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Bernhard Assekuranzmakler
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Die Vermögensschadenhaftpflicht für
Unternehmer & Freiberufler

  • Schutz des eigenen Vermögens vor Schadenersatzforderungen
  • Planungsfehler, Rechenfehler, fehlerhafte Auskunft
  • Beratungs- und Behandlungsfehler, uvm.
  • inkl. passiver Rechtsschutzversicherung

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Was ist eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung?

Die Vermögensschadenhaftpflicht bietet Unternehmern und Freiberuflern, insbesondere in beratenden Berufen oder bei der Wahrnehmung fremder Vermögensinteressen, einen umfassenden Schutz für ihr Vermögen gegen potenzielle Schadensersatzansprüche. Diese Versicherung deckt das finanzielle Haftungsrisiko, das mit ihrer Verantwortung in ihrem Beruf einhergeht, und schützt somit ihr privates Vermögen.

Darüber hinaus ist ein passiver Rechtsschutz enthalten, welcher unberechtigt gestellte Forderungen, falls erforderlich, auch gerichtlich abwehren kann. Denn sobald Sie für einen Dritten eine Dienstleistung erbringen, besteht für Sie als Unternehmer oder Freiberufler das Risiko, einen Vermögensschaden zu verursachen, der unter Umständen existenzbedrohend werden kann, da Schadensersatzzahlungen schnell immense Kosten erzeugen.

Die Schadensersatzforderung unterliegen der privaten Haftung gegenüber Ihres Unternehmens, wenn Sie aufgrund fehlerhaften Verhaltens einen Vermögensschaden verursachen. Gegen diese finanziellen Folgen, die zum Beispiel durch einen Fehler in der Buchhaltung oder das Versäumen einer Frist entstehen, kann sich ein Unternehmen sowie deren Vorstände und Selbstständige mit der D&O-Versicherung absichern und das Risiko so erfolgreich abfedern.

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Beratung zur Vermögensschadenhaftpflicht

Wen schützt die Vermögensschadenshaftpflichtversicherung?

Die Vermögensschadenhaftpflicht schützt Unternehmer, Unternehmensberater oder Freiberufler, die

  • beratende
  • begutachtende
  • prüfende
  • vollstreckende
  • verwaltende
  • beurkundende
  • oder Aufsicht führende

Tätigkeiten ausüben.

Dabei spielt es keine Rolle, ob Sie ein eigenes Unternehmen führen oder nur nebenberuflich tätig sind – Sie haften immer für den finanziellen Nachteil oder entgangenen finanziellen Vorteil, der Kunden durch Ihre Fehler entsteht.

Typische Berufsgruppen, die eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung benötigen, sind:

Besonders gefährdet sind Berufe, bei denen es um die Verwaltung von hohen Geldsummen geht oder bei denen Beratung und Fehlberatung eine Rolle spielen können.

Versicherungsumfang der Vermögensschadenhaftpflicht

Die Vermögensschadenhaftpflicht reguliert reine Vermögensschäden. Hierunter verstehen sich finanzielle Schäden, die nicht als Folge eines Personen- oder Sachschadens auftreten. Ein Beispiel hierfür wäre eine versehentlich falsche Angabe in der Einkommenssteuererklärung oder aber auch eine fehlerhafte Einschätzung eines Vermögensberaters, auf Basis derer sein Klient eine falsche Entscheidung trifft. Zur Absicherung von sogenannten unechten Vermögensschäden kommt eine Betriebshaftpflichtversicherung auf.

Kommt es zu Schadensersatzansprüchen gegenüber dem Versicherungsnehmer, prüft der Versicherer zunächst, inwieweit diese gerechtfertigt sind. Berechtigte Forderungen werden im Rahmen der vereinbarten Deckungssumme reguliert. Sollten die eingereichten Ansprüche unberechtigt oder zu hoch sein, erfolgt eine Forderungsabwehr. Hierbei übernimmt die Vermögensschadenhaftpflicht sämtliche Kosten für Gerichte, Anwälte oder Sachverständige (passive Rechtsschutzversicherung).

Die Vermögensschadenshaftpflicht versichert unter anderem:

  • Behandlungs- und Beratungsfehler
  • Fehlerhafte Auskünfte
  • Rechenfehler
  • Unwirksame Vertragsgestaltungen
  • Planungsfehler
  • Fristversäumnisse

Welche Schadenbeispiele gibt es für eine Vermögensschadenhaftpflicht?

Einige Beispiele für Schäden, die durch eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung abgedeckt werden können, sind:

  • Finanzielle Verluste aufgrund von Fehlentscheidungen oder Fehlverhalten von Angestellten oder Managern
  • Schäden durch die Verletzung von Verträgen oder Geschäftspraktiken
  • Schäden durch die Verletzung von Urheberrechten oder Patenten
  • Schäden durch die Verletzung von Datenschutzgesetzen
  • Schadenersatzforderungen aufgrund von Verleumdung oder Rufschädigung
  • Kosten für die Verteidigung gegen unberechtigte Schadenersatzansprüche.

Die genauen Schadensarten, die abgedeckt werden, können je nach Versicherungsvertrag und Berufsfeld variieren.

Was kostet eine Vermögensschadenhaftpflicht?

Die Kosten für eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung hängen von verschiedenen Faktoren ab, wie z. B. der Art und Größe des Unternehmens, der Höhe des zu versichernden Vermögensschadens, dem Umfang der gewünschten Versicherungsleistungen und dem gewählten Versicherungsanbieter.

Kostenbeispiel für eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung:

Thomas Weinbauer ist Immobilienmakler in Garching bei München. Er ist selbstständig mit einem Jahresumsatz von 50.000 €. Beispielhaft ermitteln wir mit den folgenden Kriterien den jährlichen Versicherungsbeitrag.

Kriterien zur BerechnungBeispiel Thomas Weinbauer
BrancheImmobilienmakler
Versicherungssumme500.000 €
Jahresumsatz50.000 €
Selbstbehalt0 €
Laufzeit1 Jahr
Tarif-Highlights
  • Vertragsstrafen bei Verstoß gegen Geheimhaltungspflichten
  • Existenzgründerrabatt
Beitrag

336,18 € jährlich

28,02 € monatlich*

Thomas Weinbauer würde für die Vermögensschadenhaftpflicht monatlich 28,02 € bezahlen.

*Umgerechnete Jahresprämie. Bitte beachten Sie, dass bei einer monatlichen Zahlweise ggf. ein Zuschlag hinzukommt.

► weitere Informationen zu den Kosten einer Vermögensschadenhaftpflicht

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Je nach Branche gibt es spezielle Deckungskonzepte, die auf die jeweiligen Risiken der Branche eingehen.
Gerne beraten wir Sie über das richtige Deckungskonzept für Sie.
Für einen optimalen Schutz empfehlen wir Ihnen ergänzend zur Vermögensschadenhaftpflicht eine D&O Versicherung.

Fragen und Antworten zur Vermögensschadenhaftpflicht

Wann kann ein Vermögensschaden eintreten?

Ein Vermögensschaden kann in vielen Berufen auftreten, bei denen Mitarbeiter mit der Verwaltung von Geldern zu tun haben. Dies kann durch verschiedene Faktoren verursacht werden, wie beispielsweise durch einen hohen Arbeitsdruck, der zu Fehlern führen kann. Es ist wichtig zu beachten, dass Arbeitgeber nur dann für entstandene Vermögensschäden aufkommen, wenn diese nicht durch grobe Fahrlässigkeit seitens des Mitarbeiters verursacht wurden. Andernfalls muss der Angestellte oder Beamte selbst für den Schaden aufkommen.

Ein Vermögensschaden kann zum Beispiel entstehen, wenn Gelder falsch überwiesen oder nicht richtig angelegt wurden. Ebenso kann es vorkommen, dass ein Kunde über eine Anlageform nicht richtig aufgeklärt wurde. Im öffentlichen Dienst kann es auch vorkommen, dass rechtliche Vorschriften nicht beachtet wurden, was dazu führen kann, dass Geld an Personen gelangt, denen es nicht zusteht. Auch eine falsche oder fehlende Überprüfung von Personen, denen Geld anvertraut wurde, kann zu einem Vermögensschaden führen.

Daher ist es wichtig, einen ausreichenden Versicherungsschutz zu haben, um im Falle eines Vermögensschadens abgesichert zu sein. Eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung kann dabei helfen, den finanziellen Schaden zu begrenzen. So ist es leichter zu ertragen, wenn man trotz aller Sorgfalt einen Fehler gemacht hat, der zu einem Vermögensschaden geführt hat.

Was sind echte Vermögensschäden?

Echte Vermögensschäden sind Schäden, die tatsächlich zu einem finanziellen Verlust führen. Einige Beispiele für echte Vermögensschäden sind:

  • Der Verlust von Einnahmen oder Gewinnen aufgrund von Fehlentscheidungen oder Fehlverhalten von Angestellten oder Managern
  • Der Verlust von Kunden oder Geschäftsbeziehungen aufgrund von Vertragsverletzungen oder unangemessenen Geschäftspraktiken
  • Der Verlust von Einkommen oder Eigentum aufgrund von Urheberrechtsverletzungen oder Patentverletzungen
  • Der Verlust von Daten oder die Kosten für die Wiederherstellung von Daten aufgrund von Datenschutzverletzungen
  • Der Verlust von Ruf oder Ansehen aufgrund von Verleumdung oder Rufschädigung
  • Kosten für die Verteidigung gegen unberechtigte Schadenersatzansprüche.

Es ist wichtig zu beachten, dass echte Vermögensschäden tatsächliche finanzielle Verluste darstellen und nicht nur potenzielle oder hypothetische Verluste sind.

Ist eine Vermögensschadenhaftpflicht Pflicht?

Eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung ist in der Regel keine Pflichtversicherung. Es gibt jedoch bestimmte Branchen oder Geschäftsbereiche, in denen die Absicherung gegen Vermögensschäden aufgrund der Art der Tätigkeit oder der gesetzlichen Vorschriften empfohlen oder sogar vorgeschrieben ist. Dies ist z. B. der Fall bei Rechtsanwälten, Steuerberatern, Notaren und Wirtschaftsprüfern.

Es ist auch wichtig zu beachten, dass bestimmte Vertragspartner, wie z. B. Kunden oder Lieferanten, von Unternehmen oder Organisationen verlangen können, dass sie über eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung verfügen, bevor sie Geschäfte mit ihnen tätigen.

Über welche Summe sollte eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung abgeschlossen werden?

Die Höhe der Deckungssumme in einer Vermögensschadenhaftpflichtversicherung hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie zum Beispiel der Art des Berufs und der Höhe des zu schützenden Vermögens. Bei Berufen, in denen hohe Geldsummen bewegt werden (z. B. im Bereich von Grundstücks- oder Bankgeschäften), sollte die Versicherung entsprechend hoch abgeschlossen werden, um ausreichenden Schutz zu gewährleisten. In diesen Fällen können schnell Beträge von mehreren hunderttausend Euro zusammenkommen. Sollte ein Schaden eintreten, der ohne Versicherungsschutz bezahlt werden müsste, könnte dies den finanziellen Ruin bedeuten.

Um eine passende Versicherung mit angemessener Deckungssumme zu finden, ist es ratsam, einen Versicherungsmakler hinzuzuziehen, der einen Vergleich der Vermögensschadenhaftpflichtversicherungen durchführt. Der Makler kann dabei helfen, die passende Versicherung mit einer angemessenen Deckungssumme zu finden, ohne dass unnötig hohe Beiträge gezahlt werden müssen. Durch den Abschluss einer passenden Versicherung kann man sich vor finanziellen Schäden schützen und die eigene berufliche Zukunft absichern. Daher empfiehlt es sich, einen Termin mit einem Versicherungsmakler zu vereinbaren, um eine geeignete Versicherung zu finden.

Welche Schäden sind bei einer Vermögensschadenhaftpflicht nicht versichert?

Obwohl eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung dazu dient, Unternehmen und Organisationen gegen Schäden zu schützen, die durch Fehler, Versäumnisse oder unangemessene Handlungen von Angestellten oder Managern verursacht werden, gibt es bestimmte Arten von Schäden, die in der Regel nicht durch diese Art von Versicherung abgedeckt werden. Einige Beispiele für Schäden, die normalerweise nicht durch eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung abgedeckt werden, sind:

  • Schäden, die durch vorsätzliches Fehlverhalten verursacht werden
  • Schäden, die durch strafrechtliche Handlungen verursacht werden
  • Schäden, die durch Krieg, Aufruhr, Unruhen oder ähnliche Ereignisse verursacht werden
  • Schäden, die durch Naturkatastrophen oder Umweltverschmutzung verursacht werden
  • Schäden, die durch den Verlust von Daten oder die Unterbrechung von Geschäftsprozessen verursacht werden, es sei denn, es gibt eine spezielle Datenverlustversicherung
  • Schäden, die durch die Verletzung von Arbeits- oder Arbeitsrechtsvorschriften verursacht werden
  • Schäden, die durch die Verletzung von Wettbewerbsrecht verursacht werden.

Es ist wichtig, die Bedingungen der Vermögensschadenhaftpflichtversicherung sorgfältig zu lesen und zu verstehen, um sicherzustellen, dass man über die richtige Deckung verfügt und welche Einschränkungen es geben kann.

Was bedeutet Maximierung bei der Vermögensschadenhaftpflicht?

Die Maximierung bezieht sich auf die Praxis, die Deckungssumme einer Vermögensschadenhaftpflichtversicherung auf die höchstmögliche Höhe zu erhöhen, um sicherzustellen, dass im Falle eines Schadens ausreichend Mittel zur Verfügung stehen. Dies kann durch den Abschluss von Zusatzversicherungen oder durch die Erhöhung der Deckungssumme einer bestehenden Versicherung erreicht werden.

Ein Beispiel wäre ein Unternehmen, das eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von 5 Millionen Euro hat, aber aufgrund der Größe und des Risikos des Unternehmens eine höhere Deckung benötigt, um gegen mögliche Schadenersatzansprüche geschützt zu sein. Das Unternehmen könnte dann eine Zusatzversicherung abschließen oder die Deckungssumme seiner bestehenden Versicherung erhöhen, um die maximale Deckung zu erreichen.

Es ist wichtig zu beachten, dass die Maximierung der Deckungssumme einer Vermögensschadenhaftpflichtversicherung auch erhöhte Prämien bedeuten kann und es ist wichtig, das richtige Maß an Deckungssumme auszuwählen, um eine angemessene Abdeckung zu einem erschwinglichen Preis zu erhalten.

Gibt es in der Vermögensschadenhaftpflicht eine Wartezeit?

In der Regel gibt es bei einer Vermögensschadenhaftpflichtversicherung keine Wartezeit. Das bedeutet, dass die Versicherung sofort nach Abschluss in Kraft tritt und Schäden, die während der Laufzeit der Versicherung entstehen, sofort abgedeckt sind. Es gibt jedoch Ausnahmen von dieser Regel, die von Versicherungsunternehmen zu Versicherungsunternehmen variieren können.

Einige Versicherungsunternehmen können eine Wartezeit für bestimmte Arten von Schäden vorsehen, z.B. für Schäden, die durch Arglist oder Vorsatz verursacht wurden. Einige Versicherungsunternehmen können auch eine Wartezeit für Schäden vorsehen, die durch Vorfälle entstehen, die vor Abschluss der Versicherung bekannt waren.

Es ist wichtig, die Bedingungen der Vermögensschadenhaftpflichtversicherung sorgfältig zu lesen und zu verstehen, um sicherzustellen, dass man über die richtige Deckung verfügt und welche Einschränkungen es geben kann.

Besteht ein Sonderkündigungsrecht meiner Vermögensschadenhaftpflicht bei Geschäftsaufgabe?

Ob ein Sonderkündigungsrecht bei einer Vermögensschadenhaftpflichtversicherung besteht, hängt von den Bedingungen der Versicherung ab. In der Regel ist es jedoch so, dass eine Versicherung bei Beendigung der Geschäftstätigkeit oder Aufgabe des Unternehmens oder der Organisation frühzeitig gekündigt werden kann, ohne dass hierfür eine Strafe oder eine Mehrzahlung fällig wird.

Es ist jedoch wichtig, die Bedingungen der Versicherung sorgfältig zu lesen und zu verstehen, um sicherzustellen, dass man über die richtigen Informationen verfügt und um sicherzustellen, dass man die Versicherung ordnungsgemäß kündigt, wenn man die Geschäftstätigkeit beendet. Es ist auch wichtig, sich an das Versicherungsunternehmen zu wenden, um sicherzustellen, dass man alle erforderlichen Schritte zur ordnungsgemäßen Kündigung der Versicherung unternommen hat.

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