Gute Gründe für Bernhard - ausgezeichneter Versicherungsmakler
Unter einer Kreditversicherung wird die Versicherung des Lieferantenkredits verstanden. Sie umfasst jedoch nicht Kredite wie Immobilienfinanzierungen oder Bankkredite. Diese werden gemeinhin als Restschuldversicherung oder Kreditausfallversicherung bezeichnet.
Es gibt verschiedene Arten von Kreditversicherungen. Die bekannteste ist die Warenkreditversicherung, die eine Kreditversicherung im engeren Sinne darstellt, da der Versicherungsnehmer auch der Begünstigte im Schadensfall ist. Kreditversicherungen im weiteren Sinne sind die Vertrauensschadenversicherung und die Kautionsversicherung.
Bei der Warenkreditversicherung (Synonym: Delkredere-Versicherung oder Forderungsausfallversicherung) ist der Ausfall von Forderungen bei Warenlieferungen oder Dienstleistungen Gegenstand des Versicherungsschutzes, weshalb sich in den letzten Jahren immer mehr der Begriff Forderungsausfallversicherung etabliert hat. Hier sichert sich der Kreditgeber ab.
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Es existieren prinzipiell zwei Varianten: die Export-Warenkreditversicherung und die Import-Warenkreditversicherung.
Die Export-Variante bietet dem Verkäufer Schutz vor finanziellen Verlusten, die durch ausbleibende Zahlungen des Käufers bei Exportgeschäften entstehen können. Die Import-Variante hingegen sichert den Käufer gegen Verluste ab, die durch Nichtlieferung oder mangelhafte Lieferung von importierten Waren auftreten können. Beide Varianten können entweder auf eine spezifische Transaktion oder auf ein Portfolio von Transaktionen angewendet werden und bieten in der Regel einen Schutz für politische und kommerzielle Risiken.
Eine Warenkreditversicherung ist sinnvoll, weil sie das Risiko von Verlusten durch Nichtzahlung oder mangelhafte Lieferung von Waren reduziert. Sie bietet eine zusätzliche Absicherung für Unternehmen, die mit internationalem Handel zu tun haben, insbesondere für kleine und mittelständische Unternehmen, die oft über geringere Ressourcen verfügen, um solche Risiken selbst zu tragen.
Warenkreditversicherungen können auch helfen, das Vertrauen von Kreditgebern und Investoren in ein Unternehmen zu stärken, da sie zeigen, dass das Unternehmen seine finanziellen Risiken sorgfältig managt.
Eine Warenkreditversicherung bietet außerdem eine Möglichkeit, politische und kommerzielle Risiken abzudecken, wie z. B. politische Instabilität, Krieg, Währungskontrollen und andere Ereignisse, die das Geschäft beeinträchtigen können und die von einer regulären Handelsversicherung nicht abgedeckt werden.
In der Summe kann eine Warenkreditversicherung dazu beitragen, dass Unternehmen ihre internationalen Geschäfte mit größerer Sicherheit und Zuversicht tätigen können.
Durchschnittlich müssen im Schnitt mehr als 30.000 Unternehmen und über 100.000 Privatpersonen pro Jahr Insolvenz melden. Aus diesem Grund ist es wichtig, sich vor einem Forderungsausfall zu schützen, denn diese Insolvenzen können auch andere Unternehmen in Gefahr bringen. Warenkreditversicherungen schützen den Versicherungsnehmer vor Forderungsausfällen, also die offenen Forderungen aus der erbrachten Leistung.
Die Versicherung greift je nach Umfang des Vertrages bei:
Insolvenz des Käufers
Zahlungsausfall
Zahlungsverzug
Beim Vertragsabschluss wird für den Kunden ein Limit festgelegt, bis zu welcher Höhe die Lieferungen und Leistungen abgesichert sind. Wir vermitteln mehrere Versicherungsgesellschaften die laufend die Bonität der Kunden (egal ob In- oder Ausland) überprüfen. Tritt der Fall ein, dass keine Zahlung erfolgt, trotz erbrachter Leistung, wird durch den Lieferanten das Mahnverfahren eingeleitet. Erfolgt dennoch keine Zahlung, übernimmt der Kreditversicherer das Inkasso (Factoring). Verstreicht auch hier die Frist und der Debitor begleicht nicht die Forderungen, zahlt die Versicherung in der Regel 60-80 % der Nettoforderung an den Lieferanten aus, auch bei Insolvenz des Schuldners.
Die Versicherungsgesellschaften berechnen die Kosten für eine Warenkreditversicherung aus folgenden Faktoren:
• Absicherung gegen politische Risiken,
• Absicherung einer höheren Summe durch einen zweiten Kreditversicherer (Top-up-cover),
• Absicherung von Sonderklauseln für verschiedene Gewerbe,
• die Integration von Inkassodienstleistungen,
• die Mitversicherung der Inkassokosten,
• Anzahlungsbürgschaften (unfair calling),
• Fabrikations- oder Selbstkostenrisiko.
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