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Die Arzthaftpflichtversicherung

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Was ist eine Berufshaftpflicht für Ärzte?

Bei einer Arzthaftpflichtversicherung handelt es sich um eine Berufshaftpflichtversicherung für niedergelassene und angestellte Ärzte. Der Abschluss dieser Versicherung ist für Mediziner unerlässlich, da diese bei Fehlern unter Umständen mit ihrem gesamten Vermögen haften müssen. Die Haftpflichtversicherung für Ärzte schützt das Privatvermögen von Ärzten und leistet im Falle von berechtigten Schadensersatzansprüchen bei Personen-, Sach- oder Vermögensschäden eine finanzielle Absicherung.

Zudem können durch den Versicherungsschutz unberechtigte Schadensersatzansprüche abgewehrt werden. Die Ärzte Versicherung wird von vielen Versicherungsunternehmen angeboten. Vor dem Abschluss empfiehlt sich ein umfassender Vergleich der Kosten und Leistungen.

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Unterschiede niedergelassener und angestellter Arzt:

Niedergelassener Arzt:

Bei niedergelassenen Ärzten ist das Risiko in der Regel vom Fachbereich abhängig. Aus diesem Grund sollten Versicherungsnehmer darauf achten, eine risikogerechte Absicherung auszuwählen.

Da niedergelassene Ärzte unter Umständen nicht nur für ihr eigenes Verschulden haften, sollten sich auch Praxismitarbeiter sowie Praxispartner und -vertreter ausreichend versichern. In guten Berufshaftpflichtversicherungen für Ärzte sind auch Medizinstudenten und Ärzte in Weiterbildungen gebührenfrei mitversichert.

Angestellter Arzt:

Auch für angestellte Ärzte ist der Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung unerlässlich. Zwar sind angestellte Ärzte grundsätzlich über ihren Arbeitgeber versichert, allerdings kann die Haftpflichtversicherung für Ärzte mögliche Deckungslücken schließen.

Gerade angestellte Ärzte, die eine Nebenbeschäftigung im medizinischen Bereich ausüben, sollten auf einen ausreichenden Versicherungsschutz nicht verzichten. Die Arbeitgeberdeckung umfasst nämlich keine außerdienstlichen Nebentätigkeiten.

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Was deckt die Arzt-Haftpflicht alles ab?

Die häufigsten Schäden, welche Mediziner bei der Ausübung ihrer beruflichen Tätigkeit verursachen können, sind Personenschäden. Die folgenden Schadenarten sind daher im Versicherungsschutz inkludiert:

  • Behandlungsfehler (wenn die Behandlung nicht sorgfältig und ordnungsgemäß ausgeführt wurde)
  • Diagnosefehler
  • Beratungsfehler
  • Verletzung der Aufklärungspflicht
  • unzureichende Dokumentation

Was kostet eine Arzt-Haftpflicht?

Pauschale Aussagen dazu, wie viel die Berufshaftpflichtversicherung für Ärzte kostet, sind nicht möglich. Die Kosten einer Haftpflichtversicherung für Mediziner sind immer individuell und werden von den folgenden Faktoren bestimmt:

  • Deckungssumme
  • Leistungsumfang
  • Höhe der Selbstbeteiligung
  • relevante Unternehmenskennzahlen (beispielsweise die Anzahl der Mitarbeiter, die Art der verwendeten Geräte und die Höhe des Umsatzes)

Abhängig vom individuellen Risiko kostet eine Berufshaftpflichtversicherung für Mediziner zwischen 225 und 6.500 Euro pro Jahr.

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Welche Ärzte können versichert werden?

Hier eine Auswahl von Ärzten, die versichert werden können:

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Beratung zur Arzthaftpflichtversicherung

Die Arzt-Haftpflichtversicherung ist eine umfassende Versicherung, welche mit optionalen Zusatzversicherungen ergänzt werden kann. Wir beraten Sie gerne, um eine Unterversicherung zu vermeiden!
 

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Fragen & Antworten zur Arzt-Haftpflichtversicherung

Welche Vorteile hat eine Arzthaftpflichtversicherung ?

  • Die Arzthaftpflichtversicherung bietet eine umfassende Absicherung aller dienstlichen Tätigkeiten, beziehungsweise des Praxis-Alltags
  • die Versicherungssumme wird individuell und risikogerecht für Personen-, Sach- und Vermögensschäden bestimmt
  • viele Nebenrisiken sind beitragsfrei inkludiert (zum Beispiel die ambulante Vertretung eines Arztes bis zu drei Monate)
  • Schutz bei Notfalldiensten und Notarzteinsätzen
  • Schlüsselhaftpflicht
  • erweiterter Strafrechtsschutz
  • verlässliche Expertise in der Schadenbearbeitung zur Berufshaftpflicht durch Rechtsanwälte der Versicherung
  • die Arzthaftpflichtversicherung kann mit anderen Privathaftpflichtversicherungen kombiniert werden

Was ist eine Heilwesen-Berufs­haftpflicht?

Wer in einem Heilberuf tätig ist, hilft Menschen, die teils einfachste Tätigkeiten nicht mehr alleine ausführen können. Bei dieser Hilfe können Fehler in den Bereichen Diagnose oder Therapie enorme Konsequenzen, für alle Beteiligten nach sich ziehen. Aus diesem Grund sollten Personen, die in einem Heilberuf tätig sind, ihre Berufsrisiken individuell und umfassend durch eine Heilwesen-Berufshaftpflicht abzusichern. Diese schützt beispielsweise vor einer Haftung im Falle eines Behandlungsfehlers.

Was sind typische Schadenbeispiele für eine Arzt-Haftpflicht?

Bei einer ärztlichen Beratung oder Behandlung können sehr unterschiedliche Fehler auftreten. Zu welcher Art von Fehler es kommen kann, ist meist abhängig vom Fachgebiet. Ein Chiropraktiker kann beispielsweise eine Fraktur des Knochens wegen unterlassener umfassender Diagnostik verursachen, versehentlich die Hauptarterie im Halsbereich abklemmen oder eigentlich notwendige Röntgenbilder nicht in die weitere Behandlung einbeziehen.

Ein Psychiater hingegen kann aufgrund einer falschen Einstufung und Betreuung den Selbstmord eines Patienten verursachen, schwere Psychopharmaka zu lange oder zu kurz verschreiben oder die Aufsichtspflicht verletzen.

Wie hoch sollte die Deckungssumme sein?

Bei der Berufs­haft­pflicht für Ärzte handelt es sich um eine Pflicht­versicherung. Dennoch machen die Berufsverbände hinsichtlich der Mindestdeckungssumme keine Vorgaben. Weil Mediziner im Schadens­fall gegebenenfalls sogar mit ihrem Privat­vermögen haften müssen, sollten diese unbedingt auf eine ausreichend hohe Deckungssumme achten. Dies gilt insbesondere für mögliche Personenschäden. Personenschäden sind das Kernrisiko eines jeden Arztes. Für Personenschäden ist eine Deckungs­summe von durchschnittliche drei bis fünf Millionen Euro empfehlenswert.

Brauche ich als Medizinstudent eine Arzthaftpflichtversicherung?

Die Berufshaftpflichtversicherung für Medizinstudenten ist eine elementare Versicherung für Jungmediziner, die ihrem ersten Praxiseinsatz entgegenfiebern. Genau wie ausgelernte Mediziner, haften Medizinstudenten für Schäden, welche diese ihren Patienten zufügen. Daher kommt es auf den richtigen Versicherungsschutz an. Unabhängig davon, ob die Versicherung für ein Praktikum, die Famulatur, ein Praktisches Jahr (PJ) oder die tägliche Arbeit als Mediziner abgeschlossen wird: Die Arzthaftpflichtversicherung für Medizinstudenten ist unerlässlich. Nicht ohne Grund wird die Versicherung von den Ärztekammern ab Tag eins der Beschäftigung als Pflichtversicherung gesehen.

Haften Ärzte auch im Ruhestand?

Ja, auch im Ruhestand bestehen für Ärzte Haftungsrisiken. Als Arzt tragen sie eine berufliche Verantwortung und können für Fehler, die sie begangen haben, auch nach Beendigung ihrer beruflichen Tätigkeit haftbar gemacht werden. Die Haftbarkeit hängt von verschiedenen Faktoren wie dem Zeitpunkt, an dem der Fehler begangen wurde, und dem jeweiligen Rechtssystem ab. Es ist daher wichtig, dass Ärzte auch im Ruhestand eine ausreichende Versicherung abschließen, um sich gegen Haftungsrisiken abzusichern.

Müssen sich Ärzte besonders absichern, wenn Minder­jährige behandelt werden?

Ja, Ärzte, die Minderjährige behandeln, müssen sich in der Regel besonders absichern. Minderjährige sind besonders geschützte Personengruppen und die Behandlung von Minderjährigen birgt ein erhöhtes Haftungsrisiko. Daher ist es wichtig, dass Ärzte, die Minderjährige behandeln, eine ausreichende Versicherung abschließen, um sich gegen Haftungsrisiken abzusichern. In manchen Ländern sind Ärzte verpflichtet, eine besondere Haftpflichtversicherung abzuschließen, wenn sie Minderjährige behandeln. Es ist daher wichtig, dass Ärzte sich über die jeweiligen gesetzlichen Vorschriften informieren und entsprechend handeln.

Wann liegt ein Behandlungsfehler vor?

Ein Behandlungsfehler liegt vor, wenn ein Arzt bei der Behandlung eines Patienten gegen die üblichen medizinischen Standards verstößt und dadurch einem Patienten Schaden zufügt. Ein Behandlungsfehler kann beispielsweise ein Fehler bei der Diagnose, ein Fehler bei einer Operation oder ein Fehler bei der Verabreichung von Medikamenten sein. Ob ein Fehler vorliegt, wird im Einzelfall beurteilt und hängt von vielen Faktoren ab, wie z. B. dem Stand der medizinischen Erkenntnisse zum Zeitpunkt der Behandlung, den gegebenen Umständen und der individuellen Situation des Patienten. Wichtig zu beachten ist, dass nicht jeder unerwartete oder ungünstige Verlauf einer Behandlung automatisch ein Behandlungsfehler ist, sondern dass eine Abweichung von den üblichen medizinischen Standards vorliegen muss.

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