Was müssen Unternehmen, Selbstständige und Freiberufler bei der Betriebshaftpflicht beachten?
Unternehmen, Selbstständige und Freiberufler benötigen eine Betriebshaftpflichtversicherung, um sich vor Schadenersatzforderungen zu schützen, die im schlimmsten Fall zur Insolvenz führen können. In bestimmten Branchen ist diese Versicherung sogar zwingend erforderlich, darunter:
- Ärzte
- Rechtsanwälte, Steuerberater, Finanzberater
- Ingenieure, Gutachter
- Kreativberufe und Start-ups (Media-Haftpflicht)
Besonders für Berater ist eine Vermögensschadenhaftpflicht wichtig. Auch Dienstleistungsunternehmen, wie Bestatter, Catering, Buchhalter, Journalisten, Friseure, Psychologen und Trainer, sollten eine Betriebshaftpflicht abschließen.
Wieso ist die Betriebshaftpflicht sinnvoll?
Die Haftpflicht für das Gewerbe ist zwingend erforderlich, denn nicht nur der Inhaber, sondern auch die Mitarbeiter, die Schäden verursachen, sind versichert. Wenn kein Versicherungsschutz gewährleistet ist, kann das Unternehmen durch diese Schadensbegleichungen seine Existenz verlieren. Die jeweiligen Summen, wie bereits erläutert, sollten mithilfe von Versicherungsfachberatern ermittelt werden. Viele Kriterien spielen dort eine große Rolle, nicht zuletzt der gesamte Jahresumsatz des Unternehmens. Der Unternehmer ist auf der sicheren Seite, statt mit immer vorhandenen Risiken leben zu müssen. Alle Personen, die im Auftrag des Unternehmens arbeiten und Schäden verursachen, sind versichert.
Wann brauche ich eine Betriebshaftpflichtversicherung?
Die Betriebshaftpflichtversicherung schützt Sie vor Schadenersatzansprüchen Dritter, die durch Personen-, Sach- oder Vermögensschäden von Ihnen, Ihren Mitarbeitern oder Produkten entstehen können. Obwohl es sich hierbei um keine Pflichtversicherung handelt, können solche Schäden schnell existenzbedrohend sein.
Insbesondere für Unternehmen, die im Umgang mit Personen oder Sachleistungen tätig sind, ist eine Betriebshaftpflichtversicherung wichtig, da in diesen Bereichen das Risiko von Schäden höher ist. Auch wenn das Unternehmen eine geringe Größe hat, kann es dennoch sinnvoll sein, eine Betriebshaftpflichtversicherung abzuschließen, um sich abzusichern.
Es gibt auch bestimmte Branchen, in denen eine Betriebshaftpflichtversicherung besonders empfehlenswert ist, wie zum Beispiel im Handwerk, im Dienstleistungssektor oder in der Gastronomie. In diesen Bereichen ist das Risiko von Schäden an Personen oder Eigentum Dritter besonders hoch, daher ist eine Betriebshaftpflichtversicherung in diesen Fällen besonders wichtig.
Es ist auch wichtig zu beachten, dass in manchen Branchen eine Betriebshaftpflichtversicherung sogar gesetzlich vorgeschrieben ist, zum Beispiel für Bauunternehmen oder bei der Ausübung von Freiberufen. In solchen Fällen ist eine Betriebshaftpflichtversicherung nicht nur empfehlenswert, sondern notwendig.
Wer haftet für Schäden durch Leiharbeiter?
Falls die Zeitarbeitsfirma eine Betriebshaftpflicht für die Leiharbeiter abgeschlossen hat, werden Schäden von dieser übernommen. Falls keine Betriebshaftpflichtversicherung vorliegt, haftet die Zeitarbeitsfirma nur, wenn sie schuldhaft ungeeignete Leiharbeiter versendet hat. Falls Sie Leiharbeiter beschäftigen, sollten Sie die Haftungsfrage vorab klären und ggf. mit Ihrem Versicherer in Kontakt treten um diese in den Versicherungsschutz mit aufzunehmen.
Ist Berufshaftpflicht und Betriebshaftpflicht das Gleiche?
Prinzipiell handelt es sich hierbei um sehr ähnliche Haftpflichtversicherungen, wobei die Berufshaftpflicht höhere Deckungssummen bei den Vermögensschäden aufweist und für einzelne Personen bzw. Berufsträger gilt. Bei der Betriebshaftpflicht handelt es sich dagegen um einen Gruppenvertrag, der alle Schäden im Unternehmen, die von den Mitarbeitern gegenüber Dritten verursacht werden, bis zur festgelegten Deckungssumme, absichert.
Schützt die Betriebshaftpflicht auch bei Datenschutzverstößen?
Eine Betriebshaftpflichtversicherung bietet in der Regel keinen Schutz bei Datenschutzverstößen. Hier empfehlen wir Ihnen eine Rechtsschutzversicherung mit dem zusätzlichen Baustein Datenrechtsschutz.
Schadenbeispiele der Betriebshaftpflichtversicherung
Schadenbeispiel in der Rubrik Kleinunternehmen:
- Ein Tischler aus Deutschland beauftragt seinen Mitarbeiter mit der Montage eines Schranks bei einem Kunden. Die Montage erfolgte nicht sorgfältig, der Schrank kippte vornüber und verletzte den Kunden. Der Unternehmer muss nun für Schmerzensgeld, Arztrechnungen und Verdienstausfall des Kunden aufkommen. Wenn kein Versicherungsschutz vorhanden ist, wird der Unternehmer in katastrophale Finanzschwierigkeiten geraten.
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Beispielsweise hat ein Grafiker das Kundenlogo falsch platziert und auch noch falsch geschrieben. Visitenkarten, Flyer und Briefpapier wurden bereits fertiggestellt, welche jetzt wertlos geworden sind. Dieser Schaden wird von der entsprechenden Betriebshaftpflicht abgedeckt.
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Das Warnschild „Vorsicht, frisch gewischt“ wurde von der Putzkolonne vergessen. Ein Mitarbeiter rutscht aus und stürzt schwer. Mehrere Knochenbrüche sind das Resultat, welches bedeutet, nach dem Krankenhausaufenthalt auch noch Rehabilitationszentrum. Die Kosten werden von der Krankenkasse vom Unternehmen gefordert und durch die Betriebshaftpflichtversicherung gedeckt.
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Ein weiterer Schadensfall, den die Betriebshaftpflicht übernimmt: Ein Maler soll die Zimmer eines Wohnhauses streichen. Der Auftraggeber erlaubt ihm, im Gebäude zu rauchen. Das macht der Maler natürlich, drückt seine Zigarette aber nicht richtig aus, wirft sie jedoch in den vorgesehenen Behälter. Leider befindet sich Papier im Behälter und glüht vor sich hin. Der Maler begibt sich nach Hause. Das Gebäude ist leer, und nun entsteht ein richtiges Feuer, welches um sich greift. Ein Großteil des Gebäudes wird vernichtet. Der Besitzer verlangt selbstverständlich, dass das Unternehmen, welches den Maler beschäftigt, den entstandenen Schaden übernimmt. Die Ansprüche übernimmt auch hier die betriebliche Haftpflichtversicherung.
Kann die Betriebshaftpflicht als Betriebsausgabe verrechnet werden?
Ja, die Kosten für eine Betriebshaftpflichtversicherung können in der Regel als Betriebsausgabe verrechnet werden. Betriebsausgaben sind Aufwendungen, die im Zusammenhang mit der gewerblichen oder selbständigen Tätigkeit stehen und daher als vollständig oder teilweise abzugsfähig gelten.
Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass es bestimmte Bedingungen gibt, die erfüllt sein müssen, damit die Kosten für eine Betriebshaftpflichtversicherung als Betriebsausgabe anerkannt werden. So muss die Versicherung im Zusammenhang mit der gewerblichen oder selbständigen Tätigkeit stehen und darf nicht lediglich zum Schutz des privaten Vermögens abgeschlossen worden sein.
Es empfiehlt sich daher, die Bedingungen der Betriebshaftpflichtversicherung sorgfältig zu prüfen und gegebenenfalls den Abschluss einer solchen Versicherung mit einem Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein zu besprechen, um sicherzustellen, dass die Kosten als Betriebsausgabe anerkannt werden.
Was sind Tätigkeitsschäden in der Betriebshaftpflicht?
Tätigkeitsschäden in der Betriebshaftpflichtversicherung beziehen sich auf Schäden, die durch die berufliche Tätigkeit eines Unternehmens oder seiner Mitarbeiter verursacht werden. Dazu zählen Personen- und Sachschäden, die im Rahmen der Arbeit entstehen, sowie Vermögensschäden, die Dritten zugefügt werden.
Ein Beispiel aus dem Unternehmeralltag wäre, wenn ein Handwerker während der Renovierung eines Hauses versehentlich ein teures Möbelstück beschädigt.