1. Worin besteht der wesentliche Vorteil der Entgeltumwandlung gegenüber privaten Sparverträgen (Banksparen, Investmentsparen, Lebensversicherungen)?
Privat sparen heißt, aus dem Nettoeinkommen sparen. Entgeltumwandlung heißt, aus dem Bruttogehalt sparen. Der Vorteil für Sie: Steuern und Sozialversicherungsbeiträge werden sofort mit auf Ihren Vertrag überwiesen. Aus 100€ netto werden somit bis zu 200€ brutto, die als Ihre tatsächliche Investition in Ihre Altersvorsorge fließen.
2. Wie flexibel kann ich sparen?
Diese Altersvorsorgeverträge sind - was das Besparen angeht - ausgesprochen flexibel. Sie können bei Bedarf Ihren Sparbetrag monatlich ändern – Ihre jährliche Investition vom Bruttogehalt kann zwischen € 0,- und maximal € 6.240- betragen.
3. Was passiert wenn ich meinen Arbeitgeber wechsle ?
Bei einem Arbeitgeberwechsel kann die Versorgung beim neuen Arbeitgeber zu denselben Konditionen fortgeführt werden, wenn dieser die Versorgung übernimmt. Ist das nicht der Fall, kann das ersparte Kapital auf die Versorgung des neuen Arbeitgebers übertragen werden. Alternativ kann der Vertrag mit gleichen oder geringeren Beiträgen auch privat fortgeführt werden. Da private Beiträge keine Entgeltumwandlung darstellen, besteht hier der Vorteil einer steuer- und sozialabgabenfreien Beitragszahlung i. R. der Beitragsbemessungsgrenzen allerdings nicht. Schließlich kann der Vertrag auch beitragsfrei gestellt werden.
Nehmen Sie diesbezüglich bitte vorher Kontakt mit uns auf.
4. Was passiert bei Arbeitslosigkeit?
Im Fall der Arbeitslosigkeit kann der Vertrag privat mit gleichen oder geringeren Beiträgen fortgeführt oder auch ganz beitragsfrei gestellt werden.
Die schon erworbenen Ansprüche auf die betriebliche Altersversorgung bleiben dabei selbstverständlich erhalten und werden in der Ansparphase auch nicht auf Arbeitslosengeld I oder II angerechnet.
5. Was geschieht mit meinem Geld, wenn ich vor dem 67. Lebensjahr versterbe?
Ihr bis dahin angewachsenes Guthaben erhält dann Ihr Ehepartner oder Ihre versorgungsberechtigten Kinder analog der gesetzlichen Regelung (Witwen- bzw. Waisenrente).
Sogar fremde Dritte können mit einem Betrag von bis zu 8.000€ bedacht werden.
Fazit: Die Regelungen der bAV sind im Vergleich zur gesetzlichen Rente vorteilhafter.
6. Wie muß ich das Geld zur Rente versteuern?
Die Rente/Kapitalabfindung wird als nachgelagertes Gehalt abzüglich Freibeträge (KV-Freibetrag: 164,50 €) versteuert. Sie profitieren hier nochmals von den regelmäßig niedrigeren Steuersätzen für Rentner. Weitergehende Auskünfte erhalten Sie dazu bei Ihrem Steuerberater.
Die Leistungen sind sozialabgabenpflichtig, soweit Sie gesetzlich pflicht-/freiwillig versichert sind. Es sind jedoch lediglich Krankenkassen – und Pflegeversicherungsbeiträge zu entrichten.
7. Sinkt meine gesetzliche Rente durch die Gehaltsumwandlung?
Da sich durch die Gehaltumwandlung Ihr sozialversicherungspflichtiges Einkommen reduziert sparen Sie Sozialversicherungsbeiträge, was auch einen geringeren Beitrag in die gesetzliche Rentenversicherung bedeutet. Die aus der Gehaltumwandlung leicht verminderte gesetzliche Rente wird jedoch durch die deutlich höhere Rente aus Ihrem Altersvorsorgevertrag um ein vielfaches ausgeglichen.
8. Muss ich den Vertrag bei der Bernhard Assekuranzmakler GmbH abschließen oder sind noch andere Anbieter zugelassen?
Ein Vertragsabschluß mit einem Anbieter außerhalb dieser Kooperation ist aus Haftungsgründen ausgeschlossen.
9. Wie sicher ist mein Geld in der bAV?
Die ausgewählten Produktpartner unterliegen der Aufsicht des Aufsichtsamts für Finanzdienstleistungen, welches die Versicherungen kontrolliert. Die Garantieleistungen sind gesetzlich geschützt.
10. Was passiert bei Elternzeit oder langer Krankheit?
Sollen die Leistungen in voller Höhe erhalten bleiben, müssen die Beiträge während einer Elternzeit oder längerer Krankheit in gleicher Höhe privat weitergezahlt werden.
Selbstverständlich besteht aber auch die Möglichkeit, die Zahlungen für eine bestimmte Zeit einzustellen.
In diesem Fall verringert sich die spätere Betriebsrente. Nach der Elternzeit oder Krankheit kann der Vertrag zu gleichen oder zu angepassten Bedingungen fortgeführt werden.