Strafrechtsschutz gibt es bestimmte Bereiche, die nicht abgedeckt sind. Hier sind zwei Beispiele:
- Der Versicherer übernimmt nicht die Kosten für die Verteidigung gegen den Vorwurf einer Steuerstraftat. Dies gilt jedoch nur, wenn das Ermittlungsverfahren durch eine Selbstanzeige des Versicherten eingeleitet wurde.
- Die Kosten in Straf- oder Ordnungswidrigkeitenverfahren werden nicht übernommen, wenn der Vorwurf besteht, eine Vorschrift im Zusammenhang mit Preis- und Ausschreibungsabsprachen verletzt zu haben. Dies gilt jedoch nur, soweit diese Kosten 10.000 EUR pro Rechtsschutzfall übersteigen.
Gibt es einen Selbstbehalt?
In der Regel wird der Vereinsrechtsschutz ohne eine Selbstbeteiligung angeboten. Das bedeutet, dass im Falle eines Rechtsstreits die Versicherung die Kosten vollständig übernimmt, ohne dass der Versicherte einen Teil selbst tragen muss. Dies kann den finanziellen Druck für den Versicherten erheblich reduzieren und ermöglicht es ihm, sich voll und ganz auf die Lösung des Rechtsproblems zu konzentrieren.
Wann kündige ich eine Rechtsschutzversicherung?
Der Vertrag kann zum Ablauf der zunächst vereinbarten Vertragsdauer und zum Ablauf jedes Verlängerungsjahres gekündigt werden. (spätestens drei Monate vor dem Ende der Vertragsdauer)
Auch wenn mind. zwei Versicherungsfälle innerhalb von zwölf Monaten eingetreten sind, kann der Versicherungsschutz beidseitig vorzeitig gekündigt werden. Ebenfalls können Sie kündigen, wenn wir den Versicherungsschutz unberechtigt ablehnen oder den Beitrag erhöhen.
Wann greift eine Rechtschutzversicherung?
Eine Rechtsschutzversicherung übernimmt die angemessene Vergütung eines vom Verein beauftragen Rechtsanwalts, sowie die Gerichtskosten, einschließlich Entschädigungen für Zeugen und Sachverständige.
Wann wird die Rechtsschutzversicherung wirksam?
Wann die Versicherung beginnt, ist im Versicherungsschein angegeben. Voraussetzung ist, dass Sie den ersten Versicherungsbeitrag rechtzeitig und vollständig gezahlt haben. Die Versicherung gilt für die zunächst vereinbarte Dauer. Wenn nicht anders vereinbart, verlängert sie sich danach automatisch um jeweils ein weiteres Jahr, wenn Sie oder wir sie nicht kündigen.