Der Pflegeberuf stellt die Mitarbeiter der Argentum Gruppe täglich vor neue Herausforderungen. Um unseren Mitarbeitern echte Mehrwehrte als Dankeschön für Ihre tägliche Arbeit zu geben, haben wir gemeinsam mit der BERNHARD Assekuranzmakler GmbH ein Konzept zur vielseitigen Absicherung unserer Mitarbeiter entwickelt. Dieses beinhaltet neben der Unterstützung beim Aufbau einer Altersvorsorge auch umfangreiche Zusatzleistungen in der Gesundheitsvorsorge vor.
Die betriebliche Altersvorsorge stellt einen wichtigen Baustein zur Finanzierung des Ruhestandes dar. Dieser Baustein soll Ihre Ansprüche an die Rentenversicherung wirksam ergänzen und Ihnen dadurch dauerhaft einen höheren Lebensstandard im Alter sichern.
Eine persönliche Absicherung wird immer wichtiger, denn 2021 zahlte die Deutsche Rentenversicherung in den alten Bundesländern nach Abzug der Beiträge zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung monatlich im Durchschnitt 1.095 € an Männer und 622 € an Frauen aus.
Wie Ihre persönliche gesetzliche Altersrente aussehen kann, darüber informiert Sie jährlich die Deutsche Rentenversicherung (ab dem 27. Lebensjahr).
Mit der betrieblichen Altersvorsorge kann der Rentenlücke im Alter besonders attraktiv und staatlich gefördert entgegengewirkt werden.
Die Argentum-Rente wird in Form einer Direktversicherung angeboten und durch Entgeltumwandlung vom Arbeitnehmer finanziert.
Argentum schließt also eine Direktversicherung ab, in der Sie als versicherte Person aufgenommen werden. Sie können dann selbst entscheiden, in welcher Höhe Sie in Ihren Vertrag einzahlen möchtet und Argentum leitet diese Beiträge monatlich an den Versicherer weiter. Die Beiträge gehen direkt von Ihrem Bruttogehalt ab, sodass Ihnen Netto nur ein geringer Aufwand entsteht.
weitere Informationen zur betrieblichen Altersvorsorge erhalten Sie hier
Die betriebliche Altersvorsorge ist für Mitarbeiter der Argentum Gruppe die ideale Möglichkeit, für ihr Alter vorzusorgen. Sie können sich mit der bAV eine zusätzliche Altersrente aufbauen oder sich gegen eine Berufsunfähigkeit absichern. Zudem sparen Sie Steuern und vermindern Ihre Sozialabgaben. Im Jahr 2022 sind bis zu 3.384 € Ihrer bAV-Beiträge als steuer- und sozialabgabenfrei einzuordnen.
Durch die Überalterung der Bevölkerung verschlechtert sich das Verhältnis von Beitragszahlern und Leistungsempfängern in der gesetzlichen Rentenversicherung stetig. Auch die immer stärker steigende Lebenserwartung und die sinkende Geburtenrate führen zu einer wachsenden Versorgungslücke.
Tatsache ist, dass aufgrund der eben genannten Gründe eine eigene Vorsorge notwendig ist.
Zwar wird die gesetzliche Rentenversicherung das Standbein der Alterssicherung bleiben, jedoch wird es für die meisten Kollegen-/ und Kolleginnen nicht mehr als die Basisversorgung sein.
Die Argentum-Rente in Zahlen (MUSTER):
Das nachfolgende Beispiel verdeutlicht die Steuer- und Sozialabgabenersparnisse, wie diese über eine steuerfreie Entgeltumwandlung im Rahmen einer Direktversicherung möglich sind: Die Berechnung erfolgte nach den im Jahre 2022 geltenden Steuertarifen, erhebt aber nicht den Anspruch auf Vollständigkeit in allen steuerlichen Belangen.
Somit kann eine heute 35-jährige Frau mit nur 55 Euro Nettoverzicht auf eine monatliche Rente von circa 210 Euro kommen.
1. Worin besteht der wesentliche Vorteil der Entgeltumwandlung gegenüber privaten Sparverträgen (Banksparen, Investmentsparen, Lebensversicherungen)?
Privat sparen heißt, aus dem Nettoeinkommen sparen. Entgeltumwandlung heißt, aus dem Bruttogehalt sparen. Der Vorteil für Sie: Steuern und Sozialversicherungsbeiträge werden sofort mit auf Ihren Vertrag überwiesen. Aus 100€ netto werden somit bis zu 200€ brutto, die als Ihre tatsächliche Investition in Ihre Altersvorsorge fließen.
2. Wie flexibel kann ich sparen?
Diese Altersvorsorgeverträge sind - was das Besparen angeht - ausgesprochen flexibel. Sie können bei Bedarf Ihren Sparbetrag monatlich ändern – Ihre jährliche Investition vom Bruttogehalt kann zwischen € 0,- und maximal € 6.240- betragen.
3. Was passiert wenn ich meinen Arbeitgeber wechsle ?
Bei einem Arbeitgeberwechsel kann die Versorgung beim neuen Arbeitgeber zu denselben Konditionen fortgeführt werden, wenn dieser die Versorgung übernimmt. Ist das nicht der Fall, kann das ersparte Kapital auf die Versorgung des neuen Arbeitgebers übertragen werden. Alternativ kann der Vertrag mit gleichen oder geringeren Beiträgen auch privat fortgeführt werden. Da private Beiträge keine Entgeltumwandlung darstellen, besteht hier der Vorteil einer steuer- und sozialabgabenfreien Beitragszahlung i. R. der Beitragsbemessungsgrenzen allerdings nicht. Schließlich kann der Vertrag auch beitragsfrei gestellt werden.
Nehmen Sie diesbezüglich bitte vorher Kontakt mit uns auf.
4. Was passiert bei Arbeitslosigkeit?
Im Fall der Arbeitslosigkeit kann der Vertrag privat mit gleichen oder geringeren Beiträgen fortgeführt oder auch ganz beitragsfrei gestellt werden.
Die schon erworbenen Ansprüche auf die betriebliche Altersversorgung bleiben dabei selbstverständlich erhalten und werden in der Ansparphase auch nicht auf Arbeitslosengeld I oder II angerechnet.
5. Was geschieht mit meinem Geld, wenn ich vor dem 67. Lebensjahr versterbe?
Ihr bis dahin angewachsenes Guthaben erhält dann Ihr Ehepartner oder Ihre versorgungsberechtigten Kinder analog der gesetzlichen Regelung (Witwen- bzw. Waisenrente).
Sogar fremde Dritte können mit einem Betrag von bis zu 8.000€ bedacht werden.
Fazit: Die Regelungen der bAV sind im Vergleich zur gesetzlichen Rente vorteilhafter.
6. Wie muß ich das Geld zur Rente versteuern?
Die Rente/Kapitalabfindung wird als nachgelagertes Gehalt abzüglich Freibeträge (KV-Freibetrag: 164,50 €) versteuert. Sie profitieren hier nochmals von den regelmäßig niedrigeren Steuersätzen für Rentner. Weitergehende Auskünfte erhalten Sie dazu bei Ihrem Steuerberater.
Die Leistungen sind sozialabgabenpflichtig, soweit Sie gesetzlich pflicht-/freiwillig versichert sind. Es sind jedoch lediglich Krankenkassen – und Pflegeversicherungsbeiträge zu entrichten.
7. Sinkt meine gesetzliche Rente durch die Gehaltsumwandlung?
Da sich durch die Gehaltumwandlung Ihr sozialversicherungspflichtiges Einkommen reduziert sparen Sie Sozialversicherungsbeiträge, was auch einen geringeren Beitrag in die gesetzliche Rentenversicherung bedeutet. Die aus der Gehaltumwandlung leicht verminderte gesetzliche Rente wird jedoch durch die deutlich höhere Rente aus Ihrem Altersvorsorgevertrag um ein vielfaches ausgeglichen.
8. Muss ich den Vertrag bei der Bernhard Assekuranzmakler GmbH abschließen oder sind noch andere Anbieter zugelassen?
Ein Vertragsabschluß mit einem Anbieter außerhalb dieser Kooperation ist aus Haftungsgründen ausgeschlossen.
9. Wie sicher ist mein Geld in der bAV?
Die ausgewählten Produktpartner unterliegen der Aufsicht des Aufsichtsamts für Finanzdienstleistungen, welches die Versicherungen kontrolliert. Die Garantieleistungen sind gesetzlich geschützt.
10. Was passiert bei Elternzeit oder langer Krankheit?
Sollen die Leistungen in voller Höhe erhalten bleiben, müssen die Beiträge während einer Elternzeit oder längerer Krankheit in gleicher Höhe privat weitergezahlt werden.
Selbstverständlich besteht aber auch die Möglichkeit, die Zahlungen für eine bestimmte Zeit einzustellen.
In diesem Fall verringert sich die spätere Betriebsrente. Nach der Elternzeit oder Krankheit kann der Vertrag zu gleichen oder zu angepassten Bedingungen fortgeführt werden.
Krankenzusatzversicherung Stationär
Krankenzusatzversicherung Ambulant
Krankenzusatzversicherung Zahnbehandlungen
Krankenzusatzversicherung Zahnersatz
Krankenzusatzversicherung Vorsorge
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Krankenzusatzversicherung Stationär
Die Krankenzusatzversicherung "Stationär" stellt Sie bei einem Aufenthalt im Krankenhaus einem Privatpatienten gleich. Übernommen werden die Kosten privatärztlicher Behandlungen, z.B. Chefarzt oder Behandlung durch einen Spezialisten. Dabei sind die Kosten nicht auf die Gebührenordnung für Ärzte beschränkt, was Ihnen eine umfassende Behandlung im Krankenhaus garantiert. Weitere Vorteile dieser Zusatzversicherung sind die Übernahme der Kosten für ambulante Operationen, die einen stationären Aufenthalt ersetzen. Sofern Sie Ihr Kind über diese Zusatzversicherung absichern besteht zudem bis zum 10. Lebensjahr die Möglichkeit des "Rooming-In".
Krankenzusatzversicherung Ambulant
Die Ambulante Krankenzusatzversicherung übernimmt die Koten für Sehhilfen bis 120€ pro Jahr. Des Weiteren werden die Kosten für Heilpraktiker und Naturheilverfahren bis 1.000€ pro Jahr zu 80% übernommen.
Zudem profitieren Sie von Zuzahlungen für Arznei- und Verbandsmittel.
Krankenzusatzversicherung Zahnbehandlungen
Die Krankenzusatzversicherung Zahnbehandlungen übernimmt die meisten Kosten beim Zahnarzt, die für die professionelle Zahnreinigung, klassische Zahnbehandlungen wie Kunststoffüllungen und Wurzelbehandlungen, sowie für die Zahnprophylaxe anfallen.
Krankenzusatzversicherung Zahnersatz
Ein neuer Zahn kann schnell mehrere Tausend Euro kosten. Das muss nicht sein. Denn durch diese Zusatzversicherung werden Ihnen die Kosten für den Zahnersatz, Inlays, Implantate und den Knochenaufbau überwiegend erstattet.
Krankenzusatzversicherung Vorsorge
Die Krankenzusatzversicherung Vorsorge unterstützt Sie bei Vorsorgeuntersuchungen, Schutzimpfungen und Prävention. Zudem werden (nicht verschreibunspflichtige) Arzneimittel überwiegend von der Versicherung übernommen.
Antwortbogen
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Teilen Sie der Bernhard Assekuranz mit diesem Antwortbogen mit, wofür Sie sich interessieren und erhalten Sie ihr individuelles Angebot von Stefan.
Sollten Sie noch weitere Fragen haben, oder eine ausführliche Beratung wünschen, stehe ich Ihnen gerne jederzeit zur Verfügung!
Bitte senden Sie zudem alle Unterlagen und Anfragen direkt an mich.
Liebe Grüße,
Stefan Misselbeck
Tel: 040 1804074-11
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Sie haben bereits eine der oben genannten Versicherungen privat abgeschlossen? Kein Problem. Gerne vergleichen wir die Leistungen für Sie.