In Deutschland gibt es grundsätzlich zwei Vergütungsmodelle für Versicherungsmakler: Honorar und Courtage.
- Honorar: Wenn ein Kunde einen freien Makler für eine Beratung zu einem oder mehreren Produkten beauftragt, erfolgt die Vergütung ausschließlich über die Bezahlung der in Anspruch genommenen Leistung vom Kunden. Die Kosten für die Versicherungsberatung fallen unter das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz und liegen in der Regel zwischen 160 und 200 Euro brutto.
- Courtage: Trotz der Beauftragung durch den Kunden wird der Versicherungsmakler mittels Courtage, also einer Maklergebühr, von den Versicherungsgesellschaften vergütet. Diese Courtage ist in der Versicherungsprämie enthalten, die der Versicherungsnehmer zu entrichten hat. Für den Kunden fallen dabei keine zusätzlichen Kosten oder Provisionen an.
Ein wichtiger Tipp ist, darauf zu achten, dass der Makler Mitglied im Verband deutscher Versicherungsmakler (BDVM) ist. Dies stellt sicher, dass seine Unabhängigkeit nicht durch die Höhe seiner Maklercourtage beeinträchtigt wird. Es ist immer ratsam, die Kosten und Bedingungen vor der Beauftragung eines Versicherungsmaklers zu klären.