Seit fast 70 Jahren hat der Bayerische Jugendring das wichtige Thema Versicherungen in die Hände der Bernhard Assekuranzmakler GmbH gelegt. Seither betreut die Bernhard Assekuranz sowohl den BJR als auch dessen Gliederungen und Mitarbeiter umfassend. Der Versicherungsschutz soll unseren Mitarbeitern einen echten Mehrwehrt bieten und Euch beim Aufbau einer Zusatzrente unterstützen. Unser Ansprechpartner Stefan Misselbeck kümmert sich gerne um Eure individuellen Fragen und steht Euch jederzeit mit Rat und Tat zur Seite. Stefan ist bereits seit über 10 Jahren Experte im Bereich Lebensversicherung und bAV und berät Euch gerne zu allen folgenden Themen.
Liebe Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter,
Das Thema Altersversorgung gewinnt für uns alle stetig an Bedeutung. Durch sinkende Leistung in der Rentenversorgung ist sicher, dass die gesetzliche Rentenversicherung nicht mehr als eine Grundversorgung darstellen kann.
Sie wird nicht ausreichen, um den gewohnten Lebensstandard im Alter aufrechtzuerhalten.
Durch die Rentenreformen wurde das Brutto-Rentenniveau für Arbeitnehmer inzwischen auf ca. 50% des Bruttoeinkommens gesenkt - mit einer stetig fallenden Tendenz.
Daher ist der Aufbau einer zusätzlichen Altersvorsorge ein richtiger und wichtiger Schritt.
Da ein Teil Ihres Gehalts ja in die ZVK fließen muss, wird Ihr Rentenniveau im Alter zwar über den eben genannten 50% liegen, es stellt sich jedoch die Frage, ob die gesetzliche Rente sowie die Rente aus der ZVK genügen.
Aufgrund dieser Tatsachen haben wir gemeinsam mit unserem langjährigen Partner im Versicherungsbereich, der BERNHARD Assekuranz die BJR-Rente entwickelt.
Solltet Ihr Fragen rund um das Thema BJR-Rente haben, so steht Euch Stefan Misselbeck von der BERNHARD Assekuranz als Ansprechpartner gerne zur Verfügung.
Die betriebliche Altersvorsorge stellt einen wichtigen Baustein zur Finanzierung des Ruhestandes dar. Dieser Baustein soll Eure Ansprüche an die Rentenversicherung wirksam ergänzen und Euch dadurch dauerhaft einen höheren Lebensstandard im Alter sichern.
Eine persönliche Absicherung wird immer wichtiger, denn 2017 zahlte die Deutsche Rentenversicherung in den alten Bundesländern nach Abzug der Beiträge zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung monatlich im Durchschnitt 1.095 € an Männer und 622 € an Frauen aus.
Wie Deine persönliche gesetzliche Altersrente aussehen kann, darüber informiert Dich jährlich die Deutsche Rentenversicherung (ab dem 27. Lebensjahr).
Mit der betrieblichen Altersvorsorge kann der Rentenlücke im Alter besonders attraktiv und staatlich gefördert entgegengewirkt werden.
Die BJR Rente wird in Form einer Direktversicherung angeboten und durch Entgeltumwandlung vom Arbeitnehmer finanziert.
Der BJR schließt also eine Direktversicherung ab, in der Ihr als versicherte Person aufgenommen werdet. Ihr könnt dann selbst entscheiden, in welcher Höhe Ihr in Euren Vertrag einzahlen möchtet und der BJR leitet diese Beiträge monatlich an die Versicherungskammer weiter. Die Beiträge gehen direkt von Eurem Bruttogehalt ab, sodass Euch Netto nur ein geringer Aufwand entsteht.
Weitere Informationen zur betrieblichen Altersvorsorge erhalten Sie hier
Leider dürfen diejenigen Mitarbeiter, die nach TV-L bezahlt werden, nicht an der BJR-Rente teilnehmen.
Für Mitarbeiter/-innen die nach TV-L bezahlt werden, gelten nach § 6 Durchführungsweg folgende Bestimmungen:
Nachzulesen ist dies im Tarifvertrag zur Entgeltumwandlung für die Beschäftigten des Bundes und der Länder (TV-EntgeltU-B/L) mit letztmaliger Änderung vom 25. Mai 2011.
Somit richten sich diese Informationen nur an Gliederungen, die den TVöD anwenden – die TV-L-Anwender können diese Möglichkeiten der betrieblichen Altersvorsorge leider nicht nutzen.
Alle nach TVöD Beschäftigten können jedoch an der BJR-Rente bis zu den Höchstgrenzen der Beitragsbemessungsgrundlage und unter Berücksichtigung der VBL bzw. ZVK partizipieren.
Durch die Überalterung der Bevölkerung verschlechtert sich das Verhältnis von Beitragszahlern und Leistungsempfängern in der gesetzlichen Rentenversicherung stetig. Auch die immer stärker steigende Lebenserwartung und die sinkende Geburtenrate führen zu einer wachsenden Versorgungslücke.
Tatsache ist, dass aufgrund der eben genannten Gründe eine eigene Vorsorge notwendig ist.
Zwar werden die gesetzliche Rentenversicherung und die ZVK gemeinsam das Standbein der Alterssicherung bleiben, jedoch wird es für die meisten Kollegen-/ und Kolleginnen nicht mehr als die Basisversorgung sein.
Mithilfe unseres Rentenbedarfsrechners können Sie schnell und zuverlässig ermitteln, wieviel Ihnen nach Abzug von Steuern sowie Sozial- und Pflegeversicherung monatlich von Ihrer gesetzlichen Nettorente bleibt und ob eine Versorgungslücke besteht, die Sie durch eine Zusatzversicherung - wie die BJR-Rente –wirkungsvoll schließen können. Der Rechner berücksichtigt hierbei auch, wie sich die durchschnittliche Inflationsrate auf den Rentenbedarf auswirkt. Hierzu geben Sie einfach die gewünschten Angaben, wie Alter, monatliches Einkommen, voraussichtliches Renteneintrittsalter, Zahlungsweise etc., ein und lassen Ihre Ergebnisse sofort berechnen.
Kurzanleitung:
1. Wählen Sie ihr jetziges Alter aus
2. Wählen Sie ihr monatliches Bruttogehalt aus
3. Geben Sie Ihre Steuerklasse an
4. Wählen Sie die Höhe Ihres gewünschten Beitrages aus
5. Geben Sie den Anteil des Arbeitgeberzuschusses in Prozent an
Ergebnisse ermitteln: Weißes Pfeilsymbol klicken
Sie sehen nun:
1. Nettoaufwands-Leistung beim monatlichen bAV-Beitrag
2. Höhe des Bruttobetrags Ihrer voraussichtlichen Monatsrente (ausgehend von einem Renteneintrittsalter von 67 Jahren)
Die BJR-Rente in Zahlen:
Das nachfolgende Beispiel verdeutlicht die Steuer- und Sozialabgabenersparnisse, wie diese über eine steuerfreie Entgeltumwandlung im Rahmen einer Direktversicherung möglich sind: Die Berechnung erfolgte nach den im Jahre 2019 geltenden Steuertarifen, erhebt aber nicht den Anspruch auf Vollständigkeit in allen steuerlichen Belangen.
Somit kann eine heute 35-jährige Frau mit nur 50 Euro Nettoverzicht auf eine monatliche Rente von circa 200 Euro kommen.
Mithilfe unseres bAV-Rechners können Sie Sie schnell und unkompliziert ermitteln, wie sich die Umwandlung eines Teils des Gehaltes in Beiträge zur betrieblichen Altersversorgung auf Ihr Nettoeinkommen auswirkt und wie hoch Ihre monatliche Bruttorente sein wird. Hierzu geben Sie einfach die gewünschten Angaben, wie Alter, Bruttogehalt, Steuerklasse etc., ein und lassen Ihre Ergebnisse sofort berechnen.
KURZANLEITUNG:
1. Aktuelles Alter auswählen
2. Monatliches Bruttogehalt auswählen
3. Bitte wählen Sie Ihre Steuerklasse aus
4. Auswahl der Höhe Ihres gewünschten Beitrages
5. Angabe der Höhe des Arbeitgeberzuschusses in Prozent
Ergebnisse ermitteln: Weißes Pfeilsymbol klicken
Sie sehen nun:
1. Nettoaufwands-Leistung beim monatlichen bAV-Beitrag
2. Höhe des Bruttobetrags Ihrer voraussichtlichen Monatsrente (ausgehend von einem Renteneintrittsalter von 67 Jahren)
Die Rechnung lässt sich noch mit bestimmten gewünschten Anlagebeträgen variieren, um eine Entscheidung zur Höhe Ihres individuellen Anlagebetrages treffen zu können.
1. Worin besteht der wesentliche Vorteil der Entgeltumwandlung gegenüber privaten Sparverträgen (Banksparen, Investmentsparen, Lebensversicherungen)?
Privat sparen heißt, aus dem Nettoeinkommen sparen. Entgeltumwandlung heißt, aus dem Bruttogehalt sparen. Der Vorteil für Sie: Steuern und Sozialversicherungsbeiträge werden sofort mit auf Ihren Vertrag überwiesen. Aus 100€ netto werden somit bis zu 200€ brutto, die als Ihre tatsächliche Investition in Ihre Altersvorsorge fließen.
2. Wie flexibel kann ich sparen?
Diese Altersvorsorgeverträge sind - was das Besparen angeht - ausgesprochen flexibel. Sie können bei Bedarf Ihren Sparbetrag monatlich ändern – Ihre jährliche Investition vom Bruttogehalt kann zwischen € 0,- und maximal € 6.240- betragen.
3. Was passiert wenn ich meinen Arbeitgeber wechsle ?
Bei einem Arbeitgeberwechsel kann die Versorgung beim neuen Arbeitgeber zu denselben Konditionen fortgeführt werden, wenn dieser die Versorgung übernimmt. Ist das nicht der Fall, kann das ersparte Kapital auf die Versorgung des neuen Arbeitgebers übertragen werden. Alternativ kann der Vertrag mit gleichen oder geringeren Beiträgen auch privat fortgeführt werden. Da private Beiträge keine Entgeltumwandlung darstellen, besteht hier der Vorteil einer steuer- und sozialabgabenfreien Beitragszahlung i. R. der Beitragsbemessungsgrenzen allerdings nicht. Schließlich kann der Vertrag auch beitragsfrei gestellt werden.
Nehmen Sie diesbezüglich bitte vorher Kontakt mit uns auf.
4. Was passiert bei Arbeitslosigkeit?
Im Fall der Arbeitslosigkeit kann der Vertrag privat mit gleichen oder geringeren Beiträgen fortgeführt oder auch ganz beitragsfrei gestellt werden.
Die schon erworbenen Ansprüche auf die betriebliche Altersversorgung bleiben dabei selbstverständlich erhalten und werden in der Ansparphase auch nicht auf Arbeitslosengeld I oder II angerechnet.
5. Was geschieht mit meinem Geld, wenn ich vor dem 67. Lebensjahr versterbe?
Ihr bis dahin angewachsenes Guthaben erhält dann Ihr Ehepartner oder Ihre versorgungsberechtigten Kinder analog der gesetzlichen Regelung (Witwen- bzw. Waisenrente).
Sogar fremde Dritte können mit einem Betrag von bis zu 8.000€ bedacht werden.
Fazit: Die Regelungen der bAV sind im Vergleich zur gesetzlichen Rente vorteilhafter.
6. Wie muß ich das Geld zur Rente versteuern?
Die Rente/Kapitalabfindung wird als nachgelagertes Gehalt abzüglich Freibeträge versteuert. Sie profitieren hier nochmals von den regelmäßig niedrigeren Steuersätzen für Rentner. Weitergehende Auskünfte erhalten Sie dazu bei Ihrem Steuerberater.
Die Leistungen sind sozialabgabenpflichtig, soweit Sie gesetzlich pflicht-/freiwillig versichert sind. Es sind jedoch lediglich Krankenkassen – und Pflegeversicherungsbeiträge zu entrichten.
7. Sinkt meine gesetzliche Rente durch die Gehaltsumwandlung?
Da sich durch die Gehaltumwandlung Ihr sozialversicherungspflichtiges Einkommen reduziert sparen Sie Sozialversicherungsbeiträge, was auch einen geringeren Beitrag in die gesetzliche Rentenversicherung bedeutet. Die aus der Gehaltumwandlung leicht verminderte gesetzliche Rente wird jedoch durch die deutlich höhere Rente aus Ihrem Altersvorsorgevertrag um ein vielfaches ausgeglichen.
8. Muss ich den Vertrag bei der Bernhard Assekuranzmakler GmbH abschließen oder sind noch andere Anbieter zugelassen?
Ein Vertragsabschluß mit einem Anbieter außerhalb dieser Kooperation ist aus Haftungsgründen ausgeschlossen.
9. Wie sicher ist mein Geld in der bAV?
Die ausgewählten Produktpartner unterliegen der Aufsicht des Aufsichtsamts für Finanzdienstleistungen, welches die Versicherungen kontrolliert. Die Garantieleistungen sind gesetzlich geschützt.
10. Was passiert bei Elternzeit oder langer Krankheit?
Sollen die Leistungen in voller Höhe erhalten bleiben, müssen die Beiträge während einer Elternzeit oder längerer Krankheit in gleicher Höhe privat weitergezahlt werden.
Selbstverständlich besteht aber auch die Möglichkeit, die Zahlungen für eine bestimmte Zeit einzustellen.
In diesem Fall verringert sich die spätere Betriebsrente. Nach der Elternzeit oder Krankheit kann der Vertrag zu gleichen oder zu angepassten Bedingungen fortgeführt werden.
11. Was passiert, wenn ich berufsunfähig werde?
Sollten Sie berufsunfähig werden, so kann der Vertrag beitragsfrei gestellt werden. Die Beitragsbefreiung bei Berufsunfähigkeit soll die Versorgung auch dann sichern, wenn der Mitarbeiter aus gesundheitlichen Gründen berufsunfähig wird. Die vertragliche Lösung ist, dass ab einer Berufsunfähigkeit von 50% die Beitragszahlungspflicht entfällt. So wird das Sparziel auch in diesem Fall erreicht.
Allgemeine Informationen zur Berufsunfähigkeitsversicherung
Antwortbogen zur Berufsunfähigkeitsversicherung
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
wie Ihr alle wisst, sind wir ständig auf der Suche nach Mehrwerten für Euch als unsere Arbeitnehmer, da Ihr Euch tagtäglich für uns engagiert. Da uns dies – und auch die Belastungen, die damit einhergehen – durchaus bewusst ist, haben wir gemeinsam mit der Bernhard Assekuranzmakler GmbH & Co.KG folgendes Modell exklusiv für Euch ins Leben gerufen: Über den BJR und seine Gliederungen können alle Arbeitnehmer eine selbständige Berufsunfähigkeitsabsicherung mit sehr wenigen Gesundheitsfragen bekommen. Ihr habt extrem wenige Fragen zu beantworten und die Prämie wird von Eurem privaten Konto abgebucht.Da es so wenige Fragen sind, können somit auch die nicht ganz gesunden Menschen in den Genuss einer BU-Absicherung kommen. Die Rahmendaten lauten wie folgt:
Unfälle und Krankheiten können jeden Treffen, dennoch halten es nur 13% der Bevölkerung für wahrscheinlich, selbst berufsunfähig zu werden. In Wahrheit scheidet allerdings jeder vierte frühzeitig aufgrund einer Berufsunfähigkeit aus dem Arbeitsleben aus. Die Gründe können vielseitig sein und treffen jede Altersschicht. Wer nicht mehr arbeiten kann muss seinen Lebensunterhalt von Erspartem bestreiten. Doch auch diese Ressourcen sind schneller aufgebraucht wie man denkt. Da der Staat ein sogenanntes Verweisungsrecht hat, darf er den Betroffenen im Fall einer Berufsunfähigkeit auf eine andere Tätigkeit verweisen. Bis die staatliche Leistung greift, vergehen oft Jahre, die finanziell überbrückt werden müssen. Zudem bleibt trotz staatlicher Leistung oft eine große Versorgungslücke bestehen.
Bei einer privaten Berufsunfähigkeitsversicherung hingegen wird der zuletz ausgeübte Beruf abgesichert. Können Sie diesen für länger als 6 Monate nicht mehr ausführen, so liegt eine Berufsunfähigkeit vor und Sie erhalten eine monatliche Berufsunfähigkeitsrente.
© BERNHARD Assekuranzmakler 2018
Wenn Sie sich für die Absicherung Ihrer Arbeitskraft interessieren und ein individuelles Angebot wünschen, so nutzen Sie bitte den Antwortbogen zur Berufsunfähigkeitsversicherung.
Download Antwortbogen
Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen,
auf mehrfachen Wunsch Eurerseits ist es uns, dem Präsidium des BJR und der Bernhard Assekuranz gelungen, für Euch und Eure Angehörigen ein spezielles Angebot im Bereich Krankenzusatzversicherungen zu entwickeln.
Es ist klar, dass die private Zusatzkrankenversicherung Euren gesetzlichen Krankenschutz sinnvoll erweitert und mittlerweile absoluter Standard im Bereich der Krankenversicherungen geworden ist.
In unserem Modell könnt Ihr und Eure Angehörigen zwischen sehr vielen ambulante Zusatzleistungen frei wählen.
Ihr sucht Euch in dem angefügten Leistungskatalog einfach Eure gewünschten Bausteine aus und meldet diese inklusive Eurem Geburtsdatum an Herrn Misselbeck von der Bernhard Assekuranz.
Dann wird Eure Anfrage bearbeitet und Ihr erhaltet ein individuelles Angebot. Ein großer Vorteil bei der ‚BJR-Zusatzkrankenversicherung‘ besteht darin, dass Ihr nur extrem wenige Gesundheitsangaben machen müsst.
Der zweite große Vorteil bei diesen Krankenzusatzversicherungen besteht darin, dass die Tarife massiv vergünstigt sind (da wir in Eurem Namen BJR-Großkundenkonditionen aushandeln konnten).
Somit sind die Tarife circa 50% günstiger als marktüblich.
Der Versicherer hier ist die Gothaer – also ein absoluter Experte im Bereich Kranken- und Krankenzusatzversicherungen.
Wir hoffen sehr, dass wir mit diesem Schmankerl Euren Geschmack treffen – bitte kontaktiert bei weiteren Fragen einfach wieder Stefan Misselbeck von der Bernhard Assekuranzmakler GmbH.
Euer Präsidium
Die Krankenzusatzversicherung "Stationär" stellt Sie bei einem Aufenthalt im Krankenhaus einem Privatpatienten gleich. Übernommen werden die Kosten privatärztlicher Behandlungen, z.B. Chefarzt oder Behandlung durch einen Spezialisten. Dabei sind die Kosten nicht auf die Gebührenordnung für Ärzte beschränkt, was Ihnen eine umfassende Behandlung im Krankenhaus garantiert. Weitere Vorteile dieser Zusatzversicherung sind die Übernahme der Kosten für ambulante Operationen, die einen stationären Aufenthalt ersetzen. Sofern Sie Ihr Kind über diese Zusatzversicherung absichern besteht zudem bis zum 10. Lebensjahr die Möglichkeit des "Rooming-In".
Die Ambulante Krankenzusatzversicherung übernimmt die Koten für Sehhilfen bis 120€ pro Jahr. Des Weiteren werden die Kosten für Heilpraktiker und Naturheilverfahren bis 1.000€ pro Jahr zu 80% übernommen.
Zudem profitieren Sie von Zuzahlungen für Arznei- und Verbandsmittel.
Die Krankenzusatzversicherung Zahnbehandlungen übernimmt die meisten Kosten beim Zahnarzt, die für die professionelle Zahnreinigung, klassische Zahnbehandlungen wie Kunststoffüllungen und Wurzelbehandlungen, sowie für die Zahnprophylaxe anfallen.
Ein neuer Zahn kann schnell mehrere Tausend Euro kosten. Das muss nicht sein. Denn durch diese Zusatzversicherung werden Ihnen die Kosten für den Zahnersatz, Inlays, Implantate und den Knochenaufbau überwiegend erstattet.
Die Krankenzusatzversicherung Vorsorge unterstützt Sie bei Vorsorgeuntersuchungen, Schutzimpfungen und Prävention. Zudem werden (nicht verschreibunspflichtige) Arzneimittel überwiegend von der Versicherung übernommen.
Sie interessieren Sich für ein individuelles Versicherungskonzept oder wollen mehr Informationen zu einer der genannten Versicherungen?
Teilen Sie der Bernhard Assekuranz mit diesem Antwortbogen mit, wofür Sie sich interessieren und erhalten Sie ihr individuelles Angebot von Stefan.
Sollten Sie noch weitere Fragen haben, oder eine ausführliche Beratung wünschen, stehe ich Ihnen gerne jederzeit zur Verfügung!
Bitte senden Sie zudem alle Unterlagen und Anfragen direkt an mich.
Liebe Grüße,
Stefan Misselbeck
Tel: 040 1804074-11
Nutzen Sie unseren Rückrufservice. Schreiben Sie uns Ihr Anliegen mit einigen Vorabinformationen zu Ihrer Person, dann meldet sich unser Vorsorgeberater bei Ihnen.
Sie haben bereits eine der oben genannten Versicherungen privat abgeschlossen? Kein Problem. Gerne vergleichen wir die Leistungen für Sie.