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Bernhard Assekuranzmakler
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Die Betriebshaftpflicht

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Was ist eine Betriebshaftpflichtversicherung?

Eine Betriebshaftpflicht ist eine Versicherung, die als Schutzmaßnahme für jeden Betrieb dient, weitere Synonyme hierfür sind Firmenhaftpflicht & Gewerbehaftpflicht. Ein Unternehmer, der große oder auch kleinere Betriebe leitet, sollte haftpflichtversichert sein. Er haftet für Schäden jeglicher Art, die durch seine Mitarbeiter verursacht wurden.

Die Versicherung bietet Schutz

  • vor Existenzverlust auch für Freiberufler und Handwerker
  • bei Schäden, die durch Mitarbeiter entstehen
  • bei hohen Schadenersatzforderungen bei Schädigung von Personen

und greift bei Betriebsaktivitäten 

  • auf dem eigenen Grundstück
  • im öffentlichen Raum
  • vor Ort beim Kunden

Eine Betriebshaftpflichtversicherung ist zwar keine Pflicht, aber ein Muss, egal für welche Branche.

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Beratung zur Betriebshaftpflicht

Was kostet eine Betriebshaftpflicht für das Gewerbe?

Diese Faktoren beeinflussen die Kosten einer Betriebshaftpflichtversicherung:
 

Vermögensfolgeschäden, Deckungssumme

Vermeiden Sie eine Unterversicherung

Selbstbeteiligung

Sollte genauestens vom Kunden überprüft werden

Versicherungsumfang

Achten Sie darauf, spezielle Risiken abzusichern

Unternehmenszahlen

Umsatz, Bruttojahreslohnsumme und Anzahl der Arbeitnehmer

Laufzeit

Meist ein bis drei Jahre

Kostenbeispiel für eine Betriebs­haftpflicht:

Sebastian Kramer ist Webdesigner und entwickelt Lösungen für verschiedene Kunden. Er hat einen Jahresumsatz von 100.000 € und benötigt nun eine Betriebshaftpflicht. Im Folgenden ermitteln wir mit den folgenden Kriterien seinen monatlichen Versicherungsbeitrag.

Kriterien zur BerechnungBeispiel Sebastian Kramer
Art der gewerblichen TätigkeitWebdesigner
Jahresumsatz100.000 €
Größe des Betriebs1 Person
Versicherungssumme5.000.000 €
Selbstbehalt

250 €

Tarif-Highlights
  • Nutzung von Internettechnologie

  • Mietsachschäden an Räumen und Gebäuden
    durch Feuer, Explosion, Leitungswasser, Abwasser

Beitrag

64,86 € jährlich

5,40 € monatlich*

Die Kosten für die betriebliche Haftpflichtversicherung von Sebastian Kramer beziffern sich auf 5,40 € monatlich.

*Umgerechnete Jahresprämie. Bitte beachten Sie, dass bei einer monatlichen Zahlweise ggf. ein Zuschlag hinzukommt.

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Welcher Versicherungsschutz besteht bei einer Gewerbehaftpflicht?

Was zahlt die Betriebshaftpflichtversicherung?

Grundsätzlich sind alle Sach- oder Personenschäden abgedeckt. Es gibt jedoch auch an dieser Stelle Einschränkungen. Sollte ein Schaden nachweislich auf die mangelhafte Arbeit eines Betriebes zurückzuführen sein, ist der Schadenersatz nicht gewährleistet. Die ausgeführte Leistung muss dem Arbeitsauftrag entsprechen.

Ein Beispiel veranschaulicht diese Ausführungen besser. Der Mörtel für eine zu erstellende Mauer wurde falsch angesetzt, und diese stürzt ein. Die Mauer muss wieder aufgestellt werden, die Betriebshaftpflicht tritt nicht ein, da Eigenverschulden vorliegt.

Berater müssen den oben erwähnten Zusatz in der Versicherung beachten, denn hier kann es hohe Forderungen geben, wenn ein Berater finanzielle Schäden bei Kunden durch eine falsche Beratung herbeigeführt hat. Die Versicherung kommt für alle Schäden auf, abgesehen von selbst verschuldeten, wie beim Beispiel der falsch gestellten Mauer.

Die Geschäftsinhaltsversicherung ist kein Teil der Betriebshaftpflichtversicherung, denn diese Versicherung kommt für Schäden an der Einrichtung, den Geräten oder Maschinen, des Betriebs auf. In der Regel wird der Neuwert der Gegenstände berechnet, damit eine schnelle Wiederbeschaffung gewährleistet ist. Im Falle, dass eine Neubeschaffung nicht mehr zu dem gezahlten Wert möglich ist, trägt die Versicherung auch die Mehrkosten. Der Freiberufler benötigt diese Zusatzversicherung wohl kaum. Optional kann eine Extraversicherung gegen Elementarschäden, wie beispielsweise Schneelawinen, Überschwemmungen oder auch Erdsenkungen abgeschlossen werden. Zusätze sorgen dafür, dass auch Kosten ersetzt werden, die für die Wiederherstellung von Akten, Löschschäden oder Aufräum- und Abbrucharbeiten angefallen sind.

Wo besteht Versicherungsschutz?

Der Schutz durch eine Betriebshaftpflicht besteht an allen Orten, wo die Arbeiten des Unternehmens ausgeführt werden. Vier Kategorien veranschaulichen das etwas genauer:

  • auf dem eigenen Betriebsgelände

  • an öffentlichen Plätzen

  • beim Kunden

  • Ausland, falls dort Arbeiten erbracht werden müssen

Bei den „öffentlichen Plätzen“ handelt es sich um Orte, die aufgesucht werden müssen, um die erforderlichen Arbeiten auszuführen. Beim Versicherungsschutz im Ausland sollte dieser Zusatz bei Abschluss der Versicherung berücksichtigt werden. Die Bedingungen sind hier genau zu studieren, handelt es sich um ein EU-Land oder nicht, damit die Betriebshaftpflichtversicherung den jeweiligen Ländern angepasst werden kann.

Zusatzschutz zur Betriebshaftpflicht

Die Vermögensschadenhaftpflicht Versicherung ist als Zusatz für beratende Berufe optimal. Beispielsweise sollte ein Einzelhändler, der seinen Laden gemietet hat, unbedingt einen Zusatzschutz für Mietsachschäden aufnehmen. Alternativ kann eine Berufshaftpflichtversicherung abgeschlossen werden. Produkthersteller sollten einen Zusatz für Ihr Produkt in der Produkthaftpflichtversicherung berücksichtigen. Beitragsrückerstattungen bei Schadensfreiheit sind in dieser Kategorie nicht üblich. Die Leistung der betrieblichen Haftpflichtversicherung erstreckt sich auf:

  • Finanzielle Absicherung des Unternehmens

  • Kreditzahlungen und erforderliche Investitionen im Schadensfall

  • bei hohen Vermögensschäden ist die Auszahlung gesichert

  • Laufzeit und Versicherungsschutz sind unbeschränkt

Wenn mit privatem Vermögen gehaftet wird, ist diese Versicherung ratsam. Da jeder nach dem Gesetz unbegrenzt haftet, sollte die höchstmögliche Deckungssumme gewählt werden. Für Personen- oder Sachschäden werden meist eine Million Euro eingesetzt. 

In bestimmten Branchen ist auch eine Umwelthaftpflichtversicherung sinnvoll, hierbei werden Schäden, die sie an der Umwelt verursachen, übernommen, z. B. gelangt Öl ins Grundwasser durch eine Autopanne.

Was ist nicht versichert?

Folgende Schäden sind in der Betriebshaftpflichtversicherung nicht versichert:

  • Schäden, die Sie selbst erleiden
  • Schäden, die durch grobe Fahrlässigkeit entstanden sind
  • Schäden an gemieteten oder geliehenen Gegenständen
  • Schäden durch Nichteinhaltung von Fristen oder Terminen
  • Strafen und Bußgelder
  • KFZ Schäden, da diese von der Kfz-Versicherung übernommen werden
  • Schäden durch abhanden gekommene Gegenstände

Durch die unterschiedlichen Berufsgruppen, gibt es individuelle Rahmenverträge. Wir beraten Sie gerne persönlich, welche Punkte für Sie wichtig sind und welche nicht.

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Unser Expertentipp

„Die Betriebshaftpflichtversicherung ist für alle Berufsgruppen egal welcher Branche das A&O der Absicherung vor gewerblichen Risiken, um vor Schadensersatzansprüchen Dritter geschützt zu sein. Darüber hinaus ist ein passiver Rechtsschutz integriert, der vor unberechtigten Ansprüchen Dritter schützt. Stellen Sie sicher, dass auch eine Vermögensschadenhaftpflicht inkludiert ist, die das Unternehmen vor Vermögensschäden schützt. Sollten Sie Produkte herstellen, ist zusätzlich zur Betriebshaftpflicht noch eine Produkthaftpflichtversicherung einzuschließen.
Unser Tipp: Sollten Sie Ware in die USA, USA-Territorien oder nach Kanada exportieren, ist hierzu eine spezielle Auslandsdeckung notwendig, die im Hauptvertrag ergänzt werden kann.”

Matthias Oechsner
Bereichsleiter gewerbliche Sachversicherung

Welche finanziellen Aspekte sind bei einer Firmenhaftpflicht zu beachten?

Wie wird die Betriebshaftpflicht berechnet?

Die Kosten richten sich nach Art des Betriebes. Ein Handwerker trägt ein größeres Risiko in Bezug auf Personen- und Sachschäden. Der Unternehmer, dessen Leistungen in Bürotätigkeiten liegen, benötigt selbstverständlich keinen so hohen Schutz. Deswegen ist es nicht möglich, pauschal zu sagen, was eine Betriebshaftpflicht kostet. Allerdings richtet sich die Versicherungsprämie nach folgenden Kriterien:

  • Art des Betriebes, welche Tätigkeiten werden ausgeführt

  • Anzahl der Mitarbeiter, Betriebsgröße

  • Angabe des Jahresumsatzes

  • Selbstbeteiligung

Je höher der Selbstbehalt kalkuliert wird, desto niedriger sind die Beiträge. Es sollte jedoch auch klar sein, dass in einem Schadensfall der Selbstbehalt vom Versicherer verlangt wird. Eine maßgebende Rolle spielt auch die Höhe der Deckungssummen. Eine Selbstbeteiligung ist bei manchen Versicherungsunternehmen nicht zwingend vorgeschrieben, jedoch sind die Beträge dann entsprechend höher. Sie können den standardisierten Versicherungsumfang um Bausteine erhöhen, beispielsweise bei Beratertätigkeiten oder in Branchen, wo Personenschäden durchaus vorkommen können. Eine Beratung wird hierfür dringend empfohlen. Änderungen im Betrieb sollten umgehend der Versicherungsgesellschaft gemeldet werden. Wenn neue Mitarbeiter eingestellt werden, reicht die Meldung zum nächsten Versicherungsjahr. Die berufsgenossenschaftliche Unfallversicherung ersetzt keine Betriebshaftpflichtversicherung.

Wie hoch sollte die Versicherungssumme bei einer Betriebshaftpflichtversicherung sein?

Die Versicherungssummen sind generell sehr hoch, was den Kunden jedoch nicht abschrecken soll. Eine Unterversicherung kann zum Ruin des Unternehmens führen, eine Überversicherung dagegen kostet unnötig Geld. In diesem Falle ist eine umfassende Beratung zur Betriebshaftpflicht notwendig, profitieren Sie hier von der Expertise eines Versicherungsmaklers. Bei Personenschäden können unter Umständen Krankenhauskosten, Schmerzensgeldforderungen, Verdienstausfälle usw. auf Sie zukommen. Sachschäden können in manchen Fällen sehr hoch werden. Die Betriebshaftpflicht ist für Praxen von Ärzten und Zahnärzten von großer Wichtigkeit. Die Mitarbeiter sollten auf jeden Fall beim Abschluss der Versicherung berücksichtigt werden. Die gewerbliche Haftpflichtversicherung wird für jedes Unternehmen anders gerechnet.

Deckungssumme

Die Deckungssumme ist der Betrag, der letztendlich maximal vom Versicherer im Schadensfall ausgezahlt wird. Je höher diese Summe ist, desto höher ist auch der Beitrag. Die Deckungssumme sollte ermittelt werden, indem der größte anzunehmende Schadensfall eintritt. Das sollte die Basis der Berechnungen sein. Je teurer die Gegenstände sind, die in Verbindung Ihres Unternehmens stehen, desto höher ist logischerweise das Haftungsrisiko. Die Selbstbeteiligungssumme oder ob überhaupt eine solche Summe im Vertrag festgelegt wird, ist vom Kunden genauestens zu überprüfen. Ist diese Summe hoch, werden weniger Beitragskosten berechnet. Die Erfahrungen der Unternehmensleitung sollten hier berücksichtigt werden und mit den Fragen konfrontiert werden:

  • Was für Schäden gab es?
  • Wie oft gab es Schadensmeldungen?
  • Wie hoch war die Schadenshöhe?

Erst nach eingehender Überprüfung kann der Kunde sicher sein, welche Summe für ihn optimal ist. Der Versicherungsumfang der Produkte unterscheidet sich von Tarif zu Tarif. In den meisten Fällen kann der Versicherungsnehmer Ergänzungen oder Zusätze übernehmen. Dementsprechend ändert sich der Beitrag selbstverständlich. Die Unternehmenszahlen setzen sich zusammen aus Mitarbeiteranzahl, Jahresumsatz, Höhe der Lohnkosten. Die Jahresbilanzen geben darüber Auskunft.

Die Betriebshaftpflicht im Vergleich

Im Gegensatz zu Vergleichsportalen findet unser Vergleich ab einer bestimmten Unternehmensgröße nicht online, sondern persönlich statt. Bei den unterschiedlichen unternehmerischen Risiken ist eine gute Beratung nicht nur hilfreich, sondern auch notwendig. Als Versicherungsmakler wissen wir, wie wichtig es ist, individuelle und passgenaue Versicherungslösungen anzubieten. Zudem können wir auf eigene Rahmenverträge zurückgreifen, die in Vergleichsportalen nicht zu finden sind. 

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Welche Haftpflichtversicherung braucht Ihr Unternehmen?

Die Betriebshaftpflicht und die Berufshaftpflicht decken sowohl Personen- , als auch Sachschäden. Während bei der Betriebshaftpflicht alle Mitarbeiter des Unternehmens mit eingeschlossen sind, gilt die Berufshaftpflicht nur für einzelne Personen bzw. Berufsträger.

Die Vermögensschadenhaftpflicht ist die optimale Ergänzung, denn sie deckt im Gegensatz zur Berufs- und Betriebshaftpflicht nicht nur unechte Vermögensschäden, sondern auch echte Vermögensschäden

Welche Branchen profitieren besonders von der Betriebshaftpflicht?

Was ist der Unterschied zwischen einem echten und unechten Vermögensschaden?

  • Unechte Vermögensschäden (oder auch Vermögensfolgeschäden genannt) sind finanzielle Schäden, die in Folge eines Sach- oder Personenschadens entstehen. Dies ist beispielsweise der Fall, wenn ein Dritter aufgrund Ihres Verschuldens einen Unfall erleidet und deshalb einen Verdienstausfall erleidet.
  • Echte oder reine Vermögensschäden sind finanzielle Schäden, die unabhängig von Sach- oder Personenschäden entstehen. Dies ist beispielsweise der Fall, wenn durch eine falsche Beratung Ihrerseits bei einem Dritten ein finanzieller Verlust entsteht.

Beratung zur Betriebshaftpflicht

Die Betriebshaftpflicht ist eine umfassende Versicherung, welche mit optionalen Zusatzversicherungen ergänzt werden kann. Wir beraten Sie gerne, um eine Unterversicherung zu vermeiden! Als Selbstständiger oder Freiberufler sollten Sie sich auch über die Berufshaftpflicht informieren.
 

Unsere Versicherungsexperten freuen sich auf Ihre Kontaktaufnahme.

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Fragen & Antworten zur Betriebshaftpflichtversicherung

Was müssen Unternehmen, Selbstständige und Freiberufler bei der Betriebshaftpflicht beachten?

Freiberufler und alle Unternehmen, wie auch Handwerksbetriebe, benötigen eine betriebliche Haftpflicht. Die Versicherung bewahrt den Selbstständigen oder Freiberufler davor, auftretende Schadenersatzforderungen zahlen zu müssen, was in vielen Fällen schon bis zur Insolvenz führte.
Für einige Branchen ist die Betriebshaftpflicht zwingend erforderlich:

Personen, die als Berater fungieren, sollten auf jeden Fall eine diesbezügliche Versicherung mit dem Zusatz Vermögensschadenhaftpflicht haben. Dienstleistungsunternehmen benötigen ebenfalls eine Betriebshaftpflichtversicherung.
Folgende wichtige Berufsgruppen gehören dazu:

  • Bestatter, Catering, Buchhalter
  • Buchhalter, Journalisten, Friseur, Sprachschulen
  • Psychologen, Ernährungsberater, Trainer / Sportstudio
  • Dolmetscher, Gerichtsvollzieher

Wichtige Fragen bezüglich des Versicherungsumfangs treten auf:

  • Sind berufsspezifische Risiken komplett abgedeckt?
  • Sind Klagen und Reklamationen der Kunden Bestandteil der Betriebshaftpflichtversicherung?
  • Ist Schutz gegen Eigenschäden berücksichtigt?

Durch die unterschiedlichen Berufsgruppen gibt es individuelle Rahmenverträge. Wir beraten Sie gerne persönlich, welche Punkte für Sie wichtig sind und welche nicht.

Manche Versicherungen sind auch im privaten Bereich unnötig, jedoch sind die Haftpflicht- oder die Betriebshaftpflichtversicherung ein Muss. Die einzelnen Versicherungssummen können bei der betrieblichen Haftpflichtversicherung selbstverständlich angepasst werden. Ein Berater sollte in diesen Fällen auch hinzugezogen werden. Wenn der Inhaber oder ein Mitarbeiter Schäden verursacht, haftet das Unternehmen in voller Höhe. Personenschäden können in die Millionen gehen, daher ist eine betriebliche Haftpflichtversicherung unumgänglich.
Folgende Schadensarten werden bei einer Betriebshaftpflicht nicht berücksichtigt:

  • Personenschäden
  • Sachschäden
  • Vermögensfolgeschäden

Wieso ist die Betriebshaftpflicht sinnvoll?

Die Haftpflicht für das Gewerbe ist zwingend erforderlich, denn nicht nur der Inhaber, sondern auch die Mitarbeiter, die Schäden verursachen, sind versichert. Wenn kein Versicherungsschutz gewährleistet ist, kann das Unternehmen durch diese Schadensbegleichungen seine Existenz verlieren. Die jeweiligen Summen, wie bereits erläutert, sollten mithilfe von Versicherungsfachberatern ermittelt werden. Viele Kriterien spielen dort eine große Rolle, nicht zuletzt der gesamte Jahresumsatz des Unternehmens. Der Unternehmer ist auf der sicheren Seite, statt mit immer vorhandenen Risiken leben zu müssen. Alle Personen, die im Auftrag des Unternehmens arbeiten und Schäden verursachen, sind versichert.

Wann brauche ich eine Betriebshaftpflichtversicherung?

Die Betriebshaftpflichtversicherung schützt Sie vor Schadenersatzansprüchen Dritter, die durch Personen-, Sach- oder Vermögensschäden von Ihnen, Ihren Mitarbeitern oder Produkten entstehen können. Obwohl es sich hierbei um keine Pflichtversicherung handelt, können solche Schäden schnell existenzbedrohend sein.

Insbesondere für Unternehmen, die im Umgang mit Personen oder Sachleistungen tätig sind, ist eine Betriebshaftpflichtversicherung wichtig, da in diesen Bereichen das Risiko von Schäden höher ist. Auch wenn das Unternehmen eine geringe Größe hat, kann es dennoch sinnvoll sein, eine Betriebshaftpflichtversicherung abzuschließen, um sich abzusichern.

Es gibt auch bestimmte Branchen, in denen eine Betriebshaftpflichtversicherung besonders empfehlenswert ist, wie zum Beispiel im Handwerk, im Dienstleistungssektor oder in der Gastronomie. In diesen Bereichen ist das Risiko von Schäden an Personen oder Eigentum Dritter besonders hoch, daher ist eine Betriebshaftpflichtversicherung in diesen Fällen besonders wichtig.

Es ist auch wichtig zu beachten, dass in manchen Branchen eine Betriebshaftpflichtversicherung sogar gesetzlich vorgeschrieben ist, zum Beispiel für Bauunternehmen oder bei der Ausübung von Freiberufen. In solchen Fällen ist eine Betriebshaftpflichtversicherung nicht nur empfehlenswert, sondern notwendig.

Wer haftet für Schäden durch Leiharbeiter?

Falls die Zeitarbeitsfirma eine Betriebshaftpflicht für die Leiharbeiter abgeschlossen hat, werden Schäden von dieser übernommen. Falls keine Betriebshaftpflichtversicherung vorliegt, haftet die Zeitarbeitsfirma nur, wenn sie schuldhaft ungeeignete Leiharbeiter versendet hat. Falls Sie Leiharbeiter beschäftigen, sollten Sie die Haftungsfrage vorab klären und ggf. mit Ihrem Versicherer in Kontakt treten um diese in den Versicherungsschutz mit aufzunehmen.

Ist Berufshaftpflicht und Betriebshaftpflicht das Gleiche?

Prinzipiell handelt es sich hierbei um sehr ähnliche Haftpflichtversicherungen, wobei die Berufshaftpflicht höhere Deckungssummen bei den Vermögensschäden aufweist und für einzelne Personen bzw. Berufsträger gilt. Bei der Betriebshaftpflicht handelt es sich dagegen um einen Gruppenvertrag, der alle Schäden im Unternehmen, die von den Mitarbeitern gegenüber Dritten verursacht werden, bis zur festgelegten Deckungssumme, absichert. 

Schützt die Betriebshaftpflicht auch bei Datenschutzverstößen?

Eine Betriebshaftpflichtversicherung bietet in der Regel keinen Schutz bei Datenschutzverstößen. Hier empfehlen wir Ihnen eine Rechtsschutzversicherung mit dem zusätzlichen Baustein Datenrechtsschutz.

Schadenbeispiele der Betriebshaftpflichtversicherung

Schadenbeispiel in der Rubrik Kleinunternehmen:

  • Ein Tischler aus Deutschland beauftragt seinen Mitarbeiter mit der Montage eines Schranks bei einem Kunden. Die Montage erfolgte nicht sorgfältig, der Schrank kippte vornüber und verletzte den Kunden. Der Unternehmer muss nun für Schmerzensgeld, Arztrechnungen und Verdienstausfall des Kunden aufkommen. Wenn kein Versicherungsschutz vorhanden ist, wird der Unternehmer in katastrophale Finanzschwierigkeiten geraten.
  • Beispielsweise hat ein Grafiker das Kundenlogo falsch platziert und auch noch falsch geschrieben. Visitenkarten, Flyer und Briefpapier wurden bereits fertiggestellt, welche jetzt wertlos geworden sind. Dieser Schaden wird von der entsprechenden Betriebshaftpflicht abgedeckt.

  • Das Warnschild „Vorsicht, frisch gewischt“ wurde von der Putzkolonne vergessen. Ein Mitarbeiter rutscht aus und stürzt schwer. Mehrere Knochenbrüche sind das Resultat, welches bedeutet, nach dem Krankenhausaufenthalt auch noch Rehabilitationszentrum. Die Kosten werden von der Krankenkasse vom Unternehmen gefordert und durch die Betriebshaftpflichtversicherung gedeckt.

  • Ein weiterer Schadensfall, den die Betriebshaftpflicht übernimmt: Ein Maler soll die Zimmer eines Wohnhauses streichen. Der Auftraggeber erlaubt ihm, im Gebäude zu rauchen. Das macht der Maler natürlich, drückt seine Zigarette aber nicht richtig aus, wirft sie jedoch in den vorgesehenen Behälter. Leider befindet sich Papier im Behälter und glüht vor sich hin. Der Maler begibt sich nach Hause. Das Gebäude ist leer, und nun entsteht ein richtiges Feuer, welches um sich greift. Ein Großteil des Gebäudes wird vernichtet. Der Besitzer verlangt selbstverständlich, dass das Unternehmen, welches den Maler beschäftigt, den entstandenen Schaden übernimmt. Die Ansprüche übernimmt auch hier die betriebliche Haftpflichtversicherung.

Kann die Betriebshaftpflicht als Betriebsausgabe verrechnet werden?

Ja, die Kosten für eine Betriebshaftpflichtversicherung können in der Regel als Betriebsausgabe verrechnet werden. Betriebsausgaben sind Aufwendungen, die im Zusammenhang mit der gewerblichen oder selbständigen Tätigkeit stehen und daher als vollständig oder teilweise abzugsfähig gelten.

Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass es bestimmte Bedingungen gibt, die erfüllt sein müssen, damit die Kosten für eine Betriebshaftpflichtversicherung als Betriebsausgabe anerkannt werden. So muss die Versicherung im Zusammenhang mit der gewerblichen oder selbständigen Tätigkeit stehen und darf nicht lediglich zum Schutz des privaten Vermögens abgeschlossen worden sein.

Es empfiehlt sich daher, die Bedingungen der Betriebshaftpflichtversicherung sorgfältig zu prüfen und gegebenenfalls den Abschluss einer solchen Versicherung mit einem Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein zu besprechen, um sicherzustellen, dass die Kosten als Betriebsausgabe anerkannt werden.

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