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Deutscher Alpenverein

Vorteile für den DAV

  • Exklusive Konzepte durch 70 Jahre Erfahrung
  • Kostenlose und unverbindliche Beratung
  • Maßgeschneideter Versicherungsschutz

► zur Beratung

Kaum etwas ist so schön, wie ein Tag in den Bergen. Als Mitglied des Deutschen Alpenverbandes wissen Sie das ganz genau. Ebenso gut wissen Sie aber auch, dass man selbst die beste Wandertour oder den aufregendsten Bergsport nur dann wirklich genießen kann, wenn für ausreichende Sicherheit gesorgt ist.

Aus diesem Grund haben wir auf dieser, speziell auf die Bedürfnisse von DAV-Mitgliedern zugeschnittenen Seite, alle relevanten Informationen rund um das Thema Versicherungsschutz kompakt und übersichtlich aufgeführt. Denn alle Mitglieder des DAV genießen über die Vereins-Mitgliedschaft den Schutz des Alpiner Sicherheitsservice (kurz ASS).

Alpiner Sicherheits Service ASS

Über die DAV-Mitgliedschaft genießt jedes Mitglied im DAV den Schutz folgender Versicherungen bei Unfällen während alpinistischer Aktivitäten (inkl. Skilauf, Langlauf, Snowboard). 


Alle Leistungen im Überblick:

1. Such-, Bergungs- und Rettungskosten bis € 50.000,-

  • Erstattung der notwendigen Kosten für:
    • Suchmaßnahmen zur Auffindung von Personen in Bergnot, deren Aufenthaltsort unbekannt ist.
    • Rettungs- und Bergungseinsätze durch Rettungsdienste bei Unfällen oder Bergnot.
    • Transport ins nächstgelegene Krankenhaus oder an einen Ort, der der Gesundheit der versicherten Person zuträglich ist.
  • Kostenübernahme bis zu 50.000 €
  • Falls die vermisste Person tot aufgefunden wird, werden die Kosten bis zu 10.000 € pro Person und Ereignis übernommen.
  • Bei Tod durch Bergnot werden die Kosten zur Überführung oder Bestattung am Sterbeort bis zu 10.000 € pro Person und Ereignis erstattet. 

Es gilt generell die Pflicht zur Schadenminderung, d.h. den Schaden möglichst gering zu halten und unnötige Kosten zu vermeiden. Leistungen aus anderen Versicherungen bzw. von Sozialversicherungsträgern sind zuerst in Anspruch zu nehmen (Subsidiarität).

2. Unfallbedingte Heilkosten

  • Ersatz von Aufwendungen für notwendige ärztliche Hilfe bei Unfällen während versicherter Aktivitäten (Ausübung von Alpinsport):
    • Ambulante ärztliche Behandlungen.
    • Verordnete Heilmaßnahmen und Arzneimittel.
    • Stationäre Krankenhausbehandlungen, einschließlich unaufschiebbarer Operationen.
    • Medizinisch notwendige Krankentransporte ins nächstgelegene Krankenhaus und zurück zur Unterkunft.
    • Mietkosten für medizinisch notwendige Gehstützen oder Rollstühle.
  • Kostenübernahme bis zu 45 Tagen ab Beginn der Behandlung, keine Deckelung bei Gesamtkosten.

Der ASS deckt nur unfallbedingte Heilkosten, Heilkosten aufgrund Krankheit sind nicht abgesichert. Als Ergänzung zum ASS empfiehlt sich der Abschluss einer Auslandsreisekrankenversicherung. Diese kann z.B. mit der DAV Auslandsreisekrankenversicherung oder über den DAV Reise-, Sport- und Freizeitschutz abgeschlossen werden. Weitere Erläuterungen zu den Zusatzversicherungen finden Sie auf unserer Homepage.

 Leistungen aus anderen Versicherungen bzw. von Sozialversicherungsträgern sind zuerst in Anspruch zu nehmen (Subsidiarität). 

3. 24 Stunden Notrufzentrale

Tel.: +49 89 306 570 91

bei Bergnot oder Unfällen während der Ausübung von Alpinsport

4. Unfallversicherungsschutz (R+V Versicherung AG)

Seit 01.04.2012 Unfallversicherungsschutz (R+V Allgemeine Versicherung AG) 
(Versicherungsnummer: 405/11/542704705):

Versicherungssummen: 

5.000 Euro bei Unfalltod
25.000 Euro bei Vollinvalidität (100 %)
5.000 Euro für Bergungskosten bei Unfalltod

Bitte beachten: Die Leistung aus der Unfallversicherung erfolgt erst bei einer Invalidität von mindestens 20 %. Weitere Informationen hierzu entnehmen Sie bitte den Versicherungsbedingungen und der Gliedertaxe.

Schadenmeldungen richten Sie bitte an: R+V Allgemeine Versicherung AG, Niedersachsenring 13, D-30163 Hannover, Telefon: 0800/533-1111 (aus dem Ausland: +49 611/16750-507).

Die Versicherungsnummer lautet: 405/11/542704705. Bitte nutzen Sie dafür das unten eingestellte Formular "ASS R+V Unfallversicherung Unfallanzeige".

Schadenformular

Was ist im Todesfall zu beachten:

Der Unfall-Tod ist der R+V Allgemeinen Versicherung unverzüglich, spätestens innerhalb 4 Wochen, unter der Telefonnummer 0800/533-1111 (aus dem Ausland wählen Sie bitte die Service-Telefonnummer +49 611/16750-507) anzuzeigen.

Unfallversicherung R+V Versicherungs AG:

Tel.: 0511/6708-2496 E-Mail: jens.hoche@ruv.de
Tel.: 0511/6708-585 E-Mail: melanie.rinkleff-tahn@ruv.de

Versicherungsbedingungen

Besondere Bedingungen für Mehrleistung bei einer Invalidität von 70%

Besondere Vereinbarung bei Pauschalreisen

Besondere Vereinbarung für Zeckenbisse

Zusatzbedingungen für Gruppen

5. Sporthaftpflicht-Versicherung (Generali Versicherung AG):

Absicherung der gesetzlichen Haftpflichtansprüche aus Personen- und Sachschäden mit bis zu 6.000.000,- € sofern sich diese Ansprüche aus den genannten sportlichen Aktivitäten nach Teil A Ziffer 2 AVB-DAV-ASS 2017 ergeben. Besteht für ein Mitglied bereits Versicherungsschutz durch eine selbst abgeschlossene Privathaftpflicht-Versicherung, so haftet der Versicherer nach Maßgabe der Vertragsbestimmungen nur dann, wenn der andere Privathaftpflicht-Versicherer bedingungsgemäß keinen Versicherungsschutz zu leisten hat.
Bei Rückfragen zur Sporthaftpflichtversicherung steht Ihnen das Versicherungsbüro Fleischer als Ansprechpartner zur Verfügung. Tel.: 089/121521-0, Fax: 089/121521-55, E-Mail: info@versicherungsbuero-fleischer.de

Sporthaftpflicht-Versicherung (Punkt 5):
Versicherungsbüro Fleischer: Tel.: 089/121521-0, Fax: 089/121521-55, E-Mail: info@versicherungsbuero-fleischer.de

Schadenanzeige Sporthaftpflichtversicherung hier downloaden

Bestätigung Versicherungsschutz fürs Skifahren in Italien

Wichtige Ausschlüsse

Kein Versicherungsschutz besteht unter anderem:

  1. Bei Ausübung von Alpinsport im Rahmen von Pauschalreisen außerhalb Europas (Definition von Europa: inkl. Mittelmeer-Anrainerstaaten, Madeira, Kanaren, östlich bis Ural, inkl. Elbrus-Gebirge).

    Ausnahmen:
    a) DAV-geführte Fahrten, Reisen und Touren (z. B. Sektionen, Bundesverband).
    b) Bei Reisen über Reiseveranstalter außerhalb der gewerblichen Tätigkeiten 
    c) Bei individuellen Reisen, bei denen einzelne Komponenten über ein Reisebüro zugekauft werden müssen, die Reise sich aber weiterhin deutlich von einer Pauschalreise unterscheidet.

  2. Bei Expeditionen über 7.000 Höhenmeter.
  3. Bei Teilnahme an Wettkämpfen, die nicht vom DAV organisiert werden.
  4. Beim Ausüben von Luftsportarten wie Segelfliegen, Gleitschirmfliegen u.Ä.
  5. Bei vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten.
  6. Bei Reisen in Länder, für welche das Auswärtige Amt eine Reisewarnung ausgesprochen hat.

Weitere Ausschlüsse können Sie den Versicherungsbedingungen Ziffer 3. entnehmen.

Geltungsbereich und versicherte Sportarten ASS

Der Versicherungsschutz gilt weltweit (außer bei Pauschalreisen außerhalb Europas, siehe Ziff. 3.1) bei Bergnot oder Unfällen während der Ausübung der unten genannten Alpinsportarten sowie bei Veranstaltungen des DAV und deren Trainingseinheiten:

2.1. Bergsteigen, z. B.:

  • Bergwandern;
  • Bergsteigen;
  • Fels- und Eisklettern in freier Natur;
  • Klettern an einer dafür eingerichteten Kletterwand, Bouldern, Wettkampfklettern;
  • Trekking.

2.2. Wintersport, z. B.:

  • Skifahren (alpin, nordisch, telemark);
  • Snowboarden;
  • Skitouren/Skibergsteigen;
  • Skibobfahren;
  • Schneeschuhgehen.

2.3. sonstige Alpinsportarten, z. B.:

  • Höhlenbegehungen;
  • Mountainbiking;
  • Kajak- und Faltbootfahren;
  • Canyoning/Rafting.

Hinweis: Nicht versichert im ASS sind Expeditionen mit Reisezielen über 7.000 Höhenmeter (auch Höhenbergsteigen)! Was genau eine Expedition ist und wie sich hier die Versicherungssituation darstellt, finden Sie unter „Expeditionsversicherung“.

Informationsblätter und Dokumente zum ASS

Versicherungsumfang

Schadenmeldung

Die Schadenmeldung ist in drei Bereiche unterteilt, die je nach Vorfall unterschiedliche Versicherungen betreffen. Wählen Sie die passende Option aus, um die entsprechenden Meldungen durchzuführen:

Bergung und Unfall:

Schäden, die ab dem 1.1.2025 0:00 Uhr eingetreten sind, melden Sie bitte über folgendes Schadenformular an die UKV Versicherung (Versicherungskammer Bayern). 

Schadenformular herunterladen

Bitte senden Sie das Formular an: 

UKV
66099 Saarbrücken

Zusätzlich gibt es die Möglichkeit, in einem digitalen Prozess die Dokumente hochzuladen:

 ▶ zum digitalen Prozess

Verdacht auf Invalidität:

Schadenmeldungen richten Sie bitte an: R+V Allgemeine Versicherung AG, Niedersachsenring 13, D-30163 Hannover, Telefon: 0800/533-1111 (aus dem Ausland: +49 611/16750-507).

Die Versicherungsnummer lautet: 405/11/542704705. Bitte nutzen Sie dafür das unten eingestellte Formular "ASS R+V Unfallversicherung Unfallanzeige".

Schadenformular

Unfallversicherung R+V Versicherungs AG:

Tel.: 0511/6708-2496 E-Mail: jens.hoche@ruv.de
Tel.: 0511/6708-585 E-Mail: melanie.rinkleff-tahn@ruv.de

Im Todesfall:

Es müssen zwei Meldungen erfolgen, an die UKV und an die R+V:

UKV (Versicherungskammer Bayern)

Schäden, die ab dem 1.1.2025 0:00 Uhr eingetreten sind, melden Sie bitte über folgendes Schadenformular an die UKV Versicherung (Versicherungskammer Bayern). 

Schadenformular

Bitte senden Sie das Formular an: 

UKV
66099 Saarbrücken

oder melden Sie den Schaden per Telefon unter: 
Tel. +49 681 844 5246

Zusätzlich gibt es die Möglichkeit, in einem digitalen Prozess die Dokumente hochzuladen:

 ▶ zum digitalen Prozess

R+V

Der Unfall-Tod ist der R+V Allgemeinen Versicherung unverzüglich, spätestens innerhalb 4 Wochen, unter der Telefonnummer 0800/533-1111 (aus dem Ausland wählen Sie bitte die Service-Telefonnummer +49 611/16750-507) anzuzeigen.

Schadenformular

Versicherungsbedingungen DAV ASS 

Unfallversicherung R+V Versicherungs AG:

Tel.: 0511/6708-2496 E-Mail: jens.hoche@ruv.de
Tel.: 0511/6708-585 E-Mail: melanie.rinkleff-tahn@ruv.de

Reisegepäckversicherung für Hüttengäste

Als DAV-Mitglied sind Sie während Ihres Aufenthalts in DAV-Hütten in Deutschland und Österreich mit einer speziellen Reisegepäck-Versicherung geschützt. Hier finden Sie die wichtigsten Informationen auf einen Blick.


Alle Leistungen im Überblick:

Versicherungsumfang

  • Versichert ist das persönliche Reisegepäck von DAV-Mitgliedern während der Übernachtung in DAV-Hütten in Deutschland und Österreich.
  • Versicherungsschutz besteht z. B. bei Diebstahl, Einbruchdiebstahl, Raub, Unfall eines Transportmittels, Feuer, Naturereignissen (z. B. Sturm, Lawine).
  • Die Versicherungssumme beträgt bis zu 1.500 EUR je Person, für bestimmte Gegenstände (z. B. Bargeld, Schmuck) max. 250 EUR.
  • Pro Schadenereignis max. 8.750 EUR gesamt für alle Betroffenen

Hinweis: Dies ist nur ein Auszug. Weitere Informationen zum Versicherungsschutz finden Sie in den Versicherungsbedingungen.

Wer ist versichert?

  • Alle Mitglieder des Deutschen Alpenvereins (DAV), sofern der Mitgliedsbeitrag bezahlt ist.
  • Gäste, die in DAV-Hütten übernachten.
  • Tagesgäste sind nur während der offiziellen Gepäckaufbewahrung/Beförderung durch den Hüttenwirt mitversichert

Risikoträger

Union Reiseversicherung AG, Maximilianstraße 53, 80530 München.

Servicetelefon: +49 681 844-52 46, E-Mail: reiseservice@urv.de

Schadenmeldung

  • Schäden sind unverzüglich dem Hüttenwirt und ab 250 EUR zusätzlich der Polizei zu melden (Bestätigung erforderlich).
  • Eine genaue Aufstellung der verlorenen/beschädigten Gegenstände und Originalbelege (Rechnungen) sind erforderlich.

Die Schadenanzeige ist per E-Mail an schaden@urv.de oder per Post an Union Reiseversicherung, Reiseservice, 66087 Saarbrücken zu senden.

Schadenanzeige Hütten-Reisegepäckversicherung auf DAV-Hütten

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Versicherungsumfang

Auslandskrankenversicherung für DAV-Mitglieder AKV

Gut geschützt auf jeder Reise: Mit der speziellen Auslandsreise-Krankenversicherung des DAV sind Sie weltweit für bis zu 56 Tage pro Reise umfassend versichert – mit vielen Extras und günstigen Jahresbeiträgen.


Alle Leistungen im Überblick:

Versicherungsumfang

  • Erstattung aller Kosten für ambulante und stationäre Heilbehandlungen im Ausland
  • Inklusive Arznei-, Verband-, Heil- und Hilfsmittel, schmerzstillende Zahnbehandlung, provisorischer Zahnersatz, Reparatur von Prothesen
  • Übernahme der Kosten für medizinisch sinnvolle Rücktransporte sowie Such-, Rettungs- und Bergungskosten (bis 10.000 €)
  • Bestattung im Ausland oder Überführung im Todesfall
  • Beratung und Behandlung auch durch Heilpraktiker, Osteopathen, Chiropraktiker möglich

Hinweis: Dies ist nur ein Auszug. Weitere Informationen zum Versicherungsschutz finden Sie in den Versicherungsbedingungen.

Wichtige Ausschlüsse

  • Keine Erstattung bei vor Reiseantritt bekannten Erkrankungen, die zu erwarten waren
  • Keine Kostenübernahme für Behandlungen, die alleiniger Reisezweck sind
  • Kein Versicherungsschutz bei Krieg, inneren Unruhen, vorsätzlich herbeigeführten Schäden oder bereits eingetretenen Versicherungsfällen

Hinweis: Dies ist nur ein Auszug. Weitere Informationen zum Versicherungsschutz finden Sie in den Versicherungsbedingungen.

Geltungsbereich & Dauer

  • Versicherungsschutz weltweit, außer in Deutschland
  • Bis zu 56 Tage pro Reise; beliebig viele Reisen pro Jahr möglich

Risikoträger

Union Reiseversicherung AG (URV), Maximilianstraße 53, 80530 München.

Jahresbeiträge

  • Einzelperson bis 64 Jahre: 11,50 € / Jahr
  • Familie/Paar bis 64 Jahre: 26 € / Jahr
  • Einzelperson ab 65: 39,50 € / Jahr
  • Familie/Paar ab 65: 78 € / Jahr

Dokumente zum Herunterladen

Schadensmeldung & Notrufservice

Sie sind im Urlaub krank gewesen oder brauchten eine medizinische Behandlung? Dabei sind außerdem Arzneimittel nötig gewesen? Per Online-Formular können Sie Ihre Daten können Sie bequem zur URV schicken und einfach die zugehörigen Dokumente und Belege anhängen.

Schadensmeldung online

 
24 Stunden Notrufservice:

Tel:  +49 89 306 570 91 zur Unterstützung bei Arztwahl, Organisation von Rücktransport und Kostenübernahme
 

Reise-, Sport- und Freizeitschutz RSF

Das Reiseversicherungspaket „Reise-, Sport- und Freizeitschutz“ für DAV-Mitglieder kombiniert Reiserücktritt, Notfall-Service, Auslandsreise-Krankenversicherung sowie Sportgeräte- und Reisegepäck-Versicherung – für einen sorgenfreien Aktivurlaub weltweit.


Alle Leistungen im Überblick:

Versicherungsumfang

  • Reiserücktrittskostenversicherung
    Übernahme der vertraglich geschuldeten Stornokosten, wenn Sie oder eine Risikoperson z. B. unerwartet schwer erkranken, einen Unfall haben, schwanger werden oder versterben.
    Hinweis: Der Reiserücktrittskostenversicherungsschutz (RRV) gilt nur bis zu einem Reisepreis von 250,00 € und ab einer Entfernung von 50 km vom Wohnort.
  • Notfall-Service-Versicherung
    Umfassende Assistance-Leistungen bei Krankheit, Unfall oder im Todesfall während der Reise.
  • Auslandsreise-Krankenversicherung (für private Reisen bis zu 42 Tage je Reise)
    Übernahme der Kosten für medizinisch notwendige Heilbehandlungen im Ausland, inkl. Rücktransport, schmerzstillende Zahnbehandlung, Arznei-, Verband- und Hilfsmittel.
    • Such-, Rettungs- und Bergungskosten bis zu 25.000 €
    • Bei Bergnot oder Unfall im Rahmen von Alpinsport: bis 50.000 € für Such-, Rettungs- und Bergungskosten
  • Sportgeräte- und Reisegepäck-Versicherung
    Ersatz für beschädigte oder abhandengekommene Sportgeräte bzw. Reisegepäck infolge von Straftat, Unfall, Elementarereignis oder Feuer (Zeitwert oder Reparaturkosten).
    → bis 3.000 € für Einzelperson und bis 6.000 € für Familie / Ersatzmiete bis 1.000 €

Hinweis: Dies ist nur ein Auszug. Weitere Informationen zum Versicherungsschutz finden Sie in den Versicherungsbedingungen.

Wichtige Ausschlüsse

  • Kein Versicherungsschutz bei Reisen mit einem Reisepreis über 250 € pro Person und Reise (Rücktritt)
  • Keine Erstattung für Heilbehandlungen, die alleiniger Reisegrund oder vorhersehbar waren
  • Kein Schutz bei Expeditionen/Bergtouren über 7.000 m
  • Kein Versicherungsschutz für motorbetriebene Sportgeräte, Hängegleiter, Segelsurfgeräte
  • Kein Schutz bei Krieg, inneren Unruhen, vorsätzlich herbeigeführten Schäden
  • Kein Ersatz bei Schäden durch Vergessen, Verlieren oder Liegenlassen des Gepäcks/Sportgeräts

Hinweis: Dies ist nur ein Auszug. Weitere Informationen zum Versicherungsschutz finden Sie in den Versicherungsbedingungen.

Geltungsbereich & Dauer

  • Weltweit für privat veranlasste Reisen
  • Auslandsreise-Krankenversicherung: Schutz für die ersten 42 Tage jeder Auslandsreise
  • Beliebig viele Reisen im Versicherungsjahr möglich

Risikoträger

Union Reiseversicherung AG (URV), Maximilianstraße 53, 80530 München.

Beiträge (nur für DAV-Mitglieder)

  • Einzelperson (Alter 0–64): 56,00 €
  • Familien/Paare (Alter 0–64): 124,00 €
  • Einzelperson (Alter ab 65): 151,00 €
  • Familien/Paare (Alter ab 65): 290,00 €

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Schadensmeldung & Notrufservice

Sie sind im Urlaub krank gewesen oder brauchten eine medizinische Behandlung? Dabei sind außerdem Arzneimittel nötig gewesen? Per Online-Formular können Sie Ihre Daten können Sie bequem zur URV schicken und einfach die zugehörigen Dokumente und Belege anhängen.

Schadensmeldung online

 
24 Stunden Notrufservice:

Tel:  +49 89 306 570 91 zur Unterstützung bei Arztwahl, Organisation von Rücktransport und Kostenübernahme
 

Expeditionsversicherung

Die Expeditionsversicherung des DAV bietet weltweiten Schutz für private Auslandsreisen, auch bei Expeditionen und Aufenthalten über 7.000 m Höhe – inklusive umfangreicher Assistance-Leistungen und Kostenübernahme für Such- und Rettungseinsätze.


Alle Leistungen im Überblick:

Versicherungsumfang

  • Kostenübernahme für medizinisch notwendige Heilbehandlung im Ausland nach Unfall, Krankheit oder Schwangerschaftskomplikation
  • Erstattung von Arznei-, Verband- und Heilmitteln (auch alternative Heilmethoden, z. B. Osteopathen, Chiropraktiker)
  • Krankenhausbehandlung und Operationen inkl. Unterkunft/Verpflegung, auch für begleitende Person bei minderjährigen Kindern
  • Schmerzstillende Zahnbehandlung, provisorischer Zahnersatz, Reparaturen von Zahnersatz/Prothesen
  • Such-, Rettungs- und Bergungskosten bis 50.000 €
  • Kostenübernahme für medizinisch sinnvollen Rücktransport nach Hause sowie Organisation/Übernahme von Transportkosten für Begleitperson/Gepäck
  • Bestattung im Ausland oder Überführung im Todesfall (alternativ Rückführung zum Wohnsitz)
  • Telefonkostenersatz für Kontakt mit dem Notrufservice (bis 20 €)
  • Assistance-Leistungen: Organisation von Rücktransporten, Betreuung minderjähriger Kinder, Unterstützung bei der Arztwahl u. v. m.
  • Versand verschreibungspflichtiger Arzneimittel, falls im Ausland nicht erhältlich (Medikamentenkosten nicht versichert)

Hinweis: Dies ist nur ein Auszug. Weitere Informationen finden Sie in den Versicherungsbedingungen.

Wichtige Ausschlüsse

  • Keine Erstattung für Heilbehandlungen, die alleiniger Grund oder mitveranlasst für die Reise waren
  • Keine Kostenübernahme für bereits vor der Reise bekannte, behandlungsbedürftige Erkrankungen, sofern eine erhebliche Verschlechterung absehbar war
  • Kein Versicherungsschutz bei Krieg, inneren Unruhen, vorsätzlich herbeigeführten Schäden, Terroranschlägen, Alkohol-/Drogen-/Suchtkrankheiten, Kur-/Rehamaßnahmen

Hinweis: Dies ist nur ein Auszug. Details und weitere Ausschlüsse siehe Versicherungsbedingungen.

Geltungsbereich & Dauer

  • Versicherungsschutz weltweit, außer im Inland/Wohnsitzland
  • Reisedauer wählbar: bis zu 17, 34, 56 oder 98 Tage pro Reise
  • Auch für Expeditionen über 7.000 m geeignet

Risikoträger

Union Reiseversicherung AG (URV), Maximilianstraße 53, 80530 München.

Beiträge

Beiträge für Einzelpersonen bis 64 (über 64) Jahre je Reisedauer:

  • bis zu 17 Tagen: 47,00 € (234,00 €)
  • bis zu 34 Tagen: 83,00 € (414,00 €)
  • bis zu 56 Tagen: 167,00 € (834,00 €)
  • bis zu 98 Tagen: 359,00 € (1.794,00 €)

Darüber hinaus sind Einzelanfragen möglich.

Dokumente zum Herunterladen

Schadensmeldung & Notrufservice

Reichen Sie Ihre Schadenmeldung einfach online bei der URV ein. Über das Online-Formular können Sie bequem Ihre Daten an die URV übermitteln und alle erforderlichen Dokumente und Belege direkt anhängen – schnell und unkompliziert.

Schadensmeldung online

 
24 Stunden Notrufservice:

Tel:  +49 89 306 570 91 zur Unterstützung bei Arztwahl, Organisation von Rücktransport und Kostenübernahme
 

Reiserücktritts- und Reiseabbruchversicherung (Urlaubsgarantie)

Ansprechpartner

Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an die BERNHARD Reiseversicherungsmakler GmbH als Ansprechpartner zu dem genannten Versicherungsschutz 

Tel.: 08104/8916-16 
E-Mail: info@bernhard-reise.com

Schadensmeldung

Schadensmeldungen können Sie direkt online über diesen Link vornehmen:

▶ Schaden online melden

Hundebergungsversicherung

Unsere spezielle Hundebergungsversicherung gewährleistet, dass Ihr treuer Begleiter in herausfordernden Bergsituationen nicht allein gelassen wird. Sollte Ihr Hund in den Bergen in Schwierigkeiten geraten, stehen wir bereit, um sicherzustellen, dass er wohlbehalten zu Ihnen zurückkehrt. In den Bergen zählt jede Sekunde, und die Sicherheit Ihres Vierbeiners hat für uns höchste Priorität. Diese Versicherung ist exklusiv für DAV-Mitglieder aus Deutschland und Österreich erhältlich.

▶ Antrag herunterladen

und per E-Mail an service@bernhard-assekuranz.com senden.

Mehr Informationen finden Sie hier.

Leistungsumfang der Hundebergungsversicherung

  • Bergung des Hundes bei lebensbedrohender Verletzung in unwegsamem Gelände.
  • Bergung des Hundes bei Notlage während einer versicherten sportlichen Aktivität (z. B. Wandern, Skitouren).
  • Gemeinsame Bergung mit dem Halter – der Hund wird nicht zurückgelassen.
  • Kostenübernahme bis zu 3.000 € je Hund und versichertem Ereignis.

Risikoträger

URV – Union Reiseversicherung Aktiengesellschaft, Maximilianstr. 53, 80530 München

Ansprechpartner

Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an die Abteilung Vereine und Verbände der Bernhard Assekuranz

Tel.: 08104/8916-530
E-Mail: service@bernhard-assekuranz.com 

Dokumente zum Herunterladen

Die genauen Versicherungsbedingungen und weitere Informationen zu den Versicherungsleistungen entnehmen Sie bitte den folgenden Dokumenten. 

Produktinformationsblatt

Versicherungsbedingungen

Schadensmeldung

Was Sie im Schadenfall beachten müssen:

Melden Sie Ihren Schaden unter Angabe Ihrer Versicherungsnummer an

Union Reiseversicherung AG
Reiseservice
D-66087 Saarbrücken
E-Mail: schaden@urv.de

Der Versicherer benötigt Originalbelege, welche folgende Informationen enthalten müssen:
- Name, Geburtsdatum, Rasse und Chip-Nummer des geborgenen Hundes
- Art der Leistung
- Ort der Leistung
- Zeitraum der Leistung

Versicherungen auf Tagesbasis

Wander- und Bergsportversicherung

Die Wander- und Bergsportversicherung eignet sich speziell für Einzelpersonen und Familien und ist flexibel abschließbar. Es können dabei Zeiträume zwischen 3 und 21 Tagen abgesichert werden.

Leistungsumfang der Wander- und Bergsportversicherung

  • Such-, Rettungs- und Bergungskosten bis 20.000 €
  • Notfälle wie Höhenangst, Erschöpfung und Orientierungslosigkeit
  • medizinischer Inlandstransport bis 10.000 €
  • Übernahme von Sachkosten für die Ausrüstung bis 1.000 €

Optional zubuchbar:

  • ambulante und stationäre Behandlungen
  • schmerzstillende Zahnbehandlungen und -füllungen
  • medizinisch sinnvoller Rücktransport aus dem Ausland
  • vielfältige Service-Leistungen

Risikoträger

TravelSecure (Würzburger Versicherungs-AG), Bahnhofstraße 11, 97070 Würzburg

Ansprechpartner

Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an die Abteilung Vereine und Verbände der Bernhard Assekuranz

Tel.: 08104/8916-530
E-Mail: service@bernhard-assekuranz.com 

Dokumente zum Herunterladen

Die genauen Versicherungsbedingungen und weitere Informationen zu den Versicherungsleistungen entnehmen Sie bitte den folgenden Dokumenten. 

Produktinformationsblatt

Versicherungsbedingungen

Schadensmeldung

Im Leistungsfall kontaktieren Sie bitte direkt die Würzburger Versicherung
per Telefon  +49 (0)931 - 2795 270 oder
E-Mail info@travelsecure.de 
und halten entsprechende Belege (z.B. Rechnungen) bereit.

Fragen & Antworten: Alpiner Sicherheits Service (ASS)

Hinweis zu allen FAQs:

Bei den FAQs handelt es sich um eine verkürzte Darstellung. Es soll Ihnen einen ersten Überblick geben zu den am häufigsten gestellten Fragen. Letztlich gilt immer nur das, was im Versicherungsvertrag, im Versicherungsschein und den Versicherungsbedingungen steht.

Alle Infos und Bedingungen zum ASS, RSF, AKV, Expeditionsschutz finden Sie auf der Website des DAV.

1. Wann greift der ASS?

Voraussetzungen für den Versicherungsschutz:

1.  DAV-Mitgliedschaft 
2.  Unfall oder Bergnot
3.  Ausübung Alpinsport
4.  und/oder Veranstaltung des DAV und seiner Sektionen

Hinweis: Die Leistungen des ASS sind subsidiär. Das bedeutet, sofern andere Versicherungen bestehen, gehen diese vor und müssen in einem Schadensfall zuerst angefragt werden, z.B. die Krankenversicherung, eine private Auslandskranken- oder Unfallversicherung.

2. Wie ist der Geltungsbereich beim ASS? Gibt es etwas zu beachten?

Der Versicherungsschutz gilt weltweit.

Folgendes ist zu beachten:

Kein Versicherungsschutz besteht bei
-    Expeditionen*, die Reiseziele über 7.000 Höhenmeter enthalten 
-    Pauschalreisen** außerhalb Europas (Details Bedingungen Ziffer 3.1.
https://www.alpenverein.de/chameleon/public/199094ab-f8a6-785e-4bfd-f2024eaa13b0/AVB-DAV-ASS-2017-06-01-17_SG8-5_18119.pdf)

* Ob es sich um eine „Expedition“ handelt, fragen Sie bitte beim DAV an, wie er die Tour einstuft.
Die Anfrage können Sie an Herrn Abels stellen (philipp.abels@alpenverein.de), Tel.: 089 - 140 03 592.

** Um eine „Pauschalreise“ handelt es sich dann, wenn mindestens zwei Leistungen/ Reiselemente über einen Anbieter im Paket zu einem Gesamtpreis gekauft werden. Als Reiseelemente zählen z.B.: Reise/Transport (Bus, Bahn, Flugzeug, Schiff); Transfer; Unterkunft; Verpflegung: Gruppenleitung; Zusatzangebote (Kurse, Sport).

3. Was ist, wenn ich während meiner Reise, Tour, etc. erkranke?

Bei „Krankheit“ besteht kein Versicherungsschutz über den ASS!

Empfehlung:
- RSF (Reise-Sport- und Freizeitschutz)
- AKV (Auslandsreisekranken-Versicherung)

4. Welche Pauschalreisen sind im Rahmen des ASS versichert?

Pauschalreisen sind innerhalb der geografischen Grenzen Europas versichert (inkl. Schweiz).
Pauschalreisen außerhalb Europas sind nicht versichert.

Empfehlung:
RSF (Reise-Sport- und Freizeitschutz)

Ausnahme:
Versicherungsschutz besteht bei Pauschalreisen außerhalb Europas:
-  bei allen Fahrten, Touren oder Reisen, die vom Bundesverband des DAV oder von einer Sektion des DAV veranstaltet werden
-  wenn ein Reiseveranstalter, der nicht gewerblicher Reiseveranstalter ist,
die Pauschalreise außerhalb Europas veranstaltet

5. Wann handelt es sich um eine „Pauschalreise“?

Um eine „Pauschalreise“ handelt es sich dann, wenn mindestens zwei Leistungen/ Reiselemente über einen Anbieter im Paket zu einem Gesamtpreis gekauft werden.
Als Reiseelemente zählen z.B.: Reise/Transport (Bus, Bahn, Flugzeug, Schiff); Transfer; Unterkunft; Verpflegung: Gruppenleitung; Zusatzangebote (Kurse, Sport).

6. Wo erhalte ich die Versicherungsschutzbestätigung für den ASS auf Englisch?

Die Versicherungsschutzbestätigung auf Englisch erhalten Sie direkt beim Versicherer:
Reise-VSNR-Anfragen@vkb.de, Tel.: 0681 844 5246

7. Wie sieht es mit dem Wohnsitz im Ausland bezüglich dem ASS aus?

Im Rahmen des ASS besteht für Mitglieder des Deutschen Alpenvereins e.V. auch Versicherungsschutz mit permanenten Wohnsitz in Ausland.
Hinweis: die unfallbedingten Heilbehandlungskosten werden nur bei Unfällen im Ausland erstattet (d.h. Heimatland zählt nicht als Ausland)

8. Was mache ich im Schadenfall?

-  Ortsansässigen Bergnotruf kontaktieren. 

-  Zur Kostenabklärung/-zusage bei Krankenhäusern, oder für die Beratung über die weitere Abwicklung, die Assistance im Rahmen des ASS kontaktieren

24 Stunden Notrufzentrale: Tel.: +49 (0) 89/30 65 70 91 bei Bergnot oder Unfällen, während der Ausübung von Alpinsport.

Die Notruf-Nummer der Assistance finden Sie auf ihrer DAV-Mitgliedskarte.

9. Was ist unter „Rücktransport“ zu verstehen?

Bei einem medizinischen Rücktransport werden Sie direkt aus dem ausländischen Krankenhaus geholt, und mit entsprechendem Begleitpersonal, zur weiteren stationären Behandlung, in das nächstgelegene geeignete Krankenhaus in der Nähe Ihres Wohnortes transportiert.

Hinweis:
Wenn Sie sich aus dem Krankenhaus selbst entlassen, oder der Rücktransport nicht von einem Krankenhaus ins nächste Krankenhaus direkt erfolgt, fällt das nicht unter einem medizinischen Rücktransport, und die Kosten werden nicht übernommen.

10. Wann handelt es sich um eine „Expedition“?

Ob es sich um eine „Expedition“ handelt, fragen Sie bitte beim DAV an, wie er die Tour einstuft. Die Anfrage können Sie an Herr Abels stellen (philipp.abels@alpenverein.de), Tel.: 089 - 140 03 592.
Falls die Tour als Expedition eingestuft wird, greift nicht mehr der ASS!
Für den Fall müssen Sie eine „Expeditionsversicherung“ abschließen.

11. Ist Klettern in Kletterhallen im Rahmen des ASS versichert?

Kletten in Kletterhallen ist mitversichert (nicht nur in Kletterhallen vom DAV).

12. Gelten Tiere im Rahmen des ASS als mitversichert?

Tiere sind nicht mitversichert.

13. Wo finde ich detaillierte Informationen und Versicherungsbedingungen zu den Versicherungen für DAV-Mitglieder?

Detaillierte Informationen und Versicherungsbedingungen zu den Versicherungen für DAV-Mitglieder:

https://www.alpenverein.de/DAV-Services/Versicherungen/
 

14. Wo finde ich das Formular für die Schadensanzeige online, wenn ich einen Schaden zum ASS/Expeditionsschutz/RSF oder zur AKV melden möchte?

 

Weitere Fragen & Antworten

Sollten Sie auf diesen Seiten nicht ausreichende Antworten auf Ihre Fragen finden, steht Ihnen unser Team der Abteilung Jugend, Bildung, Kultur, Freizeit und Natur gerne zur Verfügung.

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