Grundsätzlich gibt es zwei Hauptvarianten der Warenkreditversicherung:
1. Export-Warenkreditversicherung
Sie schützt Unternehmen vor Zahlungsausfällen bei Auslandskunden – etwa durch:
- Insolvenz des Käufers
- wirtschaftliche Schwierigkeiten
- politische Risiken (z. B. Transferverbote, Krieg, Behördeneingriffe)
Sie ist besonders wichtig für Unternehmen, die internationale Märkte bedienen oder in politisch instabile Länder liefern.
2. Import-Warenkreditversicherung
Sie schützt den Einkäufer von Waren vor Risiken wie:
- Nichtlieferung
- mangelhafte Lieferung
- Verzug oder Nichterfüllung durch den ausländischen Lieferanten
Diese Variante wird häufig genutzt, wenn große Vorleistungen oder Vorauszahlungen notwendig sind.
Beide Varianten können:
- für Einzelgeschäfte (Single Risk)
- oder für ein gesamtes Kundenportfolio abgeschlossen werden.
Die Export- und Import-Warenkreditversicherungen fallen unter die Risikoklassen „Kreditversicherung“ (Nr. 14) und „Kautionsversicherung“ (Nr. 15) gemäß Anlage 1 zu § 2 Abs. 1 VAG. Politische Risiken wie Transferverbote oder Enteignung können durch spezielle Klauseln oder Zusatzbausteine in den Versicherungsschutz einbezogen werden.
Hinweis:
Ergänzend dazu unterscheidet der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft die Kreditversicherung in drei Sparten: Warenkredit, Kaution und Vertrauensschaden.