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Bernhard Assekuranzmakler
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Landesverband Bayern der Deut. Gebirgs- u. Wandervereine e.V.

Ihre Vorteile

  • Günstige Konditionen
  • Hohe Deckungssummen
  • Maßgeschneideter Versicherungsschutz

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Vereine & Verbände

Berufshaftpflichtversicherung für DWV-Wanderführer*innen des Wanderverbandes Bayern e.V.

Dieses Seite gibt Ihnen einen kurzen Überblick über die wesentlichen Inhalte Ihrer Versicherung. Die vollständigen Informationen finden Sie in Ihren Vertragsunterlagen. Damit Sie umfassend informiert sind, lesen Sie bitte alle Unterlagen.

Versicherte Risiken

  • Eigene Veranstaltungen, z.B. geführte Wanderungen, Freizeiten, Spiele, gesellige Zusammenkünfte, Fahrten und Exkursionen
  • Kurse, Seminare, Lehrgänge, Ausbildungen (ohne Praktika in Betrieben), Vorträge
  • Tagungen, Sitzungen, Fortbildungsmaßnahmen, Informationsveranstaltungen
  • Schneeschuhwandern

Versicherungsumfang (auszugsweise)

  • Schäden gegenüber Dritten (z.B. Teilnehmer der Wanderungen, Kursteilnehmer) durch eigenes fahrlässiges Verschulden oder dem mitversicherter Personen (z.B. durch falsche Anweisungen)
  • Schadenersatzansprüche bei Verletzung der Aufsichtspflicht an und durch Minderjährige
  • Tätigkeitsschäden (einschließlich Be- und Entladeschäden sowie Leitungsschäden), auch an Sachen des Versicherungsnehmers
  • Eigentum, Miete, Pacht und Nutznießung von Grundstücken, Gebäuden, Sälen und Räumlichkeiten (z.B. Verkehrssicherungs- sowie Streu- und Räumpflicht)
  • Mietsachschäden: Schäden an Gebäuden und Räumen, gemieteten oder geliehenen (unentgeltlich überlassenen) beweglichen Sachen (gilt nicht für Kfz)
  • Abhandenkommen von Schlüsseln und Codekarten inkl. Folgeschäden (Folgeschäden bis 300.000 EUR)
  • Gelegentliches Gastronomie-Risiko (Kochen und Verpflegung im Ferien- oder Zeltlager, in Selbstversorgerhäusern, in Koch- und Backkursen, Verköstigung u.ä.)
  • Internet-Risiken
  • Wasserfahrzeuge (z.B. Nutzung Ruderboote und Kanus)

Wichtige Ausschlüsse (auszugsweise)

  • Vertraglich übernommene Haftungen, soweit diese über die gesetzliche hinausgehen (z. B. als Reiseveranstalter nach dem Reisevertragsrecht §651a-y BGB)
  • Schadenersatzansprüche der mitversicherten Mitarbeiter und/ oder Personen gegen den Dienstherrn
  • Schäden durch Vorsatz oder mutwillige Beschädigung
  • Schäden durch Diebstahl oder Abhandenkommen von Sachen
  • Schäden durch den Gebrauch von Luft-, Kraft- oder Wasserfahrzeugen (ausgenommen Ruderboote und Kanus)! Hierunter fällt nicht nur das Fahren bzw. Führen und Halten, sondern auch das Ein- und Aussteigen.
  • Glasbruchschäden, wenn sich der Versicherungsnehmer selbst dagegen versichern kann (z. B. durch eine Glasversicherung in den eigenen Räumlichkeiten, Büros, etc.)
  • Schäden an Leasinggeräten bzw. Geräten und Anlagen, die ständig zur Nutzung überlassen wurden (können über eine Elektronikversicherung abgesichert werden)
  • Extrem- und Klettertouren (Wanderungen mit Zuhilfenahme der Hände und technischer Sicherungsmittel)

Geltungsbereich

Weltgeltung, außer in Kriegsgebieten.

Versicherter Personenkreis

Die namentlich genannten Wanderführer und Tourguides, die sich zur Versicherung beim Wanderverbandes Bayern e.V. angemeldet haben. Voraussetzung ist die Mitgliedschaft in einem Gebietsverein des Deutschen Wanderverbandes bzw. beim Wanderverband Bayern und der Nachweis der DWV-Wanderführer*innen Ausbildung (für absolvierte Ausbildungen ab 2010).
Wichtig: Bei Angeboten von z.B. Mountainbike-Touren, Aqua Walking Kursen, Gesundheitswanderung usw. muss die Ausbildungsleitung die entsprechenden Qualifikationen des jeweiligen Ressorts nachweisen können.

Deckungssummen

Deckungssumme je Versicherungsfall für

  • pauschal für Personen- und Sachschäden: 10.000.000 €
  • Vermögensschäden: 300.000 €

Die Gesamtleistung für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres beträgt das Dreifache – in der Umwelthaftpflicht-Versicherung und in der Umweltschadens-Versicherung das Einfache – der Deckungssummen.
Bitte beachten: Nachdem es sich hier um das Angebot für einen Sammelvertrag handelt, stehen die zur Verfügung gestellten Deckungssummen für alle Versicherungsfälle eines Jahres (Gesamtleistung) zur Verfügung.

Selbstbeteiligungen

  • Tätigkeitsschäden: 250 €

Vertragsgrundlagen

Kosten und Laufzeit

Der Jahresbeitrag beträgt 25,– Euro. Die Vertragslaufzeit beträgt ein Jahr. Der Vertrag verlängert sich stillschweigend um ein Jahr, wenn er nicht zum 30.09. des Jahres gekündigt wird. Der Vertrag ist gebunden an die Mitgliedschaft und erlischt automatisch, wenn der Status DWV-Wanderführer*innen nicht mehr erfüllt ist oder der Wanderführer die Mitgliedschaft kündigt.

Infoblatt und Anmeldung

Infoblatt & Anmeldung

Die Anmeldung senden Sie bitte direkt an den Wanderverband Bayern e.V,
info@wanderverband-bayern.de   
Weinbergstraße 14, 96120 Bischberg

Tel.: 0951 4086411

Fax: 0951 204454

 http://www.wanderverband-bayern.de 

Online Schadenmeldung

Bitte melden Sie uns Schäden zeitnah über unsere Online-Schadenmeldung.

VN:

Landesverband Bayern der Deut. Gebirgs- u. Wandervereine e.V.
Weinbergstraße 14
96120 Bischberg

Vertragssparte: Wanderführer - Haftpflicht
Vertragsnummer: 90.451.501809
Kundennummer: 39281

Zur Schadenmeldung

Weitere Fragen & Antworten

Sollten Sie hierzu noch Fragen haben steht Ihnen die Abteilung Vereine & Verbände gerne zur Verfügung.

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