Was ist eine Vermögensschadenhaftpflicht?
Die Vermögensschadenhaftpflicht deckt Vermögensschäden, die gemeinnützigen Stiftungen durch Fehler entstehen. Die Versicherung leistet hier bei Eigen- als auch Drittschäden.
Schadenbeispiele sind:
- Versäumen wichtiger Fristen, die zum Ausfall von Fördermitteln oder Aufträgen führen,
- Verjähren lassen von Gewährleistungsmängelansprüchen aus der Erfüllung von Verträgen
- Fehlerhafte Beratung Dritter
Solche Schäden werden auch als „echte Vermögensschäden“ bezeichnet und sind nicht durch die Haftpflichtversicherung abgedeckt. Sie versichert nur unechte Vermögensschäden als Folgeschaden eines Personen- oder Sachschadens. Darüber hinaus ist ein passiver Rechtsschutz enthalten, welcher unberechtigt gestellte Forderungen, falls erforderlich, auch gerichtlich abwehren kann.