Eine Praxisausfallversicherung übernimmt die Ertragsausfälle in folgenden Schadensfällen:
- Krankheit
- Unfall
- verordneter Quarantäne
Eine Ausgleichssumme, die bei Vertragsschluss festgelegt wurde, wird für den versicherten Betrieb oder die versicherte Person gezahlt. Diese Summe soll dazu beitragen, Kosten wie entgangene Gewinne und Umsätze, fortlaufende Ausgaben wie Mieten, Löhne und Provisionen sowie die Kosten für eine qualifizierte Vertretung zu decken.
Die Praxisausfallversicherung kann auch fortlaufende Betriebskosten wie Personalkosten, Pacht und Leasing, Bürokosten wie Strom und Wasser, Steuern und Finanzierungskosten, Buchführungskosten und Versicherungsbeiträge abdecken. Alternativ kann sie auch die Kosten für einen Stellvertreter übernehmen (Vertreterkostenversicherung).
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