1. Wann greift der ASS?
Voraussetzungen für den Versicherungsschutz:
1. DAV-Mitgliedschaft
2. Unfall oder Bergnot
3. Ausübung Alpinsport
4. und/oder Veranstaltung des DAV und seiner Sektionen
Hinweis: Die Leistungen des ASS sind subsidiär. Das bedeutet, sofern andere Versicherungen bestehen, gehen diese vor und müssen in einem Schadensfall zuerst angefragt werden, z.B. die Krankenversicherung, eine private Auslandskranken- oder Unfallversicherung.
2. Wie ist der Geltungsbereich beim ASS? Gibt es etwas zu beachten?
Der Versicherungsschutz gilt weltweit.
Folgendes ist zu beachten:
Kein Versicherungsschutz besteht bei
- Expeditionen*
- Pauschalreisen** außerhalb Europas (Details Bedingungen Ziffer 3.1.
https://www.alpenverein.de/chameleon/public/199094ab-f8a6-785e-4bfd-f2024eaa13b0/AVB-DAV-ASS-2017-06-01-17_SG8-5_18119.pdf)
* Ob es sich um eine „Expedition“ handelt, fragen Sie bitte beim DAV an, wie er die Tour einstuft.
Die Anfrage können Sie an Herrn Abels stellen (philipp.abels@alpenverein.de), Tel.: 089 - 140 03 592.
Zur Absicherung von Expeditionen können Sie eine Expeditionsversicherung über uns beantragen.
Antrag herunterladen
** Um eine „Pauschalreise“ handelt es sich dann, wenn mindestens zwei Leistungen/ Reiselemente über einen Anbieter im Paket zu einem Gesamtpreis gekauft werden. Als Reiseelemente zählen z.B.: Reise/Transport (Bus, Bahn, Flugzeug, Schiff); Transfer; Unterkunft; Verpflegung: Gruppenleitung; Zusatzangebote (Kurse, Sport).
3. Was ist, wenn ich während meiner Reise, Tour, etc. erkranke?
4. Welche Pauschalreisen sind im Rahmen des ASS versichert?
Pauschalreisen sind innerhalb der geografischen Grenzen Europas versichert (inkl. Schweiz).
Pauschalreisen außerhalb Europas sind nicht versichert.
Empfehlung:
- RSF (Reise-Sport- und Freizeitschutz)
Ausnahme:
Versicherungsschutz besteht bei Pauschalreisen außerhalb Europas:
- bei allen Fahrten, Touren oder Reisen, die vom Bundesverband des DAV oder von einer Sektion des DAV veranstaltet werden
- wenn ein Reiseveranstalter, der nicht gewerblicher Reiseveranstalter ist,
die Pauschalreise außerhalb Europas veranstaltet
5. Wann handelt es sich um eine „Pauschalreise“?
Um eine „Pauschalreise“ handelt es sich dann, wenn mindestens zwei Leistungen/ Reiselemente über einen Anbieter im Paket zu einem Gesamtpreis gekauft werden.
Als Reiseelemente zählen z.B.: Reise/Transport (Bus, Bahn, Flugzeug, Schiff); Transfer; Unterkunft; Verpflegung: Gruppenleitung; Zusatzangebote (Kurse, Sport).
6. Wo erhalte ich die Versicherungsschutzbestätigung für den ASS auf Englisch?
7. Wie sieht es mit dem Wohnsitz im Ausland bezüglich dem ASS aus?
Im Rahmen des ASS besteht für Mitglieder des Deutschen Alpenvereins e.V. auch Versicherungsschutz mit permanenten Wohnsitz in Ausland.
Hinweis: die unfallbedingten Heilbehandlungskosten werden nur bei Unfällen im Ausland erstattet (d.h. Heimatland zählt nicht als Ausland)
8. Was mache ich im Schadenfall?
- Ortsansässigen Bergnotruf kontaktieren.
- Zur Kostenabklärung/-zusage bei Krankenhäusern, oder für die Beratung über die weitere Abwicklung, die Assistance im Rahmen des ASS kontaktieren
24 Stunden Notrufzentrale: Tel.: +49 (0) 89/30 65 70 91 bei Bergnot oder Unfällen, während der Ausübung von Alpinsport.
Die Notruf-Nummer der Assistance finden Sie auf ihrer DAV-Mitgliedskarte.
9. Was ist unter „Rücktransport“ zu verstehen?
Bei einem medizinischen Rücktransport werden Sie direkt aus dem ausländischen Krankenhaus geholt, und mit entsprechendem Begleitpersonal, zur weiteren stationären Behandlung, in das nächstgelegene geeignete Krankenhaus in der Nähe Ihres Wohnortes transportiert.
Hinweis:
Wenn Sie sich aus dem Krankenhaus selbst entlassen, oder der Rücktransport nicht von einem Krankenhaus ins nächste Krankenhaus direkt erfolgt, fällt das nicht unter einem medizinischen Rücktransport, und die Kosten werden nicht übernommen.
10. Wann handelt es sich um eine „Expedition“?
Ob es sich um eine „Expedition“ handelt, fragen Sie bitte beim DAV an, wie er die Tour einstuft. Die Anfrage können Sie an Herr Abels stellen (philipp.abels@alpenverein.de), Tel.: 089 - 140 03 592.
Falls die Tour als Expedition eingestuft wird, greift nicht mehr der ASS!
Für den Fall müssen Sie eine „Expeditionsversicherung“ abschließen.
11. Ist Klettern in Kletterhallen im Rahmen des ASS versichert?
Kletten in Kletterhallen ist mitversichert (nicht nur in Kletterhallen vom DAV).
12. Gelten Tiere im Rahmen des ASS als mitversichert?
Tiere sind nicht mitversichert.
13. Wie kann ich mich als DAV-Mitglied absichern:
für Sport, der „nicht alpin“ ist /
für Krankheiten im Ausland /
für Pauschalreisen außerhalb Europas?
A) Über den Reise-, Sport- und Freizeitschutz (RSF)
Hinweis: Reisedauer max. 60 Tage.
Die Leistungen im Überblick:
- Auslandsreise-Krankenversicherung
- Sportgeräte-Schutzbrief
- Bergungskosten-Versicherung
- Notruf-Versicherung
- Gepäck-Versicherung
- Unfall-Versicherung
Jahresprämie inkl. Versicherungssteuer je Person:
Einzelschutz Jugendliche (bis 18 Jahre) € 32,-
Einzelschutz Erwachsene € 42,-
Familienschutz € 84,-
www.alpenverein.de/aktuelles-info/versicherungen/versicherungsschutz-reiseversicherung-sporthaftpflicht-versicherungen-versicherungsschutz_aid_10258.html
B) Über die Auslandsreisekranken-Versicherung (AKV)
Hinweis: ständiger Wohnsitz in Deutschland oder in Österreich
Die Leistungen im Überblick:
- Versicherungsschutz für beliebig viele Urlaubsreisen bis zu 42 Tagen
- Versicherungsschutz für Geschäftsreisen bis zu 10 Tagen
- weltweite Geltung, außer Heimatland
- Behandlung als Privatpatient im Ausland
- keine Altersbeschränkung
- günstige Familienversicherung
- Kosten für einen medizinisch sinnvollen Rücktransport sind versichert
- Der Versicherungsschutz gilt für maximal 42 Tage pro Reise und kann nicht verlängert werden
- Keine Selbstbeteiligung
- 24 Stunden Notrufzentrale: Tel: +49 (0) 931 - 2795-255
Jahresprämie:
Einzelschutz Erwachsene € 6,-
Familienschutz € 15,- (2 Erwachsene (Ehepartner/Lebensgefährte) und mindestens ein unterhaltsberechtigtes Kind bis 25. Lebensjahr)
Der Online-Abschluss kann direkt unter https://www.bernhard-reise.com/partner/dav-akv vorgenommen werden.
14. Wo finde ich detaillierte Informationen und Versicherungsbedingungen zu den Versicherungen für DAV-Mitglieder?
15. Wo finde ich das Formular für die Schadensanzeige online, wenn ich einen Schaden zum ASS/Expeditionsschutz/RSF oder zur AKV melden möchte?