Wann endet die Bauleistungsversicherung?
Die Laufzeit der Bauversicherung endet entweder, wenn der Bau beendet ist oder die vertraglich vereinbarte Dauer überschritten wurde. Dies können Sie beim Versicherungsabschluss selbst bestimmen. Unabhängig davon welche Variante Sie wählen, müssen Sie als Bauherr der Versicherungsgesellschaft mitteilen, wann der Bau abgeschlossen wurde.
Was gilt als nicht versichert?
Nicht versichert sind in der Bauwesenversicherung hingegen Baustelleneinrichtung sowie Akten, Zeichnungen und Pläne, Baugeräte, Kleingeräte, Handwerkszeug und ähnliche Sachen, die auch über eine Maschinenversicherung abgesichert werden können, sowie Fahrzeuge aller Art, da die Bauleistungsversicherung nur einspringt, wenn es zu Schäden an der Bauleistung selbst kommt.
Welche Schäden sind ausgeschlossen?
Ausgeschlossen ist eine Haftung der Bauleistungsversicherung bei Pfusch am Bau. Deswegen vernachlässigen Sie nicht die persönliche Sorgfalts- und auch Kontrollpflicht des Bauvorhabens, wählen Sie mit Bedacht die Architekten, Bauunternehmen sowie Handwerker.
Schadenbeispiele der Bauleistungsversicherung
Vandalismus und Einbruch:
Da bei Baustellen zumeist keine großen Sicherheitsmaßnahmen getroffen werden, sind sie sehr anfällig für Vandalismus oder auch Diebstahl. Dies liegt unter anderem daran, dass durch fehlende Türen, Fenster oder Elektrik, die Täter es leichter haben, sich unerlaubt und unbemerkt Zutritt zu verschaffen. Es müssen nicht immer Menschen mit krimineller Energie sein, genauso gut können es auch Jugendliche sein, die noch kein Verständnis für Recht und Ordnung besitzen.
Hier einige Bauwesenversicherung Schadenbeispiele:
- Jugendliche sprühen Graffitis an die erst frisch gestrichenen Wände
- Unbekannte Täter gelangen unbemerkt in das Gebäude und entwenden Heizkörper, die kurz zuvor installiert wurden
- Fensterscheiben werden durch unbekannte Personen mutwillig zerstört
Witterungseinflüsse:
Genauso oft passieren auch Schäden durch unvorhersehbare Wetterkapriolen, deswegen ist eine Bauleistungsversicherung immer zu empfehlen. Einige Schadenbeispiele einer Bauleistungsversicherung:
- Durch starke Regenfälle rutschen Erdmassen in die Baugrube, die entfernt werden müssen
- Sturmschäden am fast fertiggestellten Dach, die zusätzliche Kosten verursacht
- Ein starkes Gewitter sorgt dafür, dass ein Großteil der ausgehobenen Erde auf die Straße und zu den Nachbarn gespült wird
Wer muss die Bauleistungsversicherung abschließen?
In der Regel muss der Bauherr oder Auftraggeber eine Bauleistungsversicherung abschließen. Die Bauleistungsversicherung dient dazu, Schäden während der Bauphase abzusichern, die zum Beispiel durch Unwetter, Brand, Diebstahl oder Vandalismus entstehen können. Da der Bauherr für die ordnungsgemäße Durchführung der Baumaßnahmen verantwortlich ist, liegt es auch in seinem Interesse, eine Bauleistungsversicherung abzuschließen.
Es kann jedoch auch vorkommen, dass der Bauunternehmer oder Generalunternehmer die Bauleistungsversicherung abschließt, insbesondere wenn dies vertraglich vereinbart wurde. In diesem Fall muss der Bauherr jedoch darauf achten, dass er in den Versicherungsschutz einbezogen ist und die Deckungssummen ausreichend sind.