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Deutscher Alpenverein

Vorteile für den DAV

  • Exklusive Konzepte durch 70 Jahre Erfahrung
  • Kostenlose und unverbindliche Beratung
  • Maßgeschneideter Versicherungsschutz

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Informationen für DAV-Mitglieder

Sehr geehrte Mitglieder des Deutschen Alpenvereins, 

im Auftrag des Deutschen Alpenvereins informieren wir Sie darüber, dass dieser die Zusammenarbeit mit der Würzburger Versicherungs-AG  für den ASS (Alpiner Sicherheitsservice ASS) und die daran gekoppelten Versicherungsprodukte beendet hat. 

Damit besteht für Sie derzeit leider keine Möglichkeit, eine Auslandsreisekrankenversicherung, Expeditionsversicherung, Hundebergungsversicherung oder auch den Reise-, Sport- und Freizeitschutz über den Deutschen Alpenverein abzuschließen. Allerdings arbeiten wir zur Zeit gemeinsam mit dem Deutschen Alpenverein und dem neuen Versicherer daran, Ihnen zum Ende des ersten Quartals 2025 die Produkte wieder zur Verfügung zu stellen. Der Deutsche Alpenverein e.V. wird Sie über die eigene Webseite rechtzeitig darüber informieren. 

Der Schutz des ASS bleibt für Sie im Übrigen weiterhin bestehen. Ab dem 01.01.2025 ist hierfür lediglich ein neuer Versicherer zuständig. 

In der Zwischenzeit besteht die Möglichkeit, eine Auslandskrankenversicherung über uns als BERNHARD Reiseversicherungsmakler GmbH abzuschließen. 

Zum Online Abschluss

Im Bereich der Expeditionsversicherung bitten wir Sie gleichzeitig, Ihre Anfrage wie gewohnt direkt an den Deutschen Alpenverein zu richten. In der Zwischenzeit wird es nach Aussage des neuen Versicherers des Deutschen Alpenvereins möglich sein, Ihnen ein entsprechendes individuelles Produkt für Ihre Expedition anzubieten.

Kaum etwas ist so schön, wie ein Tag in den Bergen. Als Mitglied des Deutschen Alpenverbandes wissen Sie das ganz genau. Ebenso gut wissen Sie aber auch, dass man selbst die beste Wandertour oder den aufregendsten Bergsport nur dann wirklich genießen kann, wenn für ausreichende Sicherheit gesorgt ist.

Aus diesem Grund haben wir auf dieser, speziell auf die Bedürfnisse von DAV-Mitgliedern zugeschnittenen Seite, alle relevanten Informationen rund um das Thema Versicherungsschutz kompakt und übersichtlich aufgeführt. Denn alle Mitglieder des DAV genießen über die Vereins-Mitgliedschaft den Schutz des Alpiner Sicherheitsservice (kurz ASS).

Alpiner Sicherheits Service ASS

Über die DAV-Mitgliedschaft genießt jedes Mitglied im DAV den Schutz folgender Versicherungen bei Unfällen während alpinistischer Aktivitäten (inkl. Skilauf, Langlauf, Snowboard). 


Alle Leistungen im Überblick:

1. Such-, Bergungs- und Rettungskosten bis € 50.000,-

  • Erstattung der notwendigen Kosten für:
    • Suchmaßnahmen zur Auffindung von Personen in Bergnot, deren Aufenthaltsort unbekannt ist.
    • Rettungs- und Bergungseinsätze durch Rettungsdienste bei Unfällen oder Bergnot.
    • Transport ins nächstgelegene Krankenhaus oder an einen Ort, der der Gesundheit der versicherten Person zuträglich ist.
  • Kostenübernahme bis zu 50.000 €
  • Falls die vermisste Person tot aufgefunden wird, werden die Kosten bis zu 10.000 € pro Person und Ereignis übernommen.
  • Bei Tod durch Bergnot werden die Kosten zur Überführung oder Bestattung am Sterbeort bis zu 10.000 € pro Person und Ereignis erstattet. 

Es gilt generell die Pflicht zur Schadenminderung, d.h. den Schaden möglichst gering zu halten und unnötige Kosten zu vermeiden. Leistungen aus anderen Versicherungen bzw. von Sozialversicherungsträgern sind zuerst in Anspruch zu nehmen (Subsidiarität).

2. Unfallbedingte Heilkosten

  • Ersatz von Aufwendungen für notwendige ärztliche Hilfe bei Unfällen während versicherter Aktivitäten (Ausübung von Alpinsport):
    • Ambulante ärztliche Behandlungen.
    • Verordnete Heilmaßnahmen und Arzneimittel.
    • Stationäre Krankenhausbehandlungen, einschließlich unaufschiebbarer Operationen.
    • Medizinisch notwendige Krankentransporte ins nächstgelegene Krankenhaus und zurück zur Unterkunft.
    • Mietkosten für medizinisch notwendige Gehstützen oder Rollstühle.
  • Kostenübernahme bis zu 45 Tagen ab Beginn der Behandlung, keine Deckelung bei Gesamtkosten.

Der ASS deckt nur unfallbedingte Heilkosten, Heilkosten aufgrund Krankheit sind nicht abgesichert. Als Ergänzung zum ASS empfiehlt sich der Abschluss einer Auslandsreisekrankenversicherung. Diese kann z.B. mit der DAV Auslandsreisekrankenversicherung oder über den DAV Reise-, Sport- und Freizeitschutz abgeschlossen werden. Weitere Erläuterungen zu den Zusatzversicherungen finden Sie auf unserer Homepage.

 Leistungen aus anderen Versicherungen bzw. von Sozialversicherungsträgern sind zuerst in Anspruch zu nehmen (Subsidiarität). 

3. 24 Stunden Notrufzentrale

Tel.: +49 89 306 570 91

bei Bergnot oder Unfällen während der Ausübung von Alpinsport

Informationsblätter und Dokumente zum ASS

4. Unfallversicherungsschutz (R+V Versicherung AG)

Seit 01.04.2012 Unfallversicherungsschutz (R+V Allgemeine Versicherung AG) 
(Versicherungsnummer: 405/11/542704705):

Versicherungssummen: 

5.000 Euro bei Unfalltod
25.000 Euro bei Vollinvalidität (100 %)
5.000 Euro für Bergungskosten bei Unfalltod

Bitte beachten: Die Leistung aus der Unfallversicherung erfolgt erst bei einer Invalidität von mindestens 20 %. Weitere Informationen hierzu entnehmen Sie bitte den Versicherungsbedingungen und der Gliedertaxe.

Schadenmeldungen richten Sie bitte an: R+V Allgemeine Versicherung AG, Niedersachsenring 13, D-30163 Hannover, Telefon: 0800/533-1111 (aus dem Ausland: +49 611/16750-507).

Die Versicherungsnummer lautet: 405/11/542704705. Bitte nutzen Sie dafür das unten eingestellte Formular "ASS R+V Unfallversicherung Unfallanzeige".

Schadenformular

Was ist im Todesfall zu beachten:

Der Unfall-Tod ist der R+V Allgemeinen Versicherung unverzüglich, spätestens innerhalb 14 Tagen, unter der Telefonnummer 0800/533-1111 (aus dem Ausland wählen Sie bitte die Service-Telefonnummer +49 611/16750-507) anzuzeigen.

Unfallversicherung R+V Versicherungs AG:

Tel.: 0511/6708-2496 E-Mail: jens.hoche@ruv.de
Tel.: 0511/6708-585 E-Mail: melanie.rinkleff-tahn@ruv.de

Versicherungsbedingungen

Besondere Bedingungen für Mehrleistung bei einer Invalidität von 70%

Besondere Vereinbarung bei Pauschalreisen

Besondere Vereinbarung für Zeckenbisse

Zusatzbedingungen für Gruppen

5. Sporthaftpflicht-Versicherung (Generali Versicherung AG):

Absicherung der gesetzlichen Haftpflichtansprüche aus Personen- und Sachschäden mit bis zu 6.000.000,- € sofern sich diese Ansprüche aus den genannten sportlichen Aktivitäten nach Teil A Ziffer 2 AVB-DAV-ASS 2017 ergeben. Besteht für ein Mitglied bereits Versicherungsschutz durch eine selbst abgeschlossene Privathaftpflicht-Versicherung, so haftet der Versicherer nach Maßgabe der Vertragsbestimmungen nur dann, wenn der andere Privathaftpflicht-Versicherer bedingungsgemäß keinen Versicherungsschutz zu leisten hat.
Bei Rückfragen zur Sporthaftpflichtversicherung steht Ihnen das Versicherungsbüro Fleischer als Ansprechpartner zur Verfügung. Tel.: 089/121521-0, Fax: 089/121521-55, E-Mail: info@versicherungsbuero-fleischer.de

Sporthaftpflicht-Versicherung (Punkt 5):
Versicherungsbüro Fleischer: Tel.: 089/121521-0, Fax: 089/121521-55, E-Mail: info@versicherungsbuero-fleischer.de

Schadenanzeige Sporthaftpflichtversicherung hier downloaden

Bestätigung Versicherungsschutz fürs Skifahren in Italien

Wichtige Ausschlüsse

Kein Versicherungsschutz besteht unter anderem:

  1. Bei Ausübung von Alpinsport im Rahmen von Pauschalreisen außerhalb Europas (Definition von Europa: inkl. Mittelmeer-Anrainerstaaten, Madeira, Kanaren, östlich bis Ural, inkl. Elbrus-Gebirge).

    Ausnahmen:
    a) DAV-geführte Fahrten, Reisen und Touren (z. B. Sektionen, Bundesverband).
    b) Bei Reisen über Reiseveranstalter außerhalb der gewerblichen Tätigkeiten 
    c) Bei individuellen Reisen, bei denen einzelne Komponenten über ein Reisebüro zugekauft werden müssen, die Reise sich aber weiterhin deutlich von einer Pauschalreise unterscheidet.

  2. Bei Expeditionen über 7.000 Höhenmeter.
  3. Bei Teilnahme an Wettkämpfen, die nicht vom DAV organisiert werden.
  4. Beim Ausüben von Luftsportarten wie Segelfliegen, Gleitschirmfliegen u.Ä.
  5. Bei vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten.
  6. Bei Reisen in Länder, für welche das Auswärtige Amt eine Reisewarnung ausgesprochen hat.

Weitere Ausschlüsse können Sie den Versicherungsbedingungen Ziffer 3. entnehmen.

Geltungsbereich und versicherte Sportarten ASS

Der Versicherungsschutz gilt weltweit (außer bei Pauschalreisen außerhalb Europas, siehe Ziff. 3.1) bei Bergnot oder Unfällen während der Ausübung der unten genannten Alpinsportarten sowie bei Veranstaltungen des DAV und deren Trainingseinheiten:

2.1 Bergsteigen:

  • Bergwandern, Bergsteigen
  • Fels- und Eisklettern
  • Klettern an Kletterwänden, Bouldern, Wettkampfklettern
  • Trekking

2.2 Wintersport:

  • Skifahren (alpin, nordisch, telemark)
  • Snowboarden, Skitouren
  • Schneeschuhgehen

2.3 Sonstige Alpinsportarten:

  • Höhlenbegehungen, Mountainbiking
  • Kajak-/Faltbootfahren, Canyoning/Rafting

Hinweis: Nicht versichert im ASS ist das Expeditions- und Höhenbergsteigen! Was genau eine Expedition ist und wie sich hier die Versicherungssituation darstellt, finden Sie unter "Expeditionsversicherung".

Schadenmeldung

Schäden, die bis einschließlich 31.12.2024 24:00 Uhr eingetreten sind, melden Sie bitte online an die Würzburger Versicherung unter 

oder per Telefon unter:
Würzburger Versicherungs AG
Tel.: 0931 2795-250

Zur Schadenmeldung

Schäden, die ab dem 1.1.2025 0:00 Uhr eingetreten sind melden Sie bitte über folgendes Schadenformular an die UKV Versicherung (Versicherungskammer Bayern). 

Schadenformular

Bitte senden Sie das Formular an: 

UKV
66099 Saarbrücken

oder melden Sie den Schaden per Telefon unter: 
Tel. +49 681 844 5246

Schadensmeldung Unfallversicherung (R+V)

Schadenformular

Schadenmeldung Sporthaftpflicht

Schadenformular

Versicherungsumfang

Auslandskrankenversicherung für DAV-Mitglieder AKV

Schadensmeldung

Schadensmeldung bei der Würzburger Versicherung:

Schadensmeldung online

 
24 Stunden Notrufzentrale:

Tel:  +49 (0) 931 - 2795-255 bei notwendigem Arztbesuch im Ausland      

Bei Fragen zur Auslandskrankenversicherung wenden Sie sich an die BERNHARD Reiseversicherungsmakler GmbH.
Tel: 08104/8916-0
E-Mail: info@bernhard-reise.com

Versicherungsumfang

Reise-, Sport- und Freizeitschutz RSF

Versicherungsumfang

Reiserücktritts- und Reiseabbruchversicherung (Urlaubsgarantie)

Hundebergungsversicherung

Schadensmeldung

Im Falle eines Schadens mailen Sie Ihre Schadensanzeige bitte direkt an: leistung.reise@wuerzburger.com

Versicherungen auf Tagesbasis

Wander- und Bergsportversicherung

Die Wander- und Bergsportversicherung eignet sich speziell für Einzelpersonen und Familien und ist flexibel abschließbar. Es können dabei Zeiträume zwischen 3 und 21 Tagen abgesichert werden.

Leistungsumfang der Wander- und Bergsportversicherung

  • Such-, Rettungs- und Bergungskosten bis 20.000 €
  • Notfälle wie Höhenangst, Erschöpfung und Orientierungslosigkeit
  • medizinischer Inlandstransport bis 10.000 €
  • Übernahme von Sachkosten für die Ausrüstung bis 1.000 €

Optional zubuchbar:

  • ambulante und stationäre Behandlungen
  • schmerzstillende Zahnbehandlungen und -füllungen
  • medizinisch sinnvoller Rücktransport aus dem Ausland
  • vielfältige Service-Leistungen

Risikoträger

TravelSecure (Würzburger Versicherungs-AG), Bahnhofstraße 11, 97070 Würzburg

Ansprechpartner

Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an die Abteilung Vereine und Verbände der Bernhard Assekuranz

Tel.: 08104/8916-530
E-Mail: service@bernhard-assekuranz.com 

Dokumente zum Herunterladen

Die genauen Versicherungsbedingungen und weitere Informationen zu den Versicherungsleistungen entnehmen Sie bitte den folgenden Dokumenten. 

Produktinformationsblatt

Versicherungsbedingungen

Schadensmeldung

Im Leistungsfall kontaktieren Sie bitte direkt die Würzburger Versicherung
per Telefon  +49 (0)931 - 2795 270 oder
E-Mail info@travelsecure.de 
und halten entsprechende Belege (z.B. Rechnungen) bereit.

Fragen & Antworten: Alpiner Sicherheits Service (ASS)

Hinweis zu allen FAQs:

Bei den FAQs handelt es sich um eine verkürzte Darstellung. Es soll Ihnen einen ersten Überblick geben zu den am häufigsten gestellten Fragen. Letztlich gilt immer nur das, was im Versicherungsvertrag, im Versicherungsschein und den Versicherungsbedingungen steht.

Alle Infos und Bedingungen zum ASS, RSF, AKV, Expeditionsschutz finden Sie auf der Website des DAV.

1. Wann greift der ASS?

Voraussetzungen für den Versicherungsschutz:

1.  DAV-Mitgliedschaft 
2.  Unfall oder Bergnot
3.  Ausübung Alpinsport
4.  und/oder Veranstaltung des DAV und seiner Sektionen

Hinweis: Die Leistungen des ASS sind subsidiär. Das bedeutet, sofern andere Versicherungen bestehen, gehen diese vor und müssen in einem Schadensfall zuerst angefragt werden, z.B. die Krankenversicherung, eine private Auslandskranken- oder Unfallversicherung.

2. Wie ist der Geltungsbereich beim ASS? Gibt es etwas zu beachten?

Der Versicherungsschutz gilt weltweit.

Folgendes ist zu beachten:

Kein Versicherungsschutz besteht bei
-    Expeditionen*
-    Pauschalreisen** außerhalb Europas (Details Bedingungen Ziffer 3.1.
https://www.alpenverein.de/chameleon/public/199094ab-f8a6-785e-4bfd-f2024eaa13b0/AVB-DAV-ASS-2017-06-01-17_SG8-5_18119.pdf)

* Ob es sich um eine „Expedition“ handelt, fragen Sie bitte beim DAV an, wie er die Tour einstuft.
Die Anfrage können Sie an Herrn Abels stellen (philipp.abels@alpenverein.de), Tel.: 089 - 140 03 592.

Zur Absicherung von Expeditionen können Sie eine Expeditionsversicherung über uns beantragen.

Antrag herunterladen

** Um eine „Pauschalreise“ handelt es sich dann, wenn mindestens zwei Leistungen/ Reiselemente über einen Anbieter im Paket zu einem Gesamtpreis gekauft werden. Als Reiseelemente zählen z.B.: Reise/Transport (Bus, Bahn, Flugzeug, Schiff); Transfer; Unterkunft; Verpflegung: Gruppenleitung; Zusatzangebote (Kurse, Sport).

3. Was ist, wenn ich während meiner Reise, Tour, etc. erkranke?

Bei „Krankheit“ besteht kein Versicherungsschutz über den ASS!

Empfehlung:
- RSF (Reise-Sport- und Freizeitschutz)
- AKV (Auslandsreisekranken-Versicherung)

4. Welche Pauschalreisen sind im Rahmen des ASS versichert?

Pauschalreisen sind innerhalb der geografischen Grenzen Europas versichert (inkl. Schweiz).
Pauschalreisen außerhalb Europas sind nicht versichert.

Empfehlung:
RSF (Reise-Sport- und Freizeitschutz)

Ausnahme:
Versicherungsschutz besteht bei Pauschalreisen außerhalb Europas:
-  bei allen Fahrten, Touren oder Reisen, die vom Bundesverband des DAV oder von einer Sektion des DAV veranstaltet werden
-  wenn ein Reiseveranstalter, der nicht gewerblicher Reiseveranstalter ist,
die Pauschalreise außerhalb Europas veranstaltet

5. Wann handelt es sich um eine „Pauschalreise“?

Um eine „Pauschalreise“ handelt es sich dann, wenn mindestens zwei Leistungen/ Reiselemente über einen Anbieter im Paket zu einem Gesamtpreis gekauft werden.
Als Reiseelemente zählen z.B.: Reise/Transport (Bus, Bahn, Flugzeug, Schiff); Transfer; Unterkunft; Verpflegung: Gruppenleitung; Zusatzangebote (Kurse, Sport).

6. Wo erhalte ich die Versicherungsschutzbestätigung für den ASS auf Englisch?

Die Versicherungsschutzbestätigung auf Englisch erhalten Sie bei:
Susanne Roth susanne.roth@bernhard-assekuranz.com, 08104 89 16 531

7. Wie sieht es mit dem Wohnsitz im Ausland bezüglich dem ASS aus?

Im Rahmen des ASS besteht für Mitglieder des Deutschen Alpenvereins e.V. auch Versicherungsschutz mit permanenten Wohnsitz in Ausland.
Hinweis: die unfallbedingten Heilbehandlungskosten werden nur bei Unfällen im Ausland erstattet (d.h. Heimatland zählt nicht als Ausland)

8. Was mache ich im Schadenfall?

-  Ortsansässigen Bergnotruf kontaktieren. 

-  Zur Kostenabklärung/-zusage bei Krankenhäusern, oder für die Beratung über die weitere Abwicklung, die Assistance im Rahmen des ASS kontaktieren

24 Stunden Notrufzentrale: Tel.: +49 (0) 89/30 65 70 91 bei Bergnot oder Unfällen, während der Ausübung von Alpinsport.

Die Notruf-Nummer der Assistance finden Sie auf ihrer DAV-Mitgliedskarte.

9. Was ist unter „Rücktransport“ zu verstehen?

Bei einem medizinischen Rücktransport werden Sie direkt aus dem ausländischen Krankenhaus geholt, und mit entsprechendem Begleitpersonal, zur weiteren stationären Behandlung, in das nächstgelegene geeignete Krankenhaus in der Nähe Ihres Wohnortes transportiert.

Hinweis:
Wenn Sie sich aus dem Krankenhaus selbst entlassen, oder der Rücktransport nicht von einem Krankenhaus ins nächste Krankenhaus direkt erfolgt, fällt das nicht unter einem medizinischen Rücktransport, und die Kosten werden nicht übernommen.

10. Wann handelt es sich um eine „Expedition“?

Ob es sich um eine „Expedition“ handelt, fragen Sie bitte beim DAV an, wie er die Tour einstuft. Die Anfrage können Sie an Herr Abels stellen (philipp.abels@alpenverein.de), Tel.: 089 - 140 03 592.
Falls die Tour als Expedition eingestuft wird, greift nicht mehr der ASS!
Für den Fall müssen Sie eine „Expeditionsversicherung“ abschließen.

11. Ist Klettern in Kletterhallen im Rahmen des ASS versichert?

Kletten in Kletterhallen ist mitversichert (nicht nur in Kletterhallen vom DAV).

12. Gelten Tiere im Rahmen des ASS als mitversichert?

Tiere sind nicht mitversichert.

13. Wie kann ich mich als DAV-Mitglied absichern:

für Sport, der „nicht alpin“ ist /
für Krankheiten im Ausland /
für Pauschalreisen außerhalb Europas?

A)    Über den Reise-, Sport- und Freizeitschutz (RSF)
Hinweis: Reisedauer max. 60 Tage.

Die Leistungen im Überblick:

  • Auslandsreise-Krankenversicherung
  • Sportgeräte-Schutzbrief
  • Bergungskosten-Versicherung
  • Notruf-Versicherung
  • Gepäck-Versicherung
  • Unfall-Versicherung


Jahresprämie inkl. Versicherungssteuer je Person:
Einzelschutz Jugendliche (bis 18 Jahre) € 32,-
Einzelschutz Erwachsene € 42,-
Familienschutz € 84,-

www.alpenverein.de/aktuelles-info/versicherungen/versicherungsschutz-reiseversicherung-sporthaftpflicht-versicherungen-versicherungsschutz_aid_10258.html

B)    Über die Auslandsreisekranken-Versicherung (AKV)
Hinweis: ständiger Wohnsitz in Deutschland oder in Österreich

Die Leistungen im Überblick:

  • Versicherungsschutz für beliebig viele Urlaubsreisen bis zu 42 Tagen
  • Versicherungsschutz für Geschäftsreisen bis zu 10 Tagen
  • weltweite Geltung, außer Heimatland
  • Behandlung als Privatpatient im Ausland
  • keine Altersbeschränkung
  • günstige Familienversicherung
  • Kosten für einen medizinisch sinnvollen Rücktransport sind versichert
  • Der Versicherungsschutz gilt für maximal 42 Tage pro Reise und kann nicht verlängert werden
  • Keine Selbstbeteiligung
  • 24 Stunden Notrufzentrale: Tel:  +49 (0) 931 - 2795-255

Jahresprämie:
Einzelschutz Erwachsene € 6,-
Familienschutz € 15,- (2 Erwachsene (Ehepartner/Lebensgefährte) und mindestens ein unterhaltsberechtigtes Kind bis 25. Lebensjahr)

Der Online-Abschluss kann direkt unter https://www.bernhard-reise.com/partner/dav-akv vorgenommen werden.
 

14. Wo finde ich detaillierte Informationen und Versicherungsbedingungen zu den Versicherungen für DAV-Mitglieder?

Detaillierte Informationen und Versicherungsbedingungen zu den Versicherungen für DAV-Mitglieder:

https://www.alpenverein.de/DAV-Services/Versicherungen/
 

15. Wo finde ich das Formular für die Schadensanzeige online, wenn ich einen Schaden zum ASS/Expeditionsschutz/RSF oder zur AKV melden möchte?

 

Weitere Fragen & Antworten

Sollten Sie auf diesen Seiten nicht ausreichende Antworten auf Ihre Fragen finden, steht Ihnen unser Team der Abteilung Jugend, Bildung, Kultur, Freizeit und Natur gerne zur Verfügung.

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